Entgelttransparenzgesetz: Muster für dein Auskunftsverlangen
Wenn du wissen willst, ob deine Bezahlung im Vergleich transparent ist, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Auskunft verlangen. Das Muster hilft dir, dein Anliegen klar und rechtlich sauber zu formulieren.
- Der individuelle Auskunftsanspruch steht in § 10 EntgTranspG.
- Das Verlangen muss in Textform erfolgen.
- Der Anspruch gilt nach § 12 EntgTranspG in Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten bei demselben Arbeitgeber.
- Du musst eine gleiche oder gleichwertige Vergleichstätigkeit zumutbar benennen.
Das Muster ersetzt keine Rechtsberatung, verhindert aber unklare oder zu breite Anfragen.
Dieses Muster bezieht sich auf den aktuellen deutschen Auskunftsanspruch nach §§ 10 bis 12 EntgTranspG. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie musste bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden; laut EUR-Lex sind für Deutschland derzeit keine nationalen Umsetzungsmaßnahmen hinterlegt. Für kleinere Betriebe solltest du die Anfrage deshalb als freiwillige Auskunft formulieren, bis ein deutsches Umsetzungsgesetz gilt.
Was du verlangen kannst
Nach § 10 EntgTranspG können Beschäftigte Auskunft zum durchschnittlichen monatlichen Bruttoentgelt und zu bis zu zwei einzelnen Entgeltbestandteilen verlangen. § 11 regelt, dass es auch um Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung sowie um das Vergleichsentgelt geht.
Muster: Auskunft nach Entgelttransparenzgesetz
So nutzt du das Muster richtig
- 1
Arbeitgebergröße prüfen
Nach aktuellem deutschem EntgTranspG gilt der Anspruch in Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten bei demselben Arbeitgeber. In kleineren Betrieben kannst du den Text als freiwillige Anfrage verwenden.
- 2
Vergleichstätigkeit benennen
Formuliere möglichst konkret, welche gleiche oder gleichwertige Tätigkeit verglichen werden soll.
- 3
Entgeltbestandteile auswählen
Wähle maximal zwei einzelne Bestandteile zusätzlich zum Bruttoentgelt, zum Beispiel Bonus oder Zulage.
- 4
Textform sichern
Sende die Anfrage so, dass du Versand und Inhalt später nachvollziehen kannst.
Häufige Fragen
Kann ich das Muster in jedem Betrieb nutzen?
Als gesetzliches Auskunftsverlangen nur, wenn die Voraussetzungen des § 12 EntgTranspG erfüllt sind. In kleineren Betrieben kannst du freiwillig um Auskunft bitten; die EU-Richtlinie 2023/970 ist in Deutschland noch umzusetzen.
Muss ich eine Vergleichstätigkeit nennen?
Ja. § 10 verlangt, dass Beschäftigte in zumutbarer Weise eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit benennen.
Kann ich jedes Gehalt einzelner Kollegen erfahren?
Nein. Das Gesetz arbeitet mit Vergleichsentgelt und Datenschutzvorgaben, nicht mit der Offenlegung einzelner Kollegengehälter.
Entgelttransparenzgesetz - für die Grundlogik vor dem Muster
Betriebsrat - wenn die Anfrage über den Betriebsrat laufen soll
Sozialplan - wenn Gehalts- und Gleichbehandlungsfragen Teil von Umstrukturierung sind
Rechtsgrundlagen und Quellen