AVGS abgelaufen – was nun?
Du hattest einen AVGS in der Hand – und jetzt ist er abgelaufen, ohne dass du eine passende Maßnahme gefunden oder gestartet hast. Das passiert öfter als man denkt. Hier erfährst du, was deine Optionen sind und wie du schnell wieder an eine Förderung kommst.
Was bedeutet "abgelaufen"?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist zeitlich befristet. Die Gültigkeitsdauer legt dein Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter fest – üblich sind 3 bis 6 Monate. Das genaue Ablaufdatum steht auf dem Gutschein selbst.
Läuft die Frist ab, ohne dass du die Maßnahme begonnen hast, verliert der AVGS seine Gültigkeit. Kein Träger kann ihn dann noch entgegennehmen, und die Förderung ist erloschen.
Nicht nur durch Fristablauf: Ein AVGS wird auch ungültig, wenn du eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmst, dein Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt, oder du eine selbstständige Tätigkeit beginnst, durch die deine Arbeitslosigkeit endet.
Option 1: Verlängerung beantragen
Ist der AVGS noch nicht abgelaufen, aber du merkst, dass die Zeit knapp wird: Wende dich sofort an deine Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter und beantrage eine Verlängerung. In manchen Fällen wird das gewährt – es gibt aber keinen Rechtsanspruch darauf.
Wichtig: Den Verlängerungsantrag vor Ablauf stellen. Ist die Frist bereits verstrichen, ist eine nachträgliche Verlängerung faktisch nicht möglich.
Wenn du siehst, dass du den AVGS nicht rechtzeitig einlösen wirst, handele sofort. Melde dich beim Sachbearbeiter und erkläre die Situation. Wer zu spät kommt, hat kaum noch Optionen.
Option 2: Neuen AVGS beantragen
Der häufigste Weg nach einem abgelaufenen AVGS: Einfach einen neuen beantragen. Das ist möglich, solange du die Voraussetzungen noch erfüllst – also noch arbeitssuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht bist.
Es gibt keine Sperre und keine Wartefrist, weil ein AVGS nicht eingelöst wurde. Der neue Antrag wird regulär geprüft. Wenn sich deine Situation nicht wesentlich verändert hat, stehen die Chancen gut.
So läuft der neue Antrag ab
- Kontaktiere deine Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter – telefonisch, schriftlich oder persönlich
- Erkläre, welche Maßnahme du nutzen möchtest – ein konkreter Vorschlag erhöht die Chancen erheblich
- Suche vorab einen AZAV-zertifizierten Träger und kläre die Verfügbarkeit
- Warte auf den Bescheid – Bearbeitungszeiten können mehrere Wochen betragen
Viele Sachbearbeiter genehmigen einen AVGS schneller, wenn du bereits weißt, welche Maßnahme du beim welchen Träger machen möchtest. Kläre das vorab – idealerweise mit einem Erstgespräch beim Träger, das in der Regel kostenlos ist.
Wer hat einen Rechtsanspruch auf den AVGS?
Nicht jeder hat denselben Anspruch. Das Sozialgesetzbuch (§ 45 Abs. 7 SGB III) regelt einen Rechtsanspruch für Personen, die Arbeitslosengeld I beziehen, seit mindestens 6 Wochen arbeitslos gemeldet sind und innerhalb von 3 Monaten nicht vermittelt werden konnten.
In allen anderen Fällen – Bürgergeld-Bezieher, Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug, von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte – ist der AVGS eine Ermessensleistung. Das heißt: Du kannst ihn beantragen, hast aber keinen garantierten Anspruch. Der Sachbearbeiter entscheidet individuell.
Option 3: Alternative Förderung prüfen
Wenn der neue AVGS nicht klappt oder du eine längerfristige Qualifizierung anstrebst, gibt es Alternativen:
Bildungsgutschein (BGS)
Für längere Weiterbildungen und Umschulungen ist der Bildungsgutschein das passende Instrument. Er deckt Lehrgangskosten vollständig ab und ist bei AZAV-zertifizierten Trägern einzulösen. Beantragung ebenfalls über die Agentur für Arbeit.
Weiterbildung in der Transfergesellschaft
Bist du in einer Transfergesellschaft, kannst du dort Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen von Transfermaßnahmen nutzen – unabhängig vom AVGS. Dein Transfergesellschafts-Träger kann dir mehr dazu sagen.
Häufige Gründe warum AVGS ablaufen – und wie du es beim nächsten Mal vermeidest
Viele AVGS laufen ab, weil sich die Suche nach einem passenden Kurs länger hinzieht als erwartet. Das passiert besonders bei spezialisierten Coachings oder wenn Starttermine selten sind. Für den nächsten AVGS gilt:
- Sofort nach Erhalt mit der Trägerwahl beginnen – nicht erst in der letzten Woche
- Starttermine vorab klären – bevor du den AVGS beantragst, nicht danach
- Engpass kommunizieren – wenn du merkst, dass es eng wird, frühzeitig den Sachbearbeiter informieren
- Mehrere Träger parallel anfragen – nicht auf den ersten Favoriten warten
Mehr zum AVGS und zur richtigen Auswahl eines Anbieters findest du auf der Seite AVGS-Anbieter finden und im Artikel AVGS abgelehnt – so legst du Widerspruch ein.
Einmal im Monat – die wichtigsten Infos zu AVGS, Coaching und Förderung. Kostenlos.
Rechtsgrundlagen
- § 45 SGB III – Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (AVGS)
- Bundesagentur für Arbeit – AVGS: Informationen und Voraussetzungen