Transfergesellschaft bei Insolvenz: Insolvenzgeld, Rechner & T-KUG

Wenn dein Arbeitgeber insolvent wird, ändert sich vieles – aber nicht alles. Eine Transfergesellschaft ist auch in der Insolvenz möglich. Entscheidend ist, was zuerst passiert: Insolvenzgeld sichert deine rückständigen Gehälter, dann kann eine TG folgen. Was du wissen musst – Schritt für Schritt.

Auf einen Blick

Kein Sperrzeit-Risiko: Wer über dreiseitigen Vertrag in die TG wechselt, bekommt danach ALG I ohne Sperrzeit.

Normal vs. Insolvenz – was sich ändert

Eine Transfergesellschaft bei normaler Umstrukturierung und eine TG in der Insolvenz folgen denselben Grundregeln – aber der Kontext ist ein anderer:

MerkmalNormale TGTG bei Insolvenz
VerhandlungspartnerArbeitgeber + BetriebsratInsolvenzverwalter + Betriebsrat
Sozialplan-BudgetVerhandelbarGedeckelt: 2,5 MG, max. 1/3 der Masse
T-KUG-ZahlungBA zahlt (sicher)BA zahlt (sicher)
Rückständige GehälterSelten ein ThemaHäufig offen → Insolvenzgeld beantragen
AufstockungOft möglichBegrenzt durch Insolvenzmasse
Sperrzeit danachKeineKeine

Schritt 1: Insolvenzgeld – deine erste Absicherung

Bevor die Frage nach einer TG kommt, gibt es eine wichtige Sofortmaßnahme: Insolvenzgeld schützt Gehälter, die der Arbeitgeber nicht mehr zahlen konnte.

Insolvenzgeld-Rechner

Der Rechner bestimmt die drei Monate, für die Insolvenzgeld gezahlt wird, und den Tag, an dem deine Antragsfrist abläuft. Beides richtet sich nach dem Datum des Insolvenzereignisses – nicht danach, wann dein Gehalt ausgeblieben ist.

Eröffnungsbeschluss, Abweisung mangels Masse oder vollständige Betriebseinstellung
Bei Freistellung zählt das Ende des Arbeitsverhältnisses, nicht der letzte Arbeitstag
Steht auf deiner letzten Gehaltsabrechnung
Nur für die Prüfung, ob die Beitragsbemessungsgrenze greift
Dein Insolvenzgeld-Zeitraum
bis
Für offenes Arbeitsentgelt aus diesen Tagen zahlt die Agentur für Arbeit Insolvenzgeld.
Höchstens
drei Monatsnettos
Länge
des Zeitraums
Antrag spätestens am
Trag das Datum des Insolvenzereignisses ein.

Der Rechner bildet die Regeln aus §§ 165, 167 und 324 Abs. 3 SGB III sowie die Beispiele der Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit ab. Er ersetzt keinen Bescheid: Den Zeitraum setzt die Agentur für Arbeit taggenau fest, und Zeiten ohne Entgeltanspruch können ihn unterbrechen.

Was Insolvenzgeld ist

Insolvenzgeld nach § 165 SGB III ersetzt dein Nettogehalt für die letzten 3 Monate vor dem Insolvenzereignis – vollständig. Es wird von der BA gezahlt und durch eine Umlage aller Arbeitgeber finanziert. Als Insolvenzereignis gilt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Ablehnung wegen Masselosigkeit oder die vollständige Betriebseinstellung.

Ausschlussfrist – kein Ermessen

Der Antrag muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Das ist eine Ausschlussfrist: Wer sie ohne guten Grund verstreichen lässt, verliert den Anspruch. Hast du sie unverschuldet versäumt, wird Insolvenzgeld trotzdem gezahlt – sofern du den Antrag binnen zwei Monaten nach Wegfall des Hindernisses stellst (§ 324 Abs. 3 Satz 2 SGB III). Begründe die Verzögerung dann schriftlich: wann du vom Insolvenzereignis erfahren hast und was du bis dahin unternommen hast, um an dein Geld zu kommen.

Wenn du nicht sicher bist, ob formal ein Insolvenzereignis vorliegt: → Arbeit fortsetzen und sofort Kontakt zur Agentur für Arbeit aufnehmen. Die BA klärt mit dir, ab wann die Frist läuft.

Welche drei Monate es genau sind

Der Zeitraum läuft nicht ab dem Tag, an dem dein Gehalt ausblieb, sondern rückwärts vom Insolvenzereignis. Der Tag des Ereignisses selbst gehört nicht dazu. Endete dein Arbeitsverhältnis schon vorher, zählen die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses. Die Bundesagentur rechnet dabei nach festen Regeln, die bei krummen Datumsangaben überraschen können:

InsolvenztagEnde ArbeitsverhältnisZeitraum
11.05.30.06.11.02. bis 10.05.
29.05.30.06.01.03. bis 28.05.
31.05.30.06.01.03. bis 30.05.
29.05. im Schaltjahr30.06.29.02. bis 28.05.
01.06.31.05.01.03. bis 31.05.
15.05.30.04.01.02. bis 30.04.
20.05.15.05.16.02. bis 15.05.

