Auffanggesellschaft: Was ist das und worauf musst du achten?
Wenn von einer Auffanggesellschaft die Rede ist, geht es oft um eine Transfergesellschaft bei Stellenabbau oder Insolvenz. Entscheidend ist nicht der Name, sondern was im Sozialplan, im Vertrag und bei der Agentur für Arbeit tatsächlich geregelt ist.
Auf einen Blick
- Auffanggesellschaft ist meist ein umgangssprachlicher Begriff, kein eigener Leistungsname im SGB III.
- Rechtlich wichtig sind vor allem Transfermaßnahmen nach § 110 SGB III und Transferkurzarbeitergeld nach § 111 SGB III.
- Bei Insolvenz kommen zusätzlich Insolvenzgeld und die Grenzen des Insolvenz-Sozialplans ins Spiel.
Der sichere Prüfweg: Begriff klären, Vertrag lesen, Geld berechnen, Qualifizierung prüfen, erst dann unterschreiben.
Was bedeutet Auffanggesellschaft?
Der Begriff Auffanggesellschaft wird in der Praxis unterschiedlich benutzt. Meist ist damit eine Lösung gemeint, die Beschäftigte nach Stellenabbau vorübergehend aufnimmt, betreut, qualifiziert und bei der Suche nach neuer Arbeit unterstützt.
Im Transfer-Kontext ist damit häufig eine Transfergesellschaft gemeint. Dort werden betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit zusammengefasst. Für das Einkommen kann Transferkurzarbeitergeld nach § 111 SGB III eine Rolle spielen.
Unterschreibe nicht nur wegen des Begriffs „Auffanggesellschaft“. Frage nach, ob es um eine Transfergesellschaft, eine beE, eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft oder eine andere Konstruktion geht.
Auffanggesellschaft oder Transfergesellschaft?
Für dich als Arbeitnehmer zählt die konkrete Wirkung. Die Bezeichnung kann variieren, aber die Kernfragen bleiben gleich: Wer ist dein Vertragspartner? Wie lange läuft die Lösung? Welches Geld bekommst du? Welche Qualifizierung ist vorgesehen? Was passiert mit Kündigung, Abfindung und Arbeitslosengeld?
Auffanggesellschaft
Umgangssprachlicher Sammelbegriff. Kann auf eine Transferlösung hindeuten, ist aber ohne Vertrag und Sozialplan nicht präzise genug.
Transfergesellschaft
Praktischer Weg bei Stellenabbau. Relevant sind unter anderem § 110 und § 111 SGB III, Beratung durch die Agentur für Arbeit und ein tragfähiges Transferkonzept.
Sozialplan-Budget
Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist der Sozialplan in der Insolvenz begrenzt. Deshalb muss genau geprüft werden, was finanziert werden kann.
Vertrag statt Schlagwort
Lies den dreiseitigen Vertrag, die Laufzeit, die Aufstockung, Qualifizierungsregeln und Folgen für Abfindung oder ALG I.
Wenn die Firma insolvent ist
Bei Insolvenz wird die Lage enger, weil nicht nur Arbeitsrecht und Sozialplan zählen, sondern auch die Insolvenzmasse. Ein Insolvenz-Sozialplan kann nach § 123 InsO begrenzt sein. Außerdem kann Insolvenzgeld nach § 165 SGB III für offene Arbeitsentgeltansprüche der vorausgegangenen drei Monate relevant werden.
Eine Transferlösung kann trotzdem Thema sein. Dann musst du besonders genau prüfen, ob die Finanzierung, die Laufzeit und die Unterstützung realistisch sind.
„Ist mit Auffanggesellschaft eine Transfergesellschaft mit Transferkurzarbeitergeld gemeint? Welche Laufzeit, welche Aufstockung und welche Qualifizierungen sind verbindlich im Sozialplan oder Vertrag geregelt?“
So prüfst du das Angebot Schritt für Schritt
- 1
Begriff übersetzen lassen
Bitte Arbeitgeber, Betriebsrat oder Insolvenzverwaltung um die genaue Bezeichnung. Wenn Transferkurzarbeitergeld erwähnt wird, prüfe die Voraussetzungen nach § 111 SGB III.
Wenn niemand erklären kann, welche Rechtsgrundlage gilt, solltest du noch nicht unterschreiben. - 2
Geld und Laufzeit prüfen
Vergleiche bisheriges Netto, mögliches Transferkurzarbeitergeld, Aufstockung, Laufzeit und Abfindung. Nutze bei Bedarf den T-KUG-Rechner.
Wenn die Laufzeit kurz ist, wird Qualifizierung wichtiger. Wenn die Aufstockung fehlt, muss die Monatsrechnung besonders sauber sein. - 3
Qualifizierung konkret machen
Eine Transfergesellschaft soll nicht nur parken. Frage nach Profiling, Coaching, Weiterbildung, Vermittlung und Budget. Transfermaßnahmen dienen der Eingliederung in den Arbeitsmarkt.
- 4
Folgen für Kündigung und ALG I klären
Lass dir erklären, ob du einen dreiseitigen Vertrag unterschreibst, welche Fristen gelten und wann du dich arbeitsuchend melden musst. Bei Unsicherheit: vor Unterschrift beraten lassen.
Häufige Fehler
- Nur auf den Namen achten.Besser: Vertrag, Sozialplan, Laufzeit und Geld prüfen.
- Insolvenzgeld und Transfergeld vermischen.Besser: offene Löhne, Insolvenzgeld und spätere Transferlösung getrennt betrachten.
- Qualifizierung nur als Versprechen akzeptieren.Besser: konkrete Maßnahmen, Anbieter, Zeiten und Ziele schriftlich prüfen.
Häufige Fragen
Ist eine Auffanggesellschaft das gleiche wie eine Transfergesellschaft?
Häufig ja, aber nicht automatisch. Der Begriff Auffanggesellschaft ist unscharf. Entscheidend ist, ob eine Transfergesellschaft mit den entsprechenden Regelungen, Verträgen und Fördervoraussetzungen gemeint ist.
Bekomme ich dort normales Gehalt?
In einer Transfergesellschaft steht normalerweise nicht das alte Gehalt im Mittelpunkt, sondern Transferkurzarbeitergeld und mögliche Aufstockung aus dem Sozialplan. Die genaue Monatsrechnung hängt vom konkreten Angebot ab.
Was ändert sich bei Insolvenz?
Bei Insolvenz müssen Insolvenzgeld, Sozialplanbudget und Finanzierung der Transferlösung getrennt geprüft werden. Der Insolvenz-Sozialplan ist gesetzlich begrenzt.
Soll ich den Wechsel unterschreiben?
Erst wenn du verstanden hast, welche Ansprüche du aufgibst, welches Geld du bekommst, welche Laufzeit gilt und welche Unterstützung verbindlich ist. Bei Unsicherheit solltest du vor der Unterschrift Beratung nutzen.
Wenn hinter der Auffanggesellschaft eine Transfergesellschaft steht, hilft dir der T-KUG-Rechner bei der ersten Monatsrechnung.