Bürgergeld wird Grundsicherung – was ändert sich ab Juli 2026?
Der Bundestag hat am 5. März 2026 beschlossen: Das Bürgergeld wird abgeschafft und durch die neue Grundsicherung ersetzt. Für rund 5,5 Millionen Menschen treten die Änderungen ab dem 1. Juli 2026 in Kraft. Was das konkret bedeutet – und was sich für dich ändert.
Was hat der Bundestag genau beschlossen?
Das Bürgergeld, das erst 2023 Hartz IV abgelöst hatte, wird in "Grundsicherungsgeld" umbenannt und inhaltlich verschärft. Das Gesetz wurde am 5. März 2026 mit 320 zu 268 Stimmen verabschiedet und tritt nach Zustimmung des Bundesrats schrittweise ab dem 1. Juli 2026 in Kraft.
Die wichtigste Botschaft vorab: Wer sich kooperativ verhält, regelmäßig zum Jobcenter-Termin erscheint und aktiv nach Arbeit sucht, wird kaum einen Unterschied spüren. Die Änderungen treffen vor allem Menschen, die Termine nicht einhalten oder zumutbare Arbeit ablehnen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
📋 Bürgergeld (bis Juni 2026)
- Regelsatz 563 € für Alleinstehende
- 12 Monate Karenzzeit beim Vermögen
- Sanktionen max. 30 % Kürzung
- Weiterbildungsvorrang vor Jobvermittlung
- Großzügige Vermögensfreibeträge
- Wohnkosten in Karenzzeit ohne Obergrenze
- Ukrainische Geflüchtete: Leistungen nach SGB II
🔴 Neue Grundsicherung (ab Juli 2026)
- Regelsatz weiterhin 563 € (keine Erhöhung)
- Karenzzeit beim Vermögen entfällt weitgehend
- Schonvermögen nach Lebensalter gestaffelt
- Sanktionen bis zur vollständigen Streichung
- Vermittlungsvorrang kehrt zurück
- Wohnkosten nur bis fester Obergrenze übernommen
- Ukrainische Geflüchtete: Wechsel ins Asylbewerberleistungsgesetz
Sanktionen: Was droht konkret?
Das ist die größte Änderung. Wer einen Jobcenter-Termin ohne Entschuldigung versäumt, riskiert ab dem zweiten Versäumnis eine Kürzung von 30 Prozent für einen Monat – das sind bei 563 Euro rund 169 Euro weniger. Wer Arbeit oder Weiterbildungsmaßnahmen wiederholt ablehnt, kann den gesamten Regelsatz verlieren, im Extremfall sogar die Mietübernahme.
Wichtig: Die härtesten Sanktionen treffen nur bei wiederholten Verstößen. Einmalige Versäumnisse führen noch nicht zur Vollstreichung.
Wer nach dem Verlassen einer Transfergesellschaft Grundsicherung beantragt, sollte alle Termine lückenlos wahrnehmen und Bewerbungsaktivitäten dokumentieren. Die neuen Sanktionsregeln greifen schneller als bisher.
Vermögen: Die Karenzzeit entfällt weitgehend
Bisher galt in den ersten 12 Monaten eine Schonfrist – Vermögen wurde nicht angerechnet und man musste nicht sofort in eine günstigere Wohnung umziehen. Diese Karenzzeit entfällt ab Juli 2026 weitgehend. Vermögen wird von Beginn an geprüft und muss vorrangig eingesetzt werden. Die Höhe des Schonvermögens wird künftig nach Lebensalter gestaffelt – ältere Bezieher behalten etwas mehr.
Auch bei den Wohnkosten gibt es eine Verschärfung: Unterkunftskosten werden künftig nur noch bis zu einer festen regionalen Obergrenze übernommen – die bisherige Karenzzeit, in der auch höhere Mieten akzeptiert wurden, entfällt.
Ukrainische Geflüchtete: Rechtskreiswechsel
Eine weitere bedeutende Änderung betrifft ukrainische Geflüchtete: Sie sollen künftig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten statt nach dem SGB II (Grundsicherung). Das bedeutet in der Regel niedrigere Leistungen und eingeschränkten Zugang zu Arbeitsmarktförderung.
Was bleibt gleich?
Die Regelsätze bleiben 2026 unverändert bei 563 Euro für Alleinstehende. Miete und Heizkosten werden weiterhin übernommen. Kranken- und Pflegeversicherung bleibt gesichert. Wer kooperiert, spürt kaum einen Unterschied im Alltag.
