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Arbeitslosengeld nach Kündigung – wann bekommst du es und wie viel?

Gekündigt – und jetzt? Wann das Arbeitslosengeld fließt, wie viel du bekommst und was dich bremsen kann, erfährst du hier. Klar erklärt, ohne Amtsdeutsch.

Auf einen Blick

  • ALG I beträgt 60% (ohne Kind) oder 67% (mit Kind) des pauschalierten Nettoentgelts.
  • Anspruchsdauer: bis zu 24 Monate – abhängig von Beschäftigungszeit und Alter.
  • Eine hohe Abfindung kann das ALG I ruhen lassen (§ 158 SGB III) – bis zu 12 Monate.

Ob und wie lange deine Abfindung das ALG I blockiert – und wie du das in der Verhandlung nutzt. ↓

Job weg – und wie geht es jetzt weiter? Eine der drängendsten Fragen ist: Wann kommt das erste Arbeitslosengeld und wie viel ist es?

Die Antwort hängt von mehreren Dingen ab – vor allem davon wie du deinen Job verloren hast.

Wann hast du Anspruch auf ALG I?

Arbeitslosengeld I bekommst du wenn du drei Voraussetzungen erfüllst:

Anwartschaftszeit

Du hast in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet.

Arbeitslos gemeldet

Du hast dich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet – spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit.

Arbeitssuchend gemeldet

Du hast dich mindestens 3 Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend gemeldet (Wann genau melden? →) – sonst droht eine Sperrzeit von 1 Woche.

Verfügbarkeit

Du bist bereit und in der Lage eine neue Beschäftigung aufzunehmen – mindestens 15 Stunden pro Woche.

Wie viel ALG I bekommst du?

60% des letzten Nettoentgelts – oder 67% wenn du Kinder hast

Grundlage ist das durchschnittliche Bruttoentgelt der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit. Daraus wird ein fiktives Nettoentgelt berechnet – und davon bekommst du 60 oder 67 Prozent.

Beispiel: Letztes Bruttogehalt 3.500 € – fiktives Nettoentgelt ca. 2.200 € – ALG I ohne Kinder: ca. 1.320 € pro Monat.

Wie lange bekommst du ALG I?

Die Anspruchsdauer richtet sich nach deiner versicherungspflichtigen Beschäftigungszeit in den letzten 5 Jahren vor der Arbeitslosigkeit und – ab bestimmten Stufen – nach deinem Alter. Die vollständige Staffelung nach § 147 Abs. 2 SGB III:

Versicherungspflichtige Beschäftigungszeit Mindestalter ALG-I-Dauer
12 Monate 6 Monate
16 Monate 8 Monate
20 Monate 10 Monate
24 Monate 12 Monate
30 Monate 50 Jahre 15 Monate
36 Monate 55 Jahre 18 Monate
48 Monate 58 Jahre 24 Monate

Quelle: § 147 Abs. 2 SGB III. Altersgrenze gilt jeweils am Ende der Rahmenfrist (5-Jahres-Zeitraum).

Sperrzeit beachten: Wer selbst kündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibt bekommt in der Regel 12 Wochen keine ALG I – egal wie lange er eingezahlt hat. Außerdem verkürzt sich der Anspruchszeitraum um ein Viertel. Mehr dazu: Sperrzeit ALG I – die häufigste Falle.

Kündigung durch Arbeitgeber – kein Problem?

Wenn dir betriebsbedingt oder personenbedingt gekündigt wurde gibt es keine Sperrzeit – du bekommst ALG I direkt ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Voraussetzung: Du hast dich rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet.

Was zählt als Einkommen und kürzt das ALG I?

Häufige Fragen zum Arbeitslosengeld

Muss ich mich sofort arbeitslos melden oder kann ich warten?

Du solltest dich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit melden – nicht früher, nicht später. Zu früh melden geht nicht, zu spät kostet dich eine Woche Sperrzeit pro Versäumnis.

Bekomme ich ALG I wenn ich in der Probezeit gekündigt werde?

Nur wenn du die Anwartschaftszeit von 12 Monaten in den letzten 30 Monaten erfüllt hast – also aus früheren Jobs. Wer seinen ersten Job nach kurzer Probezeit verliert hat in der Regel keinen ALG-I-Anspruch.

Was passiert wenn ich während des ALG-I-Bezugs krank werde?

Dann bekommst du Krankengeld von der Krankenkasse – in gleicher Höhe wie dein ALG I. Der ALG-I-Anspruch ruht während der Krankheit und läuft danach weiter.

Kann ich ALG I und Bürgergeld gleichzeitig bekommen?

Ja – wenn dein ALG I nicht zum Leben reicht kannst du aufstockendes Bürgergeld beantragen. Das wird geprüft und individuell berechnet.

Was ist der Unterschied zwischen ALG I und ALG II / Bürgergeld?

ALG I ist eine Versicherungsleistung – du hast eingezahlt und bekommst es zurück. Bürgergeld (früher ALG II) ist eine Grundsicherung – bedürftigkeitsabhängig und ohne Voraussetzung von Einzahlungen.

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Sven Schultz – Herausgeber transfermonitor.de
Sven Schultz
Herausgeber & Chefredakteur  ·  LinkedIn

Erfahrung in beruflicher Qualifizierung und Arbeitsmarktförderung. Zusammenarbeit mit Reha-Kostenträgern (Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen), Aufbau von Qualifizierungsprozessen für KMU, seit 2025 im FbW- und AVGS-System tätig. Regional vernetzt mit Agenturen für Arbeit und Jobcentern in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Mehr über die Redaktion →

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