Nach § 10 EntgTranspG kannst du Auskunft zum durchschnittlichen monatlichen Bruttoentgelt und zu bis zu zwei einzelnen Entgeltbestandteilen verlangen. § 5 definiert Entgelt breit: Grund- oder Mindestarbeitsentgelt sowie sonstige Vergütungen in Geld oder Sachleistungen, wenn sie aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses gewährt werden.
Was Entgeltbestandteile sind
Ein Entgeltbestandteil ist nicht nur das Monatsgrundgehalt. Entscheidend ist, ob die Leistung als Vergütung wegen des Beschäftigungsverhältnisses gewährt wird. Deshalb können neben Grundentgelt auch einzelne Zulagen, Boni, Provisionen oder Sachleistungen relevant sein.
Für dein Auskunftsverlangen ist aber wichtig: Du solltest nicht „alles Variable“ oder „alle Zusatzleistungen“ schreiben. Das Gesetz spricht in § 10 von bis zu zwei einzelnen Entgeltbestandteilen. Je konkreter du formulierst, desto eher lässt sich die Auskunft sauber beantworten.
| Bestandteil | Wie du ihn einordnest | Bessere Formulierung |
|---|---|---|
| Grundentgelt | Das durchschnittliche monatliche Bruttoentgelt ist der Grundvergleich nach § 10 und § 11. | „Auskunft zum durchschnittlichen monatlichen Bruttoentgelt.“ |
| Bonus | Kann relevant sein, wenn er als Vergütung aus dem Arbeitsverhältnis gezahlt wird. | „leistungsbezogene Jahresprämie“ oder „Zielbonus für das Kalenderjahr [Jahr]“ |
| Zulage | Kann ein einzelner Entgeltbestandteil sein, wenn du sie konkret benennst. | „Schichtzulage“, „Funktionszulage“ oder „Erschwerniszulage“ |
| Variable Vergütung | Zu allgemein, wenn mehrere Systeme gemeint sind. Wähle den konkreten Mechanismus. | „Quartalsprovision im Vertrieb“ statt „alles Variable“ |
| Sachleistung | § 5 erfasst auch Sachleistungen, aber die Anfrage sollte trotzdem einzeln und betrieblich greifbar sein. | „geldwerter Vorteil Dienstwagenregelung“ nur, wenn das wirklich der Streitpunkt ist |
Schritt für Schritt: Welche zwei Bestandteile du wählen solltest
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1
Prüfe zuerst den Rahmen
Der individuelle Auskunftsanspruch nach § 10 gilt nach Maßgabe der §§ 11 bis 16. § 12 begrenzt ihn auf Betriebe mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten bei demselben Arbeitgeber. Außerdem wird das Vergleichsentgelt nicht angegeben, wenn die Vergleichstätigkeit von weniger als sechs Beschäftigten des jeweils anderen Geschlechts ausgeübt wird.
Wenn dein Betrieb kleiner ist: Prüfe zuerst den Artikel zu Entgelttransparenz unter 200 Beschäftigten. -
2
Lege die Vergleichstätigkeit fest
Ohne passende Vergleichstätigkeit wird auch die beste Frage nach Bonus oder Zulage schwach. Formuliere zuerst, welche gleiche oder gleichwertige Tätigkeit du meinst.
Wenn du daran hängst: Nutze die Anleitung zur Vergleichstätigkeit im Entgelttransparenzgesetz. -
3
Wähle die zwei Bestandteile mit der größten Aussagekraft
Frage nicht automatisch nach den auffälligsten Begriffen. Wähle die Bestandteile, bei denen Unterschiede plausibel entstehen: etwa Zielbonus, Funktionszulage, Schichtzulage oder Provision. Mehr als zwei einzelne Bestandteile solltest du im §-10-Auskunftsverlangen nicht ansetzen.
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4
Frage die Kriterien mit ab
§ 11 EntgTranspG erfasst auch Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung. Bitte deshalb nicht nur um Zahlen, sondern auch darum, nach welchen Kriterien der eigene Bestandteil und der Bestandteil der Vergleichstätigkeit festgelegt werden.
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5
Erwarte Median, nicht Einzelwerte
Das Vergleichsentgelt ist nach § 11 als statistischer Median anzugeben, hochgerechnet auf Vollzeitäquivalente und bezogen auf ein Kalenderjahr. Du bekommst also keine Liste einzelner Boni bestimmter Personen.
Musterformulierung
Die Formulierung sollte knapp, konkret und anschlussfähig an dein Auskunftsverlangen sein. Du kannst sie in das Muster auf transfermonitor.de übernehmen und an deine Rolle anpassen.
Häufige Fehler
„Alle Boni, Zulagen und Benefits“ ist für den aktuellen §-10-Auskunftsanspruch zu unscharf. Besser: zwei konkrete Bestandteile benennen und die Vergleichstätigkeit sauber beschreiben.
- Mehr als zwei einzelne Entgeltbestandteile in dasselbe Auskunftsverlangen packen
- „Variable Vergütung“ schreiben, obwohl Bonus, Provision und Prämie unterschiedliche Systeme sind
- Einzelwerte bestimmter Personen erwarten, obwohl § 11 mit Median und Vergleichsentgelt arbeitet
- Die Kriterien zur Entgeltfindung nicht anfragen
- Den Zeitraum offenlassen, obwohl § 11 auf ein Kalenderjahr abstellt
Nutze das Muster und ergänze Vergleichstätigkeit plus zwei konkrete Entgeltbestandteile.
Häufige Fragen
Wie viele Entgeltbestandteile kann ich nach dem Entgelttransparenzgesetz abfragen?
Nach § 10 EntgTranspG kannst du neben dem durchschnittlichen monatlichen Bruttoentgelt bis zu zwei einzelne Entgeltbestandteile verlangen.
Zählt ein Bonus als Entgeltbestandteil?
Ein Bonus kann ein Entgeltbestandteil sein, wenn er als Vergütung aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses gewährt wird. Für die Anfrage solltest du den konkreten Bonus benennen, zum Beispiel Zielbonus oder Jahresprämie.
Kann ich alle Zulagen gleichzeitig abfragen?
Das ist für ein Auskunftsverlangen nach § 10 EntgTranspG zu breit. Sinnvoller ist, bis zu zwei einzelne Bestandteile konkret zu nennen, etwa Schichtzulage und Funktionszulage.
Bekomme ich die Einzelboni bestimmter Kollegen?
Nein. § 11 arbeitet mit Vergleichsentgelt als statistischem Median. Zusätzlich begrenzt § 12 die Auskunft, wenn die Vergleichsgruppe zu klein ist.
Kann ich Kriterien zur Entgeltfindung mit abfragen?
Ja. § 11 EntgTranspG regelt, dass die Auskunft auch Angaben zu Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung umfasst.