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Deutschkurse zur beruflichen Integration können über den Bildungsgutschein oder AVGS vollständig finanziert werden. Wir erklären welche Kurse förderfähig sind, wer Anspruch hat und was der Unterschied zur ESF-Förderung ist.
Sprachkenntnisse entscheiden oft darüber ob jemand schnell wieder in Arbeit kommt oder nicht. Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter fördern deshalb Deutschkurse für Arbeitssuchende – aber nicht jeden Kurs und nicht für jeden. Hier ist was du wissen musst.
Grundsätzlich werden berufsbezogene Deutschkurse gefördert – also Kurse die deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt konkret verbessern. Die wichtigsten Förderangebote:
Der Zugang hängt vom Förderweg ab:
Die Agentur für Arbeit muss den Deutschkurs als "notwendig für die Eingliederung" einstufen. Das funktioniert am besten wenn du:
Der Europäische Referenzrahmen (GER) definiert die Niveaus A1 bis C2. Für berufliche Förderung relevant sind vor allem:
Der Bildungsgutschein eignet sich für längere Sprachkurse (mehrere Monate). Der AVGS ist für kürzere Maßnahmen bis ca. 3 Monate – ideal wenn Deutsch als konkretes Vermittlungshemmnis gilt und du schnell in Arbeit kommen willst. Beide übernehmen die Kurskosten vollständig.
Mit dem Bildungsgutschein in der Regel nicht – der ist für Arbeitslose. Wenn du noch beschäftigt bist, kommen Abendkurse auf eigene Kosten oder Förderung über den Arbeitgeber in Frage. Ausnahme: AVGS bei drohendem Jobverlust.
Nur AZAV-zertifizierte Bildungsträger dürfen Bildungsgutscheine einlösen. Suche auf der Plattform meinNOW (früher KURSNET) der Bundesagentur für Arbeit nach Deutschkursen in deiner Region. Dort siehst du direkt ob ein Kurs förderfähig ist.
Leg Widerspruch ein. Begründe schriftlich warum Deutschkenntnisse für deinen Zielberuf notwendig sind – mit konkreten Stellenangeboten als Beleg. Die Ablehnungsquote sinkt wenn du berufsspezifische Kurse wählst statt allgemeiner Sprachkurse.
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