Transfergesellschaft bei Insolvenz: Rechte, Insolvenzgeld & T-KUG

Wenn dein Arbeitgeber insolvent wird, ändert sich vieles – aber nicht alles. Eine Transfergesellschaft ist auch in der Insolvenz möglich. Entscheidend ist, was zuerst passiert: Insolvenzgeld sichert deine rückständigen Gehälter, dann kann eine TG folgen. Was du wissen musst – Schritt für Schritt.

Auf einen Blick

Kein Sperrzeit-Risiko: Wer über dreiseitigen Vertrag in die TG wechselt, bekommt danach ALG I ohne Sperrzeit.

Normal vs. Insolvenz – was sich ändert

Eine Transfergesellschaft bei normaler Umstrukturierung und eine TG in der Insolvenz folgen denselben Grundregeln – aber der Kontext ist ein anderer:

MerkmalNormale TGTG bei Insolvenz
VerhandlungspartnerArbeitgeber + BetriebsratInsolvenzverwalter + Betriebsrat
Sozialplan-BudgetVerhandelbarGedeckelt: 2,5 MG, max. 1/3 der Masse
T-KUG-ZahlungBA zahlt (sicher)BA zahlt (sicher)
Rückständige GehälterSelten ein ThemaHäufig offen → Insolvenzgeld beantragen
AufstockungOft möglichBegrenzt durch Insolvenzmasse
Sperrzeit danachKeineKeine

Schritt 1: Insolvenzgeld – deine erste Absicherung

Bevor die Frage nach einer TG kommt, gibt es eine wichtige Sofortmaßnahme: Insolvenzgeld schützt Gehälter, die der Arbeitgeber nicht mehr zahlen konnte.

Was Insolvenzgeld ist

Insolvenzgeld nach § 165 SGB III ersetzt dein Nettogehalt für die letzten 3 Monate vor dem Insolvenzereignis – vollständig. Es wird von der BA gezahlt und durch eine Umlage aller Arbeitgeber finanziert. Als Insolvenzereignis gilt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Ablehnung wegen Masselosigkeit oder die vollständige Betriebseinstellung.

Ausschlussfrist – kein Ermessen

Der Antrag muss innerhalb von 2 Monaten nach dem Insolvenzereignis bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Das ist eine Ausschlussfrist – danach ist der Anspruch weg. Keine Ausnahme, kein Widerspruch möglich.

Wenn du nicht sicher bist, ob formal ein Insolvenzereignis vorliegt: → Arbeit fortsetzen und sofort Kontakt zur Agentur für Arbeit aufnehmen. Die BA klärt mit dir, ab wann die Frist läuft.

Schritt 2: Transfergesellschaft – möglich, aber gedeckelt

Insolvenzverwalter als neuer Arbeitgeber

Ab Insolvenzeröffnung übernimmt der Insolvenzverwalter die Arbeitgeberrolle. Er verhandelt mit dem Betriebsrat über Interessenausgleich und Sozialplan. Die Sozialplan-Pflicht nach § 111 BetrVG gilt auch in der Insolvenz.

Gedeckeltes Sozialplan-Budget

In der Insolvenz ist das Sozialplan-Budget begrenzt: maximal 2,5 Monatsgehälter pro betroffenem Mitarbeiter und höchstens ein Drittel der verteilungsfähigen Insolvenzmasse. Das bedeutet weniger Aufstockung und geringere Abfindungen als bei normalen Sozialplänen.

T-KUG kommt von der BA – nicht vom Insolvenzverwalter

Das ist der entscheidende Vorteil: Das Transferkurzarbeitergeld zahlt die Bundesagentur für Arbeit. Die Insolvenz ändert daran nichts:

Achtung – Kündigungsschutzverzicht

Mit der Unterschrift unter den dreiseitigen Vertrag verzichtest du endgültig auf eine Kündigungsschutzklage gegen den alten Arbeitgeber. In der Insolvenz bringt eine solche Klage meist wenig – aber prüfe den Vertrag trotzdem sorgfältig. Betriebsrat oder Gewerkschaft einschalten.

Was tun wenn der Arbeitgeber insolvent wird – Schritt für Schritt

  1. 1

    Insolvenzgeld sofort beantragen

    Sobald das Insolvenzereignis eingetreten ist: Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen. Nicht warten auf das TG-Angebot. Die 2-Monats-Frist läuft ab dem Insolvenzereignis – nicht ab deinem Kenntnisstand.

