Als Arbeitnehmer hast du in 14 von 16 Bundesländern einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub – bezahlte Freistellung vom Job für eine anerkannte Weiterbildung. Dein Arbeitgeber zahlt das Gehalt weiter. Hier erfährst du, wer Anspruch hat, wie du ihn beantragst und was du tust wenn dein Chef Nein sagt.
Tipp: Bildungsurlaub + Bildungsgutschein lassen sich kombinieren – Gehalt läuft, Kurskosten übernimmt die Agentur für Arbeit.
Bildungsurlaub ist Ländersache – jedes Bundesland hat ein eigenes Gesetz. In 14 von 16 Ländern gilt: Wer mindestens 6 Monate im Betrieb beschäftigt ist und in einem Betrieb ab einer Mindestgröße arbeitet, hat einen gesetzlichen Anspruch. Die wichtigsten Unterschiede zeigt die Tabelle:
| Bundesland | Gesetz | Tage/Jahr | Mind. MA | Wartezeit |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | BzG BW | 5 | 10 | 12 Monate |
| Bayern | – | kein Anspruch | – | – |
| Berlin | BiUrlG | 5 | 20 | 6 Monate |
| Brandenburg | BbgBFG | 5 | 20 | 6 Monate |
| Bremen | BremBZG | 5 | – | 6 Monate |
| Hamburg | HmbBUG | 5 | – | 6 Monate |
| Hessen | HBUG | 5 | – | 6 Monate |
| Mecklenburg-Vorpommern | BfUrlG M-V | 5 | 20 | 6 Monate |
| Niedersachsen | NBildUG | 5 | – | 6 Monate |
| Nordrhein-Westfalen | AWbG | 5 | 10 | 6 Monate |
| Rheinland-Pfalz | AWBG RP | 5 | 5 | 6 Monate |
| Saarland | SABBG | 5 | 10 | 6 Monate |
| Sachsen | – | ab 2027: 3 Tage | – | – |
| Sachsen-Anhalt | BfzG LSA | 5 | 5 | 6 Monate |
| Schleswig-Holstein | BfUG SH | 5 | – | 6 Monate |
| Thüringen | ThürBfUG | 5 | 5 | 6 Monate |
In Bayern gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Ob du freigestellt wirst, hängt vom Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ab – frag deinen Betriebsrat oder schau in deinen Tarifvertrag.
Der Kurs muss nach dem Gesetz deines Bundeslandes als Bildungsurlaub anerkannt sein. Das steht in der Kursbeschreibung oder du fragst direkt beim Anbieter nach. Themen sind offen: berufliche Weiterbildung, politische Bildung oder allgemeine Kompetenzen.
Stelle den Antrag 4–9 Wochen vor Kursbeginn schriftlich beim Arbeitgeber (per E-Mail reicht, empfohlen: mit Lesebestätigung). Füge den Kursnachweis bei, der die staatliche Anerkennung belegt.
Dein Arbeitgeber hat 3 Wochen Zeit, schriftlich und mit Begründung zu antworten. Reagiert er gar nicht oder nicht fristgerecht, bist du kraft Gesetz freigestellt – du darfst den Kurs antreten.
Während des Bildungsurlaubs zahlt dein Arbeitgeber dein Gehalt weiter wie bei normalem Urlaub. Nach dem Kurs bekommst du eine Teilnahmebescheinigung – bewahre sie gut auf.
Kurskosten, Fahrt und Unterkunft trägst du selbst – außer du kombinierst mit einem Bildungsgutschein. Dann übernimmt die Agentur für Arbeit die Kurskosten, und du bekommst zusätzlich dein Gehalt vom Arbeitgeber.
Dein Arbeitgeber darf Bildungsurlaub nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen – und das nur unter strengen Bedingungen:
Die meisten Menschen wissen nicht, dass beide Förderungen gleichzeitig funktionieren. So geht's:
Der Kurs muss für beide Förderungen geeignet sein: staatlich als Bildungsurlaub anerkannt und AZAV-zertifiziert für den Bildungsgutschein. Das ist bei vielen Weiterbildungen der Fall – frag einfach beim Anbieter nach.
Ja – dein Arbeitgeber zahlt während des Bildungsurlaubs dein Gehalt weiter, aber die Kursgebühren, Fahrt und Unterkunft trägst du selbst. Ausnahme: Wenn du gleichzeitig einen Bildungsgutschein hast, übernimmt dieser die Kurskosten.
Nur aus dringenden betrieblichen Gründen. Die Ablehnung muss schriftlich und begründet innerhalb von 3 Wochen erfolgen. Reagiert dein Arbeitgeber gar nicht oder nicht fristgerecht, bist du kraft Gesetz freigestellt.
Nein. Bayern hat kein Bildungsurlaubsgesetz. Ob du freigestellt wirst, hängt allein vom Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ab. Sachsen bekommt einen gesetzlichen Anspruch ab 2027 (3 Tage/Jahr).
Ja – das ist sogar die optimale Kombination. Der Bildungsgutschein übernimmt die Kurskosten, der Bildungsurlaub sichert dir die bezahlte Freistellung. Beide Förderungen schließen sich nicht aus.
In den meisten Bundesländern hast du 5 Tage pro Kalenderjahr. Nicht genutzte Tage können in vielen Ländern ins nächste Jahr übertragen werden – das regelt das Gesetz deines Bundeslandes.
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