KI-Weiterbildung mit dem QCG fördern
Noch beschäftigt, aber Job durch KI bedroht? Das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) ermöglicht geförderte KI-Weiterbildung für Beschäftigte – wenn der Arbeitgeber mitzieht. Was es kostet, wer es beantragt und wie die Förderquoten aussehen.
Auf einen Blick
- Das QCG (§ 82 SGB III) fördert KI-Weiterbildung für Beschäftigte – nicht für Arbeitssuchende (dafür gilt § 81 SGB III).
- Voraussetzung: Zustimmung des Arbeitgebers – er stellt den Antrag gemeinsam mit dem Arbeitnehmer bei der Agentur für Arbeit.
- Der Kurs muss AZAV-zertifiziert sein (§ 178 SGB III) – ohne Zulassung keine Förderung.
- Förderquote Lehrgangskosten (Agentur): Betriebe unter 50 MA: 100 %, 50–499 MA: 50 %, ab 500 MA: 25 % (§ 82 SGB III).
- Zusätzlich kann die Agentur für Arbeit einen Arbeitsentgeltzuschuss zahlen: unter 50 MA bis zu 75 %, 50–499 MA bis zu 50 %, ab 500 MA bis zu 25 % des Arbeitsentgelts.
- Der Kurs muss mehr als 120 Stunden umfassen und der Berufsabschluss muss mindestens 2 Jahre zurückliegen.
Wer zahlt was – und wie du den Antrag angehst. ↓
KI-Weiterbildung – Themen
Was ist das Qualifizierungschancengesetz?
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) trat 2019 in Kraft und wurde seither mehrfach erweitert. Es ist in § 82 SGB III verankert und richtet sich ausdrücklich an Beschäftigte – also Menschen, die noch in einem Arbeitsverhältnis stehen, aber deren Job durch Digitalisierung, Strukturwandel oder technologischen Wandel gefährdet ist.
Der Unterschied zum Bildungsgutschein ist eindeutig: Wer arbeitslos oder arbeitssuchend ist, bekommt den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III. Wer noch beschäftigt ist, nutzt das QCG. KI ist eines der zentralen Anwendungsfelder des QCG – kaum ein Berufsfeld ist so stark vom technologischen Wandel betroffen.
Wer kann das QCG für KI-Weiterbildung nutzen?
Gefördert werden können Beschäftigte, wenn mindestens eine dieser Voraussetzungen erfüllt ist:
- Die bisherige Tätigkeit ist durch Technologien, Digitalisierung oder Automatisierung gefährdet
- Die Weiterbildung ist notwendig, weil berufliche Tätigkeiten in absehbarer Zeit wegfallen oder sich grundlegend verändern
- Es besteht ein betrieblicher Bedarf an Qualifizierung, den der Arbeitgeber bestätigt
In der Praxis genügt es oft, glaubhaft zu machen, dass KI-Kompetenzen notwendig sind, um die eigene Stelle zu erhalten oder neue Aufgaben zu übernehmen. Das gilt für kaufmännische Berufe genauso wie für Logistik, Sachbearbeitung, Vertrieb oder Produktionssteuerung.
Wichtig – Arbeitgeberzustimmung ist zwingend: Das QCG kann nicht ohne den Arbeitgeber beantragt werden. Er stellt gemeinsam mit dir den Antrag bei der Agentur für Arbeit und trägt einen Teil der Kosten. Ohne seine Zustimmung gibt es kein QCG.
Förderquoten: Wer zahlt wie viel?
Die Agentur für Arbeit übernimmt die Lehrgangskosten anteilig – abhängig von der Betriebsgröße des Arbeitgebers:
| Betriebsgröße | Förderquote Lehrgangskosten (Agentur) | Arbeitsentgeltzuschuss (Agentur) |
|---|---|---|
| Unter 50 Beschäftigte | 100 % | Bis zu 75 % des Arbeitsentgelts |
| 50–499 Beschäftigte | 50 % | Bis zu 50 % des Arbeitsentgelts |
| 500 und mehr Beschäftigte | 25 % | Bis zu 25 % des Arbeitsentgelts |
Quelle: § 82 SGB III. Mit Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung zur Weiterbildung sinkt der Arbeitgeberanteil um jeweils 5 Prozentpunkte.
