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AVGS für Selbstständigkeit – Existenzgründung kostenlos beraten lassen

Du willst dich selbstständig machen – aber die Beratung kostet Geld? Mit dem AVGS nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III finanziert die Agentur für Arbeit deine Existenzgründungsberatung. Wie das funktioniert, was gefördert wird und wie du vorgehst: hier alles erklärt.

Auf einen Blick

  • Der AVGS kann für Gründungscoaching genutzt werden – auch wenn du noch unsicher bist ob du gründen willst.
  • Voraussetzung: Du bist arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht und hast die AVGS-Berechtigung.
  • AVGS-Gründungscoaching und Gründungszuschuss können kombiniert werden – zwei separate Förderungen.
  • Der Gründungszuschuss läuft zweistufig: 6 Monate ALG I plus 300 €, danach bis zu 9 weitere Monate à 300 €.
  • Für den Zuschuss brauchst du bei Aufnahme der Tätigkeit noch mindestens 150 Tage ALG-I-Anspruch.

Wie du AVGS und Gründungszuschuss strategisch kombinierst – und welcher Schritt zuerst kommen muss. ↓

Viele Menschen die ihren Job verlieren denken über eine Selbstständigkeit nach – aber schrecken vor den Beratungskosten zurück. Was kaum jemand weiß: Der AVGS kann genau dafür genutzt werden. Du bekommst professionelle Gründungsberatung – vollständig auf Kosten der Bundesagentur für Arbeit.

Was wird mit dem AVGS für Existenzgründung gefördert?

Der AVGS nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III finanziert Beratungsleistungen zur Vorbereitung einer Selbstständigkeit. Konkret bedeutet das:

Was nicht gefördert wird: Sachkosten für die Gründung selbst (Büroausstattung, Software, Webseite), gewerbliche Dienstleistungen oder laufende Betriebskosten. Der AVGS gilt ausschließlich für Beratung – nicht für die Umsetzung.

Welche Beratungsinhalte sinnvoll sind

Ein guter Gutschein benennt konkrete Module statt „Gründungsberatung" pauschal. Diese sechs Bausteine tragen dich durch die Vorbereitung:

Idee

Geschäftsmodell schärfen

Was verkaufst du, für wen, mit welchem Nutzen und warum gerade jetzt?

Markt

Zielgruppe und Wettbewerb

Wer kauft wirklich, welche Alternativen gibt es und wie erreichst du erste Kunden?

Plan

Businessplan vorbereiten

Struktur, Annahmen, Angebot, Preise, Vertrieb und realistische nächste Schritte.

Zahlen

Finanzplanung prüfen

Umsatzannahmen, Kosten, Liquidität, Privatbedarf und Belastbarkeit der Planung.

Nachweis

Tragfähigkeit vorbereiten

Für den Gründungszuschuss verlangt § 93 SGB III einen Tragfähigkeitsnachweis und eine fachkundige Stellungnahme.

Ablauf

Anträge sortieren

Welche Unterlagen brauchst du für Agentur, Jobcenter, fachkundige Stelle oder weitere Beratung?

Voraussetzungen – wer hat Anspruch?

Wichtig: Nicht jede Agentur für Arbeit stellt den AVGS für Existenzgründungsberatung ohne Weiteres aus. Du musst aktiv danach fragen – und deine Gründungsabsicht überzeugend begründen. Ein konkreter erster Businessplan-Entwurf hilft.

Wer kann den AVGS für die Gründung bekommen?

Der AVGS für die Heranführung an eine selbständige Tätigkeit ist eine Ermessensleistung. Einen Rechtsanspruch gibt es nur beim AVGS für die private Arbeitsvermittlung. Infrage kommen unter anderem:

Nach der Gründung ist Schluss: Der AVGS fördert die Vorbereitung. Hast du bereits gegründet, ist eine Förderung über den AVGS nicht mehr möglich. Kläre den Zeitpunkt deshalb früh.

Schritt für Schritt: So nutzt du den AVGS für die Gründung

1

Gründungsidee konkretisieren

Formuliere deine Geschäftsidee schriftlich – auch grob. Die Agentur für Arbeit will sehen dass du ernsthaft planst. Ein halbe Seite reicht für den ersten Termin.

2

AVGS bei der Agentur beantragen

Sprich bei deinem nächsten Termin explizit an dass du dich selbstständig machen willst und einen AVGS für Existenzgründungsberatung nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 möchtest. Bring deine Idee schriftlich mit.

3

AZAV-zertifizierten Gründungsberater suchen

Nicht jeder Unternehmensberater ist für den AVGS zugelassen. Suche gezielt nach Anbietern mit AZAV-Zertifizierung für diese Maßnahmeart – über KURSNET oder Google. Zeig dem Berater deinen Gutschein bevor du buchst.

4

Beratung absolvieren

Du arbeitest mit dem Berater an deinem Businessplan, deiner Finanzierung und deiner Strategie. Die Sitzungen finden meist wöchentlich statt – online oder vor Ort.

5

Gründungszuschuss beantragen

Wenn du nach der Beratung gründest und noch ALG-I-Anspruch hast: Beantrage den Gründungszuschuss. Er sichert dir in den ersten Monaten der Selbstständigkeit ein Einkommen.

AVGS und Gründungszuschuss – so kombinierst du beides

AVGS und Gründungszuschuss sind zwei verschiedene Instrumente, die zeitlich aufeinander folgen:

Der Zuschuss läuft in zwei Stufen: In den ersten sechs Monaten bekommst du dein zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld weiter, zuzüglich 300 Euro monatlich zur sozialen Sicherung. Danach kann der Zuschuss für weitere neun Monate in Höhe von monatlich 300 Euro geleistet werden – dafür musst du deine unternehmerische Tätigkeit mit geeigneten Unterlagen nachweisen.

