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AVGS Vermittlungsgutschein (MPAV) – so funktioniert private Arbeitsvermittlung

Mit dem AVGS-Vermittlungsgutschein kannst du einen privaten Arbeitsvermittler beauftragen – auf Kosten der Agentur. Der Vermittler sucht aktiv für dich Stellen und bekommt eine Prämie bis zu 2.500 € wenn er erfolgreich ist. Du zahlst nichts.

Viele Arbeitssuchende wissen nicht, dass sie neben dem Coaching-Gutschein auch einen Vermittlungsgutschein beantragen können. Der AVGS-MPAV ist der spezielle Gutschein für die private Arbeitsvermittlung – und er kann ein echter Turbo für die Jobsuche sein.

bis 2.500 €
Vermittlungsprämie (bis 3.000 € bei Behinderung)
0 €
Kosten für dich – Agentur zahlt den Vermittler
§ 45
SGB III – AVGS-MPAV gesetzlich geregelt

Was ist der AVGS Vermittlungsgutschein (MPAV)?

MPAV steht für „Maßnahme private Arbeitsvermittlung". Mit diesem Gutschein berechtigst du einen privaten, AZAV-zugelassenen Arbeitsvermittler dich aktiv in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln.

Das System funktioniert über Erfolgsprämien: Der Vermittler bekommt nur dann Geld, wenn er dir wirklich einen Job besorgt – und zwar einen der mindestens 3 Monate andauert. Das bedeutet: Der Vermittler hat ein echtes Interesse daran, dir schnell eine passende Stelle zu finden.

Wichtiger Unterschied: Der Vermittlungsgutschein ist nicht dasselbe wie ein Bewerbungscoaching. Der private Vermittler sucht aktiv Stellen für dich – du musst dich nicht selbst bewerben. Das ist ein ganz anderes Modell als der AVGS-MAT.

Wie hoch ist die Vermittlungsprämie?

Die Prämie ist gesetzlich geregelt und wird in zwei Raten ausgezahlt – direkt an den Vermittler, nicht an dich:

1. Rate
nach 6 Wochen ununterbrochener sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
2. Rate
nach 6 Monaten ununterbrochener Beschäftigung (Restbetrag)

Gesamtprämie: in der Regel 2.500 € (bei Langzeitarbeitslosen und behinderten Menschen bis zu 3.000 €). Du zahlst keinen Cent davon – die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zahlt direkt an den Vermittler.

Wer hat Anspruch auf den Vermittlungsgutschein?

Wichtig: Der AVGS-MPAV kann bereits ab dem ersten Tag der Arbeitssuchendmeldung beantragt werden – auch wenn du noch keinen Leistungsanspruch hast. Du musst also nicht erst 6 Wochen warten um überhaupt anzufragen.

So nutzt du den Vermittlungsgutschein

  1. Gutschein beantragenSprich deinen Arbeitsvermittler bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter an. Online möglich über das Portal der Bundesagentur für Arbeit. Sage explizit: „Ich beantrage einen AVGS-MPAV für die private Arbeitsvermittlung."
  2. Privaten Vermittler auswählenDu kannst dir den Vermittler selbst aussuchen – er muss AZAV-zertifiziert sein. Du kannst auch mehrere Vermittler gleichzeitig beauftragen. Das Original behältst du.
  3. Vermittlungsvertrag abschließenMit dem gewählten Vermittler schließt du einen Vermittlungsvertrag ab. Der Vertrag regelt Rechte und Pflichten beider Seiten.
  4. Vermittler sucht aktiv für dich StellenDer Vermittler durchsucht den Arbeitsmarkt in deiner Region und mit deinem Profil. Stellen die infrage kommen werden mit dir besprochen.
  5. Job gefunden – Gutschein übergebenWenn der Vermittler dich erfolgreich in eine Stelle gebracht hat, übergibst du ihm das Original des Gutscheins. Er rechnet damit seine Prämie direkt mit der Agentur ab.

Voraussetzungen für die Auszahlung der Prämie

Damit die Prämie an den Vermittler fließt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Achtung regionaler Beschränkung: Manche Gutscheine gelten nur für Stellen in einer bestimmten Region. Prüfe die Angaben auf deinem Gutschein genau. Wenn du bundesweit vermittelt werden möchtest, bitte aktiv darum dass „bundesweit" auf dem Gutschein vermerkt wird.

Häufige Fragen zum AVGS Vermittlungsgutschein

Was ist der Vermittlungsgutschein (AVGS-MPAV)?

Der AVGS-MPAV (Maßnahme private Arbeitsvermittlung) ermöglicht dir, einen zugelassenen privaten Arbeitsvermittler zu beauftragen. Dieser sucht aktiv für dich Stellen und erhält eine Erfolgsprämie von bis zu 2.500 € – ausgezahlt von der Agentur für Arbeit, nicht von dir.

Wie viel ist der Vermittlungsgutschein wert?

Die Vermittlungsprämie beträgt in der Regel 2.500 €, bei Langzeitarbeitslosen und behinderten Menschen mit zusätzlichem Unterstützungsbedarf bis zu 3.000 €. Sie wird in zwei Raten ausgezahlt: die erste Rate nach 6 Wochen ununterbrochener Beschäftigung, die zweite nach 6 Monaten.

Wer hat Anspruch auf den Vermittlungsgutschein?

Einen Rechtsanspruch haben ALG-I-Empfänger die seit mindestens 6 Wochen arbeitslos gemeldet sind. Alle anderen – Bürgergeld-Empfänger, Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug, Berufsrückkehrer – können ihn nach Ermessen des Arbeitsvermittlers erhalten.

Kann ich mehrere Arbeitsvermittler gleichzeitig beauftragen?

Ja. Du kannst denselben Vermittlungsgutschein bei mehreren privaten Arbeitsvermittlern gleichzeitig einlösen. Das Original behältst du solange, bis ein Vermittler erfolgreich ist – dann gibst du es dem erfolgreichen Vermittler.

Was ist der Unterschied zwischen Vermittlungsgutschein und AVGS-MAT?

Der Vermittlungsgutschein (AVGS-MPAV) finanziert einen privaten Arbeitsvermittler der für dich Stellen sucht. Der AVGS-MAT finanziert Coaching, Bewerbungstraining oder Qualifizierungen bei einem Bildungsträger. Beides sind Varianten des AVGS – für unterschiedliche Ziele.

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Sven Schultz – Herausgeber transfermonitor.de
Sven Schultz
Herausgeber & Chefredakteur  · LinkedIn

Erfahrung in beruflicher Qualifizierung und Arbeitsmarktförderung. Zusammenarbeit mit Reha-Kostenträgern (Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen), Aufbau von Qualifizierungsprozessen für KMU, seit 2025 im FbW- und AVGS-System tätig. Regional vernetzt mit Agenturen für Arbeit und Jobcentern in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Mehr über die Redaktion →