Kündigung bekommen – was steht dir jetzt zu?
Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag – du hast mehr Rechte als du denkst. Wir erklären sie. Klar. Kostenlos. Unabhängig.
Auf einen Blick
- Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nur in Ausnahmefällen – meist ist sie Verhandlungssache.
- Die Faustregel: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr (§ 1a KSchG) – aber oft ist mehr drin.
- Klagefrist nach Kündigung: nur 3 Wochen – danach ist die Kündigung rechtskräftig.
Was Arbeitgeber bei der Kündigung fast nie freiwillig sagen – und wie du deine Verhandlungsposition stärkst. ↓
Die Kündigung liegt auf dem Tisch. Oder der Aufhebungsvertrag. Oder du hörst Gerüchte über Stellenabbau.
In diesem Moment wissen die meisten Menschen nicht, was sie tun sollen. Unterschreiben? Warten? Widerspruch einlegen?
Das Problem: Arbeitgeber kennen das Arbeitsrecht. Die meisten Arbeitnehmer nicht. Das kostet bares Geld.
Auf dieser Seite erfährst du, welche Rechte du bei einer Kündigung hast – und wie du eine Abfindung bekommst.
Deine 4 wichtigsten Rechte bei Kündigung
Kündigungsschutz
Eine Kündigung ist nicht automatisch wirksam. Dein Arbeitgeber muss Gründe haben – und Fristen einhalten. Du hast 3 Wochen Zeit, um zu klagen.
Kündigungsschutz erklärt →Abfindung
Eine Abfindung ist nicht immer automatisch. Aber in vielen Fällen kannst du eine aushandeln – besonders wenn dein Arbeitgeber Fehler gemacht hat.
Abfindung – wann und wie viel →Sozialplan
In Betrieben mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern kann der Betriebsrat bei einer Betriebsänderung einen Sozialplan über die Einigungsstelle erzwingen (§§ 112, 112a BetrVG). Er regelt, wer geht, was es gibt und wie der Übergang aussieht.
Was muss ein Sozialplan enthalten →Betriebsrat
Dein Betriebsrat hat starke Mitbestimmungsrechte bei Entlassungen. Wenn es keinen gibt – kann man ihn gründen. Auch mitten in einer Krise.
Betriebsrat – Rechte und Pflichten →Kündigung erhalten – das musst du jetzt sofort tun
Die ersten Schritte nach einer Kündigung entscheiden oft darüber, welche Rechte du noch durchsetzen kannst.
1. Nicht sofort unterschreiben
Egal was dein Arbeitgeber sagt – du musst nichts sofort unterschreiben. Nimm dir Zeit. Lass alles prüfen.
2. Drei-Wochen-Frist beachten
Wenn du gegen eine Kündigung klagen willst, hast du nur 3 Wochen Zeit. Diese Frist beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung.
3. Agentur für Arbeit informieren
Melde dich spätestens 3 Monate vor dem Ende deines Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend. Sonst droht eine Sperrzeit beim ALG I.
4. Beratung suchen
Gewerkschaft, Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Sozialberatungsstelle – hol dir Unterstützung. Oft gibt es kostenlose Erstberatungen.
Abfindung – wann hast du Anspruch?
Viele denken, eine Abfindung ist selbstverständlich. Sie ist es nicht. Aber in diesen Situationen ist sie sehr wahrscheinlich:
- Dein Arbeitgeber hat einen Sozialplan verhandelt – dort sind oft Abfindungen geregelt
- Du nimmst ein Angebot nach § 1a Kündigungsschutzgesetz an – dann gibt es eine gesetzliche Abfindung
- Du einigst dich mit deinem Arbeitgeber auf einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht
- Dein Arbeitgeber hat Fehler bei der Kündigung gemacht – das ist Verhandlungsmasse
Wie hoch ist eine Abfindung?
Die Faustregel: Ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Aber das ist nur ein Anhaltspunkt. In der Praxis hängt die Höhe von vielen Faktoren ab: Betriebszugehörigkeit, Alter, Fehler des Arbeitgebers, Verhandlungsgeschick.
Abfindung berechnen und verhandeln →Der Sozialplan – was drin stehen muss
In Betrieben mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern kann der Betriebsrat bei einer Betriebsänderung einen Sozialplan über die Einigungsstelle erzwingen (§§ 112, 112a BetrVG). Arbeitgeber und Betriebsrat verhandeln dann, was Betroffene bekommen. Bei reinem Stellenabbau gelten zusätzliche Mengenschwellen.
Was ein guter Sozialplan enthält
- Abfindungsregelungen – wer bekommt wie viel?
- Angebot einer Transfergesellschaft
- Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
- Regelungen für ältere Mitarbeitende und besonders schutzbedürftige Gruppen
- Fristen und Übergangszeiten
Sozialplan verhandeln – Tipps für Betriebsräte →
Häufige Fragen zu deinen Rechten
Kann mein Arbeitgeber mich einfach so kündigen?
Nein – zumindest nicht ohne Weiteres. Ab 6 Monaten Betriebszugehörigkeit und mehr als 10 Arbeitnehmern (§ 23 KSchG) greift das Kündigungsschutzgesetz. Dein Arbeitgeber braucht einen anerkannten Grund: betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt.
Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und Aufhebungsvertrag?
Bei einer Kündigung handelt dein Arbeitgeber einseitig. Bei einem Aufhebungsvertrag einigen sich beide Seiten. Der Aufhebungsvertrag klingt freundlicher – aber er kann dich ALG-Ansprüche kosten. Lass ihn immer prüfen.
Habe ich immer Anspruch auf eine Abfindung?
Nein. Einen gesetzlichen Automatismus gibt es nicht. Aber in der Praxis gibt es oft eine – besonders wenn dein Arbeitgeber einen Fehler gemacht hat oder du bereit bist, auf eine Kündigungsschutzklage zu verzichten.
Was kann der Betriebsrat bei Entlassungen tun?
Viel. Der Betriebsrat muss bei Massenentlassungen informiert und angehört werden. Er kann Sozialpläne verhandeln, Widerspruch gegen einzelne Kündigungen einlegen und in bestimmten Fällen sogar Entlassungen verhindern.
Wo bekomme ich kostenlose Rechtsberatung?
Gewerkschaftsmitglieder bekommen Rechtsberatung über ihre Gewerkschaft. Außerdem gibt es in vielen Städten kostenlose Sozial- und Rechtsberatungsstellen. Auch Verbraucherzentralen bieten Erstberatungen an.
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