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KI-Weiterbildung mit dem QCG fördern

Noch beschäftigt, aber Job durch KI bedroht? Das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) ermöglicht geförderte KI-Weiterbildung für Beschäftigte – wenn der Arbeitgeber mitzieht. Was es kostet, wer es beantragt und wie die Förderquoten aussehen.

Auf einen Blick

Wer zahlt was – und wie du den Antrag angehst. ↓

KI-Weiterbildung – Themen

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) trat 2019 in Kraft und wurde seither mehrfach erweitert. Es ist in § 82 SGB III verankert und richtet sich ausdrücklich an Beschäftigte – also Menschen, die noch in einem Arbeitsverhältnis stehen, aber deren Job durch Digitalisierung, Strukturwandel oder technologischen Wandel gefährdet ist.

Der Unterschied zum Bildungsgutschein ist eindeutig: Wer arbeitslos oder arbeitssuchend ist, bekommt den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III. Wer noch beschäftigt ist, nutzt das QCG. KI ist eines der zentralen Anwendungsfelder des QCG – kaum ein Berufsfeld ist so stark vom technologischen Wandel betroffen.

Wer kann das QCG für KI-Weiterbildung nutzen?

Gefördert werden können Beschäftigte, wenn mindestens eine dieser Voraussetzungen erfüllt ist:

In der Praxis genügt es oft, glaubhaft zu machen, dass KI-Kompetenzen notwendig sind, um die eigene Stelle zu erhalten oder neue Aufgaben zu übernehmen. Das gilt für kaufmännische Berufe genauso wie für Logistik, Sachbearbeitung, Vertrieb oder Produktionssteuerung.

Wichtig – Arbeitgeberzustimmung ist zwingend: Das QCG kann nicht ohne den Arbeitgeber beantragt werden. Er stellt gemeinsam mit dir den Antrag bei der Agentur für Arbeit und trägt einen Teil der Kosten. Ohne seine Zustimmung gibt es kein QCG.

Förderquoten: Wer zahlt wie viel?

Die Agentur für Arbeit übernimmt die Lehrgangskosten anteilig – abhängig von der Betriebsgröße des Arbeitgebers:

Betriebsgröße Förderquote Lehrgangskosten (Agentur) Arbeitsentgeltzuschuss (Agentur)
Unter 50 Beschäftigte 100 % Bis zu 75 % des Arbeitsentgelts
50–499 Beschäftigte 50 % Bis zu 50 % des Arbeitsentgelts
500 und mehr Beschäftigte 25 % Bis zu 25 % des Arbeitsentgelts

Quelle: § 82 SGB III. Mit Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung zur Weiterbildung sinkt der Arbeitgeberanteil um jeweils 5 Prozentpunkte.

Der Arbeitsentgeltzuschuss greift, wenn du während der Weiterbildungszeit nicht arbeitest und der Arbeitgeber trotzdem deinen Lohn weiterzahlt. Die Agentur für Arbeit erstattet dem Arbeitgeber dann einen Teil davon – je kleiner der Betrieb, desto höher der Zuschuss. Mit einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung zur Weiterbildung sinkt der Arbeitgeberanteil an den Lehrgangskosten um weitere 5 Prozentpunkte.

Tipp für kleine Betriebe: Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden bekommen 100 % der Lehrgangskosten erstattet und bis zu 75 % des Arbeitsentgelts als Zuschuss. Das ist eine der attraktivsten Förderkombinationen im deutschen Weiterbildungssystem – und wird von kleinen Betrieben noch zu selten genutzt.

Welche KI-Kurse werden gefördert? Die AZAV-Pflicht

Wie beim Bildungsgutschein gilt auch beim QCG: Der Kurs und der Anbieter müssen nach AZAV (§ 178 SGB III) zertifiziert sein. Das ist keine Empfehlung, sondern gesetzliche Pflicht – ohne AZAV-Zulassung ist keine Förderung möglich.

AZAV steht für Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Sie stellt sicher, dass Bildungsträger und Maßnahmen bestimmte Qualitätsstandards erfüllen. Das AZAV-Siegel findest du beim Anbieter, oder du fragst ihn direkt: „Ist dieser Kurs nach AZAV zugelassen und für das QCG förderfähig?"

Achtung: Viele populäre KI-Plattformen und Online-Kurse sind nicht AZAV-zertifiziert. Prüfe die Förderfähigkeit, bevor du mit dem Arbeitgeber in die Planung gehst – nichts ist unangenehmer als ein bereits geplanter Kurs, der sich als nicht förderfähig herausstellt.

Schritt für Schritt: So beantragst du das QCG für einen KI-Kurs

1
Internes Gespräch mit dem Arbeitgeber

Sprich deinen Vorgesetzten oder die Personalabteilung an. Erkläre, welchen KI-Kurs du anstrebst, welche Kompetenzen du damit aufbaust – und dass es mit QCG-Förderung für den Betrieb nur einen Bruchteil kostet. Bringe nach Möglichkeit ein konkretes AZAV-zertifiziertes Kursangebot mit.

2
AZAV-zertifizierten KI-Kurs heraussuchen

Recherchiere gezielt nach KI-Kursen mit AZAV-Zulassung. Frage den Anbieter: „Ist dieser Kurs nach AZAV zugelassen und für das QCG nach § 82 SGB III förderfähig?" Hol dir ein schriftliches Angebot – das brauchst du für den Antrag.

