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Kündigungsschutz – was gilt wann?

Nicht jede Kündigung ist rechtmäßig. Wir erklären wann du Kündigungsschutz hast, welche Sonderregeln gelten und was du tun kannst wenn du glaubst dass die Kündigung unwirksam ist.

Auf einen Blick

  • Kündigungsschutz gilt ab mehr als 10 Mitarbeitern und nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit (§ 1 KSchG).
  • Besonderer Schutz für: Schwangere, Betriebsräte, Schwerbehinderte – hier gelten erhöhte Hürden.
  • Ohne Kündigungsschutz kann der Arbeitgeber ohne Grund kündigen – aber die Frist muss eingehalten werden.

Ob du wirklich Kündigungsschutz hast – und was das konkret für deine Situation bedeutet. ↓

Du hast eine Kündigung erhalten. Jetzt stellt sich die Frage: Ist die überhaupt rechtmäßig? Und was kannst du tun?

Kündigungsschutz ist kein Luxus – er ist ein gesetzliches Recht. Aber er gilt nicht automatisch für jeden. Wir erklären wann er greift und was das für dich bedeutet.

Wann gilt das Kündigungsschutzgesetz?

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:

Betriebsgröße

Der Betrieb hat mehr als 10 Arbeitnehmer (in Vollzeit). Kleinbetriebe mit 10 oder weniger Mitarbeitern fallen nicht unter das KSchG – hier gilt nur der allgemeine Schutz des BGB.

Beschäftigungsdauer

Du bist seit mehr als 6 Monaten im Betrieb beschäftigt. Die 6-monatige Wartezeit muss abgelaufen sein bevor das KSchG greift.

Wichtig: Auch wenn das KSchG nicht gilt – du bist nicht schutzlos. Das BGB schützt vor sittenwidrigen Kündigungen und Kündigungen die gegen Treu und Glauben verstoßen. Lass im Zweifel immer prüfen.

Welche Kündigungsgründe sind zulässig?

Wenn das KSchG gilt muss der Arbeitgeber einen der drei gesetzlich anerkannten Kündigungsgründe vorweisen:

1. Betriebsbedingte Kündigung

Der häufigste Grund bei Stellenabbau. Der Arbeitsplatz fällt weg – wegen Umstrukturierung, Schließung oder wirtschaftlicher Lage. Der Arbeitgeber muss eine ordnungsgemäße Sozialauswahl durchführen.

2. Personenbedingte Kündigung

Der Arbeitnehmer kann seine Leistung dauerhaft nicht erbringen – zum Beispiel wegen Krankheit. Keine Schuld des Arbeitnehmers, aber der Arbeitsplatz kann dauerhaft nicht besetzt werden.

3. Verhaltensbedingte Kündigung

Der Arbeitnehmer hat seine Pflichten verletzt – absichtlich oder grob fahrlässig. In der Regel ist vorher eine Abmahnung erforderlich.

Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung: Der Arbeitgeber darf nicht beliebig auswählen wen er kündigt. Er muss soziale Kriterien berücksichtigen: Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung. Eine fehlerhafte Sozialauswahl macht die Kündigung unwirksam.

Besonderer Kündigungsschutz – wer ist extra geschützt?

Bestimmte Personengruppen genießen besonderen Kündigungsschutz – unabhängig vom KSchG:

Was tun wenn du die Kündigung für unwirksam hältst?

Du hast 3 Wochen Zeit ab Zugang der Kündigung um Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Diese Frist ist absolut – wer sie verpasst verliert seinen Anspruch in der Regel endgültig.

Tipp: Auch wenn du nicht klagen willst – die Kündigungsschutzklage ist oft ein taktisches Mittel um eine bessere Abfindung zu verhandeln. Viele Arbeitgeber einigen sich lieber außergerichtlich als ein Verfahren durchzufechten. Lass dich von einem Anwalt oder deiner Gewerkschaft beraten.

Häufige Fragen zum Kündigungsschutz

Gilt das KSchG auch in der Probezeit?

Nein – in den ersten 6 Monaten (Wartezeit) gilt das KSchG nicht. Der Arbeitgeber kann ohne Angabe von Gründen kündigen. Es gelten aber kürzere Kündigungsfristen – in der Probezeit meist 2 Wochen.

Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und Aufhebungsvertrag?

Bei einer Kündigung handelt der Arbeitgeber einseitig. Beim Aufhebungsvertrag einigen sich beide Seiten auf die Beendigung. Der Aufhebungsvertrag kann Vorteile haben – aber auch Nachteile wie eine ALG-I-Sperrzeit. Mehr dazu auf unserer Aufhebungsvertrag-Seite.

Muss ich eine Abmahnung erhalten bevor ich verhaltensbedingt gekündigt werde?

In der Regel ja – bei normalen Pflichtverletzungen ist eine vorherige Abmahnung erforderlich. Bei schwerwiegenden Verstößen (zum Beispiel Diebstahl) kann auch ohne Abmahnung außerordentlich gekündigt werden.

Was passiert wenn ich die 3-Wochen-Frist verpasse?

Die Kündigung gilt als wirksam – auch wenn sie eigentlich unwirksam wäre. In sehr engen Ausnahmen (nachträgliche Klagezulassung) kann die Frist verlängert werden – das ist aber die Ausnahme. Handle sofort.

Bekomme ich automatisch eine Abfindung wenn ich gekündigt werde?

Nein – es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung. Eine Abfindung wird oft im Rahmen eines Vergleichs oder Sozialplans vereinbart. Mehr dazu auf unserer Abfindungsseite.

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Sven Schultz – Herausgeber transfermonitor.de
Sven Schultz
Herausgeber & Chefredakteur  ·  LinkedIn

Erfahrung in beruflicher Qualifizierung und Arbeitsmarktförderung. Zusammenarbeit mit Reha-Kostenträgern (Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen), Aufbau von Qualifizierungsprozessen für KMU, seit 2025 im FbW- und AVGS-System tätig. Regional vernetzt mit Agenturen für Arbeit und Jobcentern in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Mehr über die Redaktion →

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