Deine Datenschutz-Einstellungen

Wir verwenden Cookies um dir die bestmögliche Nutzung unserer Website zu ermöglichen und unsere Inhalte zu verbessern. Einige Cookies sind technisch notwendig, andere helfen uns zu verstehen wie du die Seite nutzt. Du kannst deine Einstellungen jederzeit ändern. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung und unserem Impressum.

✅ Notwendig

Technisch erforderlich für die Grundfunktionen der Website. Kann nicht deaktiviert werden.

📊 Analyse

Hilft uns zu verstehen wie Besucher die Seite nutzen (z.B. Seitenaufrufe, Verweildauer).

🎯 Marketing

Ermöglicht personalisierte Inhalte und Werbung. Aktuell nicht aktiv auf dieser Website.

Kündigungsfrist Rechner 2026 – Frist nach § 622 BGB berechnen

Wie lange musst du noch arbeiten nach der Kündigung? Das hängt von deiner Betriebszugehörigkeit ab – nicht von dem was dein Chef sagt. Wir erklären die gesetzlichen Fristen klar und ohne Umwege.

Auf einen Blick

  • Gesetzliche Mindestkündigungsfrist: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende – steigt mit Betriebszugehörigkeit.
  • Ab 2 Jahren: 1 Monat, ab 5 Jahren: 2 Monate – maximal 7 Monate ab 20 Jahren Zugehörigkeit.
  • Im Vertrag oder Tarifvertrag kann eine längere Frist vereinbart sein – die gilt dann.

Wie du prüfst ob deine Kündigungsfrist korrekt berechnet wurde – und was bei einem Fehler passiert. ↓

Kündigung erhalten – aber wann ist wirklich Schluss? Viele Arbeitnehmer wissen nicht wie lang ihre gesetzliche Kündigungsfrist ist. Und manche Arbeitgeber nutzen das aus.

Hier bekommst du die Antwort – ohne Paragraphen-Dschungel.

Die gesetzliche Kündigungsfrist – die Grundregel

Laut § 622 BGB gilt für Arbeitnehmer eine Grundkündigungsfrist von 4 Wochen – zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Das ist das gesetzliche Minimum.

Wichtig: Die Frist beginnt nicht ab dem Tag der Kündigung – sondern ab dem Zugang des Kündigungsschreibens. Wann genau die Kündigung als zugegangen gilt kann entscheidend sein.

Verlängerte Fristen nach Betriebszugehörigkeit

Je länger du im Unternehmen bist, desto länger ist die Kündigungsfrist die der Arbeitgeber einhalten muss. Für dich als Arbeitnehmer bleibt es bei 4 Wochen – es sei denn im Vertrag steht etwas anderes.

Betriebszugehörigkeit Kündigungsfrist (Arbeitgeber) Zum
bis 2 Jahre4 Wochen15. oder Monatsende
2 Jahre1 MonatMonatsende
5 Jahre2 MonateMonatsende
8 Jahre3 MonateMonatsende
10 Jahre4 MonateMonatsende
12 Jahre5 MonateMonatsende
15 Jahre6 MonateMonatsende
20 Jahre7 MonateMonatsende
Achtung: Nach dem Wortlaut des § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB sollen Zeiten vor dem 25. Lebensjahr bei der Berechnung nicht mitgezählt werden. Der Europäische Gerichtshof hat diese Regelung jedoch 2010 (Rs. C-555/07) als europarechtswidrig eingestuft. Arbeitgeber sollten daher alle Zeiten der Betriebszugehörigkeit berücksichtigen.

Was gilt in der Probezeit?

In der Probezeit – maximal 6 Monate – gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen. Das gilt für beide Seiten. Kein fester Termin – also nicht zwingend zum 15. oder Monatsende.

Was wenn im Vertrag eine längere Frist steht?

Der Vertrag kann die gesetzliche Frist verlängern – aber nicht verkürzen. Was im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag steht gilt wenn es günstiger für dich ist als das Gesetz. Eine kürzere als die gesetzliche Frist im Vertrag ist unwirksam.

Tipp: Schau in deinen Tarifvertrag wenn du in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeitest – dort können abweichende Regelungen stehen die für dich günstiger sein können.

