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Transferkurzarbeitergeld (T-KUG) – Höhe, Dauer und Beantragung

Das T-KUG ist die wichtigste Einkommensquelle während der Transfergesellschaft. Wir erklären wie viel du bekommst, wie lange es läuft und was du beachten musst.

Auf einen Blick

  • T-KUG beträgt 60% ohne Kinder, 67% mit Kindern – berechnet auf das pauschalierte Nettoentgelt.
  • Die Berechnung basiert auf dem Bruttogehalt bis zur Beitragsbemessungsgrenze – nicht dem tatsächlichen Netto.
  • T-KUG ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt – erhöht den Steuersatz auf andere Einkünfte.

Was „pauschaliertes Nettoentgelt" wirklich bedeutet – und warum dein T-KUG oft anders ist als erwartet. ↓

Du wechselst in eine Transfergesellschaft – aber was bekommst du dort eigentlich monatlich? Und von wem? Das Transferkurzarbeitergeld ist die Antwort darauf. Es ist keine Sozialleistung im klassischen Sinne – sondern ein gesetzlich geregelter Anspruch.

Was ist das Transferkurzarbeitergeld?

Das Transferkurzarbeitergeld (T-KUG) ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit die du während deiner Zeit in der Transfergesellschaft erhältst. Es wird nicht direkt an dich ausgezahlt – sondern an die Transfergesellschaft, die es dann als Teil deines Gehalts weitergibt.

Rechtsgrundlage ist § 111 SGB III. Das T-KUG ersetzt einen Großteil deines bisherigen Nettoeinkommens für die Dauer der Transfergesellschaft.

Wichtig: Das T-KUG ist keine Sozialleistung die du selbst beantragen musst. Den Antrag stellt die Transfergesellschaft bei der Bundesagentur für Arbeit – du musst nur sicherstellen dass du die Voraussetzungen erfüllst.

Wie viel bekommst du?

60%
des pauschalierten Nettolohns – ohne Kinder
67%
des pauschalierten Nettolohns – mit mindestens einem Kind
12 Monate
maximale Bezugsdauer des T-KUG

Der „pauschalierte Nettolohn" ist nicht dein tatsächliches Nettogehalt – sondern ein gesetzlich berechneter Wert auf Basis deines Bruttogehalts. In der Praxis bedeutet das: Du bekommst etwas weniger als dein bisheriges Nettogehalt.

🧮 Wie viel bekommst du konkret?

Bruttogehalt eingeben → T-KUG, Aufstockung und Gesamtbetrag sofort berechnen.

Zum T-KUG Rechner →

Rechenbeispiele (Stand 2026)

Bruttogehalt T-KUG (60%, keine Kinder) T-KUG (67%, mit Kind) Mit AG-Aufstockung 75%
2.000 € brutto ca. 877 € ca. 980 € ca. 1.095 €
3.000 € brutto ca. 1.224 € ca. 1.367 € ca. 1.530 €
4.000 € brutto ca. 1.560 € ca. 1.742 € ca. 1.950 €
5.000 € brutto ca. 1.890 € ca. 2.110 € ca. 2.363 €
Aufstockung durch den Arbeitgeber: Viele Arbeitgeber stocken das T-KUG im Rahmen des Sozialplans auf – oft auf 70–80% deines bisherigen Nettogehalts. Das ist Verhandlungssache zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Schau in deinen Sozialplan.

Wie lange läuft das T-KUG?

Das T-KUG wird für maximal 12 Monate gezahlt. Die tatsächliche Dauer hängt davon ab wie lange deine Transfergesellschaft läuft – und die wiederum ist im Sozialplan festgelegt.

Typische Laufzeiten von Transfergesellschaften sind 6 bis 12 Monate. Manche laufen auch kürzer – das hängt von der Größe des Stellenabbaus und den Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ab.

Achtung: Das T-KUG läuft parallel zur Transfergesellschaft. Wenn die Transfergesellschaft endet bevor die 12 Monate um sind, endet auch das T-KUG. Du hast keinen Anspruch auf die volle Bezugsdauer wenn deine Transfergesellschaft kürzer läuft.

Wer hat Anspruch auf T-KUG?

Was passiert nach dem T-KUG?

Wenn die Transfergesellschaft endet ohne dass du einen neuen Job gefunden hast, hast du in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I). Die Zeit in der Transfergesellschaft zählt dabei als Beschäftigungszeit – du verlierst also keinen ALG-Anspruch.

Gut zu wissen: Während du T-KUG beziehst bist du sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung laufen normal weiter – du hast keinen Versicherungsbruch.

T-KUG und Steuern

Das T-KUG selbst ist steuerfrei – unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Es erhöht deinen persönlichen Steuersatz für andere Einkünfte im selben Jahr. Wenn du im selben Jahr noch reguläres Gehalt bezogen hast, kann das zu einer Steuernachzahlung führen.

Lass dich dazu am besten von einem Steuerberater beraten – besonders wenn du im Jahr des Wechsels noch mehrere Monate regulär gearbeitet hast.

Häufige Fragen zum T-KUG

Muss ich das T-KUG selbst beantragen?

Nein – den Antrag stellt die Transfergesellschaft. Du musst nur deinen Arbeitsvertrag mit der Transfergesellschaft unterschreiben und die geforderten Unterlagen einreichen.

Wird das T-KUG auf ALG I angerechnet?

Nein. Das T-KUG ist eine eigene Leistung während der Transfergesellschaft. Danach hast du einen separaten Anspruch auf ALG I – sofern du die Voraussetzungen erfüllst.

Kann ich während des T-KUG nebenbei arbeiten?

Ja – aber du musst Nebeneinkünfte der Transfergesellschaft melden. Sie können auf das T-KUG angerechnet werden. Frag vorher bei der Transfergesellschaft nach wie das gehandhabt wird.

Was passiert wenn ich während der Transfergesellschaft krank werde?

Du hast Anspruch auf Krankengeld von deiner Krankenkasse – da du sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist. Das T-KUG ruht während der Krankheit, das Krankengeld übernimmt.

Kann die Transfergesellschaft vor den 12 Monaten enden?

Ja – wenn du vorher einen neuen Job findest oder die Transfergesellschaft aus anderen Gründen endet. Das T-KUG endet dann mit der Transfergesellschaft.

📖 Vertiefend: T-KUG Berechnung im Detail

Wie wird das T-KUG genau berechnet? Mit Rechenbeispielen, Aufstockung und Steuern – verständlich erklärt.

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Sven Schultz – Herausgeber transfermonitor.de
Sven Schultz
Herausgeber & Chefredakteur  ·  LinkedIn

Erfahrung in beruflicher Qualifizierung und Arbeitsmarktförderung. Zusammenarbeit mit Reha-Kostenträgern (Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen), Aufbau von Qualifizierungsprozessen für KMU, seit 2025 im FbW- und AVGS-System tätig. Regional vernetzt mit Agenturen für Arbeit und Jobcentern in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Mehr über die Redaktion →

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