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Eine Transfergesellschaft klingt gut – aber lohnt sie sich in deiner Situation wirklich? Wir zeigen ehrlich welche Vorteile sie bietet, wo die Grenzen sind und wann du besser ablehnen solltest.
Wenn der Arbeitgeber eine Transfergesellschaft anbietet ist die erste Reaktion vieler Menschen: Annehmen oder ablehnen? Die Antwort hängt von deiner persönlichen Situation ab. Pauschal ist die Transfergesellschaft weder immer gut noch immer schlecht – aber die Vorteile überwiegen für die meisten Beschäftigten deutlich.
Das Transferkurzarbeitergeld (T-KUG) beträgt 60 % des ausgefallenen Nettoentgelts – bei Beschäftigten mit Kind 67 %. Die Basis ist dein letztes Bruttogehalt, nicht ein Durchschnitt aus 12 Monaten wie beim ALG I. Wer zuletzt gut verdient hat profitiert davon besonders.
Außerdem: Viele Arbeitgeber stocken das T-KUG auf – auf 70, 80 oder sogar 90 % des Nettogehalts. Das steht im Sozialplan. Beim ALG I gibt es keine solche Aufstockung durch den Arbeitgeber.
Mehr dazu: Gehalt in der Transfergesellschaft – genaue Berechnung
Wer direkt nach der Kündigung ALG I beantragt riskiert eine Sperrzeit von 12 Wochen – wenn der Arbeitgeber kündigt ist das zwar seltener der Fall, aber bei Aufhebungsverträgen fast immer ein Thema. Der Eintritt in die Transfergesellschaft löst keine Sperrzeit aus. Das ist ein erheblicher finanzieller Vorteil – 12 Wochen ohne Leistung bedeuten bei ALG I von 1.500 € monatlich einen Verlust von rund 4.500 €.
In der Transfergesellschaft bist du weiterhin sozialversichert – Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung laufen auf Basis des T-KUG weiter. Besonders wichtig: Die Rentenanwartschaft wird nicht unterbrochen. Das ist für ältere Beschäftigte ein wichtiger Aspekt.
Die Transfergesellschaft bietet Zeit und Struktur für gezielte Weiterbildung. Viele Träger organisieren Kurse, Sprachtraining, IT-Qualifizierungen oder Zertifizierungen – finanziert durch den Arbeitgeber oder über Fördermittel. Wer diese Zeit gut nutzt kommt gestärkt in den Arbeitsmarkt zurück.
Mehr dazu: Qualifizierung in der Transfergesellschaft – was ist möglich?
Seriöse Transfergesellschaften bieten ein strukturiertes Profiling – eine Analyse deiner Stärken, Erfahrungen und Ziele – sowie aktive Bewerbungsunterstützung. Lebenslauf, Anschreiben, Vorstellungsgespräch-Training, Netzwerk-Aktivierung. Das ist Leistung die du sonst selbst bezahlen müsstest – oder über einen AVGS finanzieren könntest.
Es gibt Situationen in denen Ablehnen die bessere Wahl ist:
Mehr dazu: Transfergesellschaft ablehnen – Folgen und Alternativen
Transferkurzarbeitergeld statt ALG I (oft höher, keine Sperrzeit), durchgehende Sozialversicherung, Zeit für Qualifizierung und Jobsuche, sowie professionelle Begleitung durch Profiling und Coaching.
Nicht automatisch – aber häufig ja, besonders bei gutem Gehalt und wenn der Arbeitgeber aufstockt. T-KUG basiert auf dem letzten Bruttogehalt, ALG I auf dem Durchschnitt der letzten 12 Monate. Dazu kommt: Viele Arbeitgeber stocken auf 70–90 % des Nettogehalts auf. Rechne beides durch bevor du entscheidest.
Nein – der ALG-I-Anspruch wird nicht verbraucht sondern eingefroren. Nach Ende der Transfergesellschaft kannst du ALG I beantragen. Die TG-Zeit zählt aber nicht als Anwartschaftszeit für neue ALG-I-Ansprüche.
Ja – wenn du einen neuen Job findest kannst du die TG jederzeit verlassen. Das T-KUG endet dann. Prüfe vorher ob Abfindungsanteile an die volle TG-Dauer geknüpft sind.
Auch bei 3–4 Monaten TG-Laufzeit kann sie sinnvoll sein – vor allem wegen der Sperrzeit-Vermeidung und der Weiterbildungsmöglichkeiten. Vergleiche T-KUG plus ggf. Aufstockung mit deiner ALG-I-Prognose.
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