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Ja – AVGS-Coaching ist auch online möglich. Aber nicht jedes Online-Angebot ist förderfähig. Wir erklären was erlaubt ist, worauf du bei der Anbieterwahl achten musst und wann Präsenz die bessere Wahl ist.
Auf einen Blick
Was Online-Coaching kann – und in welchen Situationen Präsenz trotzdem die bessere Wahl ist. ↓
Immer mehr AVGS-Anbieter sind komplett online aufgestellt. Das klingt praktisch – und ist es oft auch. Aber es gibt einen entscheidenden Unterschied zwischen einem echten Online-Coaching per AVGS und einem nicht förderfähigen Selbstlernkurs. Wer das nicht kennt riskiert dass die Kosten nicht erstattet werden.
Ja – die Bundesagentur für Arbeit erlaubt AVGS-Coaching per Video und Online-Sitzungen. Es gibt keine gesetzliche Pflicht zum Präsenzunterricht. Entscheidend ist nicht das Format, sondern ob der Anbieter AZAV-zertifiziert ist und ob echte persönliche Betreuung stattfindet.
Ein seriöses Online-AVGS-Coaching funktioniert so: Nach der Buchung und Gutschein-Einlösung findet ein Erstgespräch per Video statt. Dann werden wöchentliche oder zweiwöchentliche Sitzungen vereinbart – je nach Coaching-Art und -Dauer. Zwischen den Sitzungen bearbeitest du Aufgaben (z.B. Lebenslauf überarbeiten, Stellenanzeigen recherchieren). Der Coach gibt Feedback und begleitet dich aktiv.
Die rechtliche Grundlage für den AVGS ist § 45 SGB III. Danach können Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gefördert werden – unabhängig davon, ob sie in Präsenz oder online stattfinden. Entscheidend ist nicht das Format, sondern zwei Kriterien: Der Träger muss nach AZAV zertifiziert sein, und die Maßnahme selbst muss für diesen Zweck zugelassen sein. Die AZAV-Zertifizierung gilt gleichermaßen für Online- und Präsenzformate – ein AZAV-zertifizierter Anbieter darf sein Coaching also in beiden Formaten durchführen, solange das Konzept es vorsieht.
Was nicht förderfähig ist: reine Selbstlernplattformen, voraufgezeichnete Video-Kurse ohne Betreuung, oder Angebote bei nicht-zertifizierten Anbietern. Wenn du unsicher bist ob ein Anbieter zugelassen ist, kannst du das in der Trägerdatenbank der Bundesagentur für Arbeit prüfen.
Bevor du dich für einen Online-Anbieter entscheidest, solltest du folgende Punkte direkt beim Anbieter erfragen – am besten schriftlich, damit du im Nachhinein Belege hast:
Seriöse Anbieter beantworten alle diese Fragen transparent und schriftlich. Wer ausweicht oder auf vage Antworten ausweicht, ist kein gutes Zeichen.
Ja – AVGS-Coaching ist auch per Video und online möglich. Voraussetzung ist dass der Anbieter AZAV-zertifiziert ist und echte Live-Betreuung durch einen qualifizierten Coach anbietet. Reine Selbstlernplattformen ohne persönlichen Kontakt sind nicht förderfähig.
Prüfe: AZAV-Zertifizierung vorhanden? Echte Live-Sitzungen? Qualifikationen der Coaches offengelegt? Klare Stundenangaben? Echte Bewertungen? Wenn alle fünf Punkte passen ist der Anbieter wahrscheinlich seriös.
Für viele Menschen ja – besonders wenn die Coaching-Ziele klar definiert sind und du gut mit digitalen Tools umgehst. Für Menschen die Struktur und direkten menschlichen Kontakt brauchen ist Präsenz oft wirksamer. Das ist individuell verschieden.
Frag den Anbieter nach Telefon-Coaching als Alternative. Das ist ebenfalls förderfähig wenn persönliche Betreuung stattfindet. Oder suche einen Präsenzanbieter in deiner Nähe.
Ja – solange dein AVGS noch gültig ist und der neue Anbieter AZAV-zertifiziert ist. Informiere die Agentur für Arbeit über den Wechsel. Ein Wechsel ist in der Regel problemlos möglich bevor du die Maßnahme begonnen hast.
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