Wir verwenden Cookies um dir die bestmögliche Nutzung unserer Website zu ermöglichen und unsere Inhalte zu verbessern. Einige Cookies sind technisch notwendig, andere helfen uns zu verstehen wie du die Seite nutzt. Du kannst deine Einstellungen jederzeit ändern. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung und unserem Impressum.
Technisch erforderlich für die Grundfunktionen der Website. Kann nicht deaktiviert werden.
Hilft uns zu verstehen wie Besucher die Seite nutzen (z.B. Seitenaufrufe, Verweildauer).
Ermöglicht personalisierte Inhalte und Werbung. Aktuell nicht aktiv auf dieser Website.
Der AVGS ist kostenlos – aber du bekommst ihn nicht automatisch. Wir zeigen dir wie du ihn beantragst, was du sagen sollst und worauf du achten musst.
Auf einen Blick
Was du im Gespräch sagen musst – und welche Formulierung fast immer zum Erfolg führt. ↓
Viele Menschen wissen nicht dass es den AVGS gibt – oder trauen sich nicht danach zu fragen. Dabei ist die Beantragung einfacher als gedacht. Du musst nur wissen wie du das Gespräch mit deinem Arbeitsvermittler führst.
Du brauchst einen Termin bei deinem zuständigen Arbeitsvermittler. Wenn du noch keinen hast: Melde dich arbeitsuchend – das ist der erste Schritt. Wichtig: Melde dich spätestens 3 Monate vor Ende deines Arbeitsverhältnisses.
Warte nicht darauf dass der Vermittler von selbst auf den AVGS kommt – frag aktiv danach. Formuliere konkret: „Ich möchte einen AVGS für Karrierecoaching beantragen um meine berufliche Neuorientierung zu unterstützen."
Komm vorbereitet. Wenn du bereits einen Anbieter im Blick hast, nenn ihn. Wenn nicht, frag ob der Vermittler Empfehlungen hat. Der Anbieter muss AZAV-zertifiziert sein.
Wenn der Vermittler zustimmt bekommst du den AVGS – als Dokument oder digital. Du bringst ihn zum Anbieter und startest die Maßnahme. Achtung: Der AVGS hat eine Gültigkeitsdauer – in der Regel 3–6 Monate, je nach Arbeitsvermittler.
Du nimmst die Leistung beim Anbieter in Anspruch. Der Anbieter rechnet direkt mit der Bundesagentur ab – du zahlst nichts.
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den AVGS – der Vermittler entscheidet nach Ermessen. Wenn er ablehnt:
Ja – es gibt keine gesetzliche Begrenzung auf einen AVGS. Wenn eine Maßnahme abgeschlossen ist und du weitere Unterstützung brauchst, kannst du erneut einen AVGS beantragen. Das liegt im Ermessen des Vermittlers.
Ja – auch das Jobcenter kann AVGS ausstellen. Die Voraussetzungen sind ähnlich wie bei der Agentur für Arbeit. Frag deinen Fallmanager direkt danach.
Im Idealfall noch im selben Gespräch. Manchmal dauert es ein paar Tage bis das Formular ausgestellt wird. Plant keine Maßnahme die sofort starten muss ohne den AVGS in der Hand zu haben.
Ja – in vielen Fällen kann der Vermittler den AVGS verlängern oder einen neuen ausstellen. Melde dich rechtzeitig wenn du merkst dass die Frist knapp wird.
Rechtsgrundlagen
Einmal im Monat – die wichtigsten Infos zu Förderung und Coaching. Kostenlos.
Einmal im Monat. Die wichtigsten Infos zu Förderung, Transfergesellschaften und deinen Rechten. Direkt ins Postfach. Kostenlos.
Jetzt kostenlos anmelden →Kein Spam. Abmeldung jederzeit möglich. Datenschutz