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Transfergesellschaft in der Insolvenz – was du jetzt wissen musst

Dein Arbeitgeber ist insolvent – und plötzlich ist alles anders. Ob eine Transfergesellschaft noch möglich ist, was das für dein T-KUG bedeutet und wie du dich jetzt verhalten solltest.

Auf einen Blick

Wann eine TG bei Insolvenz trotzdem sinnvoll ist – und was du tun kannst wenn keine angeboten wird. ↓

Eine Insolvenz verändert die Ausgangslage für alle Beteiligten. Betriebsrat, Arbeitnehmer und Insolvenzverwalter sitzen plötzlich unter völlig anderen Vorzeichen am Tisch. Was für eine normale Betriebsänderung gilt, gilt zwar auch hier – aber mit entscheidenden Einschränkungen.

Was sich bei Insolvenz ändert

Im Normalfall verhandelt der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber über Interessenausgleich und Sozialplan. Bei Insolvenz übernimmt der Insolvenzverwalter diese Rolle. Er hat andere Prioritäten: Er muss die Insolvenzmasse schützen und Gläubiger bedienen. Das hat direkte Auswirkungen auf Sozialplan und TG.

Normales Verfahren

Sozialplan ohne Insolvenz

Verhandlungssache zwischen AG und BR. Abfindungshöhe nur durch Einigungsstellenspruch begrenzt. Kein gesetzliches Volumen-Limit.

Insolvenzverfahren

Sozialplan in der Insolvenz

Deckel durch § 123 InsO: max. 2,5 Monatslöhne pro Person, insgesamt max. 1/3 der verteilbaren Masse. In der Praxis deutlich weniger.

Achtung: Sozialpläne aus der Zeit vor Insolvenzantrag können vom Insolvenzverwalter unter Umständen angefochten werden, wenn sie die Insolvenzmasse benachteiligen. Lass das von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen.

Wann wird eine TG bei Insolvenz trotzdem angeboten?

Der Insolvenzverwalter entscheidet – nicht der Betriebsrat. Eine Transfergesellschaft lohnt sich für ihn, wenn:

Praxishinweis: Gerade weil der Insolvenz-Sozialplan so stark begrenzt ist, entscheiden sich viele Belegschaften für die TG. Die staatliche Förderung durch T-KUG läuft weiter – unabhängig von der Insolvenzmasse.

Entscheidungspfad: Vor oder nach Insolvenzantrag

Der Zeitpunkt des Insolvenzantrags ist entscheidend für deine Optionen:

  1. 1

    Wenn die TG vor Insolvenzantrag gegründet wurde

    Du bist bereits in der TG, dein alter Arbeitsvertrag ist aufgelöst. Die TG läuft in der Regel normal weiter – sie ist ein eigenständiges Unternehmen und vom Insolvenzverfahren des alten AG getrennt. Dein T-KUG läuft wie vereinbart.

  2. 2

    Wenn der Insolvenzantrag gestellt wird bevor du in die TG eingetreten bist

    Jetzt verhandelt der Insolvenzverwalter. Er kann eine TG anbieten – muss es aber nicht. Der Betriebsrat kann im Interessenausgleich darauf hinwirken, erzwingen kann er sie nicht.

    Wenn der Insolvenzverwalter eine TG anbietet → Prüfe die Konditionen genau bevor du unterschreibst: Dauer, T-KUG-Höhe, welche Weiterbildungen finanziert werden.

    Wenn er keine TG anbietet → Direkte Kündigung folgt. Verkürzte Frist (§ 113 InsO, max. 3 Monate). Sofort bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden (§ 38 SGB III).
  3. 3

    Wenn keine TG angeboten wird

    Du wirst direkt gekündigt. Es gelten verkürzte Kündigungsfristen nach § 113 InsO (max. 3 Monate). Du hast Anspruch auf ALG I. Melde dich sofort arbeitsuchend – spätestens 3 Tage nach Kenntnis der Kündigung (§ 38 SGB III).

TG annehmen oder Abfindung aus der Insolvenzmasse?

