Deine Datenschutz-Einstellungen

Wir verwenden Cookies um dir die bestmögliche Nutzung unserer Website zu ermöglichen und unsere Inhalte zu verbessern. Einige Cookies sind technisch notwendig, andere helfen uns zu verstehen wie du die Seite nutzt. Du kannst deine Einstellungen jederzeit ändern. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung und unserem Impressum.

✅ Notwendig

Technisch erforderlich für die Grundfunktionen der Website. Kann nicht deaktiviert werden.

📊 Analyse

Hilft uns zu verstehen wie Besucher die Seite nutzen (z.B. Seitenaufrufe, Verweildauer).

🎯 Marketing

Ermöglicht personalisierte Inhalte und Werbung. Aktuell nicht aktiv auf dieser Website.

Umschulung Pflege – so finanzierst du sie mit dem Bildungsgutschein

Eine Umschulung in der Pflege ist vollständig über den Bildungsgutschein finanzierbar – die Agentur für Arbeit übernimmt Kurskosten und zahlt weiter Arbeitslosengeld. Wir erklären wer Anspruch hat, welche Pflegeberufe förderfähig sind und wie du den Antrag stellst.

Auf einen Blick

  • Pflegeausbildungen werden mit Bildungsgutschein vollständig gefördert – hohe Priorität wegen Fachkräftemangel.
  • Auch Quereinstieg möglich: Pflegehilfskraft in kürzeren Kursen (1 Jahr) bis zur dreijährigen Ausbildung.
  • Besonderheit: Während der Ausbildung besteht Anspruch auf Ausbildungsvergütung zusätzlich zur Förderung.

Welcher Pflegekurs für dein Ziel der effizienteste Einstieg ist – und wie du Förderung und Vergütung kombinierst. ↓

Pflege ist einer der wenigen Bereiche in Deutschland, wo Fachkräfte dringend und dauerhaft gesucht werden – und gleichzeitig einer der zugänglichsten Umschulungswege für Quereinsteiger. Wer arbeitslos ist oder von Arbeitslosigkeit bedroht wird, kann eine Pflegeumschulung in vielen Fällen komplett über den Bildungsgutschein finanzieren lassen.

Welche Pflegeberufe sind mit dem Bildungsgutschein förderfähig?

Der Bildungsgutschein fördert anerkannte Umschulungsberufe in der Pflege – vorausgesetzt der Bildungsträger ist AZAV-zertifiziert. Die wichtigsten Wege im Überblick:

Pflegefachmann/-frau

Generalistische Pflegeausbildung seit 2020 (Pflegeberufegesetz). Dauer: 3 Jahre dual (Schule + Betrieb). Bei nachgewiesener Vorqualifikation (z.B. als Pflegehelfer/in) Verkürzung auf 2 Jahre möglich. Staatlich anerkannter Abschluss, EU-weit gültig.

Pflegeassistent/in

Kürzere Qualifizierung, je nach Bundesland 12–18 Monate. Unterstützende Tätigkeiten unter Aufsicht von Pflegefachkräften. Ebenfalls förderfähig über Bildungsgutschein.

Pflegehelfer/in

Einstiegsqualifizierung, ca. 1 Jahr. Schnellster Weg in den Pflegeberuf. Höhere Genehmigungsquote bei der Agentur, weil der Weg in den Job kürzer ist.

Betreuungskraft § 43b SGB XI

Kurze Qualifizierung von ca. 160–200 Stunden. Für Arbeit in stationärer Altenpflege. Über AVGS oder Bildungsgutschein finanzierbar.

Engpassberuf – das hilft dir: Pflege ist bundesweit als Engpassberuf anerkannt. Das ist ein starkes Argument im Gespräch mit der Agentur für Arbeit – die Arbeitsmarktprognose fällt für Pflegeberufe fast überall positiv aus.

Was verdienst du nach der Pflegeumschulung?

Die Gehälter in der Pflege sind in den letzten Jahren gestiegen – durch Tarifverhandlungen und den anhaltenden Fachkräftemangel. Mit dem TVöD 2026 gibt es ab April 2026 nochmals +2,8 % für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.

Berufsfeld / Einstieg
Einstieg (brutto)
Mit Erfahrung
Pflegefachmann/-frau (Vollzeit)
ca. 2.800 €
bis 5.000 €
Pflegefachkraft mit Leitungsverantwortung
ca. 3.500 €
über 5.000 €
Pflegeassistent/in
ca. 2.200 €
ca. 2.800 €
Ausbildungsvergütung während Umschulung (TVöD)
1.380 € (1. Jahr)
1.653 € (3. Jahr)

Richtwerte nach TVöD Pflege (Stand: April 2026, inkl. +2,8 % Tariferhöhung) – das tatsächliche Gehalt hängt von Träger, Region und Tarifbindung ab. Öffentliche Einrichtungen zahlen nach TVöD, private Träger oft abweichend.

Voraussetzungen für den Bildungsgutschein Pflege

⚠️ Kein Rechtsanspruch: Der Bildungsgutschein ist eine Ermessensleistung – die Agentur für Arbeit entscheidet individuell. Komm gut vorbereitet: mit aktuellen Stellenangeboten aus deiner Region und einem konkreten AZAV-zertifizierten Anbieter.

