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Weiterbildung 📋  Lesezeit ca. 4 Min · Stand: März 2026
⚡ Wichtige Änderung seit Januar 2025

Sven Schultz, Herausgeber & Chefredakteur

Bildungsgutschein beantragen: Nur noch über die Agentur für Arbeit – nicht mehr beim Jobcenter

Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine wichtige Änderung die viele noch nicht kennen: Bildungsgutscheine werden ausschließlich von der Agentur für Arbeit bewilligt. Wer sich ans Jobcenter wendet, läuft ins Leere – und verliert Zeit.

Was hat sich geändert – und warum?

Früher konnten sowohl die Agentur für Arbeit als auch die Jobcenter (die für Bürgergeld-Bezieher zuständig sind) Bildungsgutscheine ausstellen. Das hat sich geändert: Seit dem 1. Januar 2025 sind grundsätzlich die Agenturen für Arbeit für Beratung, Bewilligung und Ausstellung von Bildungsgutscheinen zuständig – Jobcenter verweisen seither in der Regel an die Agentur weiter.

Hintergrund ist die Neuorganisation der Förderzuständigkeiten im Rahmen des Weiterbildungsgesetzes. Ziel war eine einheitlichere Beratungsqualität und klarere Zuständigkeiten. In der Praxis bedeutet das aber: Wer Bürgergeld bezieht und bisher seinen Weiterbildungswunsch mit dem Jobcenter besprochen hat, muss nun zusätzlich einen Termin bei der Agentur für Arbeit vereinbaren.

⚠️ Häufiger Fehler

Viele Bürgergeld-Bezieher wenden sich mit dem Wunsch nach einem Bildungsgutschein an ihr Jobcenter. Das Jobcenter kann den Gutschein seit 2025 aber nicht mehr ausstellen – und schickt zurück zur Agentur. Das kostet oft Wochen. Direkt zur Agentur für Arbeit gehen spart Zeit.

Wer ist wofür zuständig?

Die Trennung ist jetzt klarer als früher:

Wer Bürgergeld bezieht, hat also zwei Ansprechpartner: das Jobcenter für die laufenden Leistungen, und die Agentur für Arbeit für den Bildungsgutschein. Das ist umständlich, aber so ist es seit 2025 geregelt.

Schritt für Schritt: So beantragst du den Bildungsgutschein 2026

1

Termin bei der Agentur für Arbeit vereinbaren

Nicht beim Jobcenter – sondern bei der Agentur für Arbeit. Termin online über die BA-Website oder telefonisch unter 0800 4 5555 00 (kostenlos).

2

Berufsziel konkret vorbereiten

Zum Gespräch mit einem klaren Berufsziel und einem konkreten Kurs erscheinen. Wer sagt "ich möchte mich einfach weiterbilden" bekommt keinen Gutschein. Mehr dazu: Bildungsgutschein – Voraussetzungen im Überblick.

3

AZAV-zertifizierten Kurs auswählen

Nur Kurse bei AZAV-zertifizierten Trägern werden anerkannt. Prüfe deinen Wunschkurs vorab in der KURSNET-Datenbank der BA. Tipps dazu: Seriöse Bildungsträger finden.

4

Gutschein erhalten und einlösen

Bei Bewilligung erhältst du den Gutschein schriftlich. Er gilt meist 3 Monate und muss vor Kursbeginn beim Träger eingereicht werden. Alles zum Ablauf: Bildungsgutschein beantragen – Schritt für Schritt.

Was wenn der Bildungsgutschein abgelehnt wird?

Eine Ablehnung ist kein endgültiges Nein. Häufige Gründe sind ein zu vage formuliertes Berufsziel, ein nicht passender Kurs oder fehlende Voraussetzungen. Du kannst Widerspruch einlegen oder den Antrag mit präzisierter Begründung neu stellen.

Außerdem gibt es eine oft übersehene Alternative: den AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein). Er ist in vielen Fällen leichter zu bekommen und ermöglicht professionelles Coaching auf Kosten der Agentur. Mehr dazu: Bildungsgutschein abgelehnt – was tun?

Tipp für Transfergesellschafts-Mitglieder

Wer sich in einer Transfergesellschaft befindet, kann den Bildungsgutschein parallel beantragen – man muss nicht warten bis die Transferzeit endet. Die Agentur für Arbeit ist auch während der Transferphase zuständig. Das erhöht die Chancen auf einen reibungslosen Übergang erheblich.

Was zahlt der Bildungsgutschein genau?

Der Bildungsgutschein übernimmt die Kosten der Weiterbildungsmaßnahme bei einem AZAV-zertifizierten Träger. Dazu gehören in der Regel die Lehrgangsgebühren, notwendige Lernmittel und – bei auswärtiger Unterbringung – Fahrkosten. Was genau übernommen wird, steht im Gutschein selbst, den die Agentur für Arbeit individuell ausstellt. Er ist zeitlich befristet (in der Regel 3 Monate), regional begrenzt und auf ein konkretes Bildungsziel beschränkt.

