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Firma macht dicht – was passiert jetzt mit dir?

Transfergesellschaft, T-KUG, § 111 SGB III – wir erklären, was diese Begriffe bedeuten und welche Rechte du hast. Klar. Kostenlos. Unabhängig.

Auf einen Blick

Wann sich die Transfergesellschaft mehr lohnt als die Abfindung – und wann du lieber ablehnen solltest. ↓

Massenentlassung. Betriebsschließung. Stellenabbau. Wenn solche Worte im Büro kursieren, ist die Verunsicherung riesig.

Was viele nicht wissen: Du bist in dieser Situation nicht schutzlos. Es gibt klare Regeln. Es gibt Geld. Und es gibt einen Weg nach vorne.

Dieser Weg heißt oft: Transfergesellschaft.

Was ist eine Transfergesellschaft?

Eine Transfergesellschaft ist ein Unternehmen, das von deinem Arbeitgeber beauftragt wird – wenn Stellen abgebaut werden. Du wechselst vorübergehend in diese Gesellschaft. Dein altes Arbeitsverhältnis endet. Ein neues, befristetes beginnt.

Ziel: Du bekommst Zeit und Unterstützung, um einen neuen Job zu finden. Oder dich umzuschulen. Oder dich neu zu orientieren.

Das Gute: Du verlierst dabei nicht dein Einkommen. Du bekommst Transferkurzarbeitergeld – meist 60 bis 67 Prozent deines letzten Nettogehalts.

Wichtig: Der Eintritt in eine Transfergesellschaft ist freiwillig. Du kannst auch ablehnen – und stattdessen auf eine Abfindung oder Kündigung bestehen. Lass dich vorher beraten.

Die 3 wichtigsten Bausteine im Überblick

Baustein 1

Transferkurzarbeitergeld (T-KUG)

Das Geld, das du während der Transfergesellschaft bekommst. Gezahlt von der Agentur für Arbeit – bis zu 12 Monate lang.

T-KUG erklärt →
Baustein 2

Interessenausgleich & Sozialplan

Das sind die Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Sie regeln, wer geht, wie viel Abfindung es gibt und welche Unterstützung du bekommst.

Sozialplan erklärt →
Baustein 3

Qualifizierung & Vermittlung

In der Transfergesellschaft bekommst du Bewerbungstraining, Coaching und manchmal auch Weiterbildungsangebote – alles mit dem Ziel: neuer Job.

Was in der Transfergesellschaft passiert →
Baustein 4

§ 110 / § 111 SGB III

Das sind die Paragraphen, auf denen alles basiert. Sie regeln die Voraussetzungen für T-KUG und Transfermaßnahmen – und was Arbeitgeber dabei leisten müssen.

§ 110 und § 111 einfach erklärt →

Schritt für Schritt: So läuft eine Transfergesellschaft ab

1

Ankündigung des Stellenabbaus

Dein Arbeitgeber informiert den Betriebsrat. Ab diesem Moment gelten gesetzliche Fristen und Rechte. Der Betriebsrat muss einbezogen werden.

2

Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan

Arbeitgeber und Betriebsrat verhandeln: Wer ist betroffen? Wie hoch ist die Abfindung? Gibt es eine Transfergesellschaft? Das kann Wochen dauern.

3

Angebot an betroffene Mitarbeitende

Du bekommst das Angebot, in die Transfergesellschaft zu wechseln. Du hast das Recht, dieses Angebot abzulehnen. Lies den Vertrag genau – oder lass ihn prüfen.

4

Eintritt in die Transfergesellschaft

Dein altes Arbeitsverhältnis endet. Du wechselst in die Transfergesellschaft – meist nahtlos, ohne Lücke. Du bekommst T-KUG und Unterstützung.

5

Vermittlung und Qualifizierung

Jetzt geht die Arbeit los: Bewerbungen schreiben, Coaching nutzen, Weiterbildungen besuchen. Die Transfergesellschaft begleitet dich aktiv.

6

Neuer Job oder Übergang in ALG I

Entweder du findest während der Laufzeit einen neuen Job – oder du wechselst danach in den regulären ALG-I-Bezug bei der Agentur für Arbeit.

Was bekomme ich in der Transfergesellschaft?

Transferkurzarbeitergeld (T-KUG)

Das T-KUG ist dein Einkommen während der Zeit in der Transfergesellschaft. Es wird von der Agentur für Arbeit gezahlt.

Coaching und Bewerbungsunterstützung

Jede Transfergesellschaft muss aktive Vermittlungsunterstützung anbieten. Das bedeutet: Bewerbungstraining, Karriereberatung, Jobvermittlung.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Manche Transfergesellschaften bieten auch Qualifizierungsmaßnahmen an – bezahlt aus dem Sozialplan oder mit Bildungsgutschein kombinierbar.

Tipp für Betriebsräte: Im Sozialplan kannst du eine Aufstockung des T-KUG verhandeln. Auch auf die Auswahl des Anbieters kann der Betriebsrat im Rahmen der Sozialplanverhandlungen Einfluss nehmen.
Sozialplan verhandeln – was Betriebsräte wissen müssen →

Häufige Fragen zur Transfergesellschaft

Muss ich in die Transfergesellschaft eintreten?

Nein. Der Eintritt ist freiwillig. Du kannst das Angebot ablehnen und auf eine Kündigung mit Abfindung bestehen. Lass dich aber vorher von einem Anwalt oder deiner Gewerkschaft beraten – ein Vergleich lohnt sich immer.

Was passiert, wenn ich in der Transfergesellschaft einen Job finde?

Du kannst die Transfergesellschaft jederzeit verlassen, wenn du einen neuen Job gefunden hast. Manche Sozialpläne sehen sogar einen Bonus vor, wenn du früh ausscheidest.

Wie lange dauert eine Transfergesellschaft?

In der Regel 6 bis 12 Monate. Das Transferkurzarbeitergeld (T-KUG) wird maximal 12 Monate lang gezahlt – das begrenzt die meisten Transfergesellschaften in der Praxis auf diesen Zeitraum. Theoretisch kann eine TG länger laufen, wenn der Arbeitgeber die Kosten danach selbst trägt.

Was ist der Unterschied zwischen Transfergesellschaft und Abfindung?

Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung beim Ausscheiden. Die Transfergesellschaft ist ein laufendes Beschäftigungsverhältnis mit monatlichem Einkommen und Unterstützung. Beides kann auch kombiniert werden.

Kann ich in der Transfergesellschaft auch eine Umschulung machen?

Ja, das ist möglich – wenn die Laufzeit lang genug ist und die Finanzierung geklärt ist. Sprich deinen Berater in der Transfergesellschaft darauf an. Manchmal lässt sich ein Bildungsgutschein zusätzlich beantragen.

Rechtsgrundlagen

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Sven Schultz – Herausgeber transfermonitor.de
Sven Schultz
Herausgeber & Chefredakteur  ·  LinkedIn

Erfahrung in beruflicher Qualifizierung und Arbeitsmarktförderung. Zusammenarbeit mit Reha-Kostenträgern (Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen), Aufbau von Qualifizierungsprozessen für KMU, seit 2025 im FbW- und AVGS-System tätig. Regional vernetzt mit Agenturen für Arbeit und Jobcentern in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Mehr über die Redaktion →

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