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Dein Arbeitgeber bietet eine Transfergesellschaft an – und du hast wenig Zeit um zu entscheiden. Was du jetzt wissen musst: wie der Beitritt funktioniert, worauf du beim dreiseitigen Vertrag achten solltest und was du noch verhandeln kannst.
Auf einen Blick
Wie der Beitritt läuft – und welche Fehler du vermeiden musst. ↓
Dreiseitiger Vertrag – Prüfpunkte
Finanziell
Arbeitgeber können das T-KUG auf 70–90 % des Nettogehalts aufstocken. Das steht nicht automatisch im Angebot – aber oft im Sozialplan oder ist verhandelbar.
Qualifizierung
Wie hoch ist das Budget für Kurse, Zertifizierungen oder Coachings? Die Höhe ist häufig nicht festgeschrieben und kann individuell vereinbart werden.
Zeitlich
Je nach Situation kann eine kürzere oder längere Laufzeit sinnvoller sein. Wer kurz vor der Rente steht, sollte die maximale Laufzeit ausschöpfen.
Zusatz
In manchen Konstruktionen ist neben dem TG-Beitritt noch eine (reduzierte) Abfindung möglich. Frag explizit nach ob das Modell des Arbeitgebers das vorsieht.
Wichtig zu wissen
Arbeitgeber stellen den Beitritt häufig als alternativlos dar – das stimmt rechtlich nicht. Du kannst das Angebot ablehnen. Dann greift die reguläre betriebsbedingte Kündigung mit Kündigungsfrist und ggf. Abfindung nach Sozialplan. Lass dir Zeit für die Entscheidung und unterschreibe nicht unter Druck.
Was passiert wenn du ablehnst: Transfergesellschaft ablehnen – Folgen und Alternativen
Tipp für das Gespräch mit dem Arbeitgeber
Formuliere konkret: „Ich würde gern beitreten – bevor ich unterschreibe, möchte ich folgende Punkte klären: Wie hoch ist die T-KUG-Aufstockung? Gibt es ein individuelles Qualifizierungsbudget? Ist eine Freistellung bis TG-Start möglich?" Wer konkret fragt, bekommt konkrete Antworten – und oft mehr als im Standardangebot.
Nein – es gibt kein gesetzliches Widerrufsrecht. Mit Unterzeichnung endet dein altes Arbeitsverhältnis endgültig. Eine Anfechtung ist nur bei arglistiger Täuschung durch den Arbeitgeber möglich. Deshalb: immer vor der Unterschrift prüfen lassen.
Ein dreiseitiger Vertrag (auch: Dreiecksvertrag) ist eine Vereinbarung zwischen dir, deinem bisherigen Arbeitgeber und der Transfergesellschaft. Er enthält gleichzeitig einen Aufhebungsvertrag (beendet das alte Arbeitsverhältnis) und einen befristeten Arbeitsvertrag mit der TG.
Ja – das ist Pflicht und wird oft vergessen. Wer sich nicht rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend meldet, riskiert den T-KUG-Anspruch. Melde dich spätestens am ersten Tag des TG-Eintritts – besser schon davor.
Mehr als die meisten denken: T-KUG-Aufstockung durch den Arbeitgeber, Höhe des Qualifizierungsbudgets, Laufzeit der TG, Freistellung bis TG-Start und in manchen Fällen eine Restabfindung. Frag konkret – Arbeitgeber kommunizieren das nicht proaktiv.
Spätestens 3 Monate vor Ende der Transfergesellschaft musst du dich bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend melden. Trag diesen Termin direkt beim Eintritt in deinen Kalender ein – verpasste Fristen können zu Verzögerungen beim ALG I führen.
Nein – der ALG-I-Anspruch wird eingefroren, nicht verbraucht. Die TG-Zeit zählt nicht als Anwartschaftszeit für neue ALG-I-Ansprüche. Nach Ende der TG kannst du ALG I für die volle ursprüngliche Dauer beantragen.
Rechtsgrundlagen
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