Mit dem Vermittlungsvorrang rückt schnelle Jobaufnahme in den Vordergrund – aber Weiterbildung bleibt möglich wenn sie zur Beschäftigungsaufnahme beiträgt. Ein Bildungsgutschein oder AVGS kann die Situation erheblich verbessern – weil du damit aktiv an deiner Vermittlung arbeitest und gleichzeitig qualifizierter wirst.
Was bedeutet das für Menschen in der Transfergesellschaft?
Wer aktuell in einer Transfergesellschaft ist, ist von den Änderungen zunächst nicht direkt betroffen – Transferkurzarbeitergeld läuft weiter wie gewohnt. Relevant wird es beim Übergang: Wer nach Ende der Transfergesellschaft keine neue Stelle hat und Grundsicherung beantragen muss, trifft auf die neuen, schärferen Regeln.
Das unterstreicht einmal mehr warum es sinnvoll ist, die Zeit in der Transfergesellschaft aktiv für Weiterbildung und Bewerbungen zu nutzen – und nicht zu warten bis die Laufzeit endet.
Zeitplan: Wann tritt was in Kraft?
- 5. März 2026: Bundestag beschließt das Gesetz (320 zu 268 Stimmen)
- Frühjahr 2026: Bundesrat – das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig, der Bundesrat kann aber Einspruch einlegen
- 1. Juli 2026: Neue Grundsicherung tritt schrittweise in Kraft
- Ab Juli 2026: Bestehende Bürgergeld-Bezieher werden automatisch überführt – kein eigener Antrag nötig
Was bedeutet der Vermittlungsvorrang konkret?
Eine der größten inhaltlichen Änderungen ist die Rückkehr zum Prinzip „Erst Job, dann Weiterbildung". Das Bürgergeld hatte die Möglichkeit für längere Qualifizierungen bewusst gestärkt. Die neue Grundsicherung dreht das um: Wer arbeitsfähig ist, soll zunächst jede zumutbare Stelle annehmen. Weiterbildung ist weiter möglich – aber nur wenn eine direkte Vermittlung scheitert.
Besonders betroffen: Unter-30-Jährige geraten stärker in den Fokus. Betreuende Elternteile können bereits ab dem 15. Lebensmonat des Kindes zur Arbeitsaufnahme oder Maßnahmen verpflichtet werden (bisher ab dem 3. Geburtstag). Für Menschen in einer Transfergesellschaft gilt der Vermittlungsvorrang erst nach Ende der Transferphase – während der Transferzeit ändert sich nichts.
Häufige Fragen zur neuen Grundsicherung 2026
Muss ich als Bürgergeld-Bezieher einen neuen Antrag stellen?
Nein. Laufende Bewilligungen werden von den Jobcentern automatisch angepasst. Bei Weiterbewilligungsanträgen gelten dann die neuen Regeln. Du musst nichts aktiv tun, um in die neue Grundsicherung überführt zu werden.
Ändert sich der Regelsatz ab Juli 2026?
Nein. Der Regelsatz bleibt für Alleinstehende bei 563 Euro – es gibt 2026 eine Nullrunde. Miete und Heizkosten werden weiterhin übernommen, allerdings künftig enger an regionalen Obergrenzen orientiert. Die Berechnungssystematik für Regelsätze soll ab 2027 grundlegend überarbeitet werden.
Ab wann drohen die neuen, härteren Sanktionen?
Die schärfsten Sanktionsregeln – insbesondere für Arbeitsverweigerung – sollen direkt nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten, noch vor dem 1. Juli 2026. Für Terminversäumnisse gilt: Ab dem zweiten Versäumnis ohne Entschuldigung droht eine Kürzung von 30 Prozent des Regelbedarfs für einen Monat. Bei wiederholten Verstößen kann der gesamte Regelsatz zeitweise entfallen.
Was passiert mit meinem Schonvermögen?
Die bisherige 12-monatige Karenzzeit entfällt weitgehend. Vermögen wird von Beginn des Bezugs an geprüft und muss vorrangig eingesetzt werden. Altersabhängige Freibeträge bleiben bestehen – ältere Bezieher können etwas mehr behalten. Wer also in Kürze Grundsicherung beantragen muss, sollte die neuen Grenzen kennen.
Kann ich trotz neuer Grundsicherung noch einen Bildungsgutschein bekommen?
Ja – aber der Vermittlungsvorrang macht es schwieriger. Weiterbildung ist weiterhin möglich, wenn sie zur Beschäftigungsaufnahme beiträgt und eine direkte Vermittlung nicht möglich ist. Ein Bildungsgutschein oder AVGS wird weiterhin ausgestellt – du musst dich aber aktiver darum bemühen und eine klare Begründung für den Weiterbildungsbedarf liefern.
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