Die Zeile mit dem Schaltjahr zeigt den Unterschied: Derselbe Insolvenztag führt zu einem anderen Beginn, je nachdem, ob der Februar 28 oder 29 Tage hat. Der Rechner oben bildet genau diese Regeln ab.

Wie hoch das Insolvenzgeld ausfällt

Insolvenzgeld ersetzt dein Nettoarbeitsentgelt – nicht einen Prozentsatz davon. Anders als beim Kurzarbeitergeld gibt es keine Leistungstabelle und keine Abstufung nach Steuerklasse oder Kind. Gedeckelt wird nur nach oben: Die Agentur rechnet mit einem Brutto von höchstens 8.450 Euro im Monat, der Beitragsbemessungsgrenze 2026. Wer mehr verdient, bekommt entsprechend weniger als sein volles Netto.

Mitzählen können auch Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, zusätzliches Urlaubsgeld oder Provisionen. Weil der Zeitraum aber nur drei Monate umfasst, werden Jahreszahlungen in der Regel nur anteilig mit drei Zwölfteln berücksichtigt.

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie zur Arbeitsförderung zahlt die Agentur für diesen Zeitraum zusätzlich – direkt an deine Krankenkasse. Sie werden dir nicht vom Insolvenzgeld abgezogen. Das Insolvenzgeld selbst ist steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Übersteigt es zusammen mit anderen solchen Leistungen 410 Euro im Jahr, musst du eine Steuererklärung abgeben.

Was den Zeitraum unterbrechen kann

Tage ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt zählen nicht mit – etwa Krankengeldbezug ab der siebten Woche, Elternzeit oder ein Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz. Der Zeitraum muss deshalb nicht zusammenhängend verlaufen. Unbezahlter Urlaub gehört dagegen dazu.

Was passiert, wenn du parallel Arbeitslosengeld bekommst

Wird für denselben Zeitraum Arbeitslosengeld oder Bürgergeld gezahlt, rechnet die Agentur es auf das Insolvenzgeld an. Verloren ist dadurch nichts: Die angerechneten Tage gelten beim Arbeitslosengeld nicht als verbraucht, dein Anspruch verlängert sich entsprechend wieder. Einnahmen aus einem neuen Job im Insolvenzgeld-Zeitraum werden ebenfalls angerechnet – ein Nebenjob, den du schon lange vorher hattest, dagegen nicht.

Schritt 2: Transfergesellschaft – möglich, aber gedeckelt

Insolvenzverwalter als neuer Arbeitgeber

Ab Insolvenzeröffnung übernimmt der Insolvenzverwalter die Arbeitgeberrolle. Er verhandelt mit dem Betriebsrat über Interessenausgleich und Sozialplan. Die Sozialplan-Pflicht nach § 111 BetrVG gilt auch in der Insolvenz.

Gedeckeltes Sozialplan-Budget

In der Insolvenz ist das Sozialplan-Budget begrenzt: maximal 2,5 Monatsgehälter pro betroffenem Mitarbeiter und höchstens ein Drittel der verteilungsfähigen Insolvenzmasse. Das bedeutet weniger Aufstockung und geringere Abfindungen als bei normalen Sozialplänen.

T-KUG kommt von der BA – nicht vom Insolvenzverwalter

Das ist der entscheidende Vorteil: Das Transferkurzarbeitergeld zahlt die Bundesagentur für Arbeit. Die Insolvenz ändert daran nichts:

Achtung – Kündigungsschutzverzicht

Mit der Unterschrift unter den dreiseitigen Vertrag verzichtest du endgültig auf eine Kündigungsschutzklage gegen den alten Arbeitgeber. In der Insolvenz bringt eine solche Klage meist wenig – aber prüfe den Vertrag trotzdem sorgfältig. Betriebsrat oder Gewerkschaft einschalten.

Was tun wenn der Arbeitgeber insolvent wird – Schritt für Schritt

  1. 1

    Insolvenzgeld sofort beantragen

    Sobald das Insolvenzereignis eingetreten ist: Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen. Nicht warten auf das TG-Angebot. Die 2-Monats-Frist läuft ab dem Insolvenzereignis – nicht ab deinem Kenntnisstand.

  2. 2

    Betriebsrat einschalten

    Der Insolvenzverwalter muss mit dem Betriebsrat verhandeln. Der Betriebsrat vertritt deine Interessen – melde dich dort und frage nach dem Stand der Sozialplan-Verhandlungen.

