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Der Aktivierungsgutschein ist die häufigste Form des AVGS. Mit ihm holst du dir Coaching, Bewerbungstraining oder Qualifizierungen bei einem zertifizierten Träger – vollständig kostenlos. Wir erklären was möglich ist und wie du ihn beantragst.
Du hörst den Begriff „Aktivierungsgutschein" – manchmal auch „AktivGS" – und fragst dich was sich dahinter verbirgt. Die Antwort ist einfach: Es ist der AVGS-MAT, also der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für Maßnahmen bei einem Träger. Damit finanziert die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter dein Coaching oder eine kurze Qualifizierung – und du zahlst nichts.
MAT steht für „Maßnahme bei einem Träger". Der Aktivierungsgutschein berechtigt dich zur Teilnahme an einer Maßnahme bei einem nach AZAV zugelassenen Bildungsträger. Du löst den Gutschein beim Träger ein und nimmst die Maßnahme in Anspruch – die Kosten übernimmt die Agentur direkt.
Der Begriff „Aktivierungsgutschein" ist inoffiziell gebräuchlich für den AVGS-MAT – in Abgrenzung zum Vermittlungsgutschein (AVGS-MPAV) für private Arbeitsvermittlung. Offiziell heißt beides „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein".
Der Gutschein kann für alle Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 SGB III genutzt werden:
Lebenslauf, Anschreiben, LinkedIn-Profil, Vorstellungsgespräch-Training
Stärken-Schwächen-Analyse, Berufsziel entwickeln, Neuorientierung
Kompetenzen feststellen, Vermittlungshemmnisse identifizieren
EDV-Grundlagen, Sprachkurse, Fachkenntnisse bis max. 8 Wochen
Tagesstruktur, Motivation, Wiedereinstieg nach langer Pause
Vorbereitung auf Selbstständigkeit, Businessplan, § 45 Abs. 1 Nr. 4 SGB III
Beide lassen sich kombinieren: Erst Aktivierungsgutschein für die berufliche Orientierung – dann Bildungsgutschein für die Weiterbildung. Das ist ein sinnvoller Weg wenn du noch nicht weißt in welche Richtung du dich qualifizieren willst.
Der Aktivierungsgutschein (AVGS-MAT) ist die häufigste Form des AVGS. MAT steht für Maßnahme bei einem Träger. Du löst ihn bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger ein und nimmst Coaching, Bewerbungstraining, Qualifizierungen oder andere aktivierende Maßnahmen in Anspruch – vollständig kostenlos.
Der Aktivierungsgutschein ist eine von drei Varianten des AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein). AVGS ist der Oberbegriff – MAT (Maßnahme beim Träger), MPAV (private Arbeitsvermittlung) und MAG (Maßnahme beim Arbeitgeber) sind die drei Unterformen.
Die Gültigkeitsdauer steht auf dem Gutschein – typisch sind 3 bis 6 Monate. Die Maßnahme selbst darf in der Regel nicht länger als 8 Wochen dauern. Innerhalb der Gültigkeitsdauer muss die Maßnahme begonnen haben.
Der Aktivierungsgutschein wird von der Agentur für Arbeit (bei ALG-I-Bezug) oder dem Jobcenter (bei Bürgergeld) ausgestellt. Du musst ihn aktiv beantragen – er wird nicht automatisch angeboten.
Du kannst den Aktivierungsgutschein für alle Maßnahmen nach § 45 SGB III nutzen: Einzelcoaching, Bewerbungstraining, Karriereberatung, Eignungsdiagnostik, kurze Qualifizierungen (z.B. EDV, Sprache), Gründercoaching und Heranführung an den Arbeitsmarkt.
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