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Bildungsgutschein, AVGS, Aufstiegs-BAföG, Qualifizierungschancengesetz – Arbeitnehmer haben mehr Förderoptionen als die meisten wissen. Wir erklären welche Förderung für wen gilt und wie du sie beantragst.
Wer seinen Job verliert – oder verlieren könnte – hat in Deutschland deutlich mehr Unterstützung als viele ahnen. Das Problem: Die verschiedenen Förderinstrumente sind über mehrere Behörden und Gesetze verteilt. Diese Seite bringt alles auf einen Blick.
Finanziert Weiterbildungen, Umschulungen und Qualifizierungen vollständig – Kursgebühren, Fahrtkosten, ggf. Kinderbetreuung. Ausgestellt von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
→ Bildungsgutschein erklärtFinanziert professionelles Coaching – Bewerbungscoaching, Karriereberatung, Outplacement oder Existenzgründungsberatung. Kein Eigenanteil, kein Rückzahlungsrisiko.
→ AVGS erklärtFördert Meister, Techniker, Fachwirte und andere höhere Berufsabschlüsse – mit Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen. Auch möglich während eines Arbeitsverhältnisses.
→ Aufstiegs-BAföG erklärtArbeitgeber können Weiterbildungskosten und Lohnfortzahlung für Beschäftigte über die Agentur für Arbeit bezuschussen lassen. Besonders relevant bei Digitalisierung und Strukturwandel.
→ QCG erklärtBei betriebsbedingtem Stellenabbau ermöglicht die Transfergesellschaft eine geförderte Qualifizierungsphase mit Transferkurzarbeitergeld. Zeitraum: bis zu 12 Monate.
→ Transfergesellschaft erklärtWer aus der Arbeitslosigkeit heraus gründet kann einen Gründungszuschuss beantragen – ALG I plus 300 € monatlich für 6 Monate. Voraussetzung: noch offener ALG-I-Anspruch.
→ AVGS für Gründungsberatung→ Beantrage jetzt den AVGS vor der Kündigung. Du musst nicht warten bis du arbeitslos bist – „von Arbeitslosigkeit bedroht" reicht als Voraussetzung. Sprich die Agentur für Arbeit frühzeitig an. Wenn dein Arbeitgeber Stellen abbaut: frag nach einer Transfergesellschaft.
→ Bildungsgutschein und AVGS sind deine zentralen Instrumente. Beide können kombiniert werden – Coaching jetzt, Umschulung danach. Sprich deinen Berater bei der Agentur auf beide Möglichkeiten an.
→ Aufstiegs-BAföG für höhere Berufsabschlüsse, oder das Qualifizierungschancengesetz über deinen Arbeitgeber. Letzteres setzt voraus dass dein Arbeitgeber mitmacht – aber viele tun es, weil sie selbst profitieren.
→ Nutze den AVGS für Existenzgründungsberatung während du noch ALG-I-Anspruch hast. Danach Gründungszuschuss beantragen. Diese Kombination ist der empfohlene Weg für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus.
Die häufigste Verwechslung: Beide kommen von der Agentur für Arbeit, beide sind kostenlos – aber sie fördern unterschiedliche Dinge.
Bildungsgutschein (bei Arbeitslosigkeit oder drohender Arbeitslosigkeit), AVGS (Coaching-Gutschein), Aufstiegs-BAföG (für höhere Berufsabschlüsse), Qualifizierungschancengesetz (für Beschäftigte), Transfergesellschaft (bei Stellenabbau) und Gründungszuschuss (für Gründer aus der Arbeitslosigkeit).
Teilweise ja. Bildungsgutschein und AVGS können nacheinander genutzt werden. Aufstiegs-BAföG ist grundsätzlich unabhängig. Ob eine Kombination möglich ist hängt vom Einzelfall ab – frag deine Agentur für Arbeit.
Nein – „von Arbeitslosigkeit bedroht" reicht. Das bedeutet: Wenn dein Job in absehbarer Zeit wegfällt hast du bereits Anspruch. Du musst nicht warten bis die Kündigung da ist.
Melde dich frühzeitig arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit – idealerweise sobald du von einer drohenden Kündigung weißt. Dann hast du Zeit alle Förderoptionen zu prüfen bevor die Arbeitslosigkeit beginnt.
Du kannst Widerspruch einlegen. Lass dir die Ablehnung schriftlich geben und begründe deinen Antrag präziser nach. Hilfe bekommst du beim Betriebsrat, bei Gewerkschaften oder bei einer Beratungsstelle für Arbeitsrecht.
Rechtsgrundlagen
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Alle Förderwege im Detail