Du willst dich weiterbilden. Aber wer zahlt das?
Bildungsgutschein, Umschulung, Aufstiegs-BAföG – wir erklären alle Förderwege. Einfach. Kostenlos. Unabhängig.
Auf einen Blick
- Es gibt 3 Hauptförderwege: Bildungsgutschein (AfA/Jobcenter), AVGS (Coaching) und Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsqualifizierung).
- Der Bildungsgutschein übernimmt 100% der Kurskosten – inklusive Prüfungsgebühren und Lernmittel.
- Anspruch hängt von deiner Situation ab: arbeitslos, von Arbeitslosigkeit bedroht oder beschäftigt – jede Gruppe hat andere Zugänge.
Welcher Förderweg für deine Situation der richtige ist – und wie du vermeidest monatelang auf den falschen zu warten. ↓
Vielleicht hast du gerade deinen Job verloren. Vielleicht merkst du, dass dein Beruf sich verändert. Oder du willst einfach mehr aus deiner Karriere machen.
Das Gute: Es gibt Geld dafür. Vom Staat. Von der Agentur für Arbeit. Vom Jobcenter. Und manchmal auch vom Arbeitgeber.
Das Schlechte: Das System ist kompliziert. Zu viele Abkürzungen. Zu viele Paragraphen. Zu viele Zuständigkeiten.
Wir räumen auf. Auf dieser Seite erfährst du, welche Förderwege es gibt, wer sie bekommt – und wie du sie beantragst.
Die 4 wichtigsten Förderwege auf einen Blick
Bildungsgutschein
Für alle, die arbeitslos sind oder denen der Job droht wegzufallen. Die Agentur für Arbeit übernimmt die Kurskosten – oft komplett.
Alles zum Bildungsgutschein →Umschulung
Wenn der alte Beruf keine Zukunft mehr hat. Ein kompletter Neustart in einen anderen Beruf – meist 2 bis 3 Jahre, gefördert vom Staat.
Mehr zur Umschulung →Aufstiegs-BAföG
Du bist berufstätig und willst aufsteigen? Meister, Techniker, Fachwirt – das wird gefördert. Unabhängig davon, ob du arbeitslos bist.
Aufstiegs-BAföG erklärt →Qualifizierungschancengesetz
Du hast noch einen Job? Dein Arbeitgeber kann sich an deiner Weiterbildung staatlich fördern lassen. Keine Lohneinbuße für dich.
Qualifizierungschancengesetz →Bildungsgutschein – der häufigste Weg
Der Bildungsgutschein ist die bekannteste Förderung für Weiterbildung in Deutschland. Er wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt.
Was er bringt
Die Kosten deiner Weiterbildung werden übernommen – manchmal sogar Fahrtkosten und Lebensunterhalt. Du bezahlst in der Regel nichts selbst.
Wer ihn bekommt
- Menschen, die arbeitslos sind
- Menschen, denen Arbeitslosigkeit droht
- In bestimmten Fällen auch Beschäftigte ohne abgeschlossene Ausbildung
Wie du ihn beantragst
- Persönliches Gespräch mit deinem Berater bei der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter vereinbaren
- Erklären, welche Weiterbildung du machen möchtest – und warum
- Wichtig: Du darfst den Bildungsträger selbst aussuchen
- Nur AZAV-zertifizierte Anbieter dürfen Gutscheine einlösen
Bildungsgutschein: Alles was du wissen musst →
Umschulung – wenn ein Neustart nötig ist
Eine Umschulung ist mehr als ein Kurs. Sie ist ein kompletter Neustart in einen anderen Beruf. Sie dauert in der Regel 2 bis 3 Jahre – kann aber verkürzt werden, wenn du bereits Erfahrung mitbringst.
Wer eine Umschulung braucht
Menschen, deren Berufsfeld wegbricht – zum Beispiel durch Digitalisierung, Automatisierung oder wirtschaftlichen Strukturwandel.
- Kosten: Werden meist vollständig übernommen
- Lebensunterhalt: Berufsausbildungsbeihilfe oder ALG I/II möglich
- Dauer: Meist 2 Jahre (statt 3 bei regulärer Ausbildung)
Aufstiegs-BAföG – für alle, die mehr wollen
Du bist bereits berufstätig, hast eine abgeschlossene Ausbildung und willst aufsteigen? Dann ist das Aufstiegs-BAföG für dich gemacht.
Gefördert werden: Meister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt und viele weitere Abschlüsse.
- Für wen: Berufstätige mit abgeschlossener Berufsausbildung
- Was wird gefördert: Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren, Lebensunterhalt
- Besonderheit: Ein Teil ist ein Zuschuss (musst du nicht zurückzahlen), der Rest ein zinsgünstiges Darlehen
- Unabhängig: Funktioniert auch wenn du noch einen Job hast
Qualifizierungschancengesetz – für Beschäftigte
Du hast noch einen Job, aber dein Arbeitgeber will dich weiterqualifizieren? Dann greift das Qualifizierungschancengesetz.
Der Staat beteiligt sich an den Kurskosten – je nach Unternehmensgröße bis zu 100 Prozent.
- Für wen: Beschäftigte in Unternehmen aller Größen
- Wer beantragt: Der Arbeitgeber – nicht du selbst
- Dein Vorteil: Keine Lohneinbuße während der Weiterbildung
Qualifizierungschancengesetz für Arbeitgeber und Betriebsräte →
Häufige Fragen zur Weiterbildungsförderung
Habe ich Anspruch auf einen Bildungsgutschein?
Wenn du arbeitslos bist oder dir Arbeitslosigkeit droht, hast du sehr wahrscheinlich Anspruch. Ein Gespräch mit deinem Berater bei der Agentur für Arbeit klärt das schnell. Du musst die Weiterbildung aber begründen können – zum Beispiel mit einem konkreten Berufsziel.
Was kostet mich eine geförderte Weiterbildung?
Mit dem richtigen Gutschein oft gar nichts. In manchen Fällen gibt es kleine Eigenanteile für Lernmaterial oder Prüfungsgebühren. Frag deinen Bildungsträger vorher konkret nach allen Kosten.
Kann ich den Bildungsträger selbst aussuchen?
Ja. Du hast das Recht, den Anbieter selbst auszusuchen – die Agentur für Arbeit darf dir keinen vorschreiben. Achte darauf, dass der Anbieter AZAV-zertifiziert ist. Nur dann kann er deinen Gutschein einlösen.
Bekomme ich während der Weiterbildung Geld zum Leben?
Ja. Je nach Situation läuft dein ALG I oder ALG II weiter. Bei einer Umschulung kann zusätzlich Berufsausbildungsbeihilfe beantragt werden. Das klärt dein Berater im Gespräch.
Was, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Du kannst Widerspruch einlegen. Lass dich dabei beraten – zum Beispiel von einer Gewerkschaft, einem Sozialverband oder einer Rechtsberatungsstelle. Oft lohnt es sich, noch einmal zu begründen warum die Weiterbildung sinnvoll ist.
Kann ich auch neben dem Job eine Weiterbildung fördern lassen?
Ja, das ist möglich – zum Beispiel über das Aufstiegs-BAföG oder das Qualifizierungschancengesetz. Die Förderung über den Bildungsgutschein ist dagegen hauptsächlich für Menschen ohne Job.
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Welche Förderwege realistisch sind, was die Agentur für Arbeit zahlt – und wie andere diesen Schritt gemacht haben.
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