Deine Datenschutz-Einstellungen

Wir verwenden Cookies um dir die bestmögliche Nutzung unserer Website zu ermöglichen und unsere Inhalte zu verbessern. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

✅ Notwendig

Technisch erforderlich für die Grundfunktionen der Website.

📊 Analyse

Hilft uns zu verstehen wie Besucher die Seite nutzen.

Kostenloses Tool

Bildungsgutschein oder AVGS – welche Förderung steht dir zu?

3 Fragen. 60 Sekunden. Du erfährst welches Förderinstrument zu deiner Situation passt – und was dein nächster konkreter Schritt ist.

Schritt 1 von 3

Was beschreibt deine aktuelle Situation am besten?

Schritt 2 von 3

Was ist dein Hauptziel?

Schritt 3 von 3

Hast du bereits einen Antrag gestellt oder einen Gutschein erhalten?

Hinweis: Dieser Check gibt dir eine Orientierung – kein Rechtsanspruch. AVGS und Bildungsgutschein sind Ermessensleistungen. Die endgültige Entscheidung trifft immer dein zuständiger Berater bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

AVGS oder Bildungsgutschein – der Unterschied

Beide Gutschriften stellt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter aus, beide kosten dich nichts – aber sie fördern etwas völlig Verschiedenes. Diese Übersicht ist die Kurzfassung dessen, was der Check oben für deine Situation durchrechnet.

  AVGS Bildungsgutschein
Rechtsgrundlage§ 45 SGB III§ 81 SGB III
WofürAktivierung und berufliche Eingliederung: Coaching, Bewerbungstraining, Vermittlung, Heranführung an SelbständigkeitBerufliche Weiterbildung und Umschulung – Übernahme der Weiterbildungskosten
Höchstdauergesetzlich begrenzt: Vermittlung beruflicher Kenntnisse max. 8 Wochen, Maßnahmen bei einem Arbeitgeber max. 6 Wochen (§ 45 Abs. 2)keine solche Obergrenze im Gesetz – Umschulungen laufen über Monate bis Jahre
Einlösbar beizugelassenem Träger, einem privaten Arbeitsvermittler oder direkt bei einem Arbeitgeber (betriebliche Maßnahme bis 6 Wochen), § 45 Abs. 4ausschließlich bei einem zugelassenen Träger, § 81 Abs. 4
ErgebnisOrientierung, Bewerbungsfähigkeit, schnellerer EinstiegZertifikat oder anerkannter Berufsabschluss
Rechtsanspruchnur für private Arbeitsvermittlung (MPAV), § 45 Abs. 7nein – Ermessensleistung
Voraussetzunggemeldet bei Agentur oder Jobcenter – möglich auch, wenn du noch arbeitest und von Arbeitslosigkeit bedroht bist (§ 45 Abs. 1)notwendig für die Eingliederung, Beratung vor Beginn, zugelassener Träger und Maßnahme

Häufige Fragen zur Förderung

Was ist der Unterschied zwischen AVGS und Bildungsgutschein?
Der AVGS nach § 45 SGB III fördert Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung – also Coaching, Bewerbungstraining, Heranführung an den Arbeitsmarkt oder an eine selbständige Tätigkeit. Er dauert typischerweise Wochen. Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III übernimmt dagegen die Kosten einer beruflichen Weiterbildung oder Umschulung – also einer Qualifizierung über Monate bis Jahre. Kurz: Der AVGS bringt dich in Bewegung, der Bildungsgutschein bringt dir einen Abschluss.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf eine der beiden Förderungen?
Auf den Bildungsgutschein nicht – § 81 SGB III formuliert „können gefördert werden“, das ist eine Ermessensleistung. Beim AVGS gibt es genau eine Ausnahme: Wer Arbeitslosengeld bezieht und nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit innerhalb von drei Monaten nicht vermittelt wurde, hat nach § 45 Abs. 7 SGB III Anspruch auf einen Gutschein für die private Arbeitsvermittlung (AVGS-MPAV). Für Coaching-Maßnahmen bei einem Träger (AVGS-MAT) besteht dieser Anspruch nicht.
Welche Voraussetzungen gelten für den Bildungsgutschein?
§ 81 Abs. 1 SGB III nennt drei Bedingungen, die zusammen erfüllt sein müssen: Die Weiterbildung muss notwendig sein, um dich bei Arbeitslosigkeit einzugliedern oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Die Agentur für Arbeit muss dich vor Beginn beraten haben. Und sowohl die Maßnahme als auch der Träger müssen für die Förderung zugelassen sein. Fehlt eine dieser drei Bedingungen, wird nicht gefördert.
Kann ich AVGS und Bildungsgutschein kombinieren?
Nacheinander ja, gleichzeitig für dieselbe Maßnahme nicht. Eine häufige Reihenfolge in der Praxis: erst ein AVGS-Coaching zur Orientierung, danach der Bildungsgutschein für die eigentliche Qualifizierung. Beides muss jeweils einzeln beantragt und bewilligt werden.
Was mache ich, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Lass dir die Ablehnung schriftlich geben – darauf hast du Anspruch. Aus der Begründung erkennst du, an welcher der Voraussetzungen es gescheitert ist. Häufig fehlt die Beratung vor Beginn oder der Zielberuf war nicht nachvollziehbar am Arbeitsmarkt begründet. Gegen einen schriftlichen Bescheid ist der Widerspruch möglich.

Vertiefende Informationen

AVGS – alles erklärt Bildungsgutschein – Übersicht AVGS beantragen Bildungsgutschein beantragen Anbieter finden
Newsletter

Keine wichtige Änderung verpassen.

Einmal im Monat. Die wichtigsten Infos zu Förderung, Transfergesellschaften und deinen Rechten. Direkt ins Postfach. Kostenlos.

Jetzt kostenlos anmelden →

Kein Spam. Abmeldung jederzeit möglich. Datenschutz