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Gekündigt – und jetzt? Wann das Arbeitslosengeld fließt, wie viel du bekommst und was dich bremsen kann, erfährst du hier. Klar erklärt, ohne Amtsdeutsch.
Auf einen Blick
Ob und wie lange deine Abfindung das ALG I blockiert – und wie du das in der Verhandlung nutzt. ↓
Job weg – und wie geht es jetzt weiter? Eine der drängendsten Fragen ist: Wann kommt das erste Arbeitslosengeld und wie viel ist es?
Die Antwort hängt von mehreren Dingen ab – vor allem davon wie du deinen Job verloren hast.
Arbeitslosengeld I bekommst du wenn du drei Voraussetzungen erfüllst:
Du hast in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet.
Du hast dich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet – spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit.
Du hast dich mindestens 3 Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend gemeldet (Wann genau melden? →) – sonst droht eine Sperrzeit von 1 Woche.
Du bist bereit und in der Lage eine neue Beschäftigung aufzunehmen – mindestens 15 Stunden pro Woche.
Grundlage ist das durchschnittliche Bruttoentgelt der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit. Daraus wird ein fiktives Nettoentgelt berechnet – und davon bekommst du 60 oder 67 Prozent.
Die Anspruchsdauer richtet sich nach deiner versicherungspflichtigen Beschäftigungszeit in den letzten 5 Jahren vor der Arbeitslosigkeit und – ab bestimmten Stufen – nach deinem Alter. Die vollständige Staffelung nach § 147 Abs. 2 SGB III:
| Versicherungspflichtige Beschäftigungszeit | Mindestalter | ALG-I-Dauer |
|---|---|---|
| 12 Monate | – | 6 Monate |
| 16 Monate | – | 8 Monate |
| 20 Monate | – | 10 Monate |
| 24 Monate | – | 12 Monate |
| 30 Monate | 50 Jahre | 15 Monate |
| 36 Monate | 55 Jahre | 18 Monate |
| 48 Monate | 58 Jahre | 24 Monate |
Quelle: § 147 Abs. 2 SGB III. Altersgrenze gilt jeweils am Ende der Rahmenfrist (5-Jahres-Zeitraum).
Wenn dir betriebsbedingt oder personenbedingt gekündigt wurde gibt es keine Sperrzeit – du bekommst ALG I direkt ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Voraussetzung: Du hast dich rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet.
Du solltest dich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit melden – nicht früher, nicht später. Zu früh melden geht nicht, zu spät kostet dich eine Woche Sperrzeit pro Versäumnis.
Nur wenn du die Anwartschaftszeit von 12 Monaten in den letzten 30 Monaten erfüllt hast – also aus früheren Jobs. Wer seinen ersten Job nach kurzer Probezeit verliert hat in der Regel keinen ALG-I-Anspruch.
Dann bekommst du Krankengeld von der Krankenkasse – in gleicher Höhe wie dein ALG I. Der ALG-I-Anspruch ruht während der Krankheit und läuft danach weiter.
Ja – wenn dein ALG I nicht zum Leben reicht kannst du aufstockendes Bürgergeld beantragen. Das wird geprüft und individuell berechnet.
ALG I ist eine Versicherungsleistung – du hast eingezahlt und bekommst es zurück. Bürgergeld (früher ALG II) ist eine Grundsicherung – bedürftigkeitsabhängig und ohne Voraussetzung von Einzahlungen.
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