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Aufstiegs-BAföG – Förderung für den nächsten Karriereschritt

Du hast eine Ausbildung und willst einen Schritt nach oben – Meister, Techniker, Fachwirt. Der Staat zahlt bis zu 15.000 € als Zuschuss. Wir erklären wie.

Auf einen Blick

  • Aufstiegs-BAföG fördert Meister, Fachwirte und Techniker – Lehrgangs- und Prüfungskosten bis 15.000 € (davon 50 % Zuschuss, 50 % zinsgünstiges KfW-Darlehen).
  • Darlehensanteil: Bei bestandener Prüfung werden 50 % des noch offenen Darlehens erlassen (§ 13b AFBG).
  • Auch für Beschäftigte – kein Jobverlust notwendig, auch Teilzeitförderung möglich.

Ob Aufstiegs-BAföG oder Bildungsgutschein für dein Ziel sinnvoller ist – der direkte Vergleich. ↓

Du hast bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung. Jetzt willst du dich weiterentwickeln – mehr Verantwortung, mehr Gehalt, vielleicht irgendwann selbstständig.

Genau dafür gibt es das Aufstiegs-BAföG – früher bekannt als Meister-BAföG. Es ist eine der großzügigsten Förderungen im deutschen Bildungssystem. Und sie wird viel zu selten genutzt.

Was ist das Aufstiegs-BAföG?

Das Aufstiegs-BAföG ist eine staatliche Förderung für Menschen mit Berufsabschluss die sich beruflich weiterqualifizieren wollen. Es wird vom Bund und den Ländern gemeinsam finanziert und beim zuständigen Amt beantragt.

Der Name „Meister-BAföG" war lange gebräuchlich – heute heißt es offiziell Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Dahinter steckt aber immer dasselbe: staatliche Unterstützung für den beruflichen Aufstieg.

Wichtig: Das Aufstiegs-BAföG ist kein Darlehen das du komplett zurückzahlen musst. Ein Teil ist ein echter Zuschuss – der bleibt dir. Und wer die Prüfung besteht bekommt zusätzlich 50% des Darlehens erlassen.

Wie viel Förderung bekommst du?

15.000 €
Maximaler Gesamtbetrag für Lehrgangs- und Prüfungskosten (Zuschuss + Darlehen)
50 %
Davon als echter Zuschuss (max. 7.500 €) – muss nicht zurückgezahlt werden
50 %
Als zinsgünstiges KfW-Darlehen – bei bestandener Prüfung werden 50 % des noch offenen Darlehens erlassen (§ 13b AFBG)

Bei Vollzeit-Maßnahmen gibt es zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag für den Lebensunterhalt – einkommensabhängig, ähnlich wie beim BAföG für Studenten.

Wer bekommt Aufstiegs-BAföG?

Gut zu wissen: Das Aufstiegs-BAföG gibt es unabhängig von Alter und Einkommen. Auch wer gut verdient kann es beantragen – zumindest für die Lehrgangskosten. Nur der Unterhaltsbeitrag ist einkommensabhängig.

Welche Abschlüsse werden gefördert?

Handwerk & Technik

Meisterprüfungen aller Handwerksberufe, Techniker, Industriemeister, Elektrotechniker

Kaufmännisch & Verwaltung

Fachwirt, Betriebswirt, Personalfachkaufmann, Bilanzbuchhalter

Soziales & Pädagogik

Erzieher, Heilerziehungspfleger, Familienpfleger

IT & Digitales

Geprüfter IT-Projektleiter, Informatiker-Fachwirt, weitere IT-Fortbildungen

Vollzeit oder berufsbegleitend?

Vollzeit

Du lernst Vollzeit – in der Regel 12 bis 24 Monate. Du bekommst neben der Förderung für Lehrgangskosten auch einen Unterhaltsbeitrag für den Lebensunterhalt.

Berufsbegleitend

Du arbeitest weiter und machst die Fortbildung nebenbei – abends oder am Wochenende. Die Lehrgangskosten werden gefördert, ein Unterhaltsbeitrag gibt es in der Regel nicht.

Tipp: Berufsbegleitend dauert länger, aber du behältst dein Einkommen. Vollzeit ist intensiver, du bist aber schneller fertig. Was besser passt hängt von deiner Lebenssituation ab.

Wie beantragst du Aufstiegs-BAföG?

Den Antrag stellst du beim zuständigen Amt – je nach Bundesland ist das das Studentenwerk, das Landesamt für Ausbildungsförderung oder eine andere Behörde. In Brandenburg ist es das Amt für Ausbildungsförderung beim zuständigen Landratsamt.

Häufige Fragen zum Aufstiegs-BAföG

Muss ich das Aufstiegs-BAföG zurückzahlen?

Nur den Darlehensanteil – und auch der wird zu 50% erlassen wenn du die Abschlussprüfung bestehst. Der Zuschussanteil (ca. 50% der Lehrgangskosten) muss nie zurückgezahlt werden.

Kann ich Aufstiegs-BAföG und Bildungsgutschein gleichzeitig bekommen?

Nein – in der Regel nicht für dieselbe Maßnahme. Für unterschiedliche Maßnahmen können beide Förderungen genutzt werden. Lass dich beraten welche Förderung für deine konkrete Situation besser passt.

Gibt es eine Altersgrenze?

Nein. Das Aufstiegs-BAföG kann in jedem Alter beantragt werden – es gibt keine Obergrenze.

Was passiert wenn ich die Prüfung nicht bestehe?

Du musst das Darlehen vollständig zurückzahlen – der Erlass gilt nur bei bestandener Prüfung. Du kannst die Prüfung aber wiederholen, und während der Vorbereitung auf die Wiederholung gibt es unter Umständen weitere Förderung.

Aufstiegs-BAföG oder Bildungsgutschein – was ist besser?

Das hängt von deiner Situation ab. Bist du arbeitslos? Dann ist der Bildungsgutschein oft der schnellere Weg. Bist du berufstätig und willst aufsteigen? Dann ist das Aufstiegs-BAföG das richtige Instrument. In manchen Fällen lässt sich auch kombinieren.

Aufstiegs-BAföG-Rechner

Gib deine Lehrgangskosten ein – du siehst sofort, wie viel Zuschuss, Darlehen und effektive Eigenkosten du hast. Grundlage: AFBG (aktuell gültige Fassung).

Maximal förderfähig: 15.000 €

Hinweis: Dieser Rechner zeigt die Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren nach aktuellem AFBG. Die geplante Reform (max. 18.000 €, 60% Darlehenserlass) ist im Bundestag gescheitert – die alten Werte gelten weiterhin. Nicht enthalten: Unterhaltsförderung bei Vollzeit (einkommensabhängig), Prüfungsstück/Meisterstück, Kinderbetreuungszuschlag. Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.

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Sven Schultz – Herausgeber transfermonitor.de
Sven Schultz
Herausgeber & Chefredakteur  ·  LinkedIn

Erfahrung in beruflicher Qualifizierung und Arbeitsmarktförderung. Zusammenarbeit mit Reha-Kostenträgern (Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen), Aufbau von Qualifizierungsprozessen für KMU, seit 2025 im FbW- und AVGS-System tätig. Regional vernetzt mit Agenturen für Arbeit und Jobcentern in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Mehr über die Redaktion →

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