Deine Datenschutz-Einstellungen

Wir verwenden Cookies um dir die bestmögliche Nutzung unserer Website zu ermöglichen und unsere Inhalte zu verbessern. Einige Cookies sind technisch notwendig, andere helfen uns zu verstehen wie du die Seite nutzt. Du kannst deine Einstellungen jederzeit ändern. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung und unserem Impressum.

✅ Notwendig

Technisch erforderlich für die Grundfunktionen der Website. Kann nicht deaktiviert werden.

📊 Analyse

Hilft uns zu verstehen wie Besucher die Seite nutzen (z.B. Seitenaufrufe, Verweildauer).

🎯 Marketing

Ermöglicht personalisierte Inhalte und Werbung. Aktuell nicht aktiv auf dieser Website.

KI-Umschulung: Gefördert mit Bildungsgutschein – was du wissen musst

Viele suchen nach einer „KI-Umschulung" – aber was genau ist das eigentlich rechtlich? Und wie wird ein KI-Kurs über den Bildungsgutschein, das Qualifizierungschancengesetz oder das TG-Budget gefördert? Diese Seite erklärt die Begriffe korrekt und zeigt dir die drei Förderwege.

Auf einen Blick

Was das für dich konkret bedeutet – jetzt lesen. ↓

KI-Weiterbildung – Themen

Was „KI-Umschulung" rechtlich bedeutet – und was nicht

Der Begriff „Umschulung" hat im SGB III eine klare Bedeutung: Er beschreibt eine Maßnahme, die darauf abzielt, einen anerkannten Berufsabschluss in einem neuen Beruf zu erwerben (§ 81 Abs. 1 SGB III). Klassische Umschulungsberufe sind zum Beispiel Fachinformatiker, Kaufmann für IT-Systemmanagement oder Kauffrau für Büromanagement.

KI ist kein eigenständiger Ausbildungsberuf mit staatlich anerkanntem Abschluss. Was im Alltag als „KI-Umschulung" bezeichnet wird, ist daher in aller Regel eine berufliche Weiterbildung (Fortbildung) mit KI-Schwerpunkt – rechtlich gefördert nach § 81 SGB III, aber ohne Berufsabschluss als Ziel.

Wichtige Unterscheidung: Eine formale Umschulung zum Fachinformatiker kann einen starken KI-Anteil haben – das ist möglich und gefördert. Ein reiner „KI-Kurs" ohne Berufsabschluss ist keine Umschulung im Rechtssinne, aber trotzdem förderfähig als berufliche Weiterbildung nach § 81 SGB III.

Die drei Förderwege für KI-Weiterbildung

Förderweg Rechtsgrundlage Voraussetzung Wer beantragt
Bildungsgutschein § 81 SGB III Arbeitssuchend gemeldet, Weiterbildung notwendig, AZAV-Anbieter Du – bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter
Qualifizierungschancengesetz § 82 SGB III Beschäftigt, Arbeitgeber beteiligt sich Arbeitgeber – bei der Agentur für Arbeit
TG-Qualifizierungsbudget § 110 SGB III Teilnahme an Transfergesellschaft Du – über deinen TG-Berater

Förderweg 1: Bildungsgutschein (§ 81 SGB III)

Der Bildungsgutschein ist der häufigste Weg, einen KI-Kurs zu finanzieren. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter stellt ihn aus, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind:

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Bildungsgutschein. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Arbeitsvermittlers. Wer vorbereitet ins Gespräch geht – mit konkretem Kurs, Anbieter und Begründung – erhöht seine Chancen deutlich.

Kein Kurs vor Gutschein: Fange niemals an, einen Kurs zu besuchen, bevor der Bildungsgutschein ausgestellt ist. Rückwirkende Förderung ist nach § 81 SGB III ausgeschlossen. Kursbeginn muss nach Ausstellung des Gutscheins liegen.

Ausführlich erklärt: KI-Kurs mit Bildungsgutschein finanzieren.

Förderweg 2: Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III)

Wer noch in einem Beschäftigungsverhältnis steht, kann nicht einfach einen Bildungsgutschein beantragen. Für Beschäftigte gibt es das Qualifizierungschancengesetz: Die Agentur für Arbeit übernimmt einen Teil der Weiterbildungskosten, der Arbeitgeber beteiligt sich ebenfalls. Die Höhe der jeweiligen Beteiligung hängt von der Betriebsgröße ab.

Der entscheidende Unterschied zum Bildungsgutschein: Den Antrag stellt der Arbeitgeber. Als Arbeitnehmer kannst du das Thema ansprechen und deinen Arbeitgeber zur Beantragung motivieren – alleine beantragen geht nicht.

Für KI sinnvoll: Das QCG eignet sich besonders für Menschen, die noch beschäftigt sind, aber merken, dass KI-Kenntnisse im aktuellen Job zunehmend erwartet werden. Mehr dazu: Qualifizierungschancengesetz – so funktioniert die Förderung.

Förderweg 3: TG-Qualifizierungsbudget (§ 110 SGB III)

Wer in einer Transfergesellschaft ist, hat Zugang zu einem weiteren Förderinstrument: dem TG-Qualifizierungsbudget nach § 110 SGB III. Dieses Budget ist im Sozialplan oder im TG-Vertrag festgelegt und kann für Weiterbildungsmaßnahmen – auch KI-Kurse – genutzt werden.

Zusätzlich können TG-Teilnehmer, die sich frühzeitig arbeitssuchend gemeldet haben (§ 38 SGB III), einen AVGS (§ 45 SGB III) beantragen. Bildungsgutschein und TG-Budget können in bestimmten Konstellationen kombiniert werden.