3
Gemeinsamen Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen

Arbeitgeber und Arbeitnehmer stellen den Antrag gemeinsam. Die Agentur für Arbeit prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung gestellt und genehmigt sein – nachträgliche Förderung ist nicht möglich.

4
Förderzusage abwarten

Nach Prüfung erteilt die Agentur für Arbeit eine Förderzusage. Erst danach darf der Kurs beginnen. Die Zusage regelt den Förderbetrag, die Maßnahmedauer und die Abwicklung des Arbeitsentgeltzuschusses.

5
Kurs absolvieren und Abrechnung

Nach dem Kurs rechnet der Bildungsträger direkt mit der Agentur für Arbeit ab. Den Arbeitsentgeltzuschuss erhält der Arbeitgeber auf Antrag erstattet. Du musst dich selbst um nichts kümmern – außer den Kurs erfolgreich abzuschließen.

QCG und Sozialplan: KI-Qualifizierung bei Stellenabbau

Ein oft übersehener Anwendungsfall: Wenn ein Unternehmen Stellen abbaut und einen Interessenausgleich oder Sozialplan verhandelt, lässt sich QCG-Förderung für KI-Qualifizierungen im Sozialplan verankern. Das gibt Beschäftigten die Möglichkeit, sich noch während der Beschäftigungszeit weiterzuqualifizieren – bevor der Arbeitssuchendenstatus eintritt.

In diesem Szenario arbeiten Betriebsrat, Arbeitgeber und Agentur für Arbeit oft eng zusammen. Das QCG ergänzt dann das TG-Qualifizierungsbudget aus dem Sozialplan. Mehr dazu: KI-Qualifizierung in der Transfergesellschaft.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich als Beschäftigter einen KI-Kurs über das QCG fördern lassen?
Ja – wenn dein Arbeitgeber zustimmt und der Kurs nach AZAV zertifiziert ist. Das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) richtet sich ausdrücklich an Beschäftigte, deren Berufsfeld durch technologischen Wandel oder Digitalisierung gefährdet ist. Die Förderquote hängt von der Betriebsgröße ab: Klein- und Kleinstbetriebe erhalten bis zu 100 %, Großbetriebe mindestens 25 %.
Was ist der Unterschied zwischen QCG und Bildungsgutschein?
Der Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) richtet sich an Arbeitssuchende oder Arbeitslose. Das QCG (§ 82 SGB III) ist das Pendant für Beschäftigte – wer noch in einem Arbeitsverhältnis ist, kann über das QCG gefördert werden. Voraussetzung ist immer die Zustimmung des Arbeitgebers.
Muss mein Arbeitgeber dem QCG-Antrag zustimmen?
Ja, die Zustimmung des Arbeitgebers ist zwingend erforderlich. Er stellt gemeinsam mit dir den Antrag bei der Agentur für Arbeit. Je nach Betriebsgröße übernimmt der Arbeitgeber einen Teil der Lehrgangskosten und zahlt während der Weiterbildung weiterhin den vollen Lohn – die Agentur für Arbeit erstattet einen Teil davon als Arbeitsentgeltzuschuss.
Muss der KI-Kurs AZAV-zertifiziert sein?
Ja. Wie beim Bildungsgutschein muss auch beim QCG der Anbieter und die Maßnahme nach AZAV (§ 178 SGB III) zertifiziert sein. Ohne AZAV-Zulassung ist keine QCG-Förderung möglich. Frag den Anbieter vorab explizit danach.
Was zahlt das QCG – und was zahlt der Arbeitgeber?
Die Agentur für Arbeit übernimmt die Lehrgangskosten anteilig (je nach Betriebsgröße) und kann zusätzlich einen Arbeitsentgeltzuschuss während der Weiterbildungszeit zahlen. Der Arbeitgeber trägt den verbleibenden Teil der Lehrgangskosten und zahlt den Lohn weiter. Kleinstbetriebe (unter 10 Mitarbeitende) können bis zu 100 % der Lehrgangskosten erstattet bekommen.
Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber das QCG ablehnt?
Wenn dein Arbeitgeber nicht zustimmt, gibt es keinen gesetzlichen Weg, das QCG trotzdem zu nutzen. Alternativen: Prüfe, ob ein Betriebsrat vorhanden ist, der Qualifizierungsmaßnahmen mitverhandeln kann. Kündigt sich ein Stellenabbau an, lässt sich KI-Qualifizierung manchmal im Sozialplan verankern. In diesem Fall kommt auch der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III in Frage, sofern Arbeitssuchendenstatus besteht.
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Sven Schultz – Herausgeber transfermonitor.de
Sven Schultz
Herausgeber & Chefredakteur  ·  LinkedIn

Erfahrung in beruflicher Qualifizierung und Arbeitsmarktförderung. Zusammenarbeit mit Reha-Kostenträgern (Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen), Aufbau von Qualifizierungsprozessen für KMU, seit 2025 im FbW- und AVGS-System tätig. Regional vernetzt mit Agenturen für Arbeit und Jobcentern in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Mehr über die Redaktion →

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