Wir nutzen Cookies um die Website zu verbessern. Mehr in unserer Datenschutzerklärung.
Grundfunktionen der Website. Immer aktiv.
Hilft uns zu verstehen wie Besucher die Seite nutzen.
Ermöglicht personalisierte Inhalte und Werbung. Aktuell nicht aktiv.
Du verdienst weniger als Kollegen in ähnlichen Positionen – aber du weißt es nicht sicher. Das Entgelttransparenzgesetz gibt dir das Recht, nachzufragen. Hier steht, wie du das tust: mit Musterschreiben, Wenn/Dann-Pfaden und dem richtigen Umgang mit dem Ergebnis.
Auf einen Blick
Wer zuständig ist, wie du es beantragst und was du mit dem Ergebnis anfängst. ↓
Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) gibt Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen einen individuellen Auskunftsanspruch. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 geht darüber hinaus, muss aber in Deutschland noch in nationales Recht umgesetzt werden.
Wichtig für deinen Antrag
Für ein aktuelles Auskunftsverlangen bleibt das deutsche EntgTranspG der sichere Bezugspunkt. Der EU-Stichtag war der 7. Juni 2026; laut EUR-Lex sind für Deutschland aktuell keine nationalen Umsetzungsmaßnahmen hinterlegt.
| Merkmal | Aktuell deutsches EntgTranspG | EU-Richtlinie 2023/970 (noch umzusetzen) |
|---|---|---|
| Betriebsgröße | Nur > 200 Beschäftigte | Erweiterung angelegt, deutsche Schwellen stehen im Umsetzungsgesetz |
| Häufigkeit | Einmal alle 2 Jahre | Arbeitgeber müssen jährlich über das Auskunftsrecht informieren |
| Stellenausschreibungen | keine EntgTranspG-Pflicht zur Gehaltsspanne | Einstiegsentgelt oder Spanne vorab |
| Frage nach aktuellem Gehalt | nicht speziell im EntgTranspG verboten | soll verboten werden |
| Antwortfrist Arbeitgeber | 3 Monate | Richtlinie: spätestens 2 Monate |
| Berichtspflicht | > 500 Beschäftigte und lageberichtspflichtig | gestaffelt ab 100 Beschäftigten |
Prüfe die Zahl der Beschäftigten in deinem Betrieb bei demselben Arbeitgeber. Maßgeblich ist der Beschäftigtenbegriff des EntgTranspG.
Überlege, welche Tätigkeit in deinem Betrieb als gleichwertig gilt. Entscheidend: Qualifikationsanforderungen, Verantwortung, körperlicher und geistiger Aufwand, Arbeitsbedingungen.
An wen du dich wendest, hängt von der Betriebsstruktur ab – das ist der häufigste Fehler beim Auskunftsverlangen.
Schriftlich oder per E-Mail – mündliche Anfragen zählen nicht. Das Musterschreiben unten kannst du direkt verwenden.
Der Arbeitgeber teilt das Median-Monatsentgelt von mindestens 6 Vergleichspersonen mit. Liegt dein Gehalt darunter, hast du eine sachliche Grundlage für ein Gespräch.
Die lila markierten Stellen individuell ausfüllen:
Formulierung im Gehaltsgespräch
„Laut Auskunft nach § 10 EntgTranspG liegt das Median-Entgelt meiner Vergleichsgruppe bei [Betrag] Euro. Mein Gehalt liegt [X] Euro darunter. Ich würde gerne verstehen, wie diese Differenz begründet ist und welche Kriterien für eine Angleichung erfüllt sein müssten."
Das Vergleichsentgelt ist nicht anzugeben, wenn die Vergleichstätigkeit von weniger als sechs Beschäftigten des jeweils anderen Geschlechts ausgeübt wird. Wenn die Antwort sonst ausbleibt oder unklar bleibt:
Das Maßregelungsverbot (§ 9 EntgTranspG) ist eindeutig: Der Arbeitgeber darf Beschäftigte nicht benachteiligen, weil sie Rechte nach dem EntgTranspG nutzen. Dokumentiere alle Vorgänge nach dem Antrag sorgfältig.
Nach aktuellem deutschem EntgTranspG besteht der individuelle Auskunftsanspruch in Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten bei demselben Arbeitgeber. Die EU-Richtlinie 2023/970 musste bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden; für die praktische Anwendung in Deutschland ist das Umsetzungsgesetz entscheidend.
Einmal alle zwei Jahre. Eine Ausnahme gilt bei wesentlicher Änderung der Situation, z. B. nach einer Beförderung oder einem neuen Aufgabengebiet.
Die gesetzliche Frist beträgt drei Monate. Reagiert der Arbeitgeber nicht, kann die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingeschaltet werden. Auch eine Klage auf Auskunft beim Arbeitsgericht ist möglich.
Nein. Das Maßregelungsverbot nach § 9 EntgTranspG schützt dich. Der Arbeitgeber darf dich nicht wegen der Inanspruchnahme von Rechten nach dem EntgTranspG benachteiligen.
Das Vergleichsentgelt wird nach § 11 EntgTranspG als statistischer Median des durchschnittlichen monatlichen Bruttoentgelts angegeben. Für die zusätzlich benannten Entgeltbestandteile gilt ebenfalls der Median. Einzelgehälter werden nicht genannt.
Rechtsgrundlagen
Einmal im Monat – die wichtigsten Infos zu Arbeitsrecht und deinen Rechten. Kostenlos.
Einmal im Monat. Die wichtigsten Infos zu Arbeitsrecht und deinen Rechten. Kostenlos.
Jetzt kostenlos anmelden →Kein Spam. Abmeldung jederzeit möglich. Datenschutz