Deine Datenschutz-Einstellungen

Wir verwenden Cookies um dir die bestmögliche Nutzung unserer Website zu ermöglichen und unsere Inhalte zu verbessern. Einige Cookies sind technisch notwendig, andere helfen uns zu verstehen wie du die Seite nutzt. Du kannst deine Einstellungen jederzeit ändern. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung und unserem Impressum.

✅ Notwendig

Technisch erforderlich für die Grundfunktionen der Website. Kann nicht deaktiviert werden.

📊 Analyse

Hilft uns zu verstehen wie Besucher die Seite nutzen (z.B. Seitenaufrufe, Verweildauer).

🎯 Marketing

Ermöglicht personalisierte Inhalte und Werbung. Aktuell nicht aktiv auf dieser Website.

Weiterbildungsförderung für Arbeitnehmer – alle Förderwege im Überblick

Bildungsgutschein, AVGS, Aufstiegs-BAföG, Qualifizierungschancengesetz – Arbeitnehmer haben mehr Förderoptionen als die meisten wissen. Wir erklären welche Förderung für wen gilt und wie du sie beantragst.

Wer seinen Job verliert – oder verlieren könnte – hat in Deutschland deutlich mehr Unterstützung als viele ahnen. Das Problem: Die verschiedenen Förderinstrumente sind über mehrere Behörden und Gesetze verteilt. Diese Seite bringt alles auf einen Blick.

Welche Förderungen gibt es für Arbeitnehmer?

📋 Bildungsgutschein (FbW)

Für: Arbeitslose & von Arbeitslosigkeit Bedrohte

Finanziert Weiterbildungen, Umschulungen und Qualifizierungen vollständig – Kursgebühren, Fahrtkosten, ggf. Kinderbetreuung. Ausgestellt von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

→ Bildungsgutschein erklärt

🎯 AVGS – Coaching-Gutschein

Für: Arbeitslose & von Arbeitslosigkeit Bedrohte

Finanziert professionelles Coaching – Bewerbungscoaching, Karriereberatung, Outplacement oder Existenzgründungsberatung. Kein Eigenanteil, kein Rückzahlungsrisiko.

→ AVGS erklärt

🎓 Aufstiegs-BAföG

Für: Berufstätige mit Berufsausbildung

Fördert Meister, Techniker, Fachwirte und andere höhere Berufsabschlüsse – mit Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen. Auch möglich während eines Arbeitsverhältnisses.

→ Aufstiegs-BAföG erklärt

🏭 Qualifizierungschancengesetz (QCG)

Für: Beschäftigte im laufenden Arbeitsverhältnis

Arbeitgeber können Weiterbildungskosten und Lohnfortzahlung für Beschäftigte über die Agentur für Arbeit bezuschussen lassen. Besonders relevant bei Digitalisierung und Strukturwandel.

→ QCG erklärt

🔄 Transfergesellschaft & T-KUG

Für: Arbeitnehmer bei Stellenabbau

Bei betriebsbedingtem Stellenabbau ermöglicht die Transfergesellschaft eine geförderte Qualifizierungsphase mit Transferkurzarbeitergeld. Zeitraum: bis zu 12 Monate.

→ Transfergesellschaft erklärt

💼 Gründungszuschuss

Für: ALG-I-Empfänger die gründen wollen

Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus gründet kann einen Gründungszuschuss beantragen – ALG I plus 300 € monatlich für 6 Monate. Voraussetzung: noch offener ALG-I-Anspruch.

→ AVGS für Gründungsberatung

Welche Förderung passt zu deiner Situation?

Du bist noch beschäftigt, aber dein Job ist gefährdet

→ Beantrage jetzt den AVGS vor der Kündigung. Du musst nicht warten bis du arbeitslos bist – „von Arbeitslosigkeit bedroht" reicht als Voraussetzung. Sprich die Agentur für Arbeit frühzeitig an. Wenn dein Arbeitgeber Stellen abbaut: frag nach einer Transfergesellschaft.

