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Eine Umschulung in der Pflege ist vollständig über den Bildungsgutschein finanzierbar – die Agentur für Arbeit übernimmt Kurskosten und zahlt weiter Arbeitslosengeld. Wir erklären wer Anspruch hat, welche Pflegeberufe förderfähig sind und wie du den Antrag stellst.
Auf einen Blick
Welcher Pflegekurs für dein Ziel der effizienteste Einstieg ist – und wie du Förderung und Vergütung kombinierst. ↓
Pflege ist einer der wenigen Bereiche in Deutschland, wo Fachkräfte dringend und dauerhaft gesucht werden – und gleichzeitig einer der zugänglichsten Umschulungswege für Quereinsteiger. Wer arbeitslos ist oder von Arbeitslosigkeit bedroht wird, kann eine Pflegeumschulung in vielen Fällen komplett über den Bildungsgutschein finanzieren lassen.
Der Bildungsgutschein fördert anerkannte Umschulungsberufe in der Pflege – vorausgesetzt der Bildungsträger ist AZAV-zertifiziert. Die wichtigsten Wege im Überblick:
Generalistische Pflegeausbildung seit 2020 (Pflegeberufegesetz). Dauer: 3 Jahre dual (Schule + Betrieb). Bei nachgewiesener Vorqualifikation (z.B. als Pflegehelfer/in) Verkürzung auf 2 Jahre möglich. Staatlich anerkannter Abschluss, EU-weit gültig.
Kürzere Qualifizierung, je nach Bundesland 12–18 Monate. Unterstützende Tätigkeiten unter Aufsicht von Pflegefachkräften. Ebenfalls förderfähig über Bildungsgutschein.
Einstiegsqualifizierung, ca. 1 Jahr. Schnellster Weg in den Pflegeberuf. Höhere Genehmigungsquote bei der Agentur, weil der Weg in den Job kürzer ist.
Kurze Qualifizierung von ca. 160–200 Stunden. Für Arbeit in stationärer Altenpflege. Über AVGS oder Bildungsgutschein finanzierbar.
Die Gehälter in der Pflege sind in den letzten Jahren gestiegen – durch Tarifverhandlungen und den anhaltenden Fachkräftemangel. Mit dem TVöD 2026 gibt es ab April 2026 nochmals +2,8 % für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Richtwerte nach TVöD Pflege (Stand: April 2026, inkl. +2,8 % Tariferhöhung) – das tatsächliche Gehalt hängt von Träger, Region und Tarifbindung ab. Öffentliche Einrichtungen zahlen nach TVöD, private Träger oft abweichend.
Die Pflegeumschulung ist eine duale Ausbildung – du lernst gleichzeitig in einer Pflegeschule und in einem Pflegebetrieb (Krankenhaus, Pflegeheim, ambulanter Dienst). Das hat direkte Konsequenzen für die Finanzierung:
Ja – Pflege ist einer der Bereiche wo Alter kaum eine Rolle spielt. Lebenserfahrung und Empathie werden im Pflegebereich geschätzt. Die Agentur für Arbeit fördert auch Umschulungen für ältere Arbeitnehmer, wenn die Maßnahme arbeitsmarktlich sinnvoll ist.
Pflegefachmann/-frau ist der vollqualifizierte Abschluss (3 Jahre, staatlich anerkannt, EU-weit gültig) mit eigenverantwortlichem Handeln. Pflegehelfer/in ist die Einstiegsqualifikation (ca. 1 Jahr) mit unterstützenden Tätigkeiten unter Fachaufsicht. Der Bildungsgutschein fördert beide – welcher Weg passt, klärt das Beratungsgespräch.
Nicht im klassischen Sinne: Da die Pflegeumschulung eine duale Ausbildung ist, erhältst du vom Pflegebetrieb eine Ausbildungsvergütung (TVöD Pflege: ca. 1.380–1.653 € brutto/Monat je nach Ausbildungsjahr). Das ALG I ruht in dieser Zeit. Zusätzlich gibt es 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat (§ 87a SGB III) und Prämien für bestandene Prüfungen.
Widerspruch einlegen und die Ablehnung schriftlich begründen lassen. Häufiger Ablehnungsgrund: fehlende Arbeitsmarktnähe in der eigenen Region. Gegenargument: Pflegebedarf wächst durch den demografischen Wandel bundesweit – aktuelle Stellenangebote aus der Region mitbringen.
Ja – Pflege ist körperlich und emotional fordernd. Neben medizinischem Interesse brauchst du physische und psychische Belastbarkeit, Teamfähigkeit und Empathie. Viele Pflegebetriebe bieten Hospitationen an – nutze das, um vorab zu prüfen ob der Beruf zu dir passt.
Rechtsgrundlagen
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