Was zahlt die Agentur – und was bekommst du während der Umschulung?

Die Pflegeumschulung ist eine duale Ausbildung – du lernst gleichzeitig in einer Pflegeschule und in einem Pflegebetrieb (Krankenhaus, Pflegeheim, ambulanter Dienst). Das hat direkte Konsequenzen für die Finanzierung:

Wichtig zur Ausbildungsvergütung: Da die Pflegeumschulung dual abläuft, erhältst du vom Pflegebetrieb eine Ausbildungsvergütung – kein Arbeitslosengeld. Das ALG wird auf die Vergütung angerechnet. Kläre das konkret mit deiner Agentur für Arbeit vor dem Start.

Wie lange dauert eine Pflegeumschulung?

So beantragst du den Bildungsgutschein für Pflege – Schritt für Schritt

  1. Arbeitsuchend melden – spätestens 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit (§ 38 SGB III)
  2. Pflegebetrieb und Pflegeschule finden – da die Umschulung dual abläuft, brauchst du einen Ausbildungsvertrag mit einem Pflegebetrieb. Viele Träger helfen dabei
  3. AZAV-zertifizierten Bildungsträger prüfen – über meinNOW nachschauen ob der Kurs gelistet ist
  4. Beratungsgespräch mit der Agentur – aktiv nach dem Bildungsgutschein fragen, Stellenangebote aus der Region mitbringen
  5. Gutschein einlösen – Gutschein ist 3 Monate gültig. Maßnahme muss in dieser Zeit starten

Häufige Fragen zur Pflegeumschulung mit Bildungsgutschein

Kann ich auch mit 50+ noch eine Pflegeumschulung machen?

Ja – Pflege ist einer der Bereiche wo Alter kaum eine Rolle spielt. Lebenserfahrung und Empathie werden im Pflegebereich geschätzt. Die Agentur für Arbeit fördert auch Umschulungen für ältere Arbeitnehmer, wenn die Maßnahme arbeitsmarktlich sinnvoll ist.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegefachmann/-frau und Pflegehelfer/in?

Pflegefachmann/-frau ist der vollqualifizierte Abschluss (3 Jahre, staatlich anerkannt, EU-weit gültig) mit eigenverantwortlichem Handeln. Pflegehelfer/in ist die Einstiegsqualifikation (ca. 1 Jahr) mit unterstützenden Tätigkeiten unter Fachaufsicht. Der Bildungsgutschein fördert beide – welcher Weg passt, klärt das Beratungsgespräch.

Bekomme ich während der Pflegeumschulung Arbeitslosengeld?

Nicht im klassischen Sinne: Da die Pflegeumschulung eine duale Ausbildung ist, erhältst du vom Pflegebetrieb eine Ausbildungsvergütung (TVöD Pflege: ca. 1.380–1.653 € brutto/Monat je nach Ausbildungsjahr). Das ALG I ruht in dieser Zeit. Zusätzlich gibt es 150 € Weiterbildungsgeld pro Monat (§ 87a SGB III) und Prämien für bestandene Prüfungen.

Was wenn mein Bildungsgutschein für Pflege abgelehnt wird?

Widerspruch einlegen und die Ablehnung schriftlich begründen lassen. Häufiger Ablehnungsgrund: fehlende Arbeitsmarktnähe in der eigenen Region. Gegenargument: Pflegebedarf wächst durch den demografischen Wandel bundesweit – aktuelle Stellenangebote aus der Region mitbringen.

Ist die Pflegeumschulung körperlich anspruchsvoll?

Ja – Pflege ist körperlich und emotional fordernd. Neben medizinischem Interesse brauchst du physische und psychische Belastbarkeit, Teamfähigkeit und Empathie. Viele Pflegebetriebe bieten Hospitationen an – nutze das, um vorab zu prüfen ob der Beruf zu dir passt.

Keine wichtige Änderung verpassen.

Einmal im Monat – die wichtigsten Infos zu Umschulung und Förderung. Kostenlos.

Zum Newsletter →
Deine nächsten Schritte
Kündigung & Abfindung
Transfergesellschaft
Sven Schultz – Herausgeber transfermonitor.de
Sven Schultz
Herausgeber & Chefredakteur  ·  LinkedIn

Erfahrung in beruflicher Qualifizierung und Arbeitsmarktförderung. Zusammenarbeit mit Reha-Kostenträgern (Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen), Aufbau von Qualifizierungsprozessen für KMU, seit 2025 im FbW- und AVGS-System tätig. Regional vernetzt mit Agenturen für Arbeit und Jobcentern in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Mehr über die Redaktion →

Newsletter

Keine wichtige Änderung verpassen.

Einmal im Monat. Die wichtigsten Infos zu Förderung, Transfergesellschaften und deinen Rechten. Direkt ins Postfach. Kostenlos.

Jetzt kostenlos anmelden →

Kein Spam. Abmeldung jederzeit möglich. Datenschutz