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Transfergesellschaft Kosten: wer zahlt was - und was heißt Remanenzkosten?

Bei einer Transfergesellschaft ist oft unklar, wer eigentlich zahlt: Arbeitgeber, Agentur für Arbeit, Transferträger oder Beschäftigte. Diese Seite ordnet die Kosten sauber ein und zeigt, welche Fragen du stellen solltest.

Auf einen Blick

Für dich zählt vor allem: Welche Eigenkosten entstehen wirklich und welche Leistungen sind verbindlich zugesagt?

Welche Kosten bei einer Transfergesellschaft entstehen

Kosten entstehen unter anderem für Beratung, Profiling, Vermittlung, Qualifizierung, Verwaltung und die Organisation der Transfergesellschaft. Zusätzlich gibt es Arbeitgeberkosten rund um Aufstockung, Sozialversicherung, Urlaub, Feiertage oder projektbezogene Leistungen. Diese werden oft als Remanenzkosten diskutiert.

Was die Agentur für Arbeit fördern kann

§ 110 SGB III regelt Transfermaßnahmen. Die Förderung wird als Zuschuss geleistet: 50 Prozent der erforderlichen und angemessenen Maßnahmekosten, höchstens 2.500 Euro je geförderter Arbeitnehmerin oder je gefördertem Arbeitnehmer. Transferkurzarbeitergeld ist in § 111 SGB III geregelt.

Was du vor der Unterschrift klären solltest

  1. 1

    Eigenanteil ausschließen

    Frag ausdrücklich: Muss ich selbst etwas zahlen oder werden alle Leistungen über Sozialplan, Arbeitgeber und Förderung getragen?

  2. 2

    Leistungsumfang festhalten

    Lass dir auflisten, welche Beratung, Vermittlung und Qualifizierung enthalten sind.

  3. 3

    Weiterbildungsbudget prüfen

    Frag, ob es ein persönliches Qualifizierungsbudget gibt oder ob jede Maßnahme einzeln genehmigt wird.

  4. 4

    Aufstockung verstehen

    Prüfe, wie dein monatliches Transferentgelt berechnet wird und ob Sonderzahlungen einbezogen werden.

Häufige Fragen

Muss ich als Arbeitnehmer die Transfergesellschaft bezahlen?

In der Regel soll die Transfergesellschaft nicht als privater Selbstzahlerkurs funktionieren. Kläre schriftlich, ob Eigenkosten ausgeschlossen sind.

Was sind Remanenzkosten?

Damit werden häufig verbleibende Arbeitgeberkosten während der Transferphase beschrieben. Der Begriff ist wichtig für Verhandlungen, aber kein fester Eigenbeitrag für Beschäftigte.

Übernimmt die Agentur für Arbeit alle Kosten?

Nein. § 110 SGB III sieht einen begrenzten Zuschuss für Transfermaßnahmen vor. Weitere Kosten hängen vom Modell und Sozialplan ab.

Was du als Nächstes prüfen solltest

§ 110 / § 111 SGB III - wenn du Förderung und T-KUG rechtlich einordnen willst
Sozialplan - wenn Kosten, Aufstockung und Leistungen dort geregelt sind
Qualifizierungsbudget - wenn Weiterbildungskosten Teil des Pakets sind

Rechtsgrundlagen und Quellen

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Sven Schultz – Herausgeber transfermonitor.de
Sven Schultz
Herausgeber & Chefredakteur  ·  LinkedIn

Erfahrung in beruflicher Qualifizierung und Arbeitsmarktförderung. Zusammenarbeit mit Reha-Kostenträgern (Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen), Aufbau von Qualifizierungsprozessen für KMU, seit 2025 im FbW- und AVGS-System tätig. Regional vernetzt mit Agenturen für Arbeit und Jobcentern in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Mehr über die Redaktion →

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