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Den AVGS-Gutschein gibt es in drei Varianten – je nachdem was du brauchst. Wir erklären den Unterschied zwischen MAT, MPAV und MAG, was der Gutschein wert ist und wie lange er gilt.
Auf einen Blick
Welcher AVGS-Typ für deine Situation am meisten bringt – und welchen du lieber meiden solltest. ↓
Du hörst von einem AVGS-Gutschein – aber was steht eigentlich drauf? Und was kannst du damit wirklich anfangen? Der Begriff „AVGS-Gutschein" klingt nach einem einheitlichen Dokument, ist aber in drei verschiedene Typen unterteilt. Welchen du bekommst, hängt davon ab was dein Arbeitsvermittler für sinnvoll hält – und was du aktiv beantragst.
Auf jedem AVGS steht welche Maßnahme damit gefördert wird. Es gibt drei offizielle Varianten:
Der häufigste Typ. Du gehst damit zu einem AZAV-zugelassenen Träger und nimmst ein Coaching, Bewerbungstraining, eine Eignungsdiagnostik oder eine kurze Qualifizierung in Anspruch.
Du beantragst diesen Gutschein wenn du einen privaten Arbeitsvermittler einschalten willst. Der Vermittler sucht aktiv für dich Stellen und erhält eine Prämie wenn er dich erfolgreich in Arbeit vermittelt. Du zahlst dabei nichts.
Dieser Typ ermöglicht ein Praktikum oder Probearbeiten direkt beim potenziellen Arbeitgeber – bis zu 6 Wochen. So kannst du dich in einem Unternehmen zeigen ohne Kosten für den Betrieb.
Der MAT ist der mit Abstand häufigste Typ. Er deckt Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 SGB III bei einem zugelassenen Träger ab:
Lebenslauf, Anschreiben, Profil, Training fürs Vorstellungsgespräch und Stellensuche.
Stärken sortieren, Berufsziel entwickeln, Neuorientierung strukturieren.
Kompetenzen feststellen, Vermittlungshemmnisse erkennen und benennen.
EDV-Grundlagen, Sprachkurse, Fachkenntnisse. Die Vermittlung beruflicher Kenntnisse darf dabei acht Wochen nicht überschreiten.
Tagesstruktur, Motivation, Wiedereinstieg nach längerer Pause.
Vorbereitung auf die Selbstständigkeit nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III.
Die beiden werden ständig verwechselt. Sie lösen unterschiedliche Probleme:
Kurze Maßnahmen, Coaching und Bewerbungstraining. Kein fester Eurobetrag – der Träger rechnet direkt ab. Meist schnell zu bekommen, breiter Personenkreis.
Längere Weiterbildungen und Umschulungen über Wochen bis Monate. Fester Betrag für die Lehrgangskosten, aufwendigerer Antrag, engere Voraussetzungen.
Beide lassen sich nacheinander nutzen: erst der Aktivierungsgutschein für die Orientierung, dann der Bildungsgutschein für die Qualifizierung. Das ist der sinnvolle Weg, wenn du noch nicht weißt, in welche Richtung es gehen soll.
Der MPAV ist der einzige AVGS, auf den es unter Bedingungen einen Rechtsanspruch gibt – nach § 45 Abs. 7 SGB III für Menschen mit Arbeitslosengeld-Anspruch, die nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit innerhalb von drei Monaten noch nicht vermittelt sind.
Die Vergütung zahlt die Agentur an den Vermittler, nie du. § 45 Abs. 6 SGB III legt sie fest:
Damit die Prämie überhaupt fließt, muss außerdem die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig sein – ein Minijob zählt nicht –, innerhalb der auf dem Gutschein festgelegten Region liegen, und der Vermittler muss zum Zeitpunkt von Vertragsabschluss und Vermittlung AZAV-zertifiziert gewesen sein. Der Gutschein muss bei Beschäftigungsaufnahme noch gültig sein.
Umgangssprachlich ja, offiziell nein. Wer „Beratungsgutschein" sagt, meint fast immer einen AVGS für ein Coaching bei einem zugelassenen Anbieter. Auf dem Dokument selbst steht Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.
Der Unterschied ist nicht bloß sprachlich: Der AVGS bezahlt nicht automatisch jede Beratung. Nach § 45 SGB III wird die Maßnahme über ein konkretes Ziel und einen konkreten Inhalt gesteuert – der Anbieter muss prüfen, ob sein Angebot zu deinem Gutschein passt.
Frag nicht nur nach „einem AVGS", sondern nach der konkreten Maßnahme: Bewerbungscoaching, berufliche Neuorientierung, Existenzgründungsberatung oder private Arbeitsvermittlung. Titel des Angebots, Zulassung und Maßnahmeziel müssen zusammenpassen.
