Wir verwenden Cookies um dir die bestmögliche Nutzung unserer Website zu ermöglichen und unsere Inhalte zu verbessern. Einige Cookies sind technisch notwendig, andere helfen uns zu verstehen wie du die Seite nutzt. Du kannst deine Einstellungen jederzeit ändern. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung und unserem Impressum.
Technisch erforderlich für die Grundfunktionen der Website. Kann nicht deaktiviert werden.
Hilft uns zu verstehen wie Besucher die Seite nutzen (z.B. Seitenaufrufe, Verweildauer).
Ermöglicht personalisierte Inhalte und Werbung. Aktuell nicht aktiv auf dieser Website.
Du hast eine Ausbildung und willst einen Schritt nach oben – Meister, Techniker, Fachwirt. Der Staat zahlt bis zu 15.000 € als Zuschuss. Wir erklären wie.
Auf einen Blick
Ob Aufstiegs-BAföG oder Bildungsgutschein für dein Ziel sinnvoller ist – der direkte Vergleich. ↓
Du hast bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung. Jetzt willst du dich weiterentwickeln – mehr Verantwortung, mehr Gehalt, vielleicht irgendwann selbstständig.
Genau dafür gibt es das Aufstiegs-BAföG – früher bekannt als Meister-BAföG. Es ist eine der großzügigsten Förderungen im deutschen Bildungssystem. Und sie wird viel zu selten genutzt.
Das Aufstiegs-BAföG ist eine staatliche Förderung für Menschen mit Berufsabschluss die sich beruflich weiterqualifizieren wollen. Es wird vom Bund und den Ländern gemeinsam finanziert und beim zuständigen Amt beantragt.
Der Name „Meister-BAföG" war lange gebräuchlich – heute heißt es offiziell Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Dahinter steckt aber immer dasselbe: staatliche Unterstützung für den beruflichen Aufstieg.
Bei Vollzeit-Maßnahmen gibt es zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag für den Lebensunterhalt – einkommensabhängig, ähnlich wie beim BAföG für Studenten.
Meisterprüfungen aller Handwerksberufe, Techniker, Industriemeister, Elektrotechniker
Fachwirt, Betriebswirt, Personalfachkaufmann, Bilanzbuchhalter
Erzieher, Heilerziehungspfleger, Familienpfleger
Geprüfter IT-Projektleiter, Informatiker-Fachwirt, weitere IT-Fortbildungen
Du lernst Vollzeit – in der Regel 12 bis 24 Monate. Du bekommst neben der Förderung für Lehrgangskosten auch einen Unterhaltsbeitrag für den Lebensunterhalt.
Du arbeitest weiter und machst die Fortbildung nebenbei – abends oder am Wochenende. Die Lehrgangskosten werden gefördert, ein Unterhaltsbeitrag gibt es in der Regel nicht.
Den Antrag stellst du beim zuständigen Amt – je nach Bundesland ist das das Studentenwerk, das Landesamt für Ausbildungsförderung oder eine andere Behörde. In Brandenburg ist es das Amt für Ausbildungsförderung beim zuständigen Landratsamt.
Nur den Darlehensanteil – und auch der wird zu 50% erlassen wenn du die Abschlussprüfung bestehst. Der Zuschussanteil (ca. 50% der Lehrgangskosten) muss nie zurückgezahlt werden.
Nein – in der Regel nicht für dieselbe Maßnahme. Für unterschiedliche Maßnahmen können beide Förderungen genutzt werden. Lass dich beraten welche Förderung für deine konkrete Situation besser passt.
Nein. Das Aufstiegs-BAföG kann in jedem Alter beantragt werden – es gibt keine Obergrenze.
Du musst das Darlehen vollständig zurückzahlen – der Erlass gilt nur bei bestandener Prüfung. Du kannst die Prüfung aber wiederholen, und während der Vorbereitung auf die Wiederholung gibt es unter Umständen weitere Förderung.
Das hängt von deiner Situation ab. Bist du arbeitslos? Dann ist der Bildungsgutschein oft der schnellere Weg. Bist du berufstätig und willst aufsteigen? Dann ist das Aufstiegs-BAföG das richtige Instrument. In manchen Fällen lässt sich auch kombinieren.
Gib deine Lehrgangskosten ein – du siehst sofort, wie viel Zuschuss, Darlehen und effektive Eigenkosten du hast. Grundlage: AFBG (aktuell gültige Fassung).
Maximal förderfähig: 15.000 €
Hinweis: Dieser Rechner zeigt die Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren nach aktuellem AFBG. Die geplante Reform (max. 18.000 €, 60% Darlehenserlass) ist im Bundestag gescheitert – die alten Werte gelten weiterhin. Nicht enthalten: Unterhaltsförderung bei Vollzeit (einkommensabhängig), Prüfungsstück/Meisterstück, Kinderbetreuungszuschlag. Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.
Rechtsgrundlagen
Einmal im Monat – die wichtigsten Infos zu Förderung und Weiterbildung. Kostenlos.
Einmal im Monat. Die wichtigsten Infos zu Förderung, Transfergesellschaften und deinen Rechten. Direkt ins Postfach. Kostenlos.
Jetzt kostenlos anmelden →Kein Spam. Abmeldung jederzeit möglich. Datenschutz