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Neue Grundsicherung 2026 – was ändert sich für deine Weiterbildung?

Ab 1. Juli 2026 ersetzt die neue Grundsicherung das Bürgergeld. Was das für Bildungsgutschein, Weiterbildungsförderung und den Weg zur richtigen Behörde bedeutet – und welche Fehler du jetzt vermeiden solltest.

Auf einen Blick

Was das für deine Weiterbildungspläne konkret bedeutet – und was du jetzt tun musst. ↓

Was sich ändert – Bürgergeld vs. neue Grundsicherung

Der Bundestag hat die Reform im März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat zugestimmt. Die Änderungen treten schrittweise ab 1. Juli 2026 in Kraft. Für Weiterbildung und Förderung sind vor allem drei Punkte relevant:

Thema Bürgergeld (alt) Neue Grundsicherung (ab 1.7.2026)
Weiterbildungsvorrang Qualifizierung stand im Vordergrund Vermittlungsvorrang: erst Arbeit, dann Qualifizierung (§ 3a SGB II)
Bildungsgutschein Weiterhin möglich, Jobcenter zuständig Weiterhin möglich – aber nur über Agentur für Arbeit
Weiterbildungsgeld 150 € / Monat extra Bleibt: 150 € / Monat extra bei laufender Weiterbildung
Regelsatz 563 € (Alleinstehend) Unverändert: 563 €
Sanktionen Begrenzte Sanktionsmöglichkeiten Bis 30 % Kürzung bei Pflichtverletzung, bei 3 Terminen: 100 %
Vermögensprüfung Karenzzeitenregelung galt Strenger: Karenzzeitenregelung entfällt

Der wichtigste Wechsel: Bildungsgutschein nur noch über die Agentur für Arbeit

Achtung – gilt bereits seit 1. Januar 2026

Grundsicherungs-Empfänger müssen sich für einen Bildungsgutschein an die Agentur für Arbeit wenden – nicht mehr an das Jobcenter. Das Jobcenter ist ab 2026 nur noch für Geldleistungen (Regelsatz, Unterkunft) zuständig. Wer beim Jobcenter nach einem Bildungsgutschein fragt, wird abgewiesen oder unnötig verzögert.

Das betrifft alle, die Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld) beziehen und eine Weiterbildung planen. Du musst dich zusätzlich bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend melden und dort den Antrag stellen.

Bekomme ich noch einen Bildungsgutschein? – Entscheidungspfad

Schritt-für-Schritt: Dein Weg zum Bildungsgutschein

1
Bist du arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht?
Wenn ja: Du hast Anspruch auf Prüfung. Weiter zu Schritt 2.
Wenn nein (noch beschäftigt): Bildungsgutschein ist trotzdem möglich, wenn die Weiterbildung deinen Job sichert oder dich für den Markt fit hält → Agentur für Arbeit fragen.
2
Beziehst du Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld)?
Wenn ja: Wende dich ausschließlich an die Agentur für Arbeit – nicht das Jobcenter.
Wenn nein (ALG I): Agentur für Arbeit ist ohnehin zuständig – direkt dort antragen.
3
Gilt der Vermittlungsvorrang für dich?
Ab Juli 2026: Die Agentur prüft zuerst ob eine direkte Jobvermittlung möglich ist. Komm mit einer konkreten Weiterbildung und begründe, warum diese bessere Chancen bietet als eine sofortige Vermittlung. Bring idealerweise einen AZAV-zertifizierten Anbieter mit.
4
Antrag stellen – persönlich, telefonisch oder online über das Jobportal der Bundesagentur. Der Berater stellt bei Genehmigung den Gutschein aus (3 Monate gültig). Maßnahme muss innerhalb dieser Frist starten.

Praxistipp: Das solltest du zum Termin mitbringen

Komm nicht mit leeren Händen. Bring konkrete Informationen zum gewünschten Kurs mit: Name des Anbieters, AZAV-Zertifizierung, Kursdauer, Kosten und eine kurze Begründung warum diese Weiterbildung deine Beschäftigungschancen verbessert. Berater genehmigen deutlich häufiger wenn Bewerber vorbereitet erscheinen.

Was passiert mit laufenden Weiterbildungen?

Wenn du vor dem 1. Juli 2026 bereits eine Weiterbildung begonnen hast oder ein Bildungsgutschein ausgestellt wurde, gilt:

Was tun wenn der Vermittlungsvorrang deiner Weiterbildung im Weg steht?

Ab Juli 2026 kann die Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein mit dem Argument ablehnen, dass eine direkte Vermittlung in Arbeit möglich sei. Das ist nicht das letzte Wort:

Mehr dazu: Bildungsgutschein erklärt | Bildungsgutschein abgelehnt – was jetzt? | AVGS beantragen – Schritt für Schritt

Häufige Fragen

Kann ich mit der neuen Grundsicherung noch einen Bildungsgutschein bekommen?

Ja – der Bildungsgutschein bleibt bestehen. Ab Juli 2026 gilt jedoch der Vermittlungsvorrang: Erst wird geprüft ob eine direkte Jobvermittlung möglich ist. Komm gut vorbereitet mit einem konkreten Kursangebot und einer Begründung, warum die Weiterbildung nachhaltiger ist. Zuständig ist ausschließlich die Agentur für Arbeit – nicht das Jobcenter.

Was ist der Unterschied zwischen Bürgergeld und neuer Grundsicherung?

Der Hauptunterschied: Vermittlungsvorrang (erst Arbeit, dann Qualifizierung), schärfere Sanktionen (bis 30 % Kürzung) und strengere Vermögensprüfung. Der Regelsatz bleibt unverändert bei 563 €. Der Bildungsgutschein bleibt möglich, steht aber nicht mehr automatisch am Anfang.

Wer ist ab 2026 für meinen Bildungsgutschein zuständig?

Seit 1. Januar 2026 ausschließlich die Agentur für Arbeit – auch wenn du Grundsicherungsgeld beziehst. Das Jobcenter ist nur noch für Geldleistungen zuständig. Wer beim Jobcenter nach einem Bildungsgutschein fragt, wird weitergeleitet oder abgewiesen.

Was passiert mit einer laufenden Weiterbildung beim Wechsel zur neuen Grundsicherung?

Laufende Weiterbildungen, die vor dem 1. Juli 2026 begonnen haben, werden weitergeführt. Der Bescheid gilt bis zum Ende der Maßnahme. Das Weiterbildungsgeld (150 €/Monat) läuft ebenfalls weiter.

Bekomme ich weiterhin 150 € Weiterbildungsgeld?

Ja – das Weiterbildungsgeld von 150 € pro Monat bleibt bei laufenden anerkannten Weiterbildungen bestehen, unabhängig davon ob du ALG I oder Grundsicherungsgeld beziehst.

Quellen & Rechtsgrundlagen

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Sven Schultz – Herausgeber transfermonitor.de
Sven Schultz
Herausgeber & Chefredakteur  ·  LinkedIn

Erfahrung in beruflicher Qualifizierung und Arbeitsmarktförderung. Zusammenarbeit mit Reha-Kostenträgern, Aufbau von Qualifizierungsprozessen für KMU, seit 2025 im FbW- und AVGS-System tätig. Mehr über die Redaktion →

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