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Transfergesellschaft beitreten – Schritt für Schritt

Dein Arbeitgeber bietet eine Transfergesellschaft an – und du hast wenig Zeit um zu entscheiden. Was du jetzt wissen musst: wie der Beitritt funktioniert, worauf du beim dreiseitigen Vertrag achten solltest und was du noch verhandeln kannst.

Auf einen Blick

Wie der Beitritt läuft – und welche Fehler du vermeiden musst. ↓

Schritt für Schritt: So läuft der Beitritt ab

1
Angebot erhalten und erste Prüfung
Du erhältst vom Arbeitgeber oder Betriebsrat das Angebot zum Beitritt – meist als Teil des Sozialplans. Schau dir sofort an: Laufzeit der TG (typisch: 6–12 Monate), T-KUG-Aufstockung durch den Arbeitgeber, ob eine Abfindung an den Beitritt geknüpft ist und welches Qualifizierungsbudget vorgesehen ist.

Wenn du unsicher bist: Noch nicht unterschreiben. Erst Betriebsrat oder Fachanwalt fragen.
2
Sofort arbeitsuchend melden – Pflichtschritt
Das vergessen viele: Melde dich bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend – spätestens am ersten Tag deines Eintritts in die TG. Ohne diese Meldung hast du keinen Anspruch auf Transferkurzarbeitergeld (T-KUG). Die Meldung kannst du online, telefonisch oder persönlich machen.

Tipp: Melde dich noch vor Unterzeichnung des dreiseitigen Vertrags – dann bist du auf der sicheren Seite.
3
Dreiseitigen Vertrag prüfen lassen
Der dreiseitige Vertrag ist das zentrale Dokument: Er beendet dein altes Arbeitsverhältnis per Aufhebungsvertrag und begründet gleichzeitig ein neues befristetes Arbeitsverhältnis mit der Transfergesellschaft. Es gibt kein gesetzliches Widerrufsrecht – was du unterschreibst, ist endgültig.

Lass den Vertrag vor Unterzeichnung prüfen: Betriebsrat (kostenlos), Gewerkschaft (bei Mitgliedschaft), Fachanwalt für Arbeitsrecht. Viele Punkte sind verhandelbar – mehr dazu in Schritt 4.
4
Verhandeln – mehr ist möglich als du denkst
Arbeitgeber kommunizieren nicht proaktiv, was verhandelbar ist. Typische Verhandlungspunkte:

Laufzeit: Kürzere oder längere Laufzeit je nach deiner Situation
Aufstockung: Viele Arbeitgeber stocken T-KUG auf 70–90 % des Nettogehalts auf – frag explizit danach
Qualifizierungsbudget: Höhe des Budgets für Kurse und Zertifizierungen
Restabfindung: Manche Sozialplankonstruktionen erlauben eine zusätzliche Abfindung
Freistellung: Freistellung zwischen Unterzeichnung und TG-Start möglich?
5
Unterzeichnen und Übergang vollziehen
Mit Unterzeichnung des dreiseitigen Vertrags endet dein altes Arbeitsverhältnis zum vereinbarten Datum. Das neue befristete Arbeitsverhältnis mit der TG beginnt. Du bist ab diesem Tag Arbeitnehmer der Transfergesellschaft – sozialversichert, aber kein ALG-I-Empfänger.

Wichtig: Lies den Vertrag nochmal vollständig durch bevor du unterschreibst. Prüfe Datum, Laufzeit und alle Zusatzvereinbarungen.
6
3 Monate vor TG-Ende: ALG I sichern
Spätestens 3 Monate vor Ende der Transfergesellschaft musst du dich bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend melden – damit nahtlos ALG I beantragt werden kann. Verpasst du diese Frist, kann sich der ALG-I-Beginn verzögern. Trag dir diesen Termin direkt beim Eintritt in den Kalender ein. Du kannst die TG auch früher verlassen – z.B. wenn du während der Laufzeit einen neuen Job findest. Mehr dazu: Transfergesellschaft vorzeitig verlassen – Kündigung, Prämie, ALG I.

Checkliste: Das prüfst du vor der Unterschrift

Dreiseitiger Vertrag – Prüfpunkte

Was ist verhandelbar?

Finanziell

T-KUG-Aufstockung

Arbeitgeber können das T-KUG auf 70–90 % des Nettogehalts aufstocken. Das steht nicht automatisch im Angebot – aber oft im Sozialplan oder ist verhandelbar.

