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Der AVGS ist kostenlos – aber du bekommst ihn nicht automatisch. Wir zeigen dir wie du ihn beantragst, was du sagen sollst und worauf du achten musst.
Auf einen Blick
Was du im Gespräch sagen musst – und welche Formulierung fast immer zum Erfolg führt. ↓
Unsicher, ob AVGS oder Bildungsgutschein? Die beiden Gutscheine fördern Verschiedenes – der AVGS die Vermittlung und das Coaching, der Bildungsgutschein die Weiterbildung selbst. Welcher zu deiner Situation passt, klärt der Fördercheck in drei Fragen.
Viele Menschen wissen nicht dass es den AVGS gibt – oder trauen sich nicht danach zu fragen. Dabei ist die Beantragung einfacher als gedacht. Du musst nur wissen wie du das Gespräch mit deinem Arbeitsvermittler führst.
Du brauchst einen Termin bei deiner zuständigen Vermittlungsfachkraft. Wenn du noch keinen hast: Melde dich arbeitsuchend – das ist der erste Schritt. Wichtig: spätestens drei Monate vor Ende deines Arbeitsverhältnisses.
Warte nicht darauf, dass die Fachkraft von selbst auf den AVGS kommt – frag aktiv danach. Formuliere konkret: „Ich möchte einen AVGS für Karrierecoaching beantragen, um meine berufliche Neuorientierung zu unterstützen.“
Komm vorbereitet. Wenn du bereits einen Anbieter im Blick hast, nenn ihn. Wenn nicht, frag nach dem weiteren Vorgehen. Der Anbieter muss AZAV-zertifiziert sein – und zwar für genau die Maßnahmeart, die auf deinem Gutschein steht.
Stimmt die Fachkraft zu, bekommst du den AVGS als Dokument oder digital. Geh damit zum Anbieter und lass dir schriftlich bestätigen, dass seine Maßnahme zu Ziel, Inhalt, Dauer und Region deines Gutscheins passt.
Mit der Bestätigung des Trägers gehst du zurück zur Agentur oder zum Jobcenter. Die Fachkraft prüft, ob die Maßnahme zu deinem Förderziel passt, und stellt bei Zustimmung einen schriftlichen Bewilligungsbescheid aus.
Erst jetzt startest du. Der Anbieter rechnet direkt mit der Bundesagentur ab – du zahlst nichts und trittst nicht in Vorleistung.
Nach dem Ende der Maßnahme bekommst du vom Träger eine Teilnahmebescheinigung. Heb sie auf: Sie hilft bei späteren Förderanträgen und in Bewerbungen. Der Träger meldet den Abschluss selbst an die Agentur.
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den AVGS – der Vermittler entscheidet nach Ermessen. Wenn er ablehnt:
Der häufigste Grund für Ärger beim Einlösen ist nicht ein unwilliger Sachbearbeiter, sondern ein Angebot, das nicht zum Gutschein passt. Prüfe diese vier Ebenen gegeneinander:
Maßnahmeziel, Inhalt, Dauer, Gültigkeit und Region sind die Leitplanken.
Der Anbieter muss eine passende und zugelassene Maßnahme anbieten.
Die Vermittlungsfachkraft prüft, ob die Maßnahme zu deiner beruflichen Eingliederung passt.
Vor der schriftlichen Zustimmung solltest du keine Teilnahme beginnen.
Ja – es gibt keine gesetzliche Begrenzung auf einen AVGS. Ist eine Maßnahme abgeschlossen und du brauchst weitere Unterstützung, kannst du erneut einen beantragen. Bei einer erneuten Förderung legt die Agentur allerdings einen engeren Maßstab an und prüft, ob eine andere Leistung zielführender wäre.
Ja – auch das Jobcenter kann einen AVGS ausstellen. Die Voraussetzungen sind ähnlich wie bei der Agentur für Arbeit. Sprich deine Integrationsfachkraft direkt darauf an.
Im günstigen Fall noch im selben Gespräch. Manchmal dauert die Ausstellung ein paar Tage. Plane keine Maßnahme, die sofort starten muss, bevor du den Gutschein in der Hand hast.
Frag nach dem Grund und nach alternativen Förderinstrumenten. Du kannst um einen neuen Termin bitten, wenn sich deine Situation ändert, und dich an die Widerspruchsstelle wenden, wenn du die Ablehnung für unbegründet hältst. Einen Rechtsanspruch auf den AVGS für Coaching gibt es nicht – nur beim AVGS für die private Arbeitsvermittlung.
Nein. Starte nie vor dem Bewilligungsbescheid oder der schriftlichen Zustimmung. Wer vorher anfängt, bekommt die Kosten nicht erstattet – unabhängig davon, was der Anbieter zusagt.
Dann wird die Maßnahme nicht bewilligt. Lass dir vom Anbieter vor dem Behördentermin schriftlich bestätigen, dass seine Maßnahme zu Ziel, Inhalt, Dauer und Region deines AVGS passt und er dafür AZAV-zertifiziert ist.
Melde dich vor Ablauf bei deiner Vermittlungsfachkraft. Einen Rechtsanspruch auf Verlängerung gibt es nicht. Ist die Frist ohne Maßnahmeteilnahme verstrichen, kann nach den Fachlichen Weisungen erneut ein AVGS ausgehändigt werden – die Fördervoraussetzungen werden dann neu geprüft.
Nein. Es gibt kein separates Antragsformular. Der AVGS wird im Beratungsgespräch besprochen und von der Vermittlungsfachkraft ausgestellt. Entscheidend ist, dass du ihn aktiv ansprichst und dein Anliegen konkret benennst.
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