Deine Datenschutz-Einstellungen

Wir verwenden Cookies um dir die bestmögliche Nutzung unserer Website zu ermöglichen und unsere Inhalte zu verbessern. Einige Cookies sind technisch notwendig, andere helfen uns zu verstehen wie du die Seite nutzt. Du kannst deine Einstellungen jederzeit ändern. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung und unserem Impressum.

✅ Notwendig

Technisch erforderlich für die Grundfunktionen der Website. Kann nicht deaktiviert werden.

📊 Analyse

Hilft uns zu verstehen wie Besucher die Seite nutzen (z.B. Seitenaufrufe, Verweildauer).

🎯 Marketing

Ermöglicht personalisierte Inhalte und Werbung. Aktuell nicht aktiv auf dieser Website.

Vorteile Transfergesellschaft – lohnt sich der Eintritt wirklich?

Eine Transfergesellschaft klingt gut – aber lohnt sie sich in deiner Situation wirklich? Wir zeigen ehrlich welche Vorteile sie bietet, wo die Grenzen sind und wann du besser ablehnen solltest.

Wenn der Arbeitgeber eine Transfergesellschaft anbietet ist die erste Reaktion vieler Menschen: Annehmen oder ablehnen? Die Antwort hängt von deiner persönlichen Situation ab. Pauschal ist die Transfergesellschaft weder immer gut noch immer schlecht – aber die Vorteile überwiegen für die meisten Beschäftigten deutlich.

Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick

✓ Vorteile

  • Transferkurzarbeitergeld statt ALG I – oft höher
  • Keine Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit
  • Sozialversicherung läuft vollständig weiter
  • Zeit für gezielte Weiterbildung und Jobsuche
  • Profiling, Coaching und Bewerbungsunterstützung inklusive
  • Bis zu 12 Monate gesicherte Überbrückung
  • Kein sofortiger Druck sich arbeitslos zu melden
  • AVGS kann zusätzlich beantragt werden

– Nachteile / Risiken

  • T-KUG ist niedriger als das frühere Gehalt
  • Abfindung wird oft mit TG-Eintritt verknüpft
  • Qualität der Träger variiert stark
  • Wer schnell einen Job findet „verschenkt" TG-Zeit
  • Rentenauswirkungen prüfen (besonders kurz vor Rente)
  • Kein Einfluss auf den TG-Träger

Vorteil 1: Transferkurzarbeitergeld – oft besser als ALG I

Das Transferkurzarbeitergeld (T-KUG) beträgt 60 % des ausgefallenen Nettoentgelts – bei Beschäftigten mit Kind 67 %. Die Basis ist dein letztes Bruttogehalt, nicht ein Durchschnitt aus 12 Monaten wie beim ALG I. Wer zuletzt gut verdient hat profitiert davon besonders.

Außerdem: Viele Arbeitgeber stocken das T-KUG auf – auf 70, 80 oder sogar 90 % des Nettogehalts. Das steht im Sozialplan. Beim ALG I gibt es keine solche Aufstockung durch den Arbeitgeber.

Mehr dazu: Gehalt in der Transfergesellschaft – genaue Berechnung

Vorteil 2: Keine Sperrzeit

Wer direkt nach der Kündigung ALG I beantragt riskiert eine Sperrzeit von 12 Wochen – wenn der Arbeitgeber kündigt ist das zwar seltener der Fall, aber bei Aufhebungsverträgen fast immer ein Thema. Der Eintritt in die Transfergesellschaft löst keine Sperrzeit aus. Das ist ein erheblicher finanzieller Vorteil – 12 Wochen ohne Leistung bedeuten bei ALG I von 1.500 € monatlich einen Verlust von rund 4.500 €.

Vorteil 3: Sozialversicherung läuft weiter

In der Transfergesellschaft bist du weiterhin sozialversichert – Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung laufen auf Basis des T-KUG weiter. Besonders wichtig: Die Rentenanwartschaft wird nicht unterbrochen. Das ist für ältere Beschäftigte ein wichtiger Aspekt.

Ausnahme: Wer kurz vor der Rente steht sollte genau prüfen ob die T-KUG-Basis die Rentenansprüche im Vergleich zur direkten Kündigung mit Abfindung verbessert oder verschlechtert. Lass dich dazu individuell beraten – z.B. bei der Deutschen Rentenversicherung.

