
Wir nutzen Cookies um die Nutzung der Website zu analysieren. Details in unserer Datenschutzerklärung.
Technisch erforderlich für den Betrieb.
Hilft uns zu verstehen wie Besucher die Seite nutzen.
Aktuell nicht aktiv auf dieser Website.
Wie viel übernimmt die Agentur für Arbeit für die Weiterbildung deiner Mitarbeitenden? Betriebsgröße und Kurskosten eingeben – der Rechner zeigt sofort Förderquote, Lohnkostenzuschuss und deine Ersparnis. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Wenn der ganze Betrieb umbaut: Bei strukturwandelbedingtem Qualifizierungsbedarf – mindestens 20 Prozent der Belegschaft, unter 250 Beschäftigten 10 Prozent – kommt statt der Förderung nach § 82 das Qualifizierungsgeld nach § 82a in Frage. Beides zusammen für dieselbe Maßnahme geht nicht.
Richtwerte nach § 82 SGB III (Absätze 2 bis 4), abgeglichen mit den Fachlichen Weisungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung, Stand 01.01.2026. Kurskosten und Lohnkostenzuschuss sind beide nach Betriebsgröße gestaffelt. Für verbindliche Beträge: Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit kontaktieren.
Seit der Neuregelung zum 1. April 2024 gelten feste Förderhöhen – die Agentur für Arbeit hat keinen Ermessensspielraum mehr nach unten. Die Sätze sind gesetzlich garantiert.
| Betriebsgröße | Kurskosten | Lohnkosten | Hinweis |
|---|---|---|---|
| unter 50 Beschäftigte | bis 100 % | bis 75 % | Kurskosten voll, Lohnzuschuss 75 % |
| 50–499 Beschäftigte | bis 50 % | bis 50 % | – |
| 500 Beschäftigte und mehr | bis 25 % | bis 25 % | – |
| unter 500, Person ab 45 oder schwerbehindert | bis 100 % | wie oben | § 82 Absatz 2 Satz 4 |
| ohne Berufsabschluss, alle Größen | volle Übernahme | bis 100 % | § 81 Absatz 2 – Rechtsanspruch |
| mit Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag | +5 Prozentpunkte | +5 Prozentpunkte | § 82 Absatz 4 |
Der Arbeitgeber stellt den Antrag beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit. Du als Arbeitnehmer kannst das Gespräch anstoßen – aber ohne Zustimmung des Arbeitgebers gibt es keine QCG-Förderung. Wer keinen Arbeitgeber überzeugen kann, sollte den Bildungsgutschein prüfen.
Bis zu 100 % der Kurskosten gibt es für Betriebe unter 50 Beschäftigten. Außerdem für Beschäftigte ohne Berufsabschluss – oder solche, die seit über vier Jahren an- oder ungelernt arbeiten: Sie werden nach § 81 Absatz 2 SGB III mit voller Kostenübernahme gefördert, unabhängig von der Betriebsgröße, und haben darauf sogar einen Rechtsanspruch. Wer bereits einen Berufsabschluss hat, fällt unter die Staffelung nach § 82. Bei 50–499 Beschäftigten sind es bis 50 %, bei 500 und mehr bis 25 %. Wichtig: In Betrieben unter 500 Beschäftigten entfällt der Arbeitgeberanteil ganz, wenn die Person bei Beginn der Weiterbildung das 45. Lebensjahr vollendet hat oder schwerbehindert ist (§ 82 Absatz 2 Satz 4 SGB III). Der Lohnkostenzuschuss ist ebenfalls nach Betriebsgröße gestaffelt – 75 %, 50 % oder 25 % (§ 82 Absatz 3 SGB III).
Noch beschäftigt? QCG – Arbeitgeber stellt Antrag, Gehalt läuft weiter. Arbeitslos oder in der Transfergesellschaft? Bildungsgutschein – direkt über die Agentur für Arbeit, kein Arbeitgeber nötig.
In der Regel 2–4 Wochen. Ausreichend Vorlauf einplanen – der Antrag muss vor dem ersten Kurstag genehmigt sein. Bei Zeitdruck: direkt beim Arbeitgeberservice anrufen.
Ja – ein Sammelantrag für mehrere Teilnehmende an derselben Maßnahme ist möglich und reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich.
Einmal im Monat – aktuelle Infos zu Weiterbildungsförderung und Arbeitsmarkt. Kostenlos.
Rechtsgrundlagen & Quellen
Einmal im Monat. Die wichtigsten Infos zu Förderung, Transfergesellschaften und deinen Rechten. Direkt ins Postfach. Kostenlos.
Jetzt kostenlos anmelden →Kein Spam. Abmeldung jederzeit möglich. Datenschutz