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Bewerbung Lesezeit ca. 5 Min · Stand: 6. Juli 2026

Darf der Arbeitgeber nach deinem bisherigen Gehalt fragen?

Die Frage klingt harmlos: „Was verdienen Sie aktuell?“ Für Bewerber kann sie aber zum Gehaltsanker werden. Wer bisher zu niedrig bezahlt wurde, nimmt diese Unterbewertung in die nächste Verhandlung mit. Genau hier setzt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie an.

Kurzantwort

Nach Artikel 5 der EU-Richtlinie 2023/970 dürfen Arbeitgeber Bewerber nicht nach ihrer Entgeltentwicklung in laufenden oder früheren Beschäftigungsverhältnissen befragen. Für die konkrete deutsche Rechtsfolge musst du aber weiter die nationale Umsetzung und das anwendbare deutsche Recht prüfen.

Was meint „bisheriges Gehalt“?

Gemeint sind Fragen nach deinem aktuellen oder früheren Einkommen: Monatsbrutto, Jahresbrutto, Bonus, variable Vergütung oder auch die Entwicklung deiner Bezahlung über mehrere Jahre. Die EU-Richtlinie spricht von der Entgeltentwicklung in laufenden oder früheren Beschäftigungsverhältnissen.

Das ist etwas anderes als die Frage nach deinem Gehaltswunsch. Ein Gehaltswunsch bezieht sich auf die neue Rolle. Die Frage nach dem bisherigen Gehalt nimmt dagegen deine Vergangenheit als Ausgangspunkt.

Was Artikel 5 der EU-Richtlinie sagt

Artikel 5 regelt Entgelttransparenz vor der Beschäftigung. Bewerber sollen Informationen über das Einstiegsentgelt oder die Entgeltspanne der Stelle erhalten. Außerdem dürfen Arbeitgeber Bewerber nach der Richtlinie nicht nach ihrer Entgeltentwicklung in aktuellen oder früheren Beschäftigungsverhältnissen fragen.

Die Logik dahinter ist klar: Verhandlungen sollen auf der Stelle, den Anforderungen und objektiven Kriterien beruhen, nicht auf einem alten Gehaltsniveau, das möglicherweise selbst unfair war.

Wichtig für Deutschland

Die EU-Richtlinie ist die Grundlage. Ob du in Deutschland wegen einer konkreten Frage sofort bestimmte Ansprüche oder Sanktionen geltend machen kannst, hängt von der deutschen Umsetzung ab. Deshalb formulieren wir hier bewusst nicht „in Deutschland immer verboten“, sondern trennen Richtlinie und nationales Recht.

Was du antworten kannst

Du musst nicht aggressiv reagieren. Meist reicht es, die Frage ruhig auf die neue Stelle umzulenken. Ziel ist nicht Konfrontation, sondern ein fairer Verhandlungsrahmen.

Antwortbausteine im Gespräch

„Was verdienen Sie aktuell?“ „Für mich ist vor allem relevant, welche Gehaltsspanne für diese Position vorgesehen ist.“
„Was war Ihr letztes Jahresgehalt?“ „Ich möchte meine Vorstellung an Aufgaben, Verantwortung und Marktwert der neuen Rolle ausrichten.“
„Wir brauchen eine Zahl.“ „Dann nenne ich gern meinen Zielkorridor für diese Stelle. Welches Budget ist für die Rolle eingeplant?“
Onlineformular mit Pflichtfeld Wenn Freitext möglich ist: „nach Vereinbarung“ oder „bezogen auf die ausgeschriebene Rolle“. Wenn nur eine Zahl geht, prüfe, ob du den Prozess fortsetzen willst.

Gehaltswunsch statt Gehaltshistorie

Ein sauberer Gehaltswunsch ist keine Auskunft über deine Vergangenheit. Du kannst ihn aus der neuen Stelle ableiten: Aufgaben, Seniorität, Führungsverantwortung, Region, Tarifbindung, Marktwert und deine Qualifikation.

Wenn du eine Spanne nennst, sollte sie realistisch und begründbar sein. Noch besser ist, zuerst nach der vorgesehenen Spanne des Arbeitgebers zu fragen. Dazu passt der Anschlussartikel Gehaltsspanne in Stellenanzeigen 2026.

Gute Formulierung

„Ich orientiere mich an der ausgeschriebenen Rolle und dem Verantwortungsumfang. Können Sie mir sagen, welche Gehaltsspanne für die Position vorgesehen ist?“

Was du nicht tun solltest

Erfinde keine alten Gehaltszahlen. Das bringt dich in eine schlechte Gesprächsposition und kann später Vertrauen kosten. Ebenso ungünstig ist es, dich sofort auf eine alte Zahl reduzieren zu lassen, wenn die neue Stelle deutlich andere Aufgaben oder Verantwortung hat.

Willst du die 2026-Regel sauber einordnen?

Der Grundlagenartikel trennt EU-Richtlinie, deutsches Recht und offene Umsetzung.

Zur Einordnung

Häufige Fragen

Darf ein Arbeitgeber 2026 nach meinem bisherigen Gehalt fragen?

Nach Artikel 5 der EU-Richtlinie 2023/970 dürfen Arbeitgeber Bewerber nicht nach ihrer Entgeltentwicklung in laufenden oder früheren Beschäftigungsverhältnissen befragen. Für die konkrete Rechtsfolge in Deutschland ist aber die nationale Umsetzung maßgeblich.

Muss ich mein bisheriges Gehalt im Bewerbungsgespräch nennen?

Du solltest dich nicht vorschnell auf dein altes Gehalt festlegen lassen. Sachlich ist es oft besser, auf die vorgesehene Gehaltsspanne der neuen Stelle, Aufgaben, Verantwortung und Marktwert zu verweisen.

Ist die Frage nach dem Gehaltswunsch dasselbe wie die Frage nach dem bisherigen Gehalt?

Nein. Ein Gehaltswunsch bezieht sich auf die neue Stelle. Die Frage nach dem bisherigen Gehalt bezieht sich auf deine laufende oder frühere Entgeltentwicklung und ist genau der Punkt, den die EU-Richtlinie adressiert.

Sollte ich beim bisherigen Gehalt falsche Angaben machen?

Nein. Arbeite nicht mit erfundenen Zahlen. Wenn möglich, lenke die Frage auf die Gehaltsspanne der Stelle oder deinen Zielkorridor für die neue Rolle.

Sven Schultz – Herausgeber transfermonitor.de
Sven Schultz
Herausgeber & Chefredakteur  ·  LinkedIn

Erfahrung in beruflicher Qualifizierung und Arbeitsmarktförderung. Zusammenarbeit mit Reha-Kostenträgern (Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen), Aufbau von Qualifizierungsprozessen für KMU, seit 2025 im FbW- und AVGS-System tätig. Regional vernetzt mit Agenturen für Arbeit und Jobcentern in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Mehr über die Redaktion →

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