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AVGS verlängern – so beantragst du mehr Zeit für deinen Gutschein

Dein AVGS läuft bald ab – aber du hast noch keinen passenden Anbieter gefunden oder warst zwischenzeitlich krank? Eine Verlängerung ist möglich. Kein Rechtsanspruch, aber gute Chancen wenn du weißt wie. Hier erfährst du was du tun musst.

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) gilt nur für eine begrenzte Zeit. Was viele nicht wissen: Diese Frist ist kein hartes Enddatum. In vielen Fällen lässt sich der Gutschein verlängern – oder neu ausstellen. Entscheidend ist dass du rechtzeitig handelst.

Wie lange ist ein AVGS gültig?

Die Gültigkeitsdauer steht direkt auf deinem Gutschein. Typische Laufzeiten nach § 45 SGB III:

Innerhalb dieser Zeit muss die Maßnahme begonnen haben. Ist das Startdatum verpasst, verliert der Gutschein seine Gültigkeit – außer du beantragst rechtzeitig eine Verlängerung.

Wichtig: Auf dem Gutschein steht das konkrete Enddatum. Schau dort nach – nicht alle AVGS haben die gleiche Laufzeit. Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter können die Dauer je nach Einzelfall selbst festlegen.

Wann kann der AVGS verlängert werden?

Eine Verlängerung ist grundsätzlich möglich – aber sie ist keine Pflicht der Agentur. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung, genauso wie die Erstausstellung. Typische Gründe die eine Verlängerung begründen:

Kein Rechtsanspruch: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Verlängerung. Die Fachliche Weisung der Bundesagentur für Arbeit empfiehlt in der Regel eine Begrenzung auf 3 bis maximal 6 Monate. Eine Verlängerung darüber hinaus ist die Ausnahme.

So beantragst du die Verlängerung – Schritt für Schritt

1

Vor Ablauf handeln – nicht abwarten

Meld dich bei deiner Vermittlungsfachkraft bevor der Gutschein ausläuft. Wer erst nach dem Ablaufdatum anfragt hat es deutlich schwerer. Plane mindestens 1–2 Wochen Vorlauf ein.

2

Grund glaubhaft darlegen

Erkläre konkret warum du den Gutschein nicht genutzt hast. Schriftlich ist besser als mündlich. Bei Krankheit: AU-Bescheinigung mitbringen. Bei Anbietersuche: Zeig dass du aktiv gesucht hast.

3

Verlängerung oder Neuausstellung beantragen

Du kannst explizit eine Verlängerung des bestehenden Gutscheins oder – wenn der schon abgelaufen ist – die Neuausstellung eines neuen AVGS beantragen. Beides geht persönlich, schriftlich, per Telefon oder über die BA-App / Jobcenter.digital.

4

Entscheidung abwarten – ggf. Widerspruch

Die Agentur oder das Jobcenter entscheidet per Bescheid. Wird die Verlängerung abgelehnt, hast du die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. In der Praxis wird bei gut begründeten Anträgen aber selten abgelehnt.

AVGS schon abgelaufen – was jetzt?

Wenn dein Gutschein schon abgelaufen ist bevor du ihn eingelöst hast, ist nicht alles verloren. Du kannst einen neuen AVGS beantragen – sofern du weiterhin die Voraussetzungen erfüllst:

Tipp: Beim Jobcenter (SGB II) ist die Neuausstellung nach Ablauf ausdrücklich möglich – das ist in der Fachlichen Weisung der Bundesagentur für Arbeit geregelt. Sprich deine Sachbearbeiterin oder deinen Sachbearbeiter gezielt darauf an und leg dar warum der erste Gutschein nicht genutzt werden konnte.

Verlängerung vs. neuer AVGS – was ist der Unterschied?

Praktisch läuft beides auf dasselbe hinaus: Du bekommst mehr Zeit, die Maßnahme zu beginnen. Der Unterschied ist eher formaler Natur:

Für dich als Nutzerin oder Nutzer ist es egal welchen Weg die Agentur wählt – das Ergebnis ist ein gültiger Gutschein mit neuem Enddatum.

Häufige Fragen zur AVGS-Verlängerung

Kann man einen AVGS verlängern?

Ja – eine Verlängerung ist möglich, aber nicht garantiert. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Wer gute Gründe hat (Krankheit, Anbietersuche) und vor Ablauf anfragt, hat gute Chancen.

Wie lange ist ein AVGS gültig?

Die Gültigkeitsdauer steht auf dem Gutschein. Typisch sind 1–3 Monate beim AVGS-MAT (Coaching/Qualifizierung) und 3–6 Monate beim AVGS-MPAV (private Arbeitsvermittlung). Die Agentur kann die Frist individuell festlegen.

Was passiert wenn der AVGS abgelaufen ist?

Du kannst einen neuen AVGS beantragen – sofern du weiterhin die Voraussetzungen erfüllst. Beim Jobcenter ist die Neuausstellung nach Ablauf ausdrücklich möglich. Meld dich so schnell wie möglich bei deiner Vermittlungsfachkraft.

Gibt es einen Rechtsanspruch auf AVGS-Verlängerung?

Nein. Die Verlängerung ist eine Ermessensleistung – genauso wie die Erstausstellung des AVGS. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Verlängerung. Ein neuer AVGS kann aber unter denselben Bedingungen wie der erste beantragt werden.

Wie beantrage ich die Verlängerung – und wo?

Am besten direkt bei deiner Vermittlungsfachkraft – persönlich, schriftlich, per Telefon oder über die BA-App / Jobcenter.digital. Wichtig: vor Ablauf des Gutscheins. Erkläre konkret den Grund und bitte um Verlängerung oder Neuausstellung.

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Sven Schultz – Herausgeber transfermonitor.de
Sven Schultz
Herausgeber & Chefredakteur  ·  LinkedIn

Erfahrung in beruflicher Qualifizierung und Arbeitsmarktförderung. Zusammenarbeit mit Reha-Kostenträgern (Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen), Aufbau von Qualifizierungsprozessen für KMU, seit 2025 im FbW- und AVGS-System tätig. Regional vernetzt mit Agenturen für Arbeit und Jobcentern in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Mehr über die Redaktion →