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Der AVGS ist ein kostenloser Gutschein der Bundesagentur für Arbeit – für Coaching, Bewerbungstraining und Karriereberatung. Wir erklären wer ihn bekommt und was damit möglich ist.
Auf einen Blick
Der entscheidende Unterschied zwischen MAT und MPAV – und welcher für dich mehr bringt – wird unten erklärt. ↓
Du bist arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht – und weißt nicht wie es beruflich weitergehen soll? Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Instrument das dir genau dabei helfen kann. Kostenlos. Ohne bürokratischen Aufwand. Und oft schneller zu bekommen als gedacht.
AVGS steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Er ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit nach § 45 SGB III. Mit dem AVGS kannst du Maßnahmen bei privaten Trägern in Anspruch nehmen – zum Beispiel Coaching, Bewerbungstraining, Karriereberatung oder Eignungsdiagnostik.
Du zahlst dabei nichts. Der Gutschein wird direkt mit dem Anbieter abgerechnet – du bringst ihn mit und die Leistung ist für dich kostenlos.
Der AVGS kann für verschiedene Maßnahmen eingesetzt werden – je nachdem welche Zielsetzung dein Arbeitsvermittler festlegt:
Karriereberatung, berufliche Neuorientierung, Stärken-Schwächen-Analyse, Eignungsdiagnostik – für Menschen die nicht wissen wohin sie beruflich wollen.
Lebenslauf, Anschreiben, LinkedIn-Profil, Bewerbungsgespräch-Training – gezielte Vorbereitung auf die Jobsuche.
Private Arbeitsvermittler können mit dem AVGS beauftragt werden – mit Erfolgsprämie wenn du in Arbeit vermittelt wirst. Der Vermittler erhält eine erste Rate nach 6 Wochen und den Restbetrag nach 6 Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.
Heranführung an den Arbeitsmarkt, Stabilisierung, Motivation – für Menschen die länger aus dem Berufsleben heraus sind.
Den AVGS kann bekommen wer bei der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter gemeldet ist und Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung benötigt. ALG-I-Empfänger haben nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf den AVGS (§ 45 Abs. 7 SGB III). Alle anderen – Bürgergeld-Empfänger, von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, Berufsrückkehrer – erhalten ihn nach Ermessen der Vermittlungsfachkraft. In jedem Fall gilt: aktiv danach fragen.
Es gibt zwei verschiedene Arten des AVGS die unterschiedliche Zwecke haben:
Dieser AVGS wird für Coaching, Beratung und Qualifizierungsmaßnahmen genutzt. Du gehst damit zu einem zugelassenen Träger und nimmst die Leistung in Anspruch.
Dieser AVGS berechtigt einen privaten Arbeitsvermittler dich aktiv in Arbeit zu vermitteln. Er bekommt eine Prämie wenn er erfolgreich ist – das motiviert ihn sich für dich einzusetzen.
Die Gültigkeitsdauer steht direkt auf dem Gutschein und wird individuell von der Vermittlungsfachkraft festgelegt – typisch sind 1 bis 3 Monate. Wenn du ihn nicht innerhalb dieser Zeit einlöst verfällt er – du kannst aber einen neuen beantragen.
Ja – du kannst dir den Anbieter selbst aussuchen, solange er für die jeweilige Maßnahme zugelassen ist. Die Zulassung erkennst du am AZAV-Zertifikat. Mehr dazu auf unserer Seite zu seriösen AVGS-Anbietern.
Der Bildungsgutschein finanziert längere Weiterbildungen und Umschulungen. Der AVGS finanziert kürzere Aktivierungs- und Beratungsmaßnahmen. Beide können kombiniert werden – erst AVGS für Orientierung, dann Bildungsgutschein für die Weiterbildung.
Ja – wenn du von Arbeitslosigkeit bedroht bist kannst du ebenfalls einen AVGS beantragen. Das gilt zum Beispiel wenn du eine Kündigung erhalten hast oder dein Betrieb Stellen abbaut.
Dann wird der AVGS nicht anerkannt und die Kosten werden nicht erstattet. Prüfe immer vorher ob der Anbieter AZAV-zertifiziert ist.
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