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Das T-KUG ist die wichtigste Einkommensquelle während der Transfergesellschaft. Wir erklären wie viel du bekommst, wie lange es läuft und was du beachten musst.
Auf einen Blick
Was „pauschaliertes Nettoentgelt" wirklich bedeutet – und warum dein T-KUG oft anders ist als erwartet. ↓
Du wechselst in eine Transfergesellschaft – aber was bekommst du dort eigentlich monatlich? Und von wem? Das Transferkurzarbeitergeld ist die Antwort darauf. Es ist keine Sozialleistung im klassischen Sinne – sondern ein gesetzlich geregelter Anspruch.
Das Transferkurzarbeitergeld (T-KUG) ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit die du während deiner Zeit in der Transfergesellschaft erhältst. Es wird nicht direkt an dich ausgezahlt – sondern an die Transfergesellschaft, die es dann als Teil deines Gehalts weitergibt.
Rechtsgrundlage ist § 111 SGB III. Das T-KUG ersetzt einen Großteil deines bisherigen Nettoeinkommens für die Dauer der Transfergesellschaft.
Der „pauschalierte Nettolohn" ist nicht dein tatsächliches Nettogehalt – sondern ein gesetzlich berechneter Wert auf Basis deines Bruttogehalts. In der Praxis bedeutet das: Du bekommst etwas weniger als dein bisheriges Nettogehalt.
Bruttogehalt eingeben → T-KUG, Aufstockung und Gesamtbetrag sofort berechnen.
| Bruttogehalt | T-KUG (60%, keine Kinder) | T-KUG (67%, mit Kind) | Mit AG-Aufstockung 75% |
|---|---|---|---|
| 2.000 € brutto | ca. 877 € | ca. 980 € | ca. 1.095 € |
| 3.000 € brutto | ca. 1.224 € | ca. 1.367 € | ca. 1.530 € |
| 4.000 € brutto | ca. 1.560 € | ca. 1.742 € | ca. 1.950 € |
| 5.000 € brutto | ca. 1.890 € | ca. 2.110 € | ca. 2.363 € |
Das T-KUG wird für maximal 12 Monate gezahlt. Die tatsächliche Dauer hängt davon ab wie lange deine Transfergesellschaft läuft – und die wiederum ist im Sozialplan festgelegt.
Typische Laufzeiten von Transfergesellschaften sind 6 bis 12 Monate. Manche laufen auch kürzer – das hängt von der Größe des Stellenabbaus und den Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ab.
Wenn die Transfergesellschaft endet ohne dass du einen neuen Job gefunden hast, hast du in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I). Die Zeit in der Transfergesellschaft zählt dabei als Beschäftigungszeit – du verlierst also keinen ALG-Anspruch.
Das T-KUG selbst ist steuerfrei – unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Es erhöht deinen persönlichen Steuersatz für andere Einkünfte im selben Jahr. Wenn du im selben Jahr noch reguläres Gehalt bezogen hast, kann das zu einer Steuernachzahlung führen.
Lass dich dazu am besten von einem Steuerberater beraten – besonders wenn du im Jahr des Wechsels noch mehrere Monate regulär gearbeitet hast.
Nein – den Antrag stellt die Transfergesellschaft. Du musst nur deinen Arbeitsvertrag mit der Transfergesellschaft unterschreiben und die geforderten Unterlagen einreichen.
Nein. Das T-KUG ist eine eigene Leistung während der Transfergesellschaft. Danach hast du einen separaten Anspruch auf ALG I – sofern du die Voraussetzungen erfüllst.
Ja – aber du musst Nebeneinkünfte der Transfergesellschaft melden. Sie können auf das T-KUG angerechnet werden. Frag vorher bei der Transfergesellschaft nach wie das gehandhabt wird.
Du hast Anspruch auf Krankengeld von deiner Krankenkasse – da du sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist. Das T-KUG ruht während der Krankheit, das Krankengeld übernimmt.
Ja – wenn du vorher einen neuen Job findest oder die Transfergesellschaft aus anderen Gründen endet. Das T-KUG endet dann mit der Transfergesellschaft.
Wie wird das T-KUG genau berechnet? Mit Rechenbeispielen, Aufstockung und Steuern – verständlich erklärt.
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