    Wenn kein Betriebsrat vorhanden ist: → Du hast direkten Kontakt zum Insolvenzverwalter. Eine Gewerkschaft kann dich bei der Verhandlung unterstützen.
  3. 3

    TG-Angebot sorgfältig prüfen

    Wenn eine TG angeboten wird: Lies den Vertrag vollständig. Prüfe Laufzeit, Aufstockungsbetrag, Qualifizierungsangebote. Nicht unter Zeitdruck unterschreiben.

    Wenn kein TG-Angebot kommt: → Frage aktiv nach deinen Sozialplan-Rechten. Alternativ: betriebsbedingte Kündigung abwarten – danach ALG I ohne Sperrzeit.
  4. 4

    In der TG: Qualifizierung aktiv nutzen

    Die TG-Zeit ist deine Brücke. Nutze die Qualifizierungsangebote und beantrage bei Bedarf einen Bildungsgutschein für weitergehende Maßnahmen.

  5. 5

    Nach der TG: ALG I ohne Sperrzeit

    Wer über einen dreiseitigen Vertrag in die TG gewechselt ist, kann danach direkt ALG I beantragen – ohne Sperrzeit. Das ist der wesentliche Vorteil gegenüber einem normalen Aufhebungsvertrag.

    Frühzeitig melden

    Melde dich spätestens 3 Monate vor TG-Ende arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit – auch wenn du noch in der TG bist. Das sichert den ALG-I-Anspruch ohne Lücke.

Häufige Fragen

Gibt es eine Transfergesellschaft auch wenn der Arbeitgeber insolvent ist?

Ja – eine TG ist auch in der Insolvenz möglich. Der Insolvenzverwalter übernimmt die Arbeitgeberrolle. Das Sozialplan-Budget ist aber begrenzt: maximal 2,5 Monatsgehälter pro betroffenem Mitarbeiter und höchstens ein Drittel der verteilungsfähigen Insolvenzmasse.

Was ist Insolvenzgeld und wie lange wird es gezahlt?

Insolvenzgeld ersetzt das Nettogehalt für die letzten 3 Monate vor dem Insolvenzereignis (§ 165 SGB III). Antrag innerhalb von 2 Monaten nach dem Insolvenzereignis stellen – das ist eine Ausschlussfrist.

Welche drei Monate deckt das Insolvenzgeld ab?

Die drei Monate laufen rückwärts vom Insolvenzereignis, nicht ab dem Tag, an dem dein Gehalt ausblieb. Der Tag des Ereignisses selbst zählt nicht mit. Endete dein Arbeitsverhältnis schon vorher, sind es die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses. Der Rechner oben bestimmt den Zeitraum taggenau.

Was passiert, wenn ich die Zwei-Monats-Frist verpasst habe?

Dann ist noch nicht alles verloren. Hast du die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt, wird Insolvenzgeld weiterhin gezahlt – wenn du den Antrag binnen zwei Monaten nach Wegfall des Hindernisses stellst (§ 324 Abs. 3 Satz 2 SGB III). Du musst dann schriftlich darlegen, wann du vom Insolvenzereignis erfahren hast und was du bis dahin unternommen hast.

Bekomme ich T-KUG auch wenn der Arbeitgeber insolvent ist?

Ja. T-KUG wird von der BA gezahlt – nicht vom Arbeitgeber. Die Insolvenz ändert daran nichts. Du bekommst 60 % (ohne Kind) oder 67 % (mit Kind) für bis zu 12 Monate.

Habe ich in der Insolvenz noch Anspruch auf einen Sozialplan?

Ja. Die Sozialplan-Pflicht nach § 111 BetrVG gilt auch in der Insolvenz. Der Insolvenzverwalter muss mit dem Betriebsrat verhandeln. Das Budget ist aber begrenzt: max. 2,5 Monatsgehälter und max. ein Drittel der verteilungsfähigen Masse.

Gibt es nach der Transfergesellschaft eine Sperrzeit beim ALG I?

Nein. Wer über einen dreiseitigen Vertrag in eine TG wechselt, bekommt keine Sperrzeit beim ALG I. Nach Ende der TG-Zeit direkt ALG I beantragen – sofern die Anwartschaft erfüllt ist.

RECHTSGRUNDLAGEN

§ 165 SGB III – Insolvenzgeld § 111 SGB III – T-KUG § 111 BetrVG – Sozialplan § 123 InsO – Sozialplan Insolvenz
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T-KUG, Aufstockung, ALG I danach – unser Vergleich zeigt die Unterschiede auf einen Blick.

Zum Vergleich TG vs. Abfindung

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Sven Schultz – Herausgeber transfermonitor.de
Sven Schultz
Herausgeber & Chefredakteur  ·  LinkedIn

Erfahrung in beruflicher Qualifizierung und Arbeitsmarktförderung. Seit 2025 im FbW- und AVGS-System tätig, regional vernetzt mit Agenturen für Arbeit und Jobcentern in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Mehr über die Redaktion →

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