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Arbeitslosengeld-Rechner: Wie lange steht dir ALG I zu?

Wie lange du Arbeitslosengeld bekommst, hängt an zwei Zahlen: deiner Versicherungszeit und deinem Alter. Beide sind in Stufen geregelt – und zwischen zwei Stufen liegen schnell 90 Tage. Der Rechner zeigt dir deine Dauer und was dir zur nächsten Stufe fehlt.

Auf einen Blick

↓ Ein einziger Geburtstag kann 90 Tage Arbeitslosengeld ausmachen.

🧮 Anspruchsdauer berechnen
Deine Anspruchsdauer
Nächste Stufe
Summe insgesamt
bei deinem ALG-Satz

Richtwert nach §§ 147, 142 SGB III. Über deine tatsächliche Versicherungszeit entscheidet die Agentur für Arbeit anhand deiner Arbeitsbescheinigungen – dieser Rechner ersetzt keinen Bescheid.

Die zwei Zahlen, auf die es ankommt

Viele verwechseln zwei Fristen, die unterschiedlich lang sind. Das führt zu falschen Erwartungen.

Für den Anspruch dem Grunde nach gilt die Rahmenfrist von 30 Monaten: In diesen zweieinhalb Jahren musst du mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein (§§ 142 Absatz 1, 143 Absatz 1 SGB III).

Für die Dauer gilt ein längerer Zeitraum. § 147 Absatz 1 SGB III spricht von der „um 30 Monate erweiterten Rahmenfrist" – zusammen also bis zu 60 Monate. Wer vor drei Jahren lange gearbeitet hat, profitiert davon noch.

Versicherungszeitin Kalendertagenab LebensjahrAnspruchin Tagen
12 Monate3606 Monate180
16 Monate4808 Monate240
20 Monate60010 Monate300
24 Monate72012 Monate360
30 Monate90050.15 Monate450
36 Monate1.08055.18 Monate540
48 Monate1.44058.24 Monate720

Beide Voraussetzungen müssen zusammen erfüllt sein. Wer mit 49 Jahren 30 Versicherungsmonate vorweist, bekommt nicht 15, sondern 12 Monate – die Altersstufe fehlt.

Der Geburtstag, der 90 Tage wert ist. Zwischen 49 und 50 Jahren liegen bei gleicher Versicherungszeit 360 gegenüber 450 Tagen Arbeitslosengeld. Maßgeblich ist das Alter bei Entstehung des Anspruchs, also am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Wer kurz vor einem dieser Geburtstage steht, sollte das kennen, bevor er einer Beendigung zustimmt.

Eine Sonderregel beim Geburtsdatum

Wer am Ersten eines Monats geboren ist, vollendet sein Lebensjahr bereits mit Ablauf des vorhergehenden Monats. Das steht in § 187 Absatz 2 BGB und wird in den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur zu § 147 ausdrücklich so angewendet. Wer am 1. Juli Geburtstag hat, ist also schon am 30. Juni „50" im Sinne der Anspruchsdauer – ein Tag, der über eine ganze Stufe entscheiden kann.

Kurze Anwartschaftszeit: der Weg für kurz Befristete

Wer die zwölf Monate nicht erreicht, kann unter engen Voraussetzungen trotzdem Anspruch haben (§ 142 Absatz 2 SGB III): Die Beschäftigungen müssen überwiegend auf höchstens 14 Wochen befristet gewesen sein, und das Arbeitsentgelt der letzten zwölf Monate darf das 1,5-fache der Bezugsgröße nicht übersteigen. Dann genügen sechs Monate Versicherungszeit.

VersicherungszeitAnspruchin Tagen
6 Monate3 Monate90
8 Monate4 Monate120
10 Monate5 Monate150

Wichtig dabei: Bei der kurzen Anwartschaftszeit wird die Rahmenfrist nicht erweitert. Es zählen nur die 30 Monate, nicht 60.

Restansprüche von früher

Hattest du schon einmal Arbeitslosengeld bewilligt bekommen und nicht aufgebraucht, verlängert der Rest deinen neuen Anspruch (§ 147 Absatz 4 SGB III) – aber höchstens bis zur Höchstdauer, die deinem Lebensalter zugeordnet ist. Ein Restanspruch verfällt, wenn seit seiner Entstehung fünf Jahre vergangen sind.

Was die Dauer wieder verkürzt

Die berechnete Dauer ist ein Ausgangswert. Sie schrumpft, wenn eine Sperrzeit dazukommt: Bei zwölf Wochen Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe mindert sich der Anspruch um mindestens ein Viertel (§ 148 Absatz 1 Nummer 4 SGB III). Wie viel das konkret kostet, rechnest du mit dem Sperrzeit-Rechner aus. Wie hoch dein Arbeitslosengeld pro Monat ausfällt, steht auf Arbeitslosengeld nach Kündigung.

Häufige Fragen zur Anspruchsdauer

Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld?

Das hängt von deiner Versicherungszeit und deinem Alter ab. Zwölf Versicherungsmonate ergeben sechs Monate Arbeitslosengeld, 24 Monate ergeben zwölf Monate. Ab dem vollendeten 50., 55. und 58. Lebensjahr kommen höhere Stufen dazu, bis maximal 24 Monate (§ 147 Absatz 2 SGB III).

Welcher Zeitraum zählt für die Versicherungszeit?

Für den Anspruch dem Grunde nach die Rahmenfrist von 30 Monaten (§ 143 Absatz 1 SGB III). Für die Dauer die um 30 Monate erweiterte Rahmenfrist, also bis zu 60 Monate (§ 147 Absatz 1 SGB III). Bei kurzer Anwartschaftszeit wird nicht erweitert.

Ich werde bald 50 – lohnt es sich zu warten?

Bei gleicher Versicherungszeit von 30 Monaten sind es mit 49 Jahren 360 Tage und ab 50 Jahren 450 Tage Arbeitslosengeld. Maßgeblich ist das Alter bei Entstehung des Anspruchs, also am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Wer am Ersten eines Monats geboren ist, vollendet sein Lebensjahr schon mit Ablauf des Vormonats.

Was passiert mit einem alten Restanspruch?

Er verlängert den neuen Anspruch bis höchstens zur Höchstdauer deiner Altersstufe (§ 147 Absatz 4 SGB III). Sind seit seiner Entstehung mehr als fünf Jahre vergangen, verfällt er.

Wie viele Tage hat ein Monat bei dieser Rechnung?

Immer 30. § 339 SGB III bestimmt, dass bei der Anspruchsdauer ein Monat 30 Kalendertagen entspricht. Zwölf Monate Anspruch sind also 360 Tage, nicht 365.

Rechtsgrundlagen

Arbeitslosengeld verstehen und berechnen

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Sven Schultz – Herausgeber transfermonitor.de
Sven Schultz
Herausgeber & Chefredakteur  ·  LinkedIn

Erfahrung in beruflicher Qualifizierung und Arbeitsmarktförderung. Zusammenarbeit mit Reha-Kostenträgern (Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen), Aufbau von Qualifizierungsprozessen für KMU, seit 2025 im FbW- und AVGS-System tätig. Regional vernetzt mit Agenturen für Arbeit und Jobcentern in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Mehr über die Redaktion →

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