Vorteil 4: Qualifizierung und Weiterbildung

Die Transfergesellschaft bietet Zeit und Struktur für gezielte Weiterbildung. Viele Träger organisieren Kurse, Sprachtraining, IT-Qualifizierungen oder Zertifizierungen – finanziert durch den Arbeitgeber oder über Fördermittel. Wer diese Zeit gut nutzt kommt gestärkt in den Arbeitsmarkt zurück.

Mehr dazu: Qualifizierung in der Transfergesellschaft – was ist möglich?

Vorteil 5: Coaching und Bewerbungsunterstützung

Seriöse Transfergesellschaften bieten ein strukturiertes Profiling – eine Analyse deiner Stärken, Erfahrungen und Ziele – sowie aktive Bewerbungsunterstützung. Lebenslauf, Anschreiben, Vorstellungsgespräch-Training, Netzwerk-Aktivierung. Das ist Leistung die du sonst selbst bezahlen müsstest – oder über einen AVGS finanzieren könntest.

Tipp: Du kannst AVGS und Transfergesellschaft kombinieren. Der AVGS kann neben der TG-Maßnahme beantragt werden – für spezialisiertes Coaching das der TG-Träger nicht anbietet. Frag deine Agentur für Arbeit danach.

Wann lohnt sich die Transfergesellschaft nicht?

Es gibt Situationen in denen Ablehnen die bessere Wahl ist:

Mehr dazu: Transfergesellschaft ablehnen – Folgen und Alternativen

Häufige Fragen zu den Vorteilen der Transfergesellschaft

Was sind die größten Vorteile einer Transfergesellschaft?

Transferkurzarbeitergeld statt ALG I (oft höher, keine Sperrzeit), durchgehende Sozialversicherung, Zeit für Qualifizierung und Jobsuche, sowie professionelle Begleitung durch Profiling und Coaching.

Ist T-KUG immer höher als ALG I?

Nicht automatisch – aber häufig ja, besonders bei gutem Gehalt und wenn der Arbeitgeber aufstockt. T-KUG basiert auf dem letzten Bruttogehalt, ALG I auf dem Durchschnitt der letzten 12 Monate. Dazu kommt: Viele Arbeitgeber stocken auf 70–90 % des Nettogehalts auf. Rechne beides durch bevor du entscheidest.

Verliere ich meinen ALG-I-Anspruch durch den TG-Eintritt?

Nein – der ALG-I-Anspruch wird nicht verbraucht sondern eingefroren. Nach Ende der Transfergesellschaft kannst du ALG I beantragen. Die TG-Zeit zählt aber nicht als Anwartschaftszeit für neue ALG-I-Ansprüche.

Kann ich die Transfergesellschaft vorzeitig verlassen?

Ja – wenn du einen neuen Job findest kannst du die TG jederzeit verlassen. Das T-KUG endet dann. Prüfe vorher ob Abfindungsanteile an die volle TG-Dauer geknüpft sind.

Lohnt sich die Transfergesellschaft bei kurzer Laufzeit?

Auch bei 3–4 Monaten TG-Laufzeit kann sie sinnvoll sein – vor allem wegen der Sperrzeit-Vermeidung und der Weiterbildungsmöglichkeiten. Vergleiche T-KUG plus ggf. Aufstockung mit deiner ALG-I-Prognose.

Rechtsgrundlagen

Sven Schultz – Herausgeber transfermonitor.de
Sven Schultz
Herausgeber & Chefredakteur  ·  LinkedIn

Erfahrung in beruflicher Qualifizierung und Arbeitsmarktförderung. Zusammenarbeit mit Reha-Kostenträgern (Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen), Aufbau von Qualifizierungsprozessen für KMU, seit 2025 im FbW- und AVGS-System tätig. Regional vernetzt mit Agenturen für Arbeit und Jobcentern in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Mehr über die Redaktion →

Keine wichtige Änderung verpassen.

Einmal im Monat – die wichtigsten Infos rund um Transfergesellschaft und Förderung. Kostenlos.

Zum Newsletter →