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Ab 1. Juli 2026 ersetzt die neue Grundsicherung das Bürgergeld. Was das für Bildungsgutschein, Weiterbildungsförderung und den Weg zur richtigen Behörde bedeutet – und welche Fehler du jetzt vermeiden solltest.
Auf einen Blick
Was das für deine Weiterbildungspläne konkret bedeutet – und was du jetzt tun musst. ↓
Der Bundestag hat die Reform im März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat zugestimmt. Die Änderungen treten schrittweise ab 1. Juli 2026 in Kraft. Für Weiterbildung und Förderung sind vor allem drei Punkte relevant:
| Thema | Bürgergeld (alt) | Neue Grundsicherung (ab 1.7.2026) |
|---|---|---|
| Weiterbildungsvorrang | Qualifizierung stand im Vordergrund | Vermittlungsvorrang: erst Arbeit, dann Qualifizierung (§ 3a SGB II) |
| Bildungsgutschein | Weiterhin möglich, bisher stärker über Jobcenter-Beratung geprägt | Weiterhin möglich – finanzielle Unterstützung seit 1.1.2025 auch für Jobcenter-Kunden über die Agentur für Arbeit |
| Weiterbildungsgeld | 150 € / Monat extra | Bleibt: 150 € / Monat extra bei laufender Weiterbildung |
| Regelsatz | 563 € (Alleinstehend) | Unverändert: 563 € |
| Sanktionen | Begrenzte Sanktionsmöglichkeiten | Bis 30 % Kürzung bei Pflichtverletzung, bei 3 Terminen: 100 % |
| Vermögensprüfung | Karenzzeitenregelung galt | Strenger: Karenzzeitenregelung entfällt |
Achtung – gilt bereits seit 1. Januar 2025
Die Bundesagentur für Arbeit erklärt: Die finanzielle Unterstützung durch einen Bildungsgutschein erfolgt seit 1. Januar 2025 auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters durch die Agentur für Arbeit. Das bedeutet nicht, dass jedes Jobcenter-Gespräch falsch ist – für den Gutschein brauchst du aber eine saubere Abstimmung mit der zuständigen Agentur.
Das betrifft alle, die Grundsicherungsgeld beziehen und eine geförderte Weiterbildung planen. Kläre früh, ob dein Anliegen direkt über die Agentur für Arbeit läuft oder ob Jobcenter und Agentur deine Beratung gemeinsam abstimmen.
Schritt-für-Schritt: Dein Weg zum Bildungsgutschein
Praxistipp: Das solltest du zum Termin mitbringen
Komm nicht mit leeren Händen. Bring konkrete Informationen zum gewünschten Kurs mit: Name des Anbieters, AZAV-Zertifizierung, Kursdauer, Kosten, Maßnahmedaten und eine kurze Begründung, warum diese Weiterbildung deine dauerhafte Eingliederung verbessert.
Wenn du vor dem 1. Juli 2026 bereits eine Weiterbildung begonnen hast oder ein Bildungsgutschein ausgestellt wurde, gilt:
Ab Juli 2026 kann die Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit stärker gegen eine Weiterbildung abgewogen werden. Wenn dein Antrag abgelehnt wird, solltest du die Begründung genau prüfen:
Mehr dazu: Bildungsgutschein erklärt | Bildungsgutschein abgelehnt – was jetzt? | AVGS beantragen – Schritt für Schritt
Ja – der Bildungsgutschein bleibt bestehen. Ab Juli 2026 gilt jedoch der Vermittlungsvorrang: Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit wird zuerst geprüft. Komm gut vorbereitet mit einem konkreten Kursangebot und einer Begründung, warum die Weiterbildung für deine dauerhafte Eingliederung erfolgversprechender ist.
Der Hauptunterschied für Weiterbildung: Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit hat Vorrang. Qualifizierung bleibt möglich, muss aber stärker mit nachhaltiger Eingliederung begründet werden. Dazu kommen verbindlichere Mitwirkungspflichten und strengere Folgen bei Pflichtverletzungen.
Die BA erklärt, dass die finanzielle Unterstützung seit 1. Januar 2025 auch für Jobcenter-Kunden durch die Agentur für Arbeit erfolgt. Frage deshalb gezielt nach, welche Stelle deinen Gutscheinfall bearbeitet und welche Unterlagen du einreichen sollst.
Die BA erklärt zur Reform, dass vereinbarte Maßnahmen nahtlos weitergeführt werden sollen. Prüfe trotzdem deinen konkreten Bescheid und kläre Änderungen sofort mit der zuständigen Stelle.
Das Weiterbildungsgeld von 150 € pro Monat bleibt nach der BA-Information für abschlussorientierte, geförderte Weiterbildungen relevant. Ob deine konkrete Maßnahme die Voraussetzungen erfüllt, klärst du im Beratungsgespräch.
Quellen & Rechtsgrundlagen
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