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Umschulung Pflege – so finanzierst du sie mit dem Bildungsgutschein
Eine Umschulung in der Pflege ist vollständig über den Bildungsgutschein finanzierbar – die Agentur für Arbeit übernimmt Kurskosten und zahlt weiter Arbeitslosengeld. Wir erklären wer Anspruch hat, welche Pflegeberufe förderfähig sind und wie du den Antrag stellst.
Pflege ist einer der wenigen Bereiche in Deutschland wo Fachkräfte dringend gesucht werden – und gleichzeitig einer der zugänglichsten Umschulungswege für Quereinsteiger. Wer arbeitslos ist oder von Arbeitslosigkeit bedroht wird, kann eine Pflegeumschulung in vielen Fällen komplett von der Agentur für Arbeit finanzieren lassen.
Welche Pflegeberufe kannst du mit dem Bildungsgutschein finanzieren?
Der Bildungsgutschein fördert alle anerkannten Ausbildungs- und Umschulungsberufe in der Pflege, sofern der Bildungsträger AZAV-zertifiziert ist. Die wichtigsten Berufe:
Pflegefachmann/-frau – die neue generalistische Pflegeausbildung, Dauer 3 Jahre als Vollzeitumschulung. Verkürzt auf 2 Jahre nur bei Vorqualifikation (z.B. als Pflegehelfer/in mit Berufserfahrung)
Pflegeassistent/in – kürzere Qualifizierung, 1–1,5 Jahre, ebenfalls förderfähig
Betreuungskraft nach § 43b SGB XI – für Arbeit in der stationären Altenpflege, kurze Qualifizierung von 160–200 Stunden
Pflegehelfer/in – Einstiegsqualifizierung, kürzeste Variante, 1 Jahr
Besonders gut gefördert: Die Umschulung zur Pflegefachkraft ist in fast allen Regionen als Engpassberuf anerkannt. Das erhöht die Chancen auf einen Bildungsgutschein deutlich – weil die Agentur für Arbeit ein klares Arbeitsmarktinteresse hat.
Voraussetzungen für den Bildungsgutschein Pflege
Um eine Pflegeumschulung über den Bildungsgutschein zu finanzieren, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:
Du bist arbeitslos gemeldet oder Kündigung droht in absehbarer Zeit
Du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder beziehst Bürgergeld
Die Umschulung ist arbeitsmarktlich notwendig – dein Berater bei der Agentur muss das bestätigen
Der Bildungsträger ist AZAV-zertifiziert und der Kurs ist im KURSNET gelistet
Das entscheidet dein Berater: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Bildungsgutschein. Die Agentur für Arbeit entscheidet im Ermessen. Entscheidend ist wie überzeugend du darstellst, dass die Pflegeumschulung deine Jobchancen verbessert. Komm vorbereitet – mit Recherche über Stellen in deiner Region und einem konkreten Bildungsanbieter.
Was zahlt die Agentur für Arbeit?
Wenn du den Bildungsgutschein für eine Pflegeumschulung erhältst, übernimmt die Agentur für Arbeit:
Die Kurskosten vollständig (bei zugelassenem Träger)
Prüfungsgebühren
Lernmittel und Lehrgangsunterlagen (pauschal)
Fahrtkosten zur Maßnahme (unter bestimmten Bedingungen)
Ggf. Kinderbetreuungskosten
Dein Lebensunterhalt wird weiter über das Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld gesichert – die Umschulung selbst kostet dich nichts.
Wie lange dauert eine Pflegeumschulung?
Das hängt vom angestrebten Beruf ab:
Pflegefachmann/-frau: 3 Jahre Vollzeit (Regelfall). Verkürzt auf 2 Jahre nur bei nachgewiesener Vorqualifikation in der Pflege
Pflegeassistent/in: 12–18 Monate je nach Bundesland
Pflegehelfer/in: 1 Jahr
Betreuungskraft § 43b: 160–200 Stunden, wenige Wochen
Tipp zur Umschulungsdauer: Der Bildungsgutschein wird für die volle Maßnahmedauer ausgestellt – also auch für 3-jährige Pflegeumschulungen. Kürzere Umschulungen (Pflegehelfer, Betreuungskraft) haben eine höhere Genehmigungsquote weil der Weg in den Job schneller ist.
So beantragst du den Bildungsgutschein für Pflege – Schritt für Schritt
Arbeitslos melden – falls noch nicht geschehen, spätestens 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses
Bildungsträger recherchieren – AZAV-zertifizierte Anbieter in deiner Region finden (über KURSNET / meinNOW)
Beratungsgespräch mit der Agentur – deinen Wunsch nach einer Pflegeumschulung aktiv ansprechen, Stellenangebote in der Region mitbringen
Bildungsgutschein beantragen – dein Berater stellt ihn aus wenn er die Maßnahme als sinnvoll einschätzt
Beim Träger anmelden – mit dem Gutschein beim Bildungsträger anmelden und Starttermin vereinbaren
Häufige Fragen zur Pflegeumschulung mit Bildungsgutschein
Kann ich auch mit 50+ noch eine Pflegeumschulung machen?
Ja – Pflege ist einer der wenigen Bereiche wo Alter kaum eine Rolle spielt. Die Agentur für Arbeit fördert Umschulungen auch für ältere Arbeitnehmer, wenn die Maßnahme arbeitsmarktlich sinnvoll ist. Erfahrungswerte aus dem Alltag werden im Pflegebereich sogar positiv bewertet.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegefachmann und Pflegehelfer?
Pflegefachmann/-frau ist der vollqualifizierte Abschluss (3 Jahre Umschulung, bei Vorqualifikation 2 Jahre) mit eigenverantwortlichem Handeln. Pflegehelfer/in ist die Einstiegsqualifikation (1 Jahr) mit unterstützenden Tätigkeiten unter Aufsicht. Der Bildungsgutschein fördert beide – je nach Vorbildung und Beratungsergebnis.
Was wenn mein Bildungsgutschein für Pflege abgelehnt wird?
Du kannst Widerspruch einlegen. Häufige Ablehnungsgründe sind fehlende Arbeitsmarktnähe oder unklare Berufsaussichten in deiner Region. Leg konkrete Stellenangebote vor und lass dir die Ablehnung schriftlich begründen. Unser Ratgeber zeigt wie du erfolgreich Widerspruch einlegst.
Bekomme ich während der Pflegeumschulung weiter Arbeitslosengeld?
Ja – du erhältst während der gesamten Umschulung weiter dein Arbeitslosengeld I. Wenn dein ALG I ausläuft während du noch in der Umschulung bist, kann in bestimmten Fällen Unterhaltsgeld gezahlt werden. Frag deinen Berater explizit danach.
Erfahrung in beruflicher Qualifizierung und Arbeitsmarktförderung. Zusammenarbeit mit Reha-Kostenträgern (Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen), Aufbau von Qualifizierungsprozessen für KMU, seit 2025 im FbW- und AVGS-System tätig. Regional vernetzt mit Agenturen für Arbeit und Jobcentern in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Mehr über die Redaktion →