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Transfergesellschaft 💶  Lesezeit ca. 5 Min · Für Betroffene

Sven Schultz, Herausgeber & Chefredakteur

T-KUG Berechnung: Was du in der Transfergesellschaft netto bekommst

Du wechselst in eine Transfergesellschaft – aber wie viel Geld bekommst du wirklich? Das Transferkurzarbeitergeld (T-KUG) klingt kompliziert, lässt sich aber klar erklären. Wir zeigen dir wie die Berechnung funktioniert, was Aufstockung bedeutet und worauf du beim Thema Steuern achten musst.

Was ist das T-KUG überhaupt?

Das Transferkurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit. Es wird gezahlt wenn du nach einem Stellenabbau in eine Transfergesellschaft wechselst – du arbeitest dort also „Kurzarbeit Null", das heißt gar nicht mehr für deinen bisherigen Arbeitgeber.

Rechtliche Grundlage ist § 111 SGB III. Die Leistung wird maximal 12 Monate gezahlt und kann danach nicht verlängert werden.

📋 Das Wichtigste in Kürze

T-KUG = 60 % deines letzten Nettolohns (67 % mit Kind). Dazu kommt oft eine Aufstockung durch den Arbeitgeber. Das T-KUG selbst ist steuerfrei – unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.

So wird das T-KUG berechnet

Die Berechnung basiert nicht auf deinem Bruttogehalt, sondern auf dem sogenannten pauschalierten Nettoentgelt. Das ist ein vereinfachtes Netto das die Bundesagentur für Arbeit anhand von Tabellen ermittelt – abhängig von deiner Lohnsteuerklasse und Sozialversicherungspauschale.

Die Formel dahinter: Vom Sollentgelt (dein Bruttogehalt bei Vollarbeit) werden pauschal 20 % Sozialversicherung sowie Lohnsteuer und Soli abgezogen. Das ergibt das pauschalierte Netto. Dasselbe passiert mit deinem Istentgelt (in der Transfergesellschaft in der Regel 0 €). Die Differenz zwischen beiden pauschalierten Nettowerten ist der Entgeltausfall – und davon bekommst du 60 oder 67 %.

Leistungssatz 1 und 2

Rechenbeispiel: Bruttogehalt 3.000 € · Steuerklasse I · kein Kind

Bruttogehalt (Sollentgelt)3.000 €
Sozialversicherungspauschale (20 %)− 600 €
Lohnsteuer + Soli (ca.)− 350 €
Pauschaliertes Netto (Soll)≈ 2.050 €
Pauschaliertes Netto (Ist = 0 €)0 €
Entgeltausfall2.050 €
T-KUG (60 %)≈ 1.230 €

Rechenbeispiel: Bruttogehalt 3.000 € · Steuerklasse I · mit Kind

Pauschaliertes Netto (Soll)≈ 2.050 €
Entgeltausfall2.050 €
T-KUG (67 %)≈ 1.373 €
✓ Tipp: Genau nachrechnen

Die exakten Werte hängen von deiner Steuerklasse ab. Nutze unseren T-KUG Rechner um deinen individuellen Betrag zu ermitteln.

Was bedeutet Aufstockung?

Das T-KUG sichert nur einen Teil deines bisherigen Einkommens. Viele Arbeitgeber vereinbaren deshalb im Sozialplan eine Aufstockung – einen zusätzlichen Zuschuss damit du mehr als die Grundleistung erhältst.

Typische Aufstockungen liegen zwischen 75 und 85 % deines letzten Nettogehalts. Das bedeutet: T-KUG plus Aufstockung zusammen ergeben dann diesen Gesamtbetrag.

Beispiel mit Aufstockung auf 80 % Netto (Bruttogehalt 3.000 €, Steuerklasse I, kein Kind)

Letztes Netto (ca.)2.050 €
Ziel: 80 % des Nettos1.640 €
T-KUG (60 %)1.230 €
Aufstockung durch Arbeitgeber+ 410 €
⚠️ Wichtig:

Die Aufstockung ist im Gegensatz zum T-KUG steuerpflichtig. Ob die Fünftelregelung angewendet werden kann, hängt von der konkreten Ausgestaltung ab – lass dich dazu von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beraten.

T-KUG und Steuern: Was du wissen musst

Das Transferkurzarbeitergeld selbst ist nach § 3 Nr. 2a EStG steuerfrei. Du zahlst also keine Einkommensteuer darauf. Trotzdem musst du das T-KUG in deiner Steuererklärung angeben.

Der Grund: der sogenannte Progressionsvorbehalt. Das T-KUG erhöht nicht dein zu versteuerndes Einkommen, es erhöht aber den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Wenn du im gleichen Jahr noch andere Einkünfte hattest – etwa aus einem neuen Job – kann das zu einer Steuernachzahlung führen.

✓ Steuererklärung nicht vergessen

Im Jahr des T-KUG-Bezugs ist eine Steuererklärung in der Regel Pflicht. Lass dich von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein unterstützen – das kann sich schnell lohnen.

Was passiert mit der Sozialversicherung?

Während du T-KUG beziehst bleibst du kranken-, pflege- und rentenversichert. Die Beiträge zur Sozialversicherung trägt in dieser Zeit dein Arbeitgeber bzw. die Transfergesellschaft allein – du zahlst nichts dazu.

Das ist ein wichtiger Unterschied zum Arbeitslosengeld: Deine Rentenansprüche laufen in der Transfergesellschaft weiter. Die Rentenpunkte für die Zeit in der Transfergesellschaft werden auf Basis von 80 % der Differenz zwischen Soll- und Istentgelt berechnet.

Nebenverdienst in der Transfergesellschaft

Du kannst während des T-KUG-Bezugs bis zu 14,99 Stunden pro Woche nebenbei arbeiten. Wenn die Nebentätigkeit schon vor Eintritt in die Transfergesellschaft bestand, hat sie keine Auswirkung auf dein T-KUG. Nimmst du erst in der Transfergesellschaft einen Nebenjob an, werden die Einnahmen auf das T-KUG angerechnet – du musst das der Agentur für Arbeit melden.

Wie viel T-KUG bekomme ich genau?

Berechne deinen individuellen Betrag mit unserem kostenlosen Rechner – in unter einer Minute.

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Quellen

Sven Schultz – Herausgeber transfermonitor.de
Sven Schultz
Herausgeber & Chefredakteur  ·  LinkedIn

Erfahrung in beruflicher Qualifizierung und Arbeitsmarktförderung. Zusammenarbeit mit Reha-Kostenträgern (Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen), Aufbau von Qualifizierungsprozessen für KMU, seit 2025 im FbW- und AVGS-System tätig. Regional vernetzt mit Agenturen für Arbeit und Jobcentern in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Mehr über die Redaktion →