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Du weißt dass du in die Transfergesellschaft wechselst – aber was passiert dort eigentlich? Wir erklären den Ablauf von Tag 1 bis zum Ende der Laufzeit.
Auf einen Blick
Was im Eintrittsvertrag wirklich drin stehen muss – und welche Klauseln du nie unterschreiben solltest. ↓
Viele Menschen treten in eine Transfergesellschaft ein ohne genau zu wissen was sie erwartet. Das führt zu Unsicherheit – und dazu dass wertvolle Angebote nicht genutzt werden.
Dabei ist die Zeit in der Transfergesellschaft eine echte Chance. Wer sie aktiv nutzt hat deutlich bessere Aussichten auf einen schnellen Wiedereinstieg.
Du unterschreibst den Aufhebungsvertrag mit deinem alten Arbeitgeber und den Arbeitsvertrag mit der Transfergesellschaft. Kurz darauf folgt ein Erstgespräch mit einem persönlichen Berater. Dabei geht es um deine Situation, deine Ziele und den Plan für die nächsten Monate.
Wo stehst du beruflich? Was kannst du? Was willst du? In der Profiling-Phase werden deine Stärken, Erfahrungen und Ziele systematisch erfasst. Daraus entsteht dein individueller Entwicklungsplan.
Du kannst Kurse und Weiterbildungen absolvieren – finanziert über die Transfergesellschaft und die Bundesagentur für Arbeit. Das können kurze Zertifikatslehrgänge sein, IT-Kurse, Sprachkurse oder längere Qualifizierungen.
Lebenslauf, Anschreiben, LinkedIn-Profil, Bewerbungsgespräch-Training – das alles gehört zum Angebot der Transfergesellschaft. Gute Anbieter haben zudem Kontakte zu Arbeitgebern in der Region und vermitteln aktiv.
Du bewirbst dich – mit Unterstützung deines Beraters. Du meldest Gespräche und Angebote zurück. Die Transfergesellschaft hilft dir bei der Einschätzung von Angeboten und bei Verhandlungen.
Ideal: Du verlässt die Transfergesellschaft mit einem neuen Arbeitsvertrag. Wenn nicht: Du hast in der Regel Anspruch auf ALG I – und die Zeit in der Transfergesellschaft zählt als Beschäftigungszeit.
Nicht alle Transfergesellschaften bieten von sich aus alles an. Frag aktiv nach:
Das ist das Ziel – und es ist problemlos möglich. Wenn du während der Transfergesellschaft einen neuen Job antritts, endet dein Vertrag mit der Transfergesellschaft. Das T-KUG endet ebenfalls. Manche Sozialpläne sehen eine Prämie vor wenn du vorzeitig ausscheidest – schau in deinen Sozialplan.
Das hängt vom Anbieter ab. Manche haben feste Präsenzzeiten, andere arbeiten flexibel mit Terminen. Im Arbeitsvertrag mit der Transfergesellschaft steht was von dir erwartet wird.
Ja – du hast einen Arbeitsvertrag mit der Transfergesellschaft und damit auch Urlaubsanspruch. Stimme Urlaub mit deinem Berater ab.
Sprich es direkt an. Du kannst in der Regel einen Beraterwechsel beantragen. Eine gute Beziehung zum Berater ist wichtig für den Erfolg – das wissen seriöse Anbieter.
Ja – die Transfergesellschaft kann auch bei der Vorbereitung einer Selbstständigkeit unterstützen. Sprich deinen Berater darauf an. Nebeneinkünfte aus erster selbstständiger Tätigkeit musst du aber melden.
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