Du bist arbeitslos gemeldet

Bildungsgutschein und AVGS sind deine zentralen Instrumente. Beide können kombiniert werden – Coaching jetzt, Umschulung danach. Sprich deinen Berater bei der Agentur auf beide Möglichkeiten an.

Du willst dich weiterqualifizieren ohne den Job zu verlieren

Aufstiegs-BAföG für höhere Berufsabschlüsse, oder das Qualifizierungschancengesetz über deinen Arbeitgeber. Letzteres setzt voraus dass dein Arbeitgeber mitmacht – aber viele tun es, weil sie selbst profitieren.

Du überlegst dich selbstständig zu machen

→ Nutze den AVGS für Existenzgründungsberatung während du noch ALG-I-Anspruch hast. Danach Gründungszuschuss beantragen. Diese Kombination ist der empfohlene Weg für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus.

Wichtig: Viele Förderungen greifen nur wenn du sie rechtzeitig beantragst. Der AVGS zum Beispiel kann noch vor der Kündigung beantragt werden – danach ist es oft zu spät für bestimmte Varianten. Warte nicht ab.

Bildungsgutschein vs. AVGS – was ist der Unterschied?

Die häufigste Verwechslung: Beide kommen von der Agentur für Arbeit, beide sind kostenlos – aber sie fördern unterschiedliche Dinge.

Bildungsgutschein → finanziert Kurse, Umschulungen, Zertifikate – also Lerninhalte mit festem Lehrplan

AVGS → finanziert Coaching und individuelle Beratung – also persönliche Begleitung ohne fixen Lehrplan

Beide können nacheinander oder parallel genutzt werden – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Häufige Fragen zur Weiterbildungsförderung

Welche Weiterbildungsförderung gibt es für Arbeitnehmer?

Bildungsgutschein (bei Arbeitslosigkeit oder drohender Arbeitslosigkeit), AVGS (Coaching-Gutschein), Aufstiegs-BAföG (für höhere Berufsabschlüsse), Qualifizierungschancengesetz (für Beschäftigte), Transfergesellschaft (bei Stellenabbau) und Gründungszuschuss (für Gründer aus der Arbeitslosigkeit).

Kann ich mehrere Förderungen gleichzeitig nutzen?

Teilweise ja. Bildungsgutschein und AVGS können nacheinander genutzt werden. Aufstiegs-BAföG ist grundsätzlich unabhängig. Ob eine Kombination möglich ist hängt vom Einzelfall ab – frag deine Agentur für Arbeit.

Muss ich arbeitslos sein um einen Bildungsgutschein zu bekommen?

Nein – „von Arbeitslosigkeit bedroht" reicht. Das bedeutet: Wenn dein Job in absehbarer Zeit wegfällt hast du bereits Anspruch. Du musst nicht warten bis die Kündigung da ist.

Was ist der schnellste Weg zur Förderung?

Melde dich frühzeitig arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit – idealerweise sobald du von einer drohenden Kündigung weißt. Dann hast du Zeit alle Förderoptionen zu prüfen bevor die Arbeitslosigkeit beginnt.

Was wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Du kannst Widerspruch einlegen. Lass dir die Ablehnung schriftlich geben und begründe deinen Antrag präziser nach. Hilfe bekommst du beim Betriebsrat, bei Gewerkschaften oder bei einer Beratungsstelle für Arbeitsrecht.

Rechtsgrundlagen

Sven Schultz – Herausgeber transfermonitor.de
Sven Schultz
Herausgeber & Chefredakteur  ·  LinkedIn

Erfahrung in beruflicher Qualifizierung und Arbeitsmarktförderung. Zusammenarbeit mit Reha-Kostenträgern (Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen), Aufbau von Qualifizierungsprozessen für KMU, seit 2025 im FbW- und AVGS-System tätig. Regional vernetzt mit Agenturen für Arbeit und Jobcentern in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Mehr über die Redaktion →

Keine wichtige Änderung verpassen.

Einmal im Monat – die wichtigsten Infos zu Förderung und Weiterbildung. Kostenlos.

Zum Newsletter →