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Den AVGS-Gutschein gibt es in drei Varianten – je nachdem was du brauchst. Wir erklären den Unterschied zwischen MAT, MPAV und MAG, was der Gutschein wert ist und wie lange er gilt.
Du hörst von einem AVGS-Gutschein – aber was steht eigentlich drauf? Und was kannst du damit wirklich anfangen? Der Begriff „AVGS-Gutschein" klingt nach einem einheitlichen Dokument, ist aber in drei verschiedene Typen unterteilt. Welchen du bekommst, hängt davon ab was dein Arbeitsvermittler für sinnvoll hält – und was du aktiv beantragst.
Auf jedem AVGS steht welche Maßnahme damit gefördert wird. Es gibt drei offizielle Varianten:
Der häufigste Typ. Du gehst damit zu einem AZAV-zugelassenen Träger und nimmst ein Coaching, Bewerbungstraining, eine Eignungsdiagnostik oder eine kurze Qualifizierung in Anspruch.
Du beantragst diesen Gutschein wenn du einen privaten Arbeitsvermittler einschalten willst. Der Vermittler sucht aktiv für dich Stellen und erhält eine Prämie wenn er dich erfolgreich in Arbeit vermittelt. Du zahlst dabei nichts.
Dieser Typ ermöglicht ein Praktikum oder Probearbeiten direkt beim potenziellen Arbeitgeber – bis zu 6 Wochen. So kannst du dich in einem Unternehmen zeigen ohne Kosten für den Betrieb.
Der Gutschein ist kein allgemeines Dokument das du irgendwo einlösen kannst. Er enthält konkrete Vorgaben die du genau lesen musst:
Beim AVGS-MAT gibt es keinen festen Eurobetrag auf dem Gutschein. Die Agentur für Arbeit übernimmt die Kosten direkt beim Anbieter – du zahlst nichts. Wie viel die Maßnahme kostet, ist Sache des Trägers und der Agentur.
Beim AVGS-MPAV ist die Prämie gesetzlich geregelt: bis zu 2.000 € werden an den privaten Vermittler ausgezahlt, wenn er dich in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vermittelt das mindestens 6 Monate andauert. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten.
Die Gültigkeitsdauer steht direkt auf deinem Gutschein. Typisch sind 3 bis 6 Monate. Innerhalb dieser Zeit musst du die Maßnahme begonnen haben.
Verfällt der Gutschein ungenutzt, ist er wertlos. Du kannst aber einen neuen beantragen, wenn du die Voraussetzungen noch erfüllst. Sprich deinen Arbeitsvermittler frühzeitig an – nicht erst wenn der Gutschein abgelaufen ist. Mehr dazu auf unserer Seite zu AVGS verlängern.
Beim AVGS-MAT übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten zu 100 % – es gibt keinen festen Eurobetrag auf dem Gutschein. Beim AVGS-MPAV beträgt die Vermittlungsprämie bis zu 2.000 € (bei Menschen mit Behinderung bis zu 2.500 €), ausgezahlt in zwei Raten nach 6 Wochen und 6 Monaten Beschäftigung.
Die Gültigkeitsdauer steht direkt auf dem Gutschein. Typisch sind 3 bis 6 Monate. Beim AVGS-MAT für Coachings darf die Maßnahme in der Regel nicht länger als 8 Wochen dauern. Verfällt der Gutschein ungenutzt, kannst du einen neuen beantragen.
AVGS-MAT finanziert Maßnahmen bei einem zugelassenen Träger – also Coaching, Bewerbungstraining oder kurze Qualifizierungen. AVGS-MPAV finanziert einen privaten Arbeitsvermittler, der aktiv für dich Stellen sucht und eine Erfolgsprämie erhält wenn er dich erfolgreich vermittelt.
Du kannst den Anbieter selbst aussuchen, aber nicht den Gutschein-Typ. Welche Art des AVGS du bekommst (MAT, MPAV oder MAG) entscheidet dein Arbeitsvermittler. Du kannst aber aktiv danach fragen welcher Gutschein für deine Situation sinnvoll ist.
Ein verfallener AVGS kann nicht mehr eingelöst werden. Du kannst aber einen neuen beantragen – sofern du die Voraussetzungen noch erfüllst. Sprich deinen Arbeitsvermittler direkt an und erkläre warum du den Gutschein nicht rechtzeitig einlösen konntest.
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