Die 150-Tage-Hürde: Den Gründungszuschuss bekommst du nur, wenn dein Arbeitslosengeld-Anspruch bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage beträgt. Wer zu lange wartet, verliert den Anspruch. Plane den Gründungszeitpunkt deshalb von Anfang an mit.

Dazu musst du der Agentur für Arbeit die Tragfähigkeit deiner Gründung nachweisen und deine Kenntnisse und Fähigkeiten darlegen. Der Nachweis erfolgt über die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle – das Gesetz nennt Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute.

Tipp: Lass dir vom AVGS-Berater helfen, die Stellungnahme vorzubereiten. Ein guter Berater weiß, welche Unterlagen die fachkundige Stelle sehen will – das erspart dir eine Schleife.

Was der AVGS nicht abdeckt

Vier Dinge, die regelmäßig missverstanden werden:
  • Umsetzungskosten. Website, Werbung, Software, Waren oder Büroausstattung sind nicht Teil der geförderten Maßnahme.
  • Rechts- und Steuerberatung. Ein Coach kann strukturieren und vorbereiten. Verbindliche Rechts- oder Steuerfragen gehören zu Fachleuten.
  • Gründungszuschuss als sicher behandeln. Die Beratung kann helfen, ersetzt aber weder Antrag noch Tragfähigkeitsprüfung noch die Entscheidung der Agentur.
  • Vor der Bewilligung starten. Erst Bewilligungsbescheid oder schriftliche Zustimmung abwarten.

Was kostet die Beratung – und was zahlt der AVGS?

Der AVGS übernimmt die Beratungskosten vollständig – bis zur genehmigten Förderhöhe. Typische Sätze für Existenzgründungsberatung liegen bei 80–150 € pro Stunde, ein vollständiges Beratungspaket bei 1.500–3.000 €. Du zahlst keinen Eigenanteil.

Die maximale Förderhöhe steht auf deinem Gutschein. Wenn der Berater teurer ist als der Gutschein abdeckt, musst du die Differenz selbst tragen – also vorher klären.

Gesprächsphrase für Agentur oder Jobcenter

Formulierung: „Ich prüfe eine realistische Selbständigkeit als berufliche Perspektive. Mir fehlen noch Businessplan, Finanzplanung und Tragfähigkeitsprüfung. Können wir klären, ob ein AVGS zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit in meinem Fall passend ist?"

Checkliste: gute Beratung erkennen

Häufige Fragen zum AVGS für Selbstständigkeit

Kann ich den AVGS für die Selbstständigkeit nutzen?

Ja – der AVGS nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III fördert die Heranführung an eine selbständige Tätigkeit. Du brauchst einen AZAV-zertifizierten Berater und musst arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sein. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, es ist eine Ermessensleistung.

Muss ich schon eine fertige Geschäftsidee haben?

Nein – aber du solltest eine konkrete Idee oder zumindest ernsthaftes Interesse nachweisen können. Die Beratung hilft dir, die Idee zu entwickeln und zu prüfen. Ganz vage Angaben reichen der Agentur für Arbeit meist nicht für die Ausstellung.

Kann ich AVGS und Gründungszuschuss kombinieren?

Ja, und das ist der empfohlene Weg: AVGS für die Beratung vor der Gründung, Gründungszuschuss für die Zeit danach. Beachte die Reihenfolge – nach der Gründung ist eine AVGS-Förderung nicht mehr möglich.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss und wie lange läuft er?

In den ersten sechs Monaten in Höhe deines zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zuzüglich 300 Euro monatlich. Danach kann er für weitere neun Monate mit monatlich 300 Euro geleistet werden, wenn du deine unternehmerische Tätigkeit nachweist. Grundlage ist § 94 SGB III.

Welche Voraussetzungen hat der Gründungszuschuss?

Nach § 93 SGB III muss dein Arbeitslosengeld-Anspruch bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage betragen. Außerdem musst du die Tragfähigkeit der Gründung nachweisen – über die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle wie IHK, Handwerkskammer, berufsständischer Kammer, Fachverband oder Kreditinstitut.

Was, wenn meine Gründung scheitert – muss ich den AVGS zurückzahlen?

Nein. Der AVGS begründet keine Rückzahlungspflicht. Die Beratung wird gefördert, unabhängig davon, ob du am Ende tatsächlich gründest. Zwingen kann dich niemand.

Wie lange gilt der AVGS für Existenzgründungsberatung?

Das Gesetz nennt keine Regeldauer. Über die Befristung entscheidet deine Vermittlungsfachkraft; maßgeblich ist das Datum auf deinem Gutschein. Der Eintritt in die Maßnahme muss innerhalb dieser Frist liegen.

Übernimmt der AVGS auch die Kosten für Website oder Büroausstattung?

Nein. Der AVGS deckt ausschließlich Beratung ab. Sachkosten der Gründung – Ausstattung, Software, Werbung, Waren – gehören nicht dazu und musst du selbst tragen oder anders finanzieren.

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Sven Schultz – Herausgeber transfermonitor.de
Sven Schultz
Herausgeber & Chefredakteur  ·  LinkedIn

Erfahrung in beruflicher Qualifizierung und Arbeitsmarktförderung. Zusammenarbeit mit Reha-Kostenträgern (Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen), Aufbau von Qualifizierungsprozessen für KMU, seit 2025 im FbW- und AVGS-System tätig. Regional vernetzt mit Agenturen für Arbeit und Jobcentern in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Mehr über die Redaktion →

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