Das ist die zentrale Entscheidungsfrage. Hier eine Orientierung:

Situation Eher TG Eher Abfindung
Du bist älter als 50 Jahre Ja – längere Jobsuche realistisch, TG schützt vor ALG-Sperrzeit Nur wenn Abfindung deutlich über ALG-Niveau liegt
Du hast schnell einen neuen Job Eher nicht nötig Ja – Sprinter-Prämie aus dem Sozialplan prüfen
Abfindung aus Insolvenzmasse sehr gering Ja – T-KUG ist sicher, Abfindung nicht Nein
Du willst dich weiterbilden Ja – TG kann Weiterbildungen finanzieren Nein
Dein Beruf ist sehr gefragt Eher nicht nötig Ja – schnell neuer Job wahrscheinlich

Wichtig: Abfindungen aus dem Insolvenz-Sozialplan sind Insolvenzforderungen – du erhältst sie erst am Ende des Verfahrens, oft nur zu einem Bruchteil. T-KUG dagegen zahlt die Bundesagentur für Arbeit direkt. Das macht die TG in der Insolvenz finanziell oft attraktiver.

Was wenn der Insolvenzverwalter keine TG anbietet?

Das passiert. Dann hast du folgende Optionen:

Der häufigste Fehler: „Ich habe Anspruch auf eine TG"

Falsch. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Transfergesellschaft – weder im Normalverfahren noch in der Insolvenz. Eine TG entsteht nur wenn Arbeitgeber (bzw. Insolvenzverwalter) und Betriebsrat sie im Sozialplan vereinbaren. Wer diesen Fehler macht, verpasst unter Umständen die 3-Wochen-Klagefrist oder vergisst die Meldepflicht bei der Agentur für Arbeit.

T-KUG und Weiterbildung in der Insolvenz

T-KUG läuft auch bei Insolvenz – die Zahlung erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit, nicht durch den insolventen Arbeitgeber. Die Voraussetzungen bleiben dieselben (§ 111 SGB III): 60 % ohne Kind, 67 % mit Kind, max. 12 Monate.

Bei Weiterbildungen in der TG gilt: Die BA kann bei Insolvenz die Arbeitgeberbeteiligung an den Kurskosten absenken (§ 111a SGB III). Das kann bedeuten dass weniger Qualifizierungsmaßnahmen angeboten werden als in einer TG ohne Insolvenz-Hintergrund. Frag konkret nach was finanziert wird.

Häufige Fragen zur Transfergesellschaft in der Insolvenz

Kann der Insolvenzverwalter eine Transfergesellschaft ablehnen?

Ja. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Transfergesellschaft. Der Insolvenzverwalter entscheidet ob eine TG wirtschaftlich sinnvoll ist. Der Betriebsrat kann im Rahmen des Interessenausgleichs darauf hinwirken – erzwingen kann er sie aber nicht.

Gilt T-KUG auch bei Insolvenz?

Ja. T-KUG (Transferkurzarbeitergeld nach § 111 SGB III) ist auch bei Insolvenz möglich – vorausgesetzt die formalen Voraussetzungen werden erfüllt: Betriebsänderung, Betriebsvereinbarung und Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit. Die BA kann bei Insolvenz die Arbeitgeberbeteiligung an Weiterbildungskosten absenken (§ 111a SGB III).

Ist eine Sozialplan-Abfindung in der Insolvenz genauso hoch wie sonst?

Nein. § 123 InsO begrenzt den Sozialplan in der Insolvenz auf maximal 2,5 Monatslöhne pro betroffener Person und insgesamt auf höchstens ein Drittel der verteilbaren Insolvenzmasse. In der Praxis sind Abfindungen aus dem Insolvenz-Sozialplan deutlich niedriger als in einem normalen Sozialplan.

Was ist ein Interessenausgleich mit Namensliste?

Nach § 125 InsO kann der Insolvenzverwalter mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich schließen, in dem die zu kündigenden Arbeitnehmer namentlich genannt werden. Für diese gilt die gesetzliche Vermutung dass ihre Kündigung betriebsbedingt ist – die Sozialauswahl kann nur auf grobe Fehler geprüft werden.

Welche Kündigungsfristen gelten in der Insolvenz?

Nach § 113 InsO gilt eine Kündigungsfrist von maximal drei Monaten zum Monatsende – auch wenn der Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag längere Fristen vorsieht. Das gilt für Kündigungen durch den Insolvenzverwalter.

Rechtsgrundlagen

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Weiterbildung & Förderung
Sven Schultz – Herausgeber transfermonitor.de
Sven Schultz
Herausgeber & Chefredakteur  ·  LinkedIn

Erfahrung in beruflicher Qualifizierung und Arbeitsmarktförderung. Seit 2025 im FbW- und AVGS-System tätig, regional vernetzt mit Agenturen für Arbeit und Jobcentern in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Mehr über die Redaktion →

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