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Der AVGS läuft in fünf klaren Phasen ab: Gespräch beim Amt, Trägerwahl, Bewilligung, Maßnahme, Abschluss. Was du in jeder Phase tun musst – und worauf du achten solltest.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine staatliche Förderung nach § 45 SGB III. Er ermöglicht dir die kostenlose Teilnahme an Coachings, Kursen oder Maßnahmen bei einem zertifizierten Träger – komplett finanziert von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
Den AVGS kannst du beantragen wenn du arbeitslos gemeldet bist, ALG I beziehst oder eine Kündigung erhalten hast und noch in Arbeit bist. Mehr zu den Voraussetzungen findest du auf der Seite AVGS beantragen.
Du vereinbarst einen Termin bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit (ALG I) oder beim Jobcenter (Bürgergeld) und teilst mit, dass du eine geförderte Maßnahme anstrebst. Komm vorbereitet: was willst du erreichen, welche Richtung soll das Coaching haben? Je konkreter dein Wunsch, desto leichter fällt die Bewilligung.
Wenn die Voraussetzungen stimmen, stellt dir dein Vermittler oder deine Fallmanagerin den AVGS noch im selben Termin aus – oder einige Tage später per Post. Auf dem Gutschein stehen: das Maßnahmeziel, die Gültigkeitsdauer (meist 3 Monate) und die Region. Prüfe diese Angaben sofort auf Richtigkeit.
Du suchst dir einen AZAV-zugelassenen Anbieter der zum Maßnahmeziel auf deinem Gutschein passt. Der Träger prüft ob er dich aufnehmen kann und gibt dir eine schriftliche Bestätigung. Dieses Dokument brauchst du für den nächsten Schritt.
Mit der Trägerzusage gehst du zurück zur Agentur für Arbeit oder zum Jobcenter. Die Vermittlungsfachkraft prüft ob die Maßnahme zu deinem Förderziel passt und stellt bei Zustimmung einen schriftlichen Bewilligungsbescheid aus. Wichtig: Starte die Maßnahme niemals vor dem Bescheid – sonst zahlst du die Kosten selbst.
Jetzt startet das Coaching oder der Kurs. Die Kosten trägt komplett die Bundesagentur für Arbeit – du zahlst nichts. Je nach Maßnahme kann das Coaching online, hybrid oder vor Ort stattfinden. Die Dauer ist individuell, typischerweise zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten.
Nach dem Ende der Maßnahme erhältst du vom Träger eine Teilnahmebescheinigung. Diese kann bei späteren Förderanträgen oder Bewerbungen hilfreich sein. Der Träger meldet den Abschluss direkt an die Agentur für Arbeit.
Der AVGS ist in der Regel 3 Monate gültig. Die Maßnahme muss innerhalb dieser Frist begonnen werden – das Ende darf außerhalb der Frist liegen. Läuft die Frist ab ohne dass du gestartet hast, musst du einen neuen AVGS beantragen.
Auf dem Gutschein steht welcher Typ ausgestellt wurde – das bestimmt wo und wie du ihn einlösen kannst:
Wenn du beim Amtsgespräch bereits einen konkreten Träger und ein Angebot mitbringst, erhöht das die Chance auf eine schnelle Bewilligung deutlich. Viele Träger unterstützen dich dabei auch kostenlos vorab.
Im besten Fall läuft alles innerhalb einer Woche: Gespräch beim Amt, Trägerkontakt, Bewilligungsbescheid, Maßnahmestart. Rechne aber eher mit 1–3 Wochen je nach Auslastung der Behörde.
Ja. Wer eine Kündigung erhalten hat oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist, kann den AVGS bereits vor der eigentlichen Arbeitslosigkeit beantragen und einlösen (§ 45 SGB III).
Ja. Du kannst den AVGS bei jedem AZAV-zugelassenen Träger einlösen, der die im Gutschein genannten Vorgaben erfüllt. Die Agentur für Arbeit darf dir keinen konkreten Anbieter vorschreiben.
Bei Abbruch ohne wichtigen Grund können Kosten zurückgefordert werden. Bei einem nachvollziehbaren Grund – etwa Krankheit oder ein neuer Job – wird das in der Regel kulant gehandhabt. Informiere deinen Träger und die Agentur rechtzeitig.
Du kennst jetzt den Ablauf – hier erfährst du wie du das Gespräch beim Amt vorbereitest und den AVGS sicher bekommst.
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