Qualifizierung

Weiterbildungsbudget

Wie hoch ist das Budget für Kurse, Zertifizierungen oder Coachings? Die Höhe ist häufig nicht festgeschrieben und kann individuell vereinbart werden.

Zeitlich

Laufzeit

Je nach Situation kann eine kürzere oder längere Laufzeit sinnvoller sein. Wer kurz vor der Rente steht, sollte die maximale Laufzeit ausschöpfen.

Zusatz

Restabfindung

In manchen Konstruktionen ist neben dem TG-Beitritt noch eine (reduzierte) Abfindung möglich. Frag explizit nach ob das Modell des Arbeitgebers das vorsieht.

Was tun wenn der Beitritt alternativlos dargestellt wird?

Wichtig zu wissen

Arbeitgeber stellen den Beitritt häufig als alternativlos dar – das stimmt rechtlich nicht. Du kannst das Angebot ablehnen. Dann greift die reguläre betriebsbedingte Kündigung mit Kündigungsfrist und ggf. Abfindung nach Sozialplan. Lass dir Zeit für die Entscheidung und unterschreibe nicht unter Druck.

Was passiert wenn du ablehnst: Transfergesellschaft ablehnen – Folgen und Alternativen

Tipp für das Gespräch mit dem Arbeitgeber

Formuliere konkret: „Ich würde gern beitreten – bevor ich unterschreibe, möchte ich folgende Punkte klären: Wie hoch ist die T-KUG-Aufstockung? Gibt es ein individuelles Qualifizierungsbudget? Ist eine Freistellung bis TG-Start möglich?" Wer konkret fragt, bekommt konkrete Antworten – und oft mehr als im Standardangebot.

Häufige Fragen

Kann ich den dreiseitigen Vertrag widerrufen?

Nein – es gibt kein gesetzliches Widerrufsrecht. Mit Unterzeichnung endet dein altes Arbeitsverhältnis endgültig. Eine Anfechtung ist nur bei arglistiger Täuschung durch den Arbeitgeber möglich. Deshalb: immer vor der Unterschrift prüfen lassen.

Was ist der dreiseitige Vertrag genau?

Ein dreiseitiger Vertrag (auch: Dreiecksvertrag) ist eine Vereinbarung zwischen dir, deinem bisherigen Arbeitgeber und der Transfergesellschaft. Er enthält gleichzeitig einen Aufhebungsvertrag (beendet das alte Arbeitsverhältnis) und einen befristeten Arbeitsvertrag mit der TG.

Muss ich mich vor dem Beitritt arbeitsuchend melden?

Ja – das ist Pflicht und wird oft vergessen. Wer sich nicht rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend meldet, riskiert den T-KUG-Anspruch. Melde dich spätestens am ersten Tag des TG-Eintritts – besser schon davor.

Was kann ich beim Beitritt noch verhandeln?

Mehr als die meisten denken: T-KUG-Aufstockung durch den Arbeitgeber, Höhe des Qualifizierungsbudgets, Laufzeit der TG, Freistellung bis TG-Start und in manchen Fällen eine Restabfindung. Frag konkret – Arbeitgeber kommunizieren das nicht proaktiv.

Wann muss ich mich für ALG I anmelden?

Spätestens 3 Monate vor Ende der Transfergesellschaft musst du dich bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend melden. Trag diesen Termin direkt beim Eintritt in deinen Kalender ein – verpasste Fristen können zu Verzögerungen beim ALG I führen.

Verliere ich meinen ALG-I-Anspruch durch den TG-Eintritt?

Nein – der ALG-I-Anspruch wird eingefroren, nicht verbraucht. Die TG-Zeit zählt nicht als Anwartschaftszeit für neue ALG-I-Ansprüche. Nach Ende der TG kannst du ALG I für die volle ursprüngliche Dauer beantragen.

Rechtsgrundlagen

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AVGS & Coaching
Sven Schultz – Herausgeber transfermonitor.de
Sven Schultz
Herausgeber & Chefredakteur  ·  LinkedIn

Erfahrung in beruflicher Qualifizierung und Arbeitsmarktförderung. Seit 2025 im FbW- und AVGS-System tätig, regional vernetzt mit Agenturen für Arbeit und Jobcentern. Mehr über die Redaktion →

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