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Transferagentur oder Transfergesellschaft – viele verwechseln die Begriffe. Wir erklären was eine Transferagentur macht, wann sie zum Einsatz kommt und was du davon hast.
Auf einen Blick
Woran du eine gute Transferagentur erkennst – und was du tun kannst wenn sie nicht liefert. ↓
Du hörst beide Begriffe – Transfergesellschaft und Transferagentur. Manchmal werden sie sogar synonym verwendet. Aber es gibt einen wichtigen Unterschied: Eine Transfergesellschaft ist ein eigenes Unternehmen in das du wechselst. Eine Transferagentur ist ein Dienstleister der dich beim Übergang begleitet – ohne dass du das Unternehmen wechselst.
Eine Transferagentur ist ein spezialisierter Dienstleister der Arbeitnehmer bei der beruflichen Neuorientierung unterstützt. Sie arbeitet im Auftrag des Arbeitgebers oder der Bundesagentur für Arbeit – und bietet Beratung, Coaching, Bewerbungsunterstützung und Qualifizierung an.
Im Gegensatz zur Transfergesellschaft wechselst du bei einer Transferagentur nicht in ein neues Arbeitsverhältnis. Du bleibst formell beim alten Arbeitgeber beschäftigt – oder du nutzt die Transferagentur nach dem Ende deines Arbeitsverhältnisses als externe Unterstützung.
Transferagenturen kommen typischerweise in folgenden Situationen zum Einsatz:
Eine Transferagentur kann sinnvoll sein wenn du keinen Anspruch auf eine Transfergesellschaft hast – zum Beispiel weil dein Arbeitgeber zu klein ist oder weil es keinen Betriebsrat gibt. Auch als freiwillige Zusatzleistung eines Arbeitgebers kann sie wertvoll sein.
Nein. Eine Transfergesellschaft ist ein eigenes Unternehmen in das du wechselst – mit neuem Arbeitsvertrag und T-KUG. Eine Transferagentur ist ein externer Dienstleister der dich begleitet ohne dass du das Arbeitsverhältnis wechselst.
Nein – das T-KUG nach § 111 SGB III ist ausschließlich an die Mitgliedschaft in einer zugelassenen Transfergesellschaft geknüpft. Transferagenturen haben keinen Zugang zum T-KUG.
Das hängt vom Anbieter und der Vereinbarung ab. In vielen Fällen zahlt der Arbeitgeber – als freiwillige Leistung oder im Rahmen eines Sozialplans. Manchmal werden auch Fördermittel der Bundesagentur für Arbeit eingesetzt.
Ja – als Privatperson kannst du eine Outplacement-Beratung oder Karriereberatung selbst bezahlen. Das ist im Prinzip dasselbe wie eine Transferagentur. Mit einem AVGS-Gutschein kannst du solche Leistungen auch gefördert in Anspruch nehmen.
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