Der Arbeitsentgeltzuschuss greift, wenn du während der Weiterbildungszeit nicht arbeitest und der Arbeitgeber trotzdem deinen Lohn weiterzahlt. Die Agentur für Arbeit erstattet dem Arbeitgeber dann einen Teil davon – je kleiner der Betrieb, desto höher der Zuschuss. Mit einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung zur Weiterbildung sinkt der Arbeitgeberanteil an den Lehrgangskosten um weitere 5 Prozentpunkte.
Tipp für kleine Betriebe: Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden bekommen 100 % der Lehrgangskosten erstattet und bis zu 75 % des Arbeitsentgelts als Zuschuss. Das ist eine der attraktivsten Förderkombinationen im deutschen Weiterbildungssystem – und wird von kleinen Betrieben noch zu selten genutzt.
Welche KI-Kurse werden gefördert? Die AZAV-Pflicht
Wie beim Bildungsgutschein gilt auch beim QCG: Der Kurs und der Anbieter müssen nach AZAV (§ 178 SGB III) zertifiziert sein. Das ist keine Empfehlung, sondern gesetzliche Pflicht – ohne AZAV-Zulassung ist keine Förderung möglich.
AZAV steht für Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Sie stellt sicher, dass Bildungsträger und Maßnahmen bestimmte Qualitätsstandards erfüllen. Das AZAV-Siegel findest du beim Anbieter, oder du fragst ihn direkt: „Ist dieser Kurs nach AZAV zugelassen und für das QCG förderfähig?"
Achtung: Viele populäre KI-Plattformen und Online-Kurse sind nicht AZAV-zertifiziert. Prüfe die Förderfähigkeit, bevor du mit dem Arbeitgeber in die Planung gehst – nichts ist unangenehmer als ein bereits geplanter Kurs, der sich als nicht förderfähig herausstellt.
Schritt für Schritt: So beantragst du das QCG für einen KI-Kurs
Sprich deinen Vorgesetzten oder die Personalabteilung an. Erkläre, welchen KI-Kurs du anstrebst, welche Kompetenzen du damit aufbaust – und dass es mit QCG-Förderung für den Betrieb nur einen Bruchteil kostet. Bringe nach Möglichkeit ein konkretes AZAV-zertifiziertes Kursangebot mit.
Recherchiere gezielt nach KI-Kursen mit AZAV-Zulassung. Frage den Anbieter: „Ist dieser Kurs nach AZAV zugelassen und für das QCG nach § 82 SGB III förderfähig?" Hol dir ein schriftliches Angebot – das brauchst du für den Antrag.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer stellen den Antrag gemeinsam. Die Agentur für Arbeit prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung gestellt und genehmigt sein – nachträgliche Förderung ist nicht möglich.
Nach Prüfung erteilt die Agentur für Arbeit eine Förderzusage. Erst danach darf der Kurs beginnen. Die Zusage regelt den Förderbetrag, die Maßnahmedauer und die Abwicklung des Arbeitsentgeltzuschusses.
Nach dem Kurs rechnet der Bildungsträger direkt mit der Agentur für Arbeit ab. Den Arbeitsentgeltzuschuss erhält der Arbeitgeber auf Antrag erstattet. Du musst dich selbst um nichts kümmern – außer den Kurs erfolgreich abzuschließen.
QCG und Sozialplan: KI-Qualifizierung bei Stellenabbau
Ein oft übersehener Anwendungsfall: Wenn ein Unternehmen Stellen abbaut und einen Interessenausgleich oder Sozialplan verhandelt, lässt sich QCG-Förderung für KI-Qualifizierungen im Sozialplan verankern. Das gibt Beschäftigten die Möglichkeit, sich noch während der Beschäftigungszeit weiterzuqualifizieren – bevor der Arbeitssuchendenstatus eintritt.
In diesem Szenario arbeiten Betriebsrat, Arbeitgeber und Agentur für Arbeit oft eng zusammen. Das QCG ergänzt dann das TG-Qualifizierungsbudget aus dem Sozialplan. Mehr dazu: KI-Qualifizierung in der Transfergesellschaft.
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