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Mit einem AVGS kannst du verschiedene Coaching-Arten kostenlos in Anspruch nehmen – von Bewerbungscoaching über Karriereberatung bis zur Existenzgründungsberatung. Welche es gibt und was du beachten musst: hier alles erklärt.
Auf einen Blick
Welche Coaching-Art für welche Situation am meisten bringt – und was viele erst hinterher wissen. ↓
Viele Menschen wissen dass der AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) für Coaching genutzt werden kann – aber nicht welche Arten genau erlaubt sind. Das ist wichtig, denn auf dem Gutschein steht genau für welche Maßnahmeart er gilt. Wer den falschen Anbieter wählt, riskiert dass die Kosten nicht übernommen werden.
Der AVGS ist ein Gutschein der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters. Er ermöglicht dir ein professionelles Coaching – vollständig auf Kosten der Agentur. Du zahlst nichts. Voraussetzung ist dass du arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht bist und einen berechtigten Anspruch hast.
Mehr dazu: Was ist ein AVGS? – alles erklärt
Die häufigste AVGS-Art. Du arbeitest mit einem Coach an Lebenslauf, Anschreiben, LinkedIn-Profil und Bewerbungsstrategie. Oft auch mit Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche.
Sehr häufig genehmigtFokus auf Standortbestimmung, berufliche Neuorientierung und Zielfindung. Ideal wenn du nicht nur einen neuen Job suchst sondern eine neue Richtung einschlagen willst.
Häufig genehmigtKombination aus Karriereberatung und Bewerbungsunterstützung – oft nach Stellenabbau oder Kündigung. Fokus auf schnellen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt.
Häufig genehmigtDu willst dich selbstständig machen? Der AVGS kann für Gründungsberatung genutzt werden – von der Geschäftsidee über den Businessplan bis zur Finanzierungsstrategie.
Möglich – Begründung nötigSystematische Erfassung deiner Stärken, Kompetenzen und Entwicklungsfelder. Oft als Einstieg in ein längeres Coaching-Programm – oder als eigenständige Maßnahme.
Häufig als BausteinUnterstützung bei der Verarbeitung von Jobverlust, Motivationsaufbau und Stressbewältigung. Nicht überall verfügbar – aber bei guten Anbietern oft integriert.
Seltener als HauptleistungJeder AVGS ist auf eine bestimmte Maßnahmeart ausgestellt. Die wichtigsten Kürzel die du auf deinem Gutschein findest:
Die Dauer variiert je nach Coaching-Art und Anbieter. Typische Laufzeiten:
Die Gültigkeitsdauer deines AVGS steht auf dem Gutschein – meist 3 oder 6 Monate. Innerhalb dieser Zeit muss das Coaching begonnen werden.
Die Coaching-Art sagt, worum es geht. Davon unabhängig ist die Frage, wie die Maßnahme durchgeführt wird – und die entscheidet die Behörde mit.
Die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit sind hier deutlich: Gruppenmaßnahmen sollen der Regelfall sein, Einzelmaßnahmen können in begründeten Fällen zielführend sein. Die Entscheidung wird individuell dokumentiert, und die erforderlichen Inhalte werden auf dem Gutschein getrennt nach Durchführungsart aufgeführt.
Ein Einzelcoaching lohnt sich zu begründen, wenn deine Lage tatsächlich individuell ist: Kündigung, gesundheitliche Einschränkung, längere Arbeitslosigkeit, Führungsrolle, Branchenwechsel, Lücken im Lebenslauf oder sensible Themen, die du nicht in einer Gruppe besprechen willst.
Online-Coaching ist förderfähig. Entscheidend ist nicht das Format, sondern zwei Dinge: Der Träger muss AZAV-zertifiziert und die Maßnahme für diesen Zweck zugelassen sein. Die AZAV-Zulassung gilt für Online- und Präsenzformate gleichermaßen, solange das Konzept es vorsieht.
Live-Videositzungen mit einem qualifizierten Coach, Telefon-Coaching mit dokumentierten Sitzungen, hybride Modelle, Online-Materialien als Ergänzung und Aufgaben zwischen den Live-Terminen.
Reine Selbstlernplattformen ohne persönlichen Coach, Videokurse ohne Betreuung, bloßer Zugang zu einer Lernbibliothek, KI-Tools ohne menschlichen Coach und Angebote nicht zugelassener Anbieter.