Wer während der Weiterbildung arbeitslos ist, erhält weiterhin Arbeitslosengeld I. Wer kein ALG I bezieht, kann unter bestimmten Voraussetzungen Weiterbildungsgeld erhalten. Zusätzlich gibt es bei erfolgreich bestandener Abschlussprüfung eine Weiterbildungsprämie von 1.500 Euro (bei Zwischenprüfung 1.000 Euro) – einkommensunabhängig und steuerfrei.

Wer hat Anspruch auf einen Bildungsgutschein?

Einen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein gibt es nur in einem Fall: für Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung, die mindestens drei Jahre beruflich tätig waren und deren Beschäftigungsfähigkeit durch einen Abschluss verbessert wird (§ 81 Abs. 2 SGB III). In allen anderen Fällen entscheidet die Agentur für Arbeit nach Ermessen – abhängig von Berufsziel, Arbeitsmarktperspektive und individueller Situation.

Grundvoraussetzungen sind: Arbeitslosigkeit oder drohende Arbeitslosigkeit (oder Beschäftigung mit besonderem Förderbedarf), Notwendigkeit der Weiterbildung für die berufliche Eingliederung, und ein konkretes, realistisches Berufsziel. Wer Bürgergeld bezieht, ist seit 2025 genauso anspruchsberechtigt wie ALG-I-Bezieher – nur die Anlaufstelle hat sich geändert.

Häufige Fehler beim Bildungsgutschein-Antrag

Der häufigste Grund für eine Ablehnung: Das Berufsziel ist zu vage. „Ich möchte mich in IT weiterbilden" reicht nicht – gefragt ist ein konkreter Kurs bei einem konkreten Träger, mit klarer Begründung warum genau dieser Abschluss die Eingliederung verbessert. Weitere häufige Fehler sind: den Kurs bereits begonnen haben (dann gibt es keinen Gutschein mehr), einen nicht-AZAV-zertifizierten Träger gewählt haben, oder beim Jobcenter statt bei der Agentur für Arbeit vorgesprochen haben.

Wer sich unsicher ist, ob der gewünschte Kurs förderfähig ist, kann das vorab in der Datenbank „mein NOW" der Bundesagentur prüfen. Dort sind alle zugelassenen Maßnahmen gelistet.

Häufige Fragen zum Bildungsgutschein 2025/2026

Kann ich als Bürgergeld-Bezieher noch einen Bildungsgutschein bekommen?

Ja – aber seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr über das Jobcenter. Das Jobcenter verweist dich zur Agentur für Arbeit. Dort stellst du den Antrag, dort wird beraten und bewilligt. Dein Jobcenter bleibt für deine laufenden Bürgergeld-Leistungen zuständig, aber nicht mehr für den Bildungsgutschein.

Wie lange ist ein Bildungsgutschein gültig?

In der Regel 3 Monate ab Ausstellung. Der Gutschein muss vor Ablauf dieser Frist beim Bildungsträger eingereicht und die Maßnahme begonnen werden. In begründeten Ausnahmefällen kann die Agentur für Arbeit die Gültigkeit verlängern – das ist aber kein Automatismus und muss aktiv beantragt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Bildungsgutschein und AVGS?

Der Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) finanziert Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen mit dem Ziel eines Berufsabschlusses oder einer Qualifikation. Der AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, § 45 SGB III) finanziert kürzere Coaching- und Aktivierungsmaßnahmen zur Vermittlung in Arbeit. Der AVGS ist in der Regel leichter zu bekommen und läuft über andere Maßnahmetypen. Beide können von derselben Agentur für Arbeit ausgestellt werden.

Muss ich den Kurs selbst bezahlen und werde dann erstattet?

Nein. Der Bildungsträger rechnet direkt mit der Agentur für Arbeit ab – du zahlst nichts vor. Du reichst den Gutschein beim Träger ein, der Träger bestätigt die Annahme und meldet sich bei der Agentur. Erst dann beginnt die Maßnahme auf Kosten der Agentur.

Was passiert wenn ich die Weiterbildung abbreche?

Ein Abbruch ohne wichtigen Grund kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen und die Bereitschaft der Agentur für Arbeit reduzieren, einen neuen Gutschein auszustellen. Bei wichtigen Gründen (Krankheit, familiäre Notlage etc.) solltest du die Agentur sofort informieren und ärztliche Nachweise vorlegen. Ein Abbruch sollte immer vorher mit dem Berater besprochen werden.

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Sven Schultz – Herausgeber transfermonitor.de
Sven Schultz
Herausgeber & Chefredakteur  ·  LinkedIn

Erfahrung in beruflicher Qualifizierung und Arbeitsmarktförderung. Zusammenarbeit mit Reha-Kostenträgern (Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen), Aufbau von Qualifizierungsprozessen für KMU, seit 2025 im FbW- und AVGS-System tätig. Regional vernetzt mit Agenturen für Arbeit und Jobcentern in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Mehr über die Redaktion →

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