Abfindung Fünftelregelung Rechner nach § 34 EStG
Mit dieser Rechenhilfe prüfst du die gesetzliche Logik der Fünftelregelung: nicht als vollständige Steuerberatung, sondern als sauberen Zwischenschritt nach § 34 EStG. Du brauchst dafür Steuerwerte aus ELSTER, Steuerprogramm, BMF-Rechner oder Steuerberatung.
- § 34 EStG berechnet die Steuer auf außerordentliche Einkünfte über eine Fünftel-Formel.
- Abfindungen können als Entschädigungen nach § 24 Nummer 1 EStG in Betracht kommen.
- Diese Seite berechnet nicht den Einkommensteuertarif, sondern die gesetzliche Differenzformel.
- Für echte Entscheidungen brauchst du Brutto, Netto, Auszahlungsjahr, übriges Einkommen und individuelle Steuerprüfung.
Sicherer Merksatz: Erst Steuerwerte ermitteln, dann die §34-Formel anwenden.
Rechenhilfe: Fünftelregelung anwenden
Gib nicht nur Bruttoeinkommen ein. Du brauchst die Einkommensteuer auf dein verbleibendes zu versteuerndes Einkommen und die Einkommensteuer auf dieses Einkommen plus ein Fünftel der Abfindung.
Was die Fünftelregelung genau berechnet
§ 34 Abs. 1 EStG sagt: Die Steuer auf außerordentliche Einkünfte beträgt das Fünffache des Unterschiedsbetrags zwischen der Einkommensteuer für das verbleibende zu versteuernde Einkommen und der Einkommensteuer für dieses Einkommen zuzüglich eines Fünftels der außerordentlichen Einkünfte.
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Abfindung einordnen
Prüfe, ob die Zahlung als Entschädigung nach § 24 Nummer 1 EStG in Betracht kommt.
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Verbleibendes Einkommen berechnen
Ermittle das zu versteuernde Einkommen ohne die außerordentlichen Einkünfte.
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Ein Fünftel hinzufügen
Berechne die Einkommensteuer einmal ohne Abfindung und einmal mit einem Fünftel der Abfindung.
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Differenz mal fünf nehmen
Die Differenz der beiden Steuerwerte wird verfünffacht. Das ist die nach § 34 EStG berechnete Steuer auf die außerordentlichen Einkünfte.
Häufige Fehler
- Brutto-Abfindung als Netto ansehen.Besser: Steuer, Soli, Kirchensteuer und Auszahlungsjahr gesondert prüfen.
- Fünftelregelung als Garantie verstehen.Besser: erst prüfen, ob die Zahlung steuerlich als außerordentliche Einkünfte/Entschädigung passt.
- Arbeitslosengeld und Sperrzeit ausblenden.Besser: Steuer, ALG I, Ruhen/Sperrzeit und Auszahlungszeitpunkt getrennt prüfen.
Häufige Fragen
Ist das ein vollständiger Abfindungsrechner?
Nein. Es ist eine Rechenhilfe zur Fünftelregelung. Für die Einkommensteuerwerte solltest du ELSTER, ein Steuerprogramm, den BMF-Rechner oder Steuerberatung nutzen.
Gilt die Fünftelregelung automatisch?
Nein. § 34 EStG betrifft außerordentliche Einkünfte. Bei Abfindungen ist insbesondere die Einordnung als Entschädigung nach § 24 Nummer 1 EStG wichtig.
Kann die Fünftelregelung auch keinen Vorteil bringen?
Ja. Ob ein Vorteil entsteht, hängt vom übrigen Einkommen, der Höhe der Abfindung und dem Steuertarif im Auszahlungsjahr ab.
Abfindung berechnen - wenn du erst die Bruttohöhe einordnen willst
Abfindung und Arbeitslosengeld - wenn ALG I betroffen sein kann
Transfergesellschaft und Abfindung - wenn ein Sozialplan- oder Transferangebot vorliegt
Rechtsgrundlagen und Quellen