Die Faustregel: Wo eine betreuende Person die Basis bildet, ist das Format zweitrangig. Wo nur Material bereitgestellt wird, ist es keine förderfähige Maßnahme.
Kein geeigneter Anbieter in deiner Region, Betreuungspflichten für Kinder oder Angehörige, enge Zeitfenster, sicherer Umgang mit digitalen Werkzeugen.
Du brauchst persönlichen Kontakt und einen festen Rahmen, warst länger nicht im Lernumfeld, lässt dich zu Hause leicht ablenken oder willst regional Netzwerke aufbauen.
Drei der häufigsten Coaching-Arten haben jeweils ein klares Erfolgskriterium. Wenn der Anbieter das nicht liefern kann, passt das Angebot nicht:
Sinnvoll sind ein ehrlicher Unterlagencheck, ein klarer Zieljob, eine Suchstrategie, Interviewtraining und der Umgang mit Lücken, Kündigung oder Branchenwechsel. Gute Anbieter arbeiten an deinen echten Bewerbungen, nicht an allgemeinen Mustern.
Am Ende sollten ein klares Zielprofil stehen, realistische Berufsalternativen, ein Bewerbungs- oder Qualifizierungsplan und eine Einschätzung, ob AVGS, Bildungsgutschein oder ein anderer Weg besser passt.
Karrierecoaching ist keine Jobgarantie und ersetzt keine fehlende Fachqualifikation. Wenn ein Berufsabschluss oder eine längere Qualifizierung nötig ist, führt der Weg eher über den Bildungsgutschein.
→ Bewerbungscoaching. Du hast ein klares Ziel, brauchst aber professionelle Unterstützung bei der Umsetzung – Lebenslauf, Strategie, Gesprächsvorbereitung.
→ Karrierecoaching. Berufliche Neuorientierung braucht Raum und Methode. Ein guter Karrierecoach hilft dir deine Stärken neu zu entdecken und eine Richtung zu finden.
→ Outplacement-Coaching. Kombination aus Standortbestimmung, Strategie und Bewerbungsunterstützung – auf Tempo ausgelegt.
→ Existenzgründungsberatung per AVGS. Lass dir den AVGS für § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 ausstellen und such dir einen spezialisierten Gründungsberater.
Bewerbungscoaching, Karriere- und Orientierungscoaching, Outplacement, Existenzgründungsberatung, Potenzialanalyse und psychosoziales Coaching. Welche davon für dich infrage kommt, hängt von der Maßnahmeart ab, die auf deinem Gutschein steht – nicht jeder AVGS deckt jede Art ab.
Ja. Entscheidend ist nicht das Format, sondern dass der Träger AZAV-zertifiziert und die Maßnahme zugelassen ist. Live-Videositzungen, dokumentiertes Telefon-Coaching und hybride Modelle sind förderfähig. Reine Selbstlernplattformen, Videokurse ohne Betreuung und KI-Tools ohne menschlichen Coach sind es nicht.
Nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit sollen Gruppenmaßnahmen der Regelfall sein. Einzelmaßnahmen sind in begründeten Fällen möglich. Nenne deshalb einen konkreten Grund – Führungsrolle, gesundheitliche Einschränkung, sensible Themen –, nicht nur den Wunsch nach 1:1.
Die Beratung ja, die Gründung selbst nein. Der AVGS nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III fördert die Heranführung an eine selbständige Tätigkeit. Du brauchst einen Anbieter, der für diese Maßnahmeart zugelassen ist. Sachkosten der Gründung sind nicht gedeckt.
Auf dem AVGS stehen Maßnahmeziel, Inhalt, zulässige Dauer, Gültigkeit und gegebenenfalls eine regionale Beschränkung. Lass dir vom Anbieter schriftlich bestätigen, dass seine Maßnahme dazu passt und er für genau diese Maßnahmeart AZAV-zertifiziert ist.
Dann ist eine Potenzialanalyse oder ein Orientierungscoaching der richtige Einstieg. Sprich das im Beratungsgespräch offen an – ein unklares Ziel ist ein legitimer Anlass für ein Coaching, aber ein zu vager Antrag wird eher abgelehnt.
Nein. Coaching ersetzt keine fehlende Fachqualifikation. Wenn für dein Ziel ein Berufsabschluss oder eine längere Qualifizierung nötig ist, führt der Weg über den Bildungsgutschein – ein gutes Coaching sagt dir das auch.
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