Alle Details: KI-Qualifizierung in der Transfergesellschaft.

AZAV-Pflicht: Was du beim Anbieter prüfen musst

Alle drei Förderwege haben eine Gemeinsamkeit: Der Kursanbieter muss nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV, § 178 SGB III) zertifiziert sein. Das gilt für den Träger selbst und für die konkrete Maßnahme.

So kannst du prüfen, ob ein Anbieter AZAV-zertifiziert ist:

Schritt für Schritt: Bildungsgutschein für KI-Kurs beantragen

1
Frühzeitig arbeitssuchend melden

Melde dich spätestens 3 Monate vor Ende deines Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend (§ 38 SGB III). Das ist Pflicht – und Voraussetzung für alle weiteren Schritte.

2
Beratungsgespräch führen – vorbereitet

Komm mit einem konkreten Vorschlag: Welchen KI-Kurs möchtest du? Bei welchem AZAV-zertifizierten Anbieter? Wie lange dauert er? Auf welchen Zielberuf oder welche Tätigkeit zahlt er ein? Je konkreter du das Gespräch führst, desto besser.

3
AZAV-zertifizierten KI-Kurs auswählen

Prüfe vorab, ob der Kursanbieter AZAV-zertifiziert ist. Ohne AZAV-Zulassung wird der Bildungsgutschein nicht für diesen Kurs akzeptiert – egal wie gut der Kurs ist.

4
Bildungsgutschein erhalten und Kurs buchen

Wird der Bildungsgutschein ausgestellt, buchst du den Kurs beim Träger. Achte auf die Gültigkeitsdauer des Gutscheins – der Kursstart muss innerhalb dieser Frist liegen. Rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

5
Kurs absolvieren – ALG I läuft weiter

Während einer geförderten Weiterbildungsmaßnahme nach § 81 SGB III läuft dein Arbeitslosengeld I weiter. Die Weiterbildungsteilnahme unterbricht den ALG-I-Bezug nicht und kürzt die Anspruchsdauer nicht.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen KI-Umschulung und KI-Weiterbildung?
Im Sprachgebrauch wird „KI-Umschulung" häufig als Oberbegriff für jede intensive KI-Qualifizierung verwendet. Rechtlich ist das ungenau. Im SGB III bezeichnet „Umschulung" eine Maßnahme, die auf einen anerkannten Berufsabschluss in einem neuen Beruf abzielt (§ 81 Abs. 1 SGB III). Da KI kein eigenständiger Ausbildungsberuf mit staatlich anerkanntem Abschluss ist, handelt es sich bei KI-Kursen in aller Regel um berufliche Weiterbildung – ebenfalls gefördert nach § 81 SGB III, aber ohne Berufsabschluss als Ziel.
Muss ich arbeitslos sein, um eine geförderte KI-Weiterbildung zu bekommen?
Nicht zwingend. Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III richtet sich an Personen, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind und als arbeitssuchend gemeldet sind. Wer noch beschäftigt ist, kann alternativ das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) nutzen – dafür ist die Beteiligung des Arbeitgebers erforderlich. In der Transfergesellschaft gibt es zusätzlich das TG-Qualifizierungsbudget nach § 110 SGB III.
Wer entscheidet, ob ich einen Bildungsgutschein für einen KI-Kurs bekomme?
Die Entscheidung liegt beim Arbeitsvermittler der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Er prüft, ob die Weiterbildung notwendig ist, ob der Anbieter AZAV-zertifiziert ist und ob die Maßnahme auf dem Arbeitsmarkt verwertbar ist. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Bildungsgutschein – die Bewilligung liegt im Ermessen des Vermittlers.
Kann ich als Beschäftigter eine KI-Weiterbildung gefördert bekommen?
Ja, über das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III). Dabei übernimmt die Agentur für Arbeit einen Teil der Kurskosten, der Arbeitgeber muss sich ebenfalls beteiligen. Die genaue Aufteilung hängt von der Betriebsgröße ab. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Förderung beantragt – das geht nicht alleine als Arbeitnehmer.
Kann ich in der Transfergesellschaft eine KI-Weiterbildung machen?
Ja. TG-Teilnehmer können das Qualifizierungsbudget der Transfergesellschaft nach § 110 SGB III für KI-Kurse nutzen. Wer sich frühzeitig arbeitssuchend meldet (§ 38 SGB III), kann zusätzlich einen AVGS (§ 45 SGB III) oder in bestimmten Fällen einen Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) beantragen. Mehr dazu auf der Seite KI-Qualifizierung in der Transfergesellschaft.
Läuft das Arbeitslosengeld I während einer geförderten KI-Weiterbildung weiter?
Ja. Wer eine geförderte Weiterbildungsmaßnahme nach § 81 SGB III absolviert und dabei Arbeitslosengeld I bezieht, erhält dieses während der Maßnahme weiter. Die Bezugsdauer wird durch die Teilnahme an der Maßnahme nicht verkürzt.
Keine wichtige Änderung verpassen.

Einmal im Monat – die wichtigsten Infos zu Förderung, Weiterbildung und Transfergesellschaft. Kostenlos.

Jetzt Newsletter abonnieren

Rechtsgrundlagen

Verwandte Themen

Alle KI-Themen

Sven Schultz – Herausgeber transfermonitor.de
Sven Schultz
Herausgeber & Chefredakteur  ·  LinkedIn

Erfahrung in beruflicher Qualifizierung und Arbeitsmarktförderung. Zusammenarbeit mit Reha-Kostenträgern (Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen), Aufbau von Qualifizierungsprozessen für KMU, seit 2025 im FbW- und AVGS-System tätig. Regional vernetzt mit Agenturen für Arbeit und Jobcentern in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Mehr über die Redaktion →