Der Gutschein ist kein allgemeines Dokument das du irgendwo einlösen kannst. Er enthält konkrete Vorgaben die du genau lesen musst:
Du kannst den Gutschein nur bei einem Anbieter nutzen, dessen konkrete Maßnahme zu den Vorgaben auf deinem AVGS passt. Passt Anbieter, Gutschein-Typ oder Region nicht zusammen, solltest du vor dem Start mit deiner Vermittlungsfachkraft klären, ob eine Bewilligung möglich ist.
Beim AVGS-MAT gibt es keinen festen Eurobetrag auf dem Gutschein. Für eine bewilligte Maßnahme entstehen dir keine Maßnahmekosten, wenn die schriftliche Zustimmung vor der Teilnahme vorliegt. Wie viel die Maßnahme kostet, ist Sache des Trägers und der Agentur.
Beim AVGS-MPAV geht es nicht um ein Coaching-Budget. Die gesetzlich geregelte Vergütung erhält der private Arbeitsvermittler, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Für dich ist wichtig: Du solltest den MPAV nicht mit einem AVGS-MAT für Coaching oder ABE-Maßnahmen verwechseln.
Fahrtkosten oder Kinderbetreuungskosten können im AVGS-Kontext unter Voraussetzungen übernommen werden. Kläre das vor Beginn schriftlich mit der zuständigen Stelle, nicht erst nach der Maßnahme.
Eine gesetzliche Regeldauer gibt es nicht. § 45 SGB III erlaubt nur, den AVGS zeitlich zu befristen und regional zu beschränken – über die konkrete Frist entscheidet deine Vermittlungsfachkraft. Maßgeblich ist das Datum auf deinem Dokument, und der Eintritt in die Maßnahme muss innerhalb dieser Frist liegen.
Was gilt, wenn die Frist knapp wird oder schon verstrichen ist, steht ausführlich auf AVGS Gültigkeit, Dauer und Verlängerung.
Drei: den AVGS-MAT für Maßnahmen bei einem Träger (Coaching, Qualifizierung), den AVGS-MPAV für die private Arbeitsvermittlung und den AVGS-MAG für Maßnahmen bei einem Arbeitgeber, etwa betriebliches Probearbeiten. Welcher Typ ausgestellt wurde, steht auf deinem Gutschein.
Beim AVGS-MAT gibt es keinen festen Eurobetrag – der Träger rechnet direkt mit der Agentur ab, du zahlst nichts, sofern die schriftliche Zustimmung vor der Teilnahme vorliegt. Beim AVGS-MPAV nennt § 45 Abs. 6 SGB III 2.500 Euro Vermittlungsvergütung, bei Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderungen bis zu 3.000 Euro.
In zwei Raten: 1.250 Euro nach sechs Wochen ununterbrochener Beschäftigung, der Restbetrag nach sechs Monaten. Ausgezahlt wird an den privaten Arbeitsvermittler, nicht an dich.
Wenn das Beschäftigungsverhältnis von vornherein auf unter drei Monate befristet ist, oder wenn du bei diesem Arbeitgeber in den vorangegangenen vier Jahren bereits mehr als drei Monate beschäftigt warst. Für die befristete Beschäftigung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen gilt eine Ausnahme.
Nur auf den AVGS-MPAV für die private Arbeitsvermittlung. Nach § 45 Abs. 7 SGB III haben Arbeitslose mit Arbeitslosengeld-Anspruch Anspruch darauf, wenn sie nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit innerhalb einer Frist von drei Monaten noch nicht vermittelt sind. Coaching und Maßnahmen bei einem Träger sind dagegen Ermessensleistungen.
Der Aktivierungsgutschein finanziert kurze Maßnahmen wie Coaching und Bewerbungstraining ohne festen Eurobetrag. Der Bildungsgutschein finanziert längere Weiterbildungen und Umschulungen mit einem festen Betrag für die Lehrgangskosten und hat engere Voraussetzungen. Beide lassen sich nacheinander nutzen.
Offiziell nicht. Gemeint ist fast immer ein AVGS für ein Coaching. Auf dem Dokument steht Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Wichtig: Der AVGS bezahlt nicht jede Beratung – Maßnahmeziel, Inhalt und die Zulassung des Anbieters müssen zusammenpassen.
Maßnahmeziel und -inhalt, die zulässige Maßnahmedauer, die Gültigkeitsfrist und gegebenenfalls eine regionale Beschränkung. Diese vier Angaben entscheiden darüber, welches Angebot du überhaupt buchen kannst.
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