  2. 2

    Betriebsrat einschalten

    Der Insolvenzverwalter muss mit dem Betriebsrat verhandeln. Der Betriebsrat vertritt deine Interessen – melde dich dort und frage nach dem Stand der Sozialplan-Verhandlungen.

    Wenn kein Betriebsrat vorhanden ist: → Du hast direkten Kontakt zum Insolvenzverwalter. Eine Gewerkschaft kann dich bei der Verhandlung unterstützen.
  3. 3

    TG-Angebot sorgfältig prüfen

    Wenn eine TG angeboten wird: Lies den Vertrag vollständig. Prüfe Laufzeit, Aufstockungsbetrag, Qualifizierungsangebote. Nicht unter Zeitdruck unterschreiben.

    Wenn kein TG-Angebot kommt: → Frage aktiv nach deinen Sozialplan-Rechten. Alternativ: betriebsbedingte Kündigung abwarten – danach ALG I ohne Sperrzeit.
  4. 4

    In der TG: Qualifizierung aktiv nutzen

    Die TG-Zeit ist deine Brücke. Nutze die Qualifizierungsangebote und beantrage bei Bedarf einen Bildungsgutschein für weitergehende Maßnahmen.

  5. 5

    Nach der TG: ALG I ohne Sperrzeit

    Wer über einen dreiseitigen Vertrag in die TG gewechselt ist, kann danach direkt ALG I beantragen – ohne Sperrzeit. Das ist der wesentliche Vorteil gegenüber einem normalen Aufhebungsvertrag.

    Frühzeitig melden

    Melde dich spätestens 3 Monate vor TG-Ende arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit – auch wenn du noch in der TG bist. Das sichert den ALG-I-Anspruch ohne Lücke.

Häufige Fragen

Gibt es eine Transfergesellschaft auch wenn der Arbeitgeber insolvent ist?

Ja – eine TG ist auch in der Insolvenz möglich. Der Insolvenzverwalter übernimmt die Arbeitgeberrolle. Das Sozialplan-Budget ist aber begrenzt: maximal 2,5 Monatsgehälter pro betroffenem Mitarbeiter und höchstens ein Drittel der verteilungsfähigen Insolvenzmasse.

Was ist Insolvenzgeld und wie lange wird es gezahlt?

Insolvenzgeld ersetzt das Nettogehalt für die letzten 3 Monate vor dem Insolvenzereignis (§ 165 SGB III). Antrag innerhalb von 2 Monaten nach dem Insolvenzereignis stellen – das ist eine Ausschlussfrist.

Bekomme ich T-KUG auch wenn der Arbeitgeber insolvent ist?

Ja. T-KUG wird von der BA gezahlt – nicht vom Arbeitgeber. Die Insolvenz ändert daran nichts. Du bekommst 60 % (ohne Kind) oder 67 % (mit Kind) für bis zu 12 Monate.

Habe ich in der Insolvenz noch Anspruch auf einen Sozialplan?

Ja. Die Sozialplan-Pflicht nach § 111 BetrVG gilt auch in der Insolvenz. Der Insolvenzverwalter muss mit dem Betriebsrat verhandeln. Das Budget ist aber begrenzt: max. 2,5 Monatsgehälter und max. ein Drittel der verteilungsfähigen Masse.

Gibt es nach der Transfergesellschaft eine Sperrzeit beim ALG I?

Nein. Wer über einen dreiseitigen Vertrag in eine TG wechselt, bekommt keine Sperrzeit beim ALG I. Nach Ende der TG-Zeit direkt ALG I beantragen – sofern die Anwartschaft erfüllt ist.

RECHTSGRUNDLAGEN

§ 165 SGB III – Insolvenzgeld § 111 SGB III – T-KUG § 111 BetrVG – Sozialplan § 123 InsO – Sozialplan Insolvenz
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Zum Vergleich TG vs. Abfindung

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Sven Schultz – Herausgeber transfermonitor.de
Sven Schultz
Herausgeber & Chefredakteur  ·  LinkedIn

Erfahrung in beruflicher Qualifizierung und Arbeitsmarktförderung. Seit 2025 im FbW- und AVGS-System tätig, regional vernetzt mit Agenturen für Arbeit und Jobcentern in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Mehr über die Redaktion →

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