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Aktivierungsgutschein (AVGS-MAT) – Coaching und Qualifizierung auf Staatskosten

Der Aktivierungsgutschein ist die häufigste Form des AVGS. Mit ihm holst du dir Coaching, Bewerbungstraining oder Qualifizierungen bei einem zertifizierten Träger – vollständig kostenlos. Wir erklären was möglich ist und wie du ihn beantragst.

Du hörst den Begriff „Aktivierungsgutschein" – manchmal auch „AktivGS" – und fragst dich was sich dahinter verbirgt. Die Antwort ist einfach: Es ist der AVGS-MAT, also der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für Maßnahmen bei einem Träger. Damit finanziert die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter dein Coaching oder eine kurze Qualifizierung – und du zahlst nichts.

100%
kostenlos für dich – Agentur zahlt den Träger
bis 8 Wo.
maximale Maßnahmedauer
§ 45
SGB III – gesetzliche Grundlage

Was ist der Aktivierungsgutschein (AVGS-MAT)?

MAT steht für „Maßnahme bei einem Träger". Der Aktivierungsgutschein berechtigt dich zur Teilnahme an einer Maßnahme bei einem nach AZAV zugelassenen Bildungsträger. Du löst den Gutschein beim Träger ein und nimmst die Maßnahme in Anspruch – die Kosten übernimmt die Agentur direkt.

Der Begriff „Aktivierungsgutschein" ist inoffiziell gebräuchlich für den AVGS-MAT – in Abgrenzung zum Vermittlungsgutschein (AVGS-MPAV) für private Arbeitsvermittlung. Offiziell heißt beides „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein".

Wichtig: Du musst den Maßnahmeträger selbst aussuchen. Die Agentur darf dir keinen vorschreiben. Einzige Voraussetzung: Der Träger muss für die jeweilige Maßnahme AZAV-zertifiziert sein.

Für welche Maßnahmen gilt der Aktivierungsgutschein?

Der Gutschein kann für alle Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 SGB III genutzt werden:

Bewerbungscoaching

Lebenslauf, Anschreiben, LinkedIn-Profil, Vorstellungsgespräch-Training

Karriereberatung & Orientierung

Stärken-Schwächen-Analyse, Berufsziel entwickeln, Neuorientierung

Eignungsdiagnostik & Profiling

Kompetenzen feststellen, Vermittlungshemmnisse identifizieren

Kurze Qualifizierungen

EDV-Grundlagen, Sprachkurse, Fachkenntnisse bis max. 8 Wochen

Heranführung an den Arbeitsmarkt

Tagesstruktur, Motivation, Wiedereinstieg nach langer Pause

Gründercoaching

Vorbereitung auf Selbstständigkeit, Businessplan, § 45 Abs. 1 Nr. 4 SGB III

Aktivierungsgutschein vs. Bildungsgutschein – was ist der Unterschied?

Aktivierungsgutschein (AVGS-MAT)

  • Kurze Maßnahmen bis 8 Wochen
  • Coaching, Bewerbungstraining, kurze Qualifizierungen
  • Kein fester Eurobetrag – Träger rechnet direkt ab
  • Schnell zu bekommen, oft sofort verfügbar
  • Für breiten Personenkreis zugänglich

Bildungsgutschein (BGS)

  • Längere Weiterbildungen und Umschulungen
  • Fachliche Qualifizierung über Wochen/Monate
  • Fester Eurobetrag für Lehrgangskosten
  • Umfangreicherer Antragsprozess
  • Engere Voraussetzungen

Beide lassen sich kombinieren: Erst Aktivierungsgutschein für die berufliche Orientierung – dann Bildungsgutschein für die Weiterbildung. Das ist ein sinnvoller Weg wenn du noch nicht weißt in welche Richtung du dich qualifizieren willst.

Wer hat Anspruch auf den Aktivierungsgutschein?

Gut zu wissen: Du kannst bereits vor der offiziellen Arbeitslosigkeit einen Aktivierungsgutschein beantragen – wenn du z.B. eine Kündigung erhalten hast aber noch beschäftigt bist. Melde dich arbeitssuchend und stelle den Antrag frühzeitig.

Häufige Fragen zum Aktivierungsgutschein

Was ist der Aktivierungsgutschein (AVGS-MAT)?

Der Aktivierungsgutschein (AVGS-MAT) ist die häufigste Form des AVGS. MAT steht für Maßnahme bei einem Träger. Du löst ihn bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger ein und nimmst Coaching, Bewerbungstraining, Qualifizierungen oder andere aktivierende Maßnahmen in Anspruch – vollständig kostenlos.

Was ist der Unterschied zwischen Aktivierungsgutschein und AVGS?

Der Aktivierungsgutschein ist eine von drei Varianten des AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein). AVGS ist der Oberbegriff – MAT (Maßnahme beim Träger), MPAV (private Arbeitsvermittlung) und MAG (Maßnahme beim Arbeitgeber) sind die drei Unterformen.

Wie lange gilt ein Aktivierungsgutschein?

Die Gültigkeitsdauer steht auf dem Gutschein – typisch sind 3 bis 6 Monate. Die Maßnahme selbst darf in der Regel nicht länger als 8 Wochen dauern. Innerhalb der Gültigkeitsdauer muss die Maßnahme begonnen haben.

Wer stellt den Aktivierungsgutschein aus?

Der Aktivierungsgutschein wird von der Agentur für Arbeit (bei ALG-I-Bezug) oder dem Jobcenter (bei Bürgergeld) ausgestellt. Du musst ihn aktiv beantragen – er wird nicht automatisch angeboten.

Für welche Maßnahmen kann ich den Aktivierungsgutschein nutzen?

Du kannst den Aktivierungsgutschein für alle Maßnahmen nach § 45 SGB III nutzen: Einzelcoaching, Bewerbungstraining, Karriereberatung, Eignungsdiagnostik, kurze Qualifizierungen (z.B. EDV, Sprache), Gründercoaching und Heranführung an den Arbeitsmarkt.

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Sven Schultz – Herausgeber transfermonitor.de
Sven Schultz
Herausgeber & Chefredakteur  · LinkedIn

Erfahrung in beruflicher Qualifizierung und Arbeitsmarktförderung. Zusammenarbeit mit Reha-Kostenträgern (Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen), Aufbau von Qualifizierungsprozessen für KMU, seit 2025 im FbW- und AVGS-System tätig. Regional vernetzt mit Agenturen für Arbeit und Jobcentern in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Mehr über die Redaktion →