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AVGS Gründercoaching – kostenloses Coaching für deine Existenzgründung

Du planst den Schritt in die Selbstständigkeit und beziehst ALG I oder Bürgergeld? Mit dem AVGS-Gründercoaching kannst du dir professionelle Existenzgründungsberatung holen – vollständig kostenlos, individuell und auf dich zugeschnitten.

Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen will, steht vor vielen Fragen: Welche Rechtsform ist die richtige? Wie schreibe ich einen Businessplan? Was brauche ich um den Gründungszuschuss zu bekommen? Das AVGS-Gründercoaching gibt Antworten – und kostet dich nichts.

100%
kostenlos für dich – Agentur übernimmt alle Kosten
§ 45
Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB III – gesetzliche Grundlage
bis 60h
individuelles Einzelcoaching möglich

Was ist das AVGS Gründercoaching?

Das AVGS-Gründercoaching ist ein gefördertes Einzelcoaching zur Vorbereitung auf eine Existenzgründung. Grundlage ist der AVGS-MAT nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III – die Maßnahme zur „Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit".

Du gehst mit dem Gutschein zu einem AZAV-zertifizierten Träger deiner Wahl und bekommst ein individuelles Coaching – kein Gruppenkurs, kein festes Programm. Was ihr besprecht, richtet sich nach deinen Fragen und deiner Gründungsidee.

Wichtig: Das Coaching muss vor der Gewerbeanmeldung beginnen. Nach erfolgter Gründung ist eine Förderung über den AVGS nicht mehr möglich.

Wer bekommt das AVGS Gründercoaching?

Gut zu wissen: ALG-I-Empfänger haben nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf den AVGS. Du kannst also nicht einfach abgewiesen werden – berufe dich auf § 45 Abs. 7 SGB III wenn dein Berater zögert.

Was wird im Gründercoaching besprochen?

Die Inhalte richtet ihr gemeinsam mit dem Coach nach deinem Bedarf aus. Typische Themen:

Geschäftsidee & Businessplan

Tragfähigkeitsanalyse, Marktcheck, Businessplan-Erstellung für den Gründungszuschuss

Rechtsform & Formalitäten

GbR, Einzelunternehmen, UG, GmbH – was passt zu dir? Anmeldung, Versicherungen, Steuern

Finanzierung & Förderung

Gründungszuschuss beantragen, Einstiegsgeld, KfW-Startgeld, Finanzplanung

Marketing & Kundengewinnung

Erste Kunden finden, Preisgestaltung, Online-Präsenz, Positionierung

Soft Skills & Organisation

Zeit- und Selbstmanagement, Buchhaltung Grundlagen, Netzwerkaufbau

Tragfähigkeitsbescheinigung

Viele Träger stellen die Bescheinigung für den Gründungszuschuss kostenlos mit aus

So beantragst du das AVGS Gründercoaching

  1. Gründungsidee vorbereitenÜberlege dir grob was du gründen möchtest und warum du professionelle Unterstützung brauchst. Du musst keine fertige Idee haben – aber eine Richtung.
  2. Termin bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vereinbarenSage klar was du willst: „Ich beantrage einen AVGS nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III – MAT zur Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit." Nenne die exakte Bezeichnung – das hilft bei der Bewilligung.
  3. AVGS erhalten und Träger aussuchenDu hast das Recht, den Träger selbst zu wählen. Der Träger muss AZAV-zertifiziert sein. Die Agentur darf dir keinen vorschreiben.
  4. Coaching beginnen – vor GewerbeanmeldungDer Träger reicht den AVGS bei der Agentur ein. Erst dann darf das Coaching beginnen. Alle Kosten werden direkt abgerechnet.
Häufiger Fehler: Viele Anträge scheitern weil die Begründung zu vage ist. „Ich will mich selbstständig machen" reicht nicht. Erkläre konkret welches Wissen dir noch fehlt und wie das Coaching deine Gründungschancen verbessert.

AVGS Gründercoaching und Gründungszuschuss

Das Gründercoaching ist oft der erste Schritt zum Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit. Der Gründungszuschuss beträgt bis zu 300 € monatlich zusätzlich zum ALG I für bis zu 6 Monate – verlängerbar um weitere 9 Monate.

Für den Gründungszuschuss brauchst du eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle. Viele AVGS-Coaches erstellen diese im Rahmen des Coachings kostenlos mit – frag beim Träger direkt danach.

Bürgergeld-Empfänger können alternativ das Einstiegsgeld beantragen – bis zu 75 % des Regelbedarfs für bis zu 24 Monate. Auch dafür kann das AVGS-Coaching eine gute Vorbereitung sein.

Häufige Fragen zum AVGS Gründercoaching

Wer bekommt ein AVGS Gründercoaching?

ALG-I-Empfänger haben nach mindestens 6 Wochen Arbeitslosigkeit einen Rechtsanspruch. ALG-II-Empfänger (Bürgergeld), Berufsrückkehrer, Hochschulabsolventen und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen können ebenfalls einen AVGS beantragen – das liegt dann im Ermessen des Arbeitsvermittlers.

Was kostet das AVGS Gründercoaching?

Das AVGS Gründercoaching ist für dich vollständig kostenlos. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernimmt die Coaching-Kosten direkt beim Träger. Du zahlst nichts.

Kann ich den AVGS Gründercoaching auch nach der Gewerbeanmeldung beantragen?

Nein. Das AVGS Gründercoaching dient der Vorbereitung auf eine Existenzgründung – nicht der Begleitung danach. Nach erfolgter Gewerbeanmeldung (auch Nebengewerbe) ist eine Förderung über den AVGS nicht mehr möglich.

Wie beantrage ich das AVGS Gründercoaching?

Du sagst deinem Arbeitsvermittler bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, dass du einen AVGS nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III – MAT zur Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit beantragst. Das geht persönlich, telefonisch, per E-Mail oder per Brief.

Wie lange dauert ein AVGS Gründercoaching?

Ein AVGS-MAT darf in der Regel nicht länger als 8 Wochen dauern. Manche Träger bieten bis zu 60 Stunden Coaching an – das hängt von der Bewilligung durch die Agentur ab. Der genaue Umfang wird vorab mit dem Träger und der Agentur festgelegt.

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Sven Schultz – Herausgeber transfermonitor.de
Sven Schultz
Herausgeber & Chefredakteur  · LinkedIn

Erfahrung in beruflicher Qualifizierung und Arbeitsmarktförderung. Zusammenarbeit mit Reha-Kostenträgern (Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen), Aufbau von Qualifizierungsprozessen für KMU, seit 2025 im FbW- und AVGS-System tätig. Regional vernetzt mit Agenturen für Arbeit und Jobcentern in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Mehr über die Redaktion →