Bildungsurlaub: 5 Tage bezahlte Freistellung für deine Weiterbildung

Als Arbeitnehmer hast du in 14 von 16 Bundesländern einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub – bezahlte Freistellung vom Job für eine anerkannte Weiterbildung. Dein Arbeitgeber zahlt das Gehalt weiter. Hier erfährst du, wer Anspruch hat, wie du ihn beantragst und was du tust wenn dein Chef Nein sagt.

Auf einen Blick

Tipp: Bildungsurlaub + Bildungsgutschein lassen sich kombinieren – Gehalt läuft, Kurskosten übernimmt die Agentur für Arbeit.

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub ist Ländersache – jedes Bundesland hat ein eigenes Gesetz. In 14 von 16 Ländern gilt: Wer mindestens 6 Monate im Betrieb beschäftigt ist und in einem Betrieb ab einer Mindestgröße arbeitet, hat einen gesetzlichen Anspruch. Die wichtigsten Unterschiede zeigt die Tabelle:

Bundesland Gesetz Tage/Jahr Mind. MA Wartezeit
Baden-WürttembergBzG BW51012 Monate
Bayernkein Anspruch
BerlinBiUrlG5206 Monate
BrandenburgBbgBFG5206 Monate
BremenBremBZG56 Monate
HamburgHmbBUG56 Monate
HessenHBUG56 Monate
Mecklenburg-VorpommernBfUrlG M-V5206 Monate
NiedersachsenNBildUG56 Monate
Nordrhein-WestfalenAWbG5106 Monate
Rheinland-PfalzAWBG RP556 Monate
SaarlandSABBG5106 Monate
Sachsenab 2027: 3 Tage
Sachsen-AnhaltBfzG LSA556 Monate
Schleswig-HolsteinBfUG SH56 Monate
ThüringenThürBfUG556 Monate
Wichtig – Bayern

In Bayern gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Ob du freigestellt wirst, hängt vom Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ab – frag deinen Betriebsrat oder schau in deinen Tarifvertrag.

So beantragst du Bildungsurlaub – Schritt für Schritt

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    Anerkannten Kurs wählen

    Der Kurs muss nach dem Gesetz deines Bundeslandes als Bildungsurlaub anerkannt sein. Das steht in der Kursbeschreibung oder du fragst direkt beim Anbieter nach. Themen sind offen: berufliche Weiterbildung, politische Bildung oder allgemeine Kompetenzen.

    Wenn du einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit hast: Viele AZAV-zertifizierte Kurse sind gleichzeitig für Bildungsurlaub anerkannt – Doppelnutzung ist möglich.
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    Antrag schriftlich stellen – Frist beachten

    Stelle den Antrag 4–9 Wochen vor Kursbeginn schriftlich beim Arbeitgeber (per E-Mail reicht, empfohlen: mit Lesebestätigung). Füge den Kursnachweis bei, der die staatliche Anerkennung belegt.

    Betreff: Antrag auf Bildungsurlaub nach [Gesetz deines Bundeslandes] Hiermit beantrage ich Bildungsurlaub vom [Datum] bis [Datum] für die Veranstaltung „[Kursname]", anerkannt als Bildungsurlaub nach [Gesetz, z.B. AWbG NRW]. Den Anerkennungsnachweis des Veranstalters füge ich bei. Mit freundlichen Grüßen, [Dein Name]
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    Antwort des Arbeitgebers abwarten

    Dein Arbeitgeber hat 3 Wochen Zeit, schriftlich und mit Begründung zu antworten. Reagiert er gar nicht oder nicht fristgerecht, bist du kraft Gesetz freigestellt – du darfst den Kurs antreten.

    Wenn keine Antwort kommt: Dokumentiere den Antrag (Zeitstempel, Lesebestätigung). Du bist automatisch freigestellt und kannst zum Kurs gehen.
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    Kurs absolvieren – Nachweis aufbewahren

    Während des Bildungsurlaubs zahlt dein Arbeitgeber dein Gehalt weiter wie bei normalem Urlaub. Nach dem Kurs bekommst du eine Teilnahmebescheinigung – bewahre sie gut auf.

