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Transferagentur – was ist das und was ist der Unterschied zur Transfergesellschaft?

Transferagentur oder Transfergesellschaft – viele verwechseln die Begriffe. Wir erklären was eine Transferagentur macht, wann sie zum Einsatz kommt und was du davon hast.

Auf einen Blick

  • Transferagenturen organisieren die TG – sie sind nicht identisch mit dem bisherigen Arbeitgeber.
  • Qualität variiert stark: Gute Transferagenturen bieten aktives Coaching, schlechte nur Verwaltung.
  • Du hast das Recht, die Betreuungsintensität einzufordern die im Eintrittsvertrag steht.

Woran du eine gute Transferagentur erkennst – und was du tun kannst wenn sie nicht liefert. ↓

Du hörst beide Begriffe – Transfergesellschaft und Transferagentur. Manchmal werden sie sogar synonym verwendet. Aber es gibt einen wichtigen Unterschied: Eine Transfergesellschaft ist ein eigenes Unternehmen in das du wechselst. Eine Transferagentur ist ein Dienstleister der dich beim Übergang begleitet – ohne dass du das Unternehmen wechselst.

Was ist eine Transferagentur?

Eine Transferagentur ist ein spezialisierter Dienstleister der Arbeitnehmer bei der beruflichen Neuorientierung unterstützt. Sie arbeitet im Auftrag des Arbeitgebers oder der Bundesagentur für Arbeit – und bietet Beratung, Coaching, Bewerbungsunterstützung und Qualifizierung an.

Im Gegensatz zur Transfergesellschaft wechselst du bei einer Transferagentur nicht in ein neues Arbeitsverhältnis. Du bleibst formell beim alten Arbeitgeber beschäftigt – oder du nutzt die Transferagentur nach dem Ende deines Arbeitsverhältnisses als externe Unterstützung.

Wichtig: Der Begriff „Transferagentur" ist nicht gesetzlich definiert – anders als die Transfergesellschaft nach § 111 SGB III. Das bedeutet: Qualität und Leistungsumfang können stark variieren. Frag immer konkret nach was angeboten wird.

Transferagentur vs. Transfergesellschaft – der direkte Vergleich

Transferagentur
Transfergesellschaft
Rechtlicher Status
Kein eigenes Arbeitsverhältnis – externer Dienstleister
Neues befristetes Arbeitsverhältnis nach § 111 SGB III
Finanzielle Absicherung
Kein T-KUG – keine gesetzliche Lohnersatzleistung
Transferkurzarbeitergeld (T-KUG) – bis zu 12 Monate
Sozialversicherung
Abhängig vom individuellen Status
Sozialversicherungspflichtig beschäftigt
Leistungen
Beratung, Coaching, Bewerbungsunterstützung – variiert je Anbieter
Beratung, Coaching, Qualifizierung – gesetzlich geregelt
Gesetzliche Grundlage
Keine spezifische gesetzliche Regelung
§ 110 / § 111 SGB III

Wann kommt eine Transferagentur zum Einsatz?

Transferagenturen kommen typischerweise in folgenden Situationen zum Einsatz:

Achtung: Wer eine Transferagentur nutzt hat keinen Anspruch auf T-KUG – und damit keine gesetzlich geregelte finanzielle Absicherung während der Übergangsphase. Prüfe genau was dir angeboten wird und was es kostet.

Was leistet eine gute Transferagentur?

Für wen ist eine Transferagentur sinnvoll?

Eine Transferagentur kann sinnvoll sein wenn du keinen Anspruch auf eine Transfergesellschaft hast – zum Beispiel weil dein Arbeitgeber zu klein ist oder weil es keinen Betriebsrat gibt. Auch als freiwillige Zusatzleistung eines Arbeitgebers kann sie wertvoll sein.

Tipp: Wenn du die Wahl zwischen Transfergesellschaft und Transferagentur hast – wähle die Transfergesellschaft. Sie bietet mit dem T-KUG eine gesetzlich geregelte finanzielle Absicherung die eine Transferagentur nicht ersetzen kann.

Häufige Fragen zur Transferagentur

Ist eine Transferagentur dasselbe wie eine Transfergesellschaft?

Nein. Eine Transfergesellschaft ist ein eigenes Unternehmen in das du wechselst – mit neuem Arbeitsvertrag und T-KUG. Eine Transferagentur ist ein externer Dienstleister der dich begleitet ohne dass du das Arbeitsverhältnis wechselst.

Bekomme ich bei einer Transferagentur auch T-KUG?

Nein – das T-KUG nach § 111 SGB III ist ausschließlich an die Mitgliedschaft in einer zugelassenen Transfergesellschaft geknüpft. Transferagenturen haben keinen Zugang zum T-KUG.

Was kostet eine Transferagentur?

Das hängt vom Anbieter und der Vereinbarung ab. In vielen Fällen zahlt der Arbeitgeber – als freiwillige Leistung oder im Rahmen eines Sozialplans. Manchmal werden auch Fördermittel der Bundesagentur für Arbeit eingesetzt.

Kann ich eine Transferagentur selbst beauftragen?

Ja – als Privatperson kannst du eine Outplacement-Beratung oder Karriereberatung selbst bezahlen. Das ist im Prinzip dasselbe wie eine Transferagentur. Mit einem AVGS-Gutschein kannst du solche Leistungen auch gefördert in Anspruch nehmen.

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Sven Schultz – Herausgeber transfermonitor.de
Sven Schultz
Herausgeber & Chefredakteur  ·  LinkedIn

Erfahrung in beruflicher Qualifizierung und Arbeitsmarktförderung. Zusammenarbeit mit Reha-Kostenträgern (Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen), Aufbau von Qualifizierungsprozessen für KMU, seit 2025 im FbW- und AVGS-System tätig. Regional vernetzt mit Agenturen für Arbeit und Jobcentern in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Mehr über die Redaktion →

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