Auf einen Blick
↓ Welches Formular du brauchst und was häufig schiefgeht
Die Weiterbildungsprämie ist eine direkte Bonuszahlung der Bundesagentur für Arbeit an dich – kein Zuschuss an deinen Träger, kein Darlehen. Sie kommt zusätzlich zur geförderten Weiterbildung und wird ausgezahlt, wenn du die Prüfung bestehst.
Die Prämie gibt es nur mit geförderter Weiterbildung. Wie du den Bildungsgutschein bekommst, erklären wir Schritt für Schritt.
Bildungsgutschein beantragen →| Prüfungsart | Betrag | Wann? |
|---|---|---|
| Zwischenprüfung oder erster Teil einer gestreckten Abschlussprüfung | 1.000 € | Nach bestandener Prüfung, Antrag binnen i.d.R. 3 Monaten |
| Abschlussprüfung | 1.500 € | Nach bestandener Prüfung, Antrag binnen i.d.R. 3 Monaten |
| Weiterbildungsgeld (zusätzlich, nur für Arbeitslose) | 150 € / Monat | Laufend während der Maßnahme |
Beide Prämien sind steuerfrei und werden direkt an dich ausgezahlt. Du kannst beide Prämien bekommen – zuerst 1.000 € nach der Zwischenprüfung, dann 1.500 € nach der Abschlussprüfung.
Du hast Anspruch auf die Prämie, wenn alle drei Punkte zutreffen:
Hinweis für Bürgergeld-Beziehende: Auch wer Leistungen nach SGB II (Bürgergeld, ab 1.7.2026: Grundsicherungsgeld) erhält und eine geförderte Weiterbildung macht, hat Anspruch auf die Prämie – auch bei bestehender Beschäftigung. Das Jobcenter ist dann zuständig, nicht die Agentur für Arbeit.
Der Antrag läuft über die Stelle, die deinen Bildungsgutschein ausgestellt hat. Es gibt kein gesondertes Antragsverfahren – du reichst den Prüfungsnachweis mit dem richtigen Formular ein.
Lass dir von der Prüfungsstelle (IHK, HWK, Berufsschule) eine offizielle schriftliche Bestätigung des bestandenen Ergebnisses ausstellen. Das Zeugnis allein reicht meistens, aber frag vorher nach, welches Dokument die Agentur erwartet.
Das kommt darauf an, wer deinen Bildungsgutschein ausgestellt hat:
Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit (SGB III)?
→ Formular BA042099 – „Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen Weiterbildungsprämie (SGB III)"
Bildungsgutschein vom Jobcenter (SGB II)?
→ Formular BA042214 – „Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen Weiterbildungsprämie (SGB II)"
Beide Formulare sind auf arbeitsagentur.de abrufbar. Suche nach der Formularnummer.
Schick Formular + Prüfungsnachweis an deine zuständige Agentur oder dein Jobcenter – am besten per Post mit Einschreiben oder persönlich. I.d.R. sollte das innerhalb von 3 Monaten nach bestandener Prüfung passieren.
Nach Prüfung des Antrags wird die Prämie direkt auf dein Konto überwiesen. Da es keine gesetzlich festgelegte Bearbeitungsfrist gibt, kann das einige Wochen dauern. Wenn du nach 4 Wochen nichts gehört hast, ruf einfach an und frag nach dem Stand.
Die Prämie gibt es nur bei bestandener Prüfung. Solange deine geförderte Weiterbildung noch läuft, kannst du die Prüfung wiederholen. Die Prämie wird dann nach dem bestandenen Wiederholungsversuch ausgezahlt – du musst dafür nichts extra beantragen, nur den neuen Nachweis einreichen.
Die Frist von i.d.R. 3 Monaten ist eine Verwaltungsempfehlung, keine gesetzliche Ausschlussfrist. Wende dich direkt an deine Agentur oder dein Jobcenter und erkläre die Situation. In vielen Fällen wird der Antrag trotzdem bearbeitet – besonders wenn du einen nachvollziehbaren Grund hast.
Passiert. Ruf die zuständige Stelle an, erkläre den Fehler und schick das richtige Formular nach. Die Bearbeitung beginnt dann neu – das kostet nur Zeit, nicht den Anspruch.
Wenn du die Weiterbildung abbrichst, bevor du die Prüfung abgelegt hast, entfällt der Anspruch auf die Prämie. Das Weiterbildungsgeld (150 €/Monat) für die bereits absolvierten Monate bleibt davon unberührt.
Achtung: Die Prämie ist an den Bildungsgutschein geknüpft – nicht an jede Weiterbildung. Wer eine Umschulung über den Arbeitgeber (z.B. über das Qualifizierungschancengesetz ohne persönlichen Bildungsgutschein) macht, hat keinen Anspruch auf die Weiterbildungsprämie nach § 87a SGB III.
Wer während der geförderten Weiterbildung arbeitslos ist, bekommt zusätzlich zur Prämie das Weiterbildungsgeld – 150 € pro Monat, solange die Maßnahme läuft. Das ist kein Antrag, den du extra stellen musst: Es wird automatisch mit dem Bildungsgutschein bewilligt, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.
Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie schließen sich nicht aus – du kannst beides bekommen. Rechtsgrundlage für das Weiterbildungsgeld ist § 87a Abs. 2 SGB III.
Welche Kurse gefördert werden, wie du AZAV-zugelassene Träger findest und was der Gutschein abdeckt.
Bildungsgutschein – alles erklärt →1.000 € nach bestandener Zwischenprüfung (oder dem ersten Teil einer gestreckten Abschlussprüfung) und 1.500 € nach bestandener Abschlussprüfung. Beide Beträge sind steuerfrei und werden direkt an dich ausgezahlt.
Du bekommst die Prämie, wenn du mit einem Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) an einer Weiterbildung zu einem anerkannten Ausbildungsberuf mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer teilnimmst und die Prüfung bestehst. Kein Anspruch besteht bei Weiterbildungen ohne persönlichen Bildungsgutschein, z.B. rein arbeitgeberfinanzierten Maßnahmen über das Qualifizierungschancengesetz.
Bei der Stelle, die deinen Bildungsgutschein ausgestellt hat. Formular BA042099 für die Agentur für Arbeit (SGB III), Formular BA042214 für das Jobcenter (SGB II). Beide sind auf arbeitsagentur.de downloadbar.
Die Prämie gibt es nur bei bestandener Prüfung. Du kannst die Prüfung wiederholen, solange deine geförderte Weiterbildung noch läuft. Die Prämie wird nach dem bestandenen Versuch ausgezahlt – mit dem Nachweis der bestandenen Wiederholungsprüfung.
Ja. Das Weiterbildungsgeld (150 € pro Monat) erhalten Arbeitslose zusätzlich zur Prämie, laufend während der Maßnahme. Beide Leistungen sind in § 87a SGB III geregelt und schließen sich nicht aus.
Ja. Die Weiterbildungsprämie ist seit dem 1.1.2025 unbefristet in § 87a SGB III verankert (Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024). Sie ist nicht mehr befristet wie unter der alten Regelung in § 131a SGB III.
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