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Du planst den Schritt in die Selbstständigkeit und beziehst ALG I oder Bürgergeld? Mit dem AVGS-Gründercoaching kannst du dir professionelle Existenzgründungsberatung holen – vollständig kostenlos, individuell und auf dich zugeschnitten.
Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen will, steht vor vielen Fragen: Welche Rechtsform ist die richtige? Wie schreibe ich einen Businessplan? Was brauche ich um den Gründungszuschuss zu bekommen? Das AVGS-Gründercoaching gibt Antworten – und kostet dich nichts.
Das AVGS-Gründercoaching ist ein gefördertes Einzelcoaching zur Vorbereitung auf eine Existenzgründung. Grundlage ist der AVGS-MAT nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III – die Maßnahme zur „Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit".
Du gehst mit dem Gutschein zu einem AZAV-zertifizierten Träger deiner Wahl und bekommst ein individuelles Coaching – kein Gruppenkurs, kein festes Programm. Was ihr besprecht, richtet sich nach deinen Fragen und deiner Gründungsidee.
Die Inhalte richtet ihr gemeinsam mit dem Coach nach deinem Bedarf aus. Typische Themen:
Tragfähigkeitsanalyse, Marktcheck, Businessplan-Erstellung für den Gründungszuschuss
GbR, Einzelunternehmen, UG, GmbH – was passt zu dir? Anmeldung, Versicherungen, Steuern
Gründungszuschuss beantragen, Einstiegsgeld, KfW-Startgeld, Finanzplanung
Erste Kunden finden, Preisgestaltung, Online-Präsenz, Positionierung
Zeit- und Selbstmanagement, Buchhaltung Grundlagen, Netzwerkaufbau
Viele Träger stellen die Bescheinigung für den Gründungszuschuss kostenlos mit aus
Das Gründercoaching ist oft der erste Schritt zum Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit. Der Gründungszuschuss beträgt bis zu 300 € monatlich zusätzlich zum ALG I für bis zu 6 Monate – verlängerbar um weitere 9 Monate.
Für den Gründungszuschuss brauchst du eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle. Viele AVGS-Coaches erstellen diese im Rahmen des Coachings kostenlos mit – frag beim Träger direkt danach.
Bürgergeld-Empfänger können alternativ das Einstiegsgeld beantragen – bis zu 75 % des Regelbedarfs für bis zu 24 Monate. Auch dafür kann das AVGS-Coaching eine gute Vorbereitung sein.
ALG-I-Empfänger haben nach mindestens 6 Wochen Arbeitslosigkeit einen Rechtsanspruch. ALG-II-Empfänger (Bürgergeld), Berufsrückkehrer, Hochschulabsolventen und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen können ebenfalls einen AVGS beantragen – das liegt dann im Ermessen des Arbeitsvermittlers.
Das AVGS Gründercoaching ist für dich vollständig kostenlos. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernimmt die Coaching-Kosten direkt beim Träger. Du zahlst nichts.
Nein. Das AVGS Gründercoaching dient der Vorbereitung auf eine Existenzgründung – nicht der Begleitung danach. Nach erfolgter Gewerbeanmeldung (auch Nebengewerbe) ist eine Förderung über den AVGS nicht mehr möglich.
Du sagst deinem Arbeitsvermittler bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, dass du einen AVGS nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III – MAT zur Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit beantragst. Das geht persönlich, telefonisch, per E-Mail oder per Brief.
Ein AVGS-MAT darf in der Regel nicht länger als 8 Wochen dauern. Manche Träger bieten bis zu 60 Stunden Coaching an – das hängt von der Bewilligung durch die Agentur ab. Der genaue Umfang wird vorab mit dem Träger und der Agentur festgelegt.
Nächste Schritte
Einmal im Monat – die wichtigsten Infos zu AVGS, Förderung und Gründung. Kostenlos.
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