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Nicht jede Transfergesellschaft ist gleich gut. Wir zeigen dir worauf es bei der Auswahl ankommt – und welche Warnsignale du kennen solltest.
Auf einen Blick
Die Rechnung die zeigt was du netto wirklich bekommst – TG vs. Abfindung direkt verglichen. ↓
Dein Arbeitgeber hat eine Transfergesellschaft ausgewählt – aber hast du ein Mitspracherecht? Und wie erkennst du ob der Anbieter wirklich gut ist?
In der Realität haben Arbeitnehmer selten die Wahl des Anbieters. Aber du kannst einschätzen was du von deiner Transfergesellschaft erwarten kannst – und gezielt nachfragen.
Du bekommst einen festen Ansprechpartner – nicht wechselnde Gesichter. Kontinuität ist entscheidend für eine erfolgreiche Begleitung.
Schon im Erstgespräch wird ein individueller Plan erstellt. Nicht generisch für alle – sondern auf deine Situation zugeschnitten.
Nicht nur Bewerbungstraining – sondern echte Qualifizierung. Kurse, Zertifikate, Sprachkurse. Und Unterstützung bei der Beantragung eines Bildungsgutscheins.
Gute Transfergesellschaften haben aktive Kontakte zu Unternehmen in der Region. Sie vermitteln – nicht nur beraten.
Frag direkt: Wie viele Teilnehmer haben in den letzten 12 Monaten einen Job gefunden? Seriöse Anbieter nennen diese Zahl.
Ein Büro in deiner Region ist wichtig – für persönliche Gespräche, Präsenzveranstaltungen und lokale Arbeitgeberkontakte.
Transfergesellschaften sind in der Regel keine frei wählbaren Dienstleister – sie werden vom Arbeitgeber im Sozialplan festgelegt. Wer dennoch einen Überblick über zugelassene Träger im Beschäftigtentransfer sucht, findet eine aktuelle Liste beim Bundesverband der Träger im Beschäftigtentransfer (BVTB):
Daneben gibt es viele regionale Träger – oft mit besserem Kenntnis des lokalen Arbeitsmarkts als bundesweite Anbieter.
In den meisten Fällen nein – die Transfergesellschaft wird vom Arbeitgeber im Sozialplan festgelegt, meist nach Verhandlung mit dem Betriebsrat. Du kannst aber:
In der Regel nein – du bist vertraglich an die Transfergesellschaft gebunden die im Sozialplan vorgesehen ist. Bei schwerwiegenden Problemen kannst du dich an den Betriebsrat wenden oder rechtliche Beratung einholen.
Nichts – die Kosten trägt der Arbeitgeber (Restkosten nach Abzug des T-KUG der Bundesagentur für Arbeit). Du zahlst keinen eigenen Beitrag.
Ja – Transfergesellschaften müssen nach § 111 SGB III zugelassen sein. Darüber hinaus gibt es freiwillige Qualitätszertifizierungen. Frag nach der Zulassung und nach Zertifikaten.
Frag nach der Vermittlungsquote, nach konkreten Weiterbildungsangeboten und nach dem Verhältnis Berater zu Teilnehmer. Mehr als 50 Teilnehmer pro Berater ist ein Warnsignal.
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