T-KUG Berechnung: Was du in der Transfergesellschaft netto bekommst
Du wechselst in eine Transfergesellschaft – aber wie viel Geld bekommst du wirklich? Das Transferkurzarbeitergeld (T-KUG) klingt kompliziert, lässt sich aber klar erklären. Wir zeigen dir wie die Berechnung funktioniert, was Aufstockung bedeutet und worauf du beim Thema Steuern achten musst.
Was ist das T-KUG überhaupt?
Das Transferkurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit. Es wird gezahlt wenn du nach einem Stellenabbau in eine Transfergesellschaft wechselst – du arbeitest dort also „Kurzarbeit Null", das heißt gar nicht mehr für deinen bisherigen Arbeitgeber.
Rechtliche Grundlage ist § 111 SGB III. Die Leistung wird maximal 12 Monate gezahlt und kann danach nicht verlängert werden.
T-KUG = 60 % deines letzten Nettolohns (67 % mit Kind). Dazu kommt oft eine Aufstockung durch den Arbeitgeber. Das T-KUG selbst ist steuerfrei – unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
So wird das T-KUG berechnet
Die Berechnung basiert nicht auf deinem Bruttogehalt, sondern auf dem sogenannten pauschalierten Nettoentgelt. Das ist ein vereinfachtes Netto das die Bundesagentur für Arbeit anhand von Tabellen ermittelt – abhängig von deiner Lohnsteuerklasse und Sozialversicherungspauschale.
Die Formel dahinter: Vom Sollentgelt (dein Bruttogehalt bei Vollarbeit) werden pauschal 20 % Sozialversicherung sowie Lohnsteuer und Soli abgezogen. Das ergibt das pauschalierte Netto. Dasselbe passiert mit deinem Istentgelt (in der Transfergesellschaft in der Regel 0 €). Die Differenz zwischen beiden pauschalierten Nettowerten ist der Entgeltausfall – und davon bekommst du 60 oder 67 %.
Leistungssatz 1 und 2
- 60 % (Leistungssatz 2) – für alle ohne Kind im Haushalt
- 67 % (Leistungssatz 1) – wenn mindestens ein Kind im Sinne des § 32 EStG im Haushalt lebt
Rechenbeispiel: Bruttogehalt 3.000 € · Steuerklasse I · kein Kind
| Bruttogehalt (Sollentgelt) | 3.000 € |
| Sozialversicherungspauschale (20 %) | − 600 € |
| Lohnsteuer + Soli (ca.) | − 350 € |
| Pauschaliertes Netto (Soll) | ≈ 2.050 € |
| Pauschaliertes Netto (Ist = 0 €) | 0 € |
| Entgeltausfall | 2.050 € |
| T-KUG (60 %) | ≈ 1.230 € |
Rechenbeispiel: Bruttogehalt 3.000 € · Steuerklasse I · mit Kind
| Pauschaliertes Netto (Soll) | ≈ 2.050 € |
| Entgeltausfall | 2.050 € |
| T-KUG (67 %) | ≈ 1.373 € |
Die exakten Werte hängen von deiner Steuerklasse ab. Nutze unseren T-KUG Rechner um deinen individuellen Betrag zu ermitteln.
Was bedeutet Aufstockung?
Das T-KUG sichert nur einen Teil deines bisherigen Einkommens. Viele Arbeitgeber vereinbaren deshalb im Sozialplan eine Aufstockung – einen zusätzlichen Zuschuss damit du mehr als die Grundleistung erhältst.
Typische Aufstockungen liegen zwischen 75 und 85 % deines letzten Nettogehalts. Das bedeutet: T-KUG plus Aufstockung zusammen ergeben dann diesen Gesamtbetrag.
Beispiel mit Aufstockung auf 80 % Netto (Bruttogehalt 3.000 €, Steuerklasse I, kein Kind)
| Letztes Netto (ca.) | 2.050 € |
| Ziel: 80 % des Nettos | 1.640 € |
| T-KUG (60 %) | 1.230 € |
| Aufstockung durch Arbeitgeber | + 410 € |
Die Aufstockung ist im Gegensatz zum T-KUG steuerpflichtig. Ob die Fünftelregelung angewendet werden kann, hängt von der konkreten Ausgestaltung ab – lass dich dazu von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beraten.
T-KUG und Steuern: Was du wissen musst
Das Transferkurzarbeitergeld selbst ist nach § 3 Nr. 2a EStG steuerfrei. Du zahlst also keine Einkommensteuer darauf. Trotzdem musst du das T-KUG in deiner Steuererklärung angeben.
Der Grund: der sogenannte Progressionsvorbehalt. Das T-KUG erhöht nicht dein zu versteuerndes Einkommen, es erhöht aber den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Wenn du im gleichen Jahr noch andere Einkünfte hattest – etwa aus einem neuen Job – kann das zu einer Steuernachzahlung führen.
Im Jahr des T-KUG-Bezugs ist eine Steuererklärung in der Regel Pflicht. Lass dich von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein unterstützen – das kann sich schnell lohnen.
Was passiert mit der Sozialversicherung?
Während du T-KUG beziehst bleibst du kranken-, pflege- und rentenversichert. Die Beiträge zur Sozialversicherung trägt in dieser Zeit dein Arbeitgeber bzw. die Transfergesellschaft allein – du zahlst nichts dazu.
Das ist ein wichtiger Unterschied zum Arbeitslosengeld: Deine Rentenansprüche laufen in der Transfergesellschaft weiter. Die Rentenpunkte für die Zeit in der Transfergesellschaft werden auf Basis von 80 % der Differenz zwischen Soll- und Istentgelt berechnet.
Nebenverdienst in der Transfergesellschaft
Du kannst während des T-KUG-Bezugs bis zu 14,99 Stunden pro Woche nebenbei arbeiten. Wenn die Nebentätigkeit schon vor Eintritt in die Transfergesellschaft bestand, hat sie keine Auswirkung auf dein T-KUG. Nimmst du erst in der Transfergesellschaft einen Nebenjob an, werden die Einnahmen auf das T-KUG angerechnet – du musst das der Agentur für Arbeit melden.
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