    Tipp

    Kurskosten, Fahrt und Unterkunft trägst du selbst – außer du kombinierst mit einem Bildungsgutschein. Dann übernimmt die Agentur für Arbeit die Kurskosten, und du bekommst zusätzlich dein Gehalt vom Arbeitgeber.

Was tun wenn der Arbeitgeber ablehnt?

Dein Arbeitgeber darf Bildungsurlaub nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen – und das nur unter strengen Bedingungen:

Wenn die Ablehnung nicht schriftlich oder nicht innerhalb von 3 Wochen kommt:
→ Du bist kraft Gesetz freigestellt. Die Ablehnung ist rechtlich unwirksam – du kannst zum Kurs gehen.
Wenn der Arbeitgeber schriftlich und begründet ablehnt:
→ Prüfe ob der Grund wirklich dringend betrieblich ist. Schalte deinen Betriebsrat ein – dieser kann vermitteln. Alternativ: neuen Kurstermin vorschlagen. Der Arbeitgeber muss den Bildungsurlaub dann zu einem anderen Zeitpunkt gewähren.
Wenn du in Bayern arbeitest:
→ Es gibt keinen gesetzlichen Hebel. Frag beim Betriebsrat nach Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Alternativ: Qualifizierungschancengesetz prüfen – das gilt bundesweit.

Bildungsurlaub + Bildungsgutschein kombinieren

Die meisten Menschen wissen nicht, dass beide Förderungen gleichzeitig funktionieren. So geht's:

Voraussetzung

Der Kurs muss für beide Förderungen geeignet sein: staatlich als Bildungsurlaub anerkannt und AZAV-zertifiziert für den Bildungsgutschein. Das ist bei vielen Weiterbildungen der Fall – frag einfach beim Anbieter nach.

Häufige Fehler beim Bildungsurlaub

Häufige Fragen

Muss ich den Kurs beim Bildungsurlaub selbst bezahlen?

Ja – dein Arbeitgeber zahlt während des Bildungsurlaubs dein Gehalt weiter, aber die Kursgebühren, Fahrt und Unterkunft trägst du selbst. Ausnahme: Wenn du gleichzeitig einen Bildungsgutschein hast, übernimmt dieser die Kurskosten.

Kann mein Arbeitgeber Bildungsurlaub einfach ablehnen?

Nur aus dringenden betrieblichen Gründen. Die Ablehnung muss schriftlich und begründet innerhalb von 3 Wochen erfolgen. Reagiert dein Arbeitgeber gar nicht oder nicht fristgerecht, bist du kraft Gesetz freigestellt.

Gilt Bildungsurlaub auch in Bayern?

Nein. Bayern hat kein Bildungsurlaubsgesetz. Ob du freigestellt wirst, hängt allein vom Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ab. Sachsen bekommt einen gesetzlichen Anspruch ab 2027 (3 Tage/Jahr).

Kann ich Bildungsurlaub und Bildungsgutschein gleichzeitig nutzen?

Ja – das ist sogar die optimale Kombination. Der Bildungsgutschein übernimmt die Kurskosten, der Bildungsurlaub sichert dir die bezahlte Freistellung. Beide Förderungen schließen sich nicht aus.

Wie oft kann ich Bildungsurlaub nehmen?

In den meisten Bundesländern hast du 5 Tage pro Kalenderjahr. Nicht genutzte Tage können in vielen Ländern ins nächste Jahr übertragen werden – das regelt das Gesetz deines Bundeslandes.

RECHTSGRUNDLAGEN

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Sven Schultz – Herausgeber transfermonitor.de
Sven Schultz
Herausgeber & Chefredakteur  ·  LinkedIn

Erfahrung in beruflicher Qualifizierung und Arbeitsmarktförderung. Seit 2025 im FbW- und AVGS-System tätig, regional vernetzt mit Agenturen für Arbeit und Jobcentern in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Mehr über die Redaktion →

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