Kündigungsfrist bei fristloser Kündigung

Bei einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung gibt es keine Frist – das Arbeitsverhältnis endet sofort. Das geht aber nur bei einem wichtigen Grund – zum Beispiel Diebstahl oder schwere Pflichtverletzung. Mehr dazu auf unserer Kündigungsschutz-Seite.

Häufige Fragen zur Kündigungsfrist

Kann mein Arbeitgeber die Kündigungsfrist einfach verkürzen?

Nein – die gesetzliche Mindestfrist kann nicht unterschritten werden. Eine kürzere Frist im Arbeitsvertrag ist unwirksam. Es gilt dann automatisch die gesetzliche Frist.

Was passiert wenn der Arbeitgeber die Frist nicht einhält?

Dann endet das Arbeitsverhältnis trotzdem erst zum korrekten Termin – und du hast Anspruch auf Gehalt bis dahin. Im Zweifel: Kündigungsschutzklage einreichen.

Zählt die Probezeit zur Betriebszugehörigkeit?

Ja – die Probezeit zählt zur Betriebszugehörigkeit. Aber für die verlängerten Kündigungsfristen nach § 622 BGB werden nur die Jahre ab dem 25. Lebensjahr gerechnet.

Gilt die Kündigungsfrist auch bei einem Aufhebungsvertrag?

Nein – beim Aufhebungsvertrag einigen sich beide Seiten auf ein Enddatum. Das kann kürzer oder länger als die gesetzliche Frist sein. Aber Vorsicht: Ein vorzeitiges Ende kann eine Sperrzeit beim ALG I auslösen. Mehr dazu: Sperrzeit ALG I.

Was ist der Unterschied zwischen Kündigungsfrist und Kündigungsschutz?

Die Kündigungsfrist regelt wann das Arbeitsverhältnis endet. Der Kündigungsschutz regelt ob eine Kündigung überhaupt wirksam ist. Beides sind verschiedene Dinge – beide wichtig.

Kündigungsfrist-Rechner

Gib deine Betriebszugehörigkeit ein – du siehst sofort, welche gesetzliche Kündigungsfrist gilt. Grundlage: § 622 BGB.

Hinweis: Dieser Rechner zeigt die gesetzlichen Mindestfristen nach § 622 BGB. Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag können längere Fristen vorsehen – diese haben dann Vorrang. Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung.

TVöD Kündigungsfrist-Rechner

Im öffentlichen Dienst gelten besondere Regeln: Ab 15 Jahren Beschäftigung und Alter 40 bist du ordentlich unkündbar. Rechtsgrundlage: § 34 TVöD.

Hinweis: Gilt für Beschäftigte unter TVöD Bund/Kommunen. Für Landesbeschäftigte gilt der TV-L mit abweichenden Fristen. TVöD-S (Sparkassen) und Kirchentarife regeln Kündigungsfristen eigenständig. Unkündbarkeit Ost: ab 1.8.2025 für Bund, VKA weiterhin nur West. Kein Ersatz für Rechtsberatung.

Keine wichtige Änderung verpassen.

Einmal im Monat – die wichtigsten Infos zu Kündigung, Abfindung und deinen Rechten. Kostenlos.

Zum Newsletter →
Deine nächsten Schritte
Sven Schultz – Herausgeber transfermonitor.de
Sven Schultz
Herausgeber & Chefredakteur  ·  LinkedIn

Erfahrung in beruflicher Qualifizierung und Arbeitsmarktförderung. Zusammenarbeit mit Reha-Kostenträgern (Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen), Aufbau von Qualifizierungsprozessen für KMU, seit 2025 im FbW- und AVGS-System tätig. Regional vernetzt mit Agenturen für Arbeit und Jobcentern in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Mehr über die Redaktion →

Newsletter

Keine wichtige Änderung verpassen.

Einmal im Monat. Die wichtigsten Infos zu Förderung, Transfergesellschaften und deinen Rechten. Direkt ins Postfach. Kostenlos.

Jetzt kostenlos anmelden →

Kein Spam. Abmeldung jederzeit möglich. Datenschutz