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Mit dem AVGS-Vermittlungsgutschein kannst du einen privaten Arbeitsvermittler beauftragen – auf Kosten der Agentur. Der Vermittler sucht aktiv für dich Stellen und bekommt eine Erfolgsprämie von 2.500 € (bei Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderung bis zu 3.000 €). Du zahlst nichts.
Auf einen Blick
Wie du einen seriösen privaten Vermittler von einem unseriösen unterscheidest – bevor du unterschreibst. ↓
Viele Arbeitssuchende wissen nicht, dass sie neben dem Coaching-Gutschein auch einen Vermittlungsgutschein beantragen können. Der AVGS-MPAV ist der spezielle Gutschein für die private Arbeitsvermittlung – und er kann ein echter Turbo für die Jobsuche sein.
MPAV steht für „Maßnahme private Arbeitsvermittlung". Mit diesem Gutschein berechtigst du einen privaten, AZAV-zugelassenen Arbeitsvermittler dich aktiv in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln.
Das System funktioniert über Erfolgsprämien: Der Vermittler bekommt nur dann Geld, wenn er dir wirklich einen Job besorgt – und zwar einen der sozialversicherungspflichtig ist. Die erste Rate fließt nach 6 Wochen, die zweite nach 6 Monaten ununterbrochener Beschäftigung. Das bedeutet: Der Vermittler hat ein echtes Interesse daran, dir eine passende und stabile Stelle zu finden.
Die Prämie ist gesetzlich geregelt und wird in zwei Raten ausgezahlt – direkt an den Vermittler, nicht an dich:
Gesamtprämie: in der Regel 2.500 € (bei Langzeitarbeitslosen und behinderten Menschen bis zu 3.000 €). Du zahlst keinen Cent davon – die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zahlt direkt an den Vermittler.
Damit die Prämie an den Vermittler fließt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Der AVGS-MPAV (Maßnahme private Arbeitsvermittlung) ermöglicht dir, einen zugelassenen privaten Arbeitsvermittler zu beauftragen. Dieser sucht aktiv für dich Stellen und erhält eine Erfolgsprämie von 2.500 € (bei Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderung bis zu 3.000 €) – ausgezahlt von der Agentur für Arbeit, nicht von dir.
Die Vermittlungsprämie beträgt in der Regel 2.500 €, bei Langzeitarbeitslosen und behinderten Menschen mit zusätzlichem Unterstützungsbedarf bis zu 3.000 €. Sie wird in zwei Raten ausgezahlt: die erste Rate nach 6 Wochen ununterbrochener Beschäftigung, die zweite nach 6 Monaten.
Einen Rechtsanspruch haben ALG-I-Empfänger die seit mindestens 6 Wochen arbeitslos gemeldet sind. Alle anderen – Bürgergeld-Empfänger, Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug, Berufsrückkehrer – können ihn nach Ermessen des Arbeitsvermittlers erhalten.
Ja. Du kannst denselben Vermittlungsgutschein bei mehreren privaten Arbeitsvermittlern gleichzeitig einlösen. Das Original behältst du solange, bis ein Vermittler erfolgreich ist – dann gibst du es dem erfolgreichen Vermittler.
Der Vermittlungsgutschein (AVGS-MPAV) finanziert einen privaten Arbeitsvermittler der für dich Stellen sucht. Der AVGS-MAT finanziert Coaching, Bewerbungstraining oder Qualifizierungen bei einem Bildungsträger. Beides sind Varianten des AVGS – für unterschiedliche Ziele.
Rechtsgrundlagen
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