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Ab 1. Juli 2026 ersetzt die neue Grundsicherung das Bürgergeld. Was das für Bildungsgutschein, Weiterbildungsförderung und den Weg zur richtigen Behörde bedeutet – und welche Fehler du jetzt vermeiden solltest.
Auf einen Blick
Was das für deine Weiterbildungspläne konkret bedeutet – und was du jetzt tun musst. ↓
Der Bundestag hat die Reform im März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat zugestimmt. Die Änderungen treten schrittweise ab 1. Juli 2026 in Kraft. Für Weiterbildung und Förderung sind vor allem drei Punkte relevant:
| Thema | Bürgergeld (alt) | Neue Grundsicherung (ab 1.7.2026) |
|---|---|---|
| Weiterbildungsvorrang | Qualifizierung stand im Vordergrund | Vermittlungsvorrang: erst Arbeit, dann Qualifizierung (§ 3a SGB II) |
| Bildungsgutschein | Weiterhin möglich, Jobcenter zuständig | Weiterhin möglich – aber nur über Agentur für Arbeit |
| Weiterbildungsgeld | 150 € / Monat extra | Bleibt: 150 € / Monat extra bei laufender Weiterbildung |
| Regelsatz | 563 € (Alleinstehend) | Unverändert: 563 € |
| Sanktionen | Begrenzte Sanktionsmöglichkeiten | Bis 30 % Kürzung bei Pflichtverletzung, bei 3 Terminen: 100 % |
| Vermögensprüfung | Karenzzeitenregelung galt | Strenger: Karenzzeitenregelung entfällt |
Achtung – gilt bereits seit 1. Januar 2026
Grundsicherungs-Empfänger müssen sich für einen Bildungsgutschein an die Agentur für Arbeit wenden – nicht mehr an das Jobcenter. Das Jobcenter ist ab 2026 nur noch für Geldleistungen (Regelsatz, Unterkunft) zuständig. Wer beim Jobcenter nach einem Bildungsgutschein fragt, wird abgewiesen oder unnötig verzögert.
Das betrifft alle, die Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld) beziehen und eine Weiterbildung planen. Du musst dich zusätzlich bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend melden und dort den Antrag stellen.
Schritt-für-Schritt: Dein Weg zum Bildungsgutschein
Praxistipp: Das solltest du zum Termin mitbringen
Komm nicht mit leeren Händen. Bring konkrete Informationen zum gewünschten Kurs mit: Name des Anbieters, AZAV-Zertifizierung, Kursdauer, Kosten und eine kurze Begründung warum diese Weiterbildung deine Beschäftigungschancen verbessert. Berater genehmigen deutlich häufiger wenn Bewerber vorbereitet erscheinen.
Wenn du vor dem 1. Juli 2026 bereits eine Weiterbildung begonnen hast oder ein Bildungsgutschein ausgestellt wurde, gilt:
Ab Juli 2026 kann die Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein mit dem Argument ablehnen, dass eine direkte Vermittlung in Arbeit möglich sei. Das ist nicht das letzte Wort:
Mehr dazu: Bildungsgutschein erklärt | Bildungsgutschein abgelehnt – was jetzt? | AVGS beantragen – Schritt für Schritt
Ja – der Bildungsgutschein bleibt bestehen. Ab Juli 2026 gilt jedoch der Vermittlungsvorrang: Erst wird geprüft ob eine direkte Jobvermittlung möglich ist. Komm gut vorbereitet mit einem konkreten Kursangebot und einer Begründung, warum die Weiterbildung nachhaltiger ist. Zuständig ist ausschließlich die Agentur für Arbeit – nicht das Jobcenter.
Der Hauptunterschied: Vermittlungsvorrang (erst Arbeit, dann Qualifizierung), schärfere Sanktionen (bis 30 % Kürzung) und strengere Vermögensprüfung. Der Regelsatz bleibt unverändert bei 563 €. Der Bildungsgutschein bleibt möglich, steht aber nicht mehr automatisch am Anfang.
Seit 1. Januar 2026 ausschließlich die Agentur für Arbeit – auch wenn du Grundsicherungsgeld beziehst. Das Jobcenter ist nur noch für Geldleistungen zuständig. Wer beim Jobcenter nach einem Bildungsgutschein fragt, wird weitergeleitet oder abgewiesen.
Laufende Weiterbildungen, die vor dem 1. Juli 2026 begonnen haben, werden weitergeführt. Der Bescheid gilt bis zum Ende der Maßnahme. Das Weiterbildungsgeld (150 €/Monat) läuft ebenfalls weiter.
Ja – das Weiterbildungsgeld von 150 € pro Monat bleibt bei laufenden anerkannten Weiterbildungen bestehen, unabhängig davon ob du ALG I oder Grundsicherungsgeld beziehst.
Quellen & Rechtsgrundlagen
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