Transfergesellschaft Kosten: wer zahlt was - und was heißt Remanenzkosten?
Bei einer Transfergesellschaft ist oft unklar, wer eigentlich zahlt: Arbeitgeber, Agentur für Arbeit, Transferträger oder Beschäftigte. Diese Seite ordnet die Kosten sauber ein und zeigt, welche Fragen du stellen solltest.
- Transfermaßnahmen können nach § 110 SGB III bezuschusst werden.
- Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der erforderlichen und angemessenen Maßnahmekosten, höchstens 2.500 Euro pro geförderter Person.
- Transferkurzarbeitergeld wird für längstens zwölf Monate geleistet, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Remanenzkosten sind kein fixer gesetzlicher Arbeitnehmerbetrag, sondern ein Kostenblock auf Arbeitgeber-/Projektseite.
Für dich zählt vor allem: Welche Eigenkosten entstehen wirklich und welche Leistungen sind verbindlich zugesagt?
Welche Kosten bei einer Transfergesellschaft entstehen
Kosten entstehen unter anderem für Beratung, Profiling, Vermittlung, Qualifizierung, Verwaltung und die Organisation der Transfergesellschaft. Zusätzlich gibt es Arbeitgeberkosten rund um Aufstockung, Sozialversicherung, Urlaub, Feiertage oder projektbezogene Leistungen. Diese werden oft als Remanenzkosten diskutiert.
Was die Agentur für Arbeit fördern kann
§ 110 SGB III regelt Transfermaßnahmen. Die Förderung wird als Zuschuss geleistet: 50 Prozent der erforderlichen und angemessenen Maßnahmekosten, höchstens 2.500 Euro je geförderter Arbeitnehmerin oder je gefördertem Arbeitnehmer. Transferkurzarbeitergeld ist in § 111 SGB III geregelt.
Was du vor der Unterschrift klären solltest
- 1
Eigenanteil ausschließen
Frag ausdrücklich: Muss ich selbst etwas zahlen oder werden alle Leistungen über Sozialplan, Arbeitgeber und Förderung getragen?
- 2
Leistungsumfang festhalten
Lass dir auflisten, welche Beratung, Vermittlung und Qualifizierung enthalten sind.
- 3
Weiterbildungsbudget prüfen
Frag, ob es ein persönliches Qualifizierungsbudget gibt oder ob jede Maßnahme einzeln genehmigt wird.
- 4
Aufstockung verstehen
Prüfe, wie dein monatliches Transferentgelt berechnet wird und ob Sonderzahlungen einbezogen werden.
Häufige Fragen
Muss ich als Arbeitnehmer die Transfergesellschaft bezahlen?
In der Regel soll die Transfergesellschaft nicht als privater Selbstzahlerkurs funktionieren. Kläre schriftlich, ob Eigenkosten ausgeschlossen sind.
Was sind Remanenzkosten?
Damit werden häufig verbleibende Arbeitgeberkosten während der Transferphase beschrieben. Der Begriff ist wichtig für Verhandlungen, aber kein fester Eigenbeitrag für Beschäftigte.
Übernimmt die Agentur für Arbeit alle Kosten?
Nein. § 110 SGB III sieht einen begrenzten Zuschuss für Transfermaßnahmen vor. Weitere Kosten hängen vom Modell und Sozialplan ab.
§ 110 / § 111 SGB III - wenn du Förderung und T-KUG rechtlich einordnen willst
Sozialplan - wenn Kosten, Aufstockung und Leistungen dort geregelt sind
Qualifizierungsbudget - wenn Weiterbildungskosten Teil des Pakets sind
